ABE/Teilegutachten Vorteile bei Eintragung?
Hi,
möchte mir diese Spurplatten kaufen und einbauen.
Hoffe mal die sind ganz gut sind sogar mit Schrauben.
https://www.auto-trend.net/.../index.html?...
Da steht jetzt, dass eine ABE dabei ist. Da ich aber ein Fahrwerk reinbekommen und auch andere Felgen muss ich die ja eintragen.
Ein Teilegutachten ist ja ein Vorteil was die Eintragung angeht (günstiger?).
Ist das dann bei der ABE auch so? Also bringt die bei der Eintragung was oder lieber Spurplatten mit Teilegutachten suchen?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Wenn sie im Fahrzeugschein stehen, sind sie eingetragen - es ist also keine ABE zusätzlich nötig.
( Nach Eintragung kannst den ABE-Zettel sozusagen wegwerfen... )
War auch vor zwei Wochen beim Tüv... Verbaut sind bei mir Spurplatten von H&R und Tieferlegungsfedern von H&R
Die ABE von den Spurplatten habe ich auf den Beifahrersitz gelegt - die von den Federn hab ich im Handschuhfach belassen 🙂
( Warum ? beim letzten Termin vor zwei Jahren hat mir der Prüfer gesagt, es wäre ihm garnicht aufgefallen, dass das Fahrzeug tiefergelegt ist - nur anhand der ABE hat er´s bemerkt. Da hatte ich beide ABE´s auf den Sitz gelegt ).
Er war sich dann nicht schlüssig, ob beide Änderungen am Fahrzeug nicht eine Einzelabnahme mit Eintragung erfordern - hat mich aber durchgelassen, ohne weitere Konsequenzen.
Diesmal hatten sich gleich zwei Prüfingenieure an meinem Fahrzeug zu schaffen gemacht.
Dem einen sind sofort die Spurplatten aufgefallen - kann man ja auch nicht übersehen - und die Zubehörfedern hat er ebenfalls sofort als nicht Original dedektiert. Das war ein Profi 😁
Sein Kollege aber auch: Der hat in der ABE der Spurplatten in dem winzig gedruckten Klauseln die Verwendbarkeit der Tieferlegungsfedern in Kombination mit den Spurplatten entdeckt.
Nachdem das Auto von der Bühne war, hab ich noch die ABE der Federn vorgelegt - der Prüfer hat abgewunken - die ABE ist ja vorhanden - somit auch ok...ist jedoch legal mit der ABE der Spurplatten und bei Serienbereifung, abgedeckt.
Also, keine Eintragung erforderlich. Seine letzten Worte: H&R stimmt halt seine Zubehörteile aufeinander ab - also, kein Thema.
Mein Tip: Eine ABE eines Fremdteiles genau lesen - auch wenn man eine Lupe dazu braucht...manchmal gibt die mehr her, als erwartet 😉... Und verhindert die Eintragung bei Kombination von zweier Änderungen - in meinem Beispiel, am Fahrwerk.
Gruß,
Thomas
16 Antworten
Jedes nicht serienmäßiges Anbauteil am PKW hat entweder: eine ABE mit Teilegutachten, oder nur ein Teilegutachten.
Beide sind gleich. Also nach § 19 StVo
Eine Anbauteil mit ABE darf ich ohne Eintragung am Serienmäßigen PKW anbringen. Kommt ein zweites Abt. dazu müssen beide Abt. eingetragen werden - selbst wenn das zweite Abt. auch eine ABE hat
nimm alle ABEs / Gutachten mit. Wenn da nix schleift bzw. genug Platz ist bekommst das locker eingetragen.
War nur verwirrt weil bei manchen ABE dabei ist und bei anderen Teilegutachten.
Hole ja extra welche damit die Felge nicht am Dämpfer schleift 🙂
Das kommt immer drauf an. So gesehen ist zwar ne ABE dabei, aber die gilt eben nur für Fahrzeuge mit Serienfahrwerk und serienmäßiger Rad/Reifen Kombination. In allen anderen Fällen ist die ABE quasi das Teilegutachten, da das ja die Grundlage für die Eintragung ist, die bei Abweichungen vom Serienfahrzeug trotz einer ABE immer nötig ist.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Repsol-Bird schrieb am 21. März 2019 um 10:36:27 Uhr:
Das kommt immer drauf an. So gesehen ist zwar ne ABE dabei, aber die gilt eben nur für Fahrzeuge mit Serienfahrwerk und serienmäßiger Rad/Reifen Kombination. In allen anderen Fällen ist die ABE quasi das Teilegutachten, da das ja die Grundlage für die Eintragung ist, die bei Abweichungen vom Serienfahrzeug trotz einer ABE immer nötig ist.
Danke, dass die ABE dann quasi das Teilegutachten ist hat mir geholfen 🙂
Spurplatten sind bestellt
Zitat:
@RHM3 schrieb am 21. März 2019 um 08:35:08 Uhr:
Jedes nicht serienmäßiges Anbauteil am PKW hat entweder: eine ABE mit Teilegutachten, oder nur ein Teilegutachten.
