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ABE/Teilegutachten Vorteile bei Eintragung?

BMW 3er E46
Themenstarteram 20. März 2019 um 13:49

Hi,

möchte mir diese Spurplatten kaufen und einbauen.

Hoffe mal die sind ganz gut sind sogar mit Schrauben.

https://www.auto-trend.net/.../index.html?...

Da steht jetzt, dass eine ABE dabei ist. Da ich aber ein Fahrwerk reinbekommen und auch andere Felgen muss ich die ja eintragen.

Ein Teilegutachten ist ja ein Vorteil was die Eintragung angeht (günstiger?).

Ist das dann bei der ABE auch so? Also bringt die bei der Eintragung was oder lieber Spurplatten mit Teilegutachten suchen?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Wenn sie im Fahrzeugschein stehen, sind sie eingetragen - es ist also keine ABE zusätzlich nötig.

( Nach Eintragung kannst den ABE-Zettel sozusagen wegwerfen... )

War auch vor zwei Wochen beim Tüv... Verbaut sind bei mir Spurplatten von H&R und Tieferlegungsfedern von H&R

Die ABE von den Spurplatten habe ich auf den Beifahrersitz gelegt - die von den Federn hab ich im Handschuhfach belassen :)

( Warum ? beim letzten Termin vor zwei Jahren hat mir der Prüfer gesagt, es wäre ihm garnicht aufgefallen, dass das Fahrzeug tiefergelegt ist - nur anhand der ABE hat er´s bemerkt. Da hatte ich beide ABE´s auf den Sitz gelegt ).

Er war sich dann nicht schlüssig, ob beide Änderungen am Fahrzeug nicht eine Einzelabnahme mit Eintragung erfordern - hat mich aber durchgelassen, ohne weitere Konsequenzen.

Diesmal hatten sich gleich zwei Prüfingenieure an meinem Fahrzeug zu schaffen gemacht.

Dem einen sind sofort die Spurplatten aufgefallen - kann man ja auch nicht übersehen - und die Zubehörfedern hat er ebenfalls sofort als nicht Original dedektiert. Das war ein Profi :D

Sein Kollege aber auch: Der hat in der ABE der Spurplatten in dem winzig gedruckten Klauseln die Verwendbarkeit der Tieferlegungsfedern in Kombination mit den Spurplatten entdeckt.

Nachdem das Auto von der Bühne war, hab ich noch die ABE der Federn vorgelegt - der Prüfer hat abgewunken - die ABE ist ja vorhanden - somit auch ok...ist jedoch legal mit der ABE der Spurplatten und bei Serienbereifung, abgedeckt.

Also, keine Eintragung erforderlich. Seine letzten Worte: H&R stimmt halt seine Zubehörteile aufeinander ab - also, kein Thema.

Mein Tip: Eine ABE eines Fremdteiles genau lesen - auch wenn man eine Lupe dazu braucht...manchmal gibt die mehr her, als erwartet ;)... Und verhindert die Eintragung bei Kombination von zweier Änderungen - in meinem Beispiel, am Fahrwerk.

Gruß,

Thomas

 

 

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am 6. April 2019 um 8:20

Das Teilegutachten wird nicht mehr gebraucht - nur die der neuen Teile

Zitat:

@krone9000 schrieb am 6. April 2019 um 10:18:32 Uhr:

.....und nur die neu dazu gekommenen Teile werden eingetragen?

....werden vielleicht eingetragen !

Du musst aufpassen, was Du an Felgen und Spurplatten besorgst.

Diese müssen mit der Tieferlegung harmonisieren.

Ich würde zuerst die Felgen kaufen und den Radsatz dann montieren.

Danach das Auto mal verschränken - dann siehst Du recht gut, was man da an Spurverbreiterung noch dazupacken kann, ohne zu bördeln.

Ist davon u.a. auch abhängig, wieviel tiefergelegt wurde.

Schau doch mal auf die Federn - da müsste eine KBA-Nr. draufstehen.

Vielleicht lässt sich damit schon am Computer eine mögliche Kombination finden, welche eintragungsfrei fahrbar ist - also wie bei mir - mit ABE´s.

( Die Chancen stehen gut, wenn Du Serienräder verwendest - diese Klausel steht sogut wie in jeder ABE bei Tieferlegung und auch bei den Spurplatten )

Kaufst Du Räder aus dem Zubehörmarkt, wirst Du um eine Einzelabnahme nicht rumkommen.

Nochmal zurück zu meinem Tüv- Erlebnis....:)

Ich war da mit meiner Winterbereifung ( 20" )

Das war das erste, worauf sich der Prüfer gestürzt hatte, mit der Bemerkung: Das sind ja LKW-Räder - und somit wurde der Computer befragt.

Der Prüfer meinte, ich könne auf dem Auto auch 21" fahren - ist auch Serienbereifung ab Werk, wenn man das so bestellt - also: Abgehakt.

Tjo, ich weiß das - er hat mir nix neues erzählt :D

Allerdings sind die 21er nicht in der ABE der Spurplatten gelistet und weiterhin verlangen die 21er einen zusätzlichen Spritzschutz am Radlauf....

Hierfür bräuchte es also eine Einzelabnahme ;)

Gruß,

Thomas

 

 

 

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