Abgemeldetes Auto abschleppen?
Darf man ein abgemeldetes Auto abschleppen? Welche Strafen würde das nach sich ziehen?
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Abschleppen nennt man das Verbringen eines Fahrzeuges, welches durch eine Panne während der Teilnahme am Straßenverkehr fahruntüchtig wurde, an einen Ort, wo es den Verkehr nicht behindert. Folglich muß das Fahrzeug dabei angemeldet sein.
Alles, was diesen Tatbestand nicht erfüllt, fällt unter den Begriff Schleppen. Und dafür ist eine Schleppgenehmigung erforderich.
33 Antworten
keine. Gibt zwei Möglichkeiten
Die erste: Abschleppen mit der Stange. Dadurch ist das hintere Fahrzeug durch das erste (ziehende und auch Führende) Fahrzeug versichert.
Zweite Methode, das ziehende KFZ hat einen LKW zulassung, z.b. T2 Doka o.ä. dann darf auch mit Seil gezogen werden! Aber nicht Sonntags 😉
zu mir hat mein vers heini gesagt,ich darf ziehen,wenn ich ne doppelkarte habe,und die alten schilder auf dem gezogenen sind. an die sache mit dem lkw oder stange hatte ich noch nie gedacht.
Jo mit Doppelkarte is auch möglich, weil dann beide fzg. versichert sind, ist aber wenn man ein Schlachtfahrzeug oder eine bastelbude abholt (die meist eh erst in ein paar monaten allein auf die Straße darf) ziemlich kostspielig!
ich hatte das auto zu mir gezogen(ohne schilder) dann fertig gemacht, kurzzeitkennzeichen geholt,dann zum tüv. jetzt war leider noch was dran.und die schilder sind abgelaufen.also kann ich jetzt mittels stange damit zum tüv.sehe ich das richtig?
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jopa.
wenn du keine versicherungskarte oder tageszulassung hast muss derjenige der das gespann zieht wohl nen lkw führerschein haben oder??? bin mir da net so sicher
wenn man zum Tüv fährt oder zum anmelden des Autos muss es nicht angemeldet sein es reicht wenn man eine Doppelkarte hat!Soweit ich weiss wenn man nur zum Tüv fahrt benötigt man garncihts muss halt den nehmen wo am nächsten da ist!SO hat es mir mein TÜV Prüfer gesagt da mein Golf auch noch nciht angemeldet war!
Für das abgeschleppte Kfz besteht keine Zulassungspflicht, auch braucht es kein Kennzeichen zu führen. Das abgeschleppte Kfz ist von der Pflichtversicherungs- (§ 2 Abs. 1 Nr. 6c PflVG) und Kraftfahrzeugsteuerpflicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG) befreit.
Ich wollte auch ein KFZ abschleppen, welches nicht angemeldet war. Ich frage meine Vers. nach den Möglichkeiten. Die sagten Doppelkarte für den Wagen und dann geht das. Sollte man aber keine Doppelkarte für den abgemeldeten haben und dennoch mit Seil abschleppen, verliert dabei sogar der ziehende Wagen seinen Versicherungsschutz. Was da dran kann ich schlecht sagen, aber das war die Auskunft meiner Versicherung.
Also wenn Du den Wagen dann eh anmeldest hol Dir ne DK und gut ist.
.......Wie wir eingangs erwähnt haben, kann es ja sein, dass das gezogene Fahrzeug gar nicht zugelassen ist — daher müssen wir uns fragen, ob es denn womöglich eine Art Ausnahme beim Abschleppen gibt. Zunächst soll der Begriff erläutert werden:
Abschleppen
... ist das Ziehen eines betriebsunfähigen Fahrzeuges im Rahmen der Nothilfe mit dem Ziel der Ortsveränderung zur Behebung der Betriebsunfähigkeit, zur Verwertung oder Vernichtung des Fahrzeuges.
Betriebsunfähigkeit liegt vor, wenn die bestimmungsgemäße Verwendung nicht mehr möglich ist und diese auch nicht vor Ort ohne größeren Aufwand wieder hergestellt werden kann. Der Nothilfegedanke impliziert, dass ein Abschleppen nur zu bestimmten Zielorten zulässig ist, Zu diesen Zielorten gehören die nächste geeignete Werkstatt, ein nahegelegener Standort oder Verschrottungsbetrieb oder der nächste Verladebahnhof.
@ oliver19e und Gybrush: Wo habt ihr denn eure Angaben her? Direkt aus dem Getzestext? Ist der auch aktuell?
Mein Vater hatte vorhin mal mit der Polizei gesprochen. Die sagten das wäre verboten.
Es geht um den F&I, der hier verschenkt wurde. Der ist abgemeldet, und die Zylinderkopfdichtung ist hin, aber abgesehen davon wohl noch verkehrstauglich. Aus eigener Kraft fährt der aber nicht mehr. Ich hab ne Stange und will den ca. 30 km bis zu meinem Wohnort schleppen. LKW-Führerschein ist für eine Person des Gespanns vorhanden.
Was ist ne Doppelkarte und was kostet das? Oder kann man das mit nem 5-Tages Kennzeichen machen, wie teuer wäre das? Oder kann man das den ADAC machen lassen, bin Plusmitglied.
Helft mir mal bitte schnell, der Wagen soll heute noch weg!
Und wenns doch verboten ist und ich werd damit angehalten, was passiert dann?
kopfdichtungsschaden gilt als verkehrsuntauglich, darf abgeschleppt werden.
beide warnblinklicht an und nicht mehr als 50 km/h keine autobahnen.
lkw schein für den ziehenden ist nicht erforderlich.
der gezogene braucht garkeinen schein muss nur wissen wie man mit dem auto umgeht.
Hab jetzt nicht alles genau gelesen, aber denkt dran, der der Fahrer der vorderen Fahrzeuges auch einen geeigneten Führerschein hat.
Neuen Führerschein mit Anänger, oder den alten 3er, LKW geht natürlich auch 😉
Kann er auch mit ganz normalen B ziehen ohne BE !