Beide sind gleich. Also nach § 19 StVo
Eine Anbauteil mit ABE darf ich ohne Eintragung am Serienmäßigen PKW anbringen. Kommt ein zweites Abt. dazu müssen beide Abt. eingetragen werden - selbst wenn das zweite Abt. auch eine ABE hat
Müssen die teile zusammenhängen damit man sie mit ABE eintragen muss? Ich habe ne scheibentönung und Sportauspuff, beides nicht eingetragen aber ABE dabei. Muss ich dann beides eintragen lassen oder nur wenn die teile einander beeinflussen?
na das >glaube< nicht, es sollte wohl schon eine Gruppe sein wie zB Fahrwerk. Also zb Federn mit ABE und Spurplatten mit ABE, eintragen.
Aber ich lass mich gern da belehren. 😉
Kann nur das widergeben was mir mein tüv prüfer sagt:
Scheibentönung mit ABE und sportfahrwerk mit ABE beeinflussen sich nicht, müssen also auch nicht eingetragen werden.
Moin Leute,
meine Frage geht in eine etwas andere Richtung aber ich hoffe ich bin hier richtig.
Hab mir nen gebrauchten geholt. Verkäufer (Händler) hat mir aber Tieferlegungsfedern "verschwiegen". Ist mir erst beim Anmelden aufgefallen als es im Schein stand. Hab daraufhin die ganze Karre abgesucht um die ABE für die Federn zu finden, keine Chance. Der Wagen hat 2 Tage vorm Kauf aber noch frischen Tüv bekommen. Ist das möglich ohne die ABE/TG der Federn?
Korrigiert mich wenn ich falsch liege... Aber diese Federn stehen doch schon im Schein...
Genau - wenn die schon im Schein drin stehen brauchst du kein Teilegutachten mehr - das braucht man zur TÜV Abnahme
Wenn sie im Fahrzeugschein stehen, sind sie eingetragen - es ist also keine ABE zusätzlich nötig.
( Nach Eintragung kannst den ABE-Zettel sozusagen wegwerfen... )
War auch vor zwei Wochen beim Tüv... Verbaut sind bei mir Spurplatten von H&R und Tieferlegungsfedern von H&R
Die ABE von den Spurplatten habe ich auf den Beifahrersitz gelegt - die von den Federn hab ich im Handschuhfach belassen 🙂
( Warum ? beim letzten Termin vor zwei Jahren hat mir der Prüfer gesagt, es wäre ihm garnicht aufgefallen, dass das Fahrzeug tiefergelegt ist - nur anhand der ABE hat er´s bemerkt. Da hatte ich beide ABE´s auf den Sitz gelegt ).
Er war sich dann nicht schlüssig, ob beide Änderungen am Fahrzeug nicht eine Einzelabnahme mit Eintragung erfordern - hat mich aber durchgelassen, ohne weitere Konsequenzen.
Diesmal hatten sich gleich zwei Prüfingenieure an meinem Fahrzeug zu schaffen gemacht.
Dem einen sind sofort die Spurplatten aufgefallen - kann man ja auch nicht übersehen - und die Zubehörfedern hat er ebenfalls sofort als nicht Original dedektiert. Das war ein Profi 😁
Sein Kollege aber auch: Der hat in der ABE der Spurplatten in dem winzig gedruckten Klauseln die Verwendbarkeit der Tieferlegungsfedern in Kombination mit den Spurplatten entdeckt.
Nachdem das Auto von der Bühne war, hab ich noch die ABE der Federn vorgelegt - der Prüfer hat abgewunken - die ABE ist ja vorhanden - somit auch ok...ist jedoch legal mit der ABE der Spurplatten und bei Serienbereifung, abgedeckt.
Also, keine Eintragung erforderlich. Seine letzten Worte: H&R stimmt halt seine Zubehörteile aufeinander ab - also, kein Thema.
Mein Tip: Eine ABE eines Fremdteiles genau lesen - auch wenn man eine Lupe dazu braucht...manchmal gibt die mehr her, als erwartet 😉... Und verhindert die Eintragung bei Kombination von zweier Änderungen - in meinem Beispiel, am Fahrwerk.
Gruß,
Thomas
@PAPI329 danke für diesen ausführlichen Bericht - war für mich völlig neu - man lernt halt immer wieder was dazu - ich kannte das bisher nur so, dass wenn an einer Baugruppe 2 Anbauteile verändert werden ist die TÜV Abnahme Pflicht.Stand halt so bisher immer im TG
Aber die Zubehörindustrie entwickelt sich da zum Glück weiter.
Danke für eure Antworten das beruhigt erstmal :-)
Folgende Situation die in geraumer Zeit aufkommen wird:
Zu den Federn sollen sich dann noch neue Felgen und eine Spurverbreiterung gesellen. Wie sieht es dann aus? Wird dann die nicht vorhandene ABE benötigt oder ist das schon abgewunken weil sie schon im Schein steht und nur die neu dazu gekommenen Teile werden eingetragen?