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ABE für Irmscher Twin Spoke 7x16 ET45

Opel Vectra B
Themenstarteram 23. Juni 2014 um 17:51

Hallo zusammen,

hab mir vor einer Weile sehr sehr günstige Twin Spoke Felgen für meinen Vectra B geleistet nun habe ich nach einer ABE gesucht wurde fündig jedoch ist das Dokument geschützt, dann mal schnell Irmscher angefunkt und die wollen um die 35 Euro für das Schreiben. Ist das meine einzigste Option? Hab hier u.a gelesen das Leute für die ABE nur 15 Euro gezahlt haben jedoch sind das alles ziemlich alte Threads daher frag ich nochmal neu nach. Danke sehr.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von powersurfer123

Wie will er vor Ort feststellen ob ich das darf oder nicht.

.............

Das ist doch ganz einfach! Wenn Du bei einer Verkehrskontrolle keinen solchen Wisch von TÜV bzw. Dekra vorweisen kannst und in deinen Papieren die montierte Radgröße nicht eingetragen ist, sind die Räder illegal montiert. Den Beweis, ob das nicht so ist, mußt Du führen.

Aber mache nur wie Du denkst. Wir sind hier nicht dazu da, Unbelehrbare zu bekehren, sondern jemandem zu helfen, der technischer Hilfe bedarf.

Ich glaube, daß Dir nur die ca. € 50 für den Wisch zu viel sind.

Man soll halt nicht mit den großen Hunden pissen gehen, wenn man selbst das Bein nicht heben kann.

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am 25. Juni 2014 um 11:26

Ja gut ich hab ja ein Sport. Und serienmäßig die irmscher die ich jetzt im Winter fahre. Und die 17 muss ich eben nicht eintragen vielleicht weil es ein Sport ist keine Ahnung. Auf jedenfall sind die irmscher Felgen nicht mehr in Fahrzeug Schein eingetragen. Und was der TÜV sagt ist schon relevant

Wenn die nicht in der allgemeinen Betriebserlaubnis deines Wagens aufgeführt sind, dann musst du die sehr wohl eintragen. Wenn doch, dann nicht. Basta.

Was du daraus machst, ist deine Sache.

Zitat:

Original geschrieben von powersurfer123

Ja gut ich hab ja ein Sport. Und serienmäßig die irmscher die ich jetzt im Winter fahre. Und die 17 muss ich eben nicht eintragen vielleicht weil es ein Sport ist keine Ahnung.

Wenn es Original Opel Felgen mit Kennung UU sind, dann sind die durch die Fahrzeug ABE gedeckt. Sind's welche von Irmscher, müssen'se eingetragen werden.

Zitat:

Original geschrieben von powersurfer123

Auf jedenfall sind die irmscher Felgen nicht mehr in Fahrzeug Schein eingetragen. Und was der TÜV sagt ist schon relevant

Irmscherfelgen waren nie Bestandteil der Fahrzeug ABE des Vectra-B. Hier muss man in die Auflagen zur ABE / zum TG schauen. Das Problem ist, dass es zum Vectra-B keine COC Papiere gibt, sondern nur einen Serienradkatalog. Hier werden keine allgemeine Größen wie bei den COC-Papieren genannt, sondern explizit Felgen mit Kennungen, die dann durch die Fahrzeug ABE (EWG-Nummer beginnend mit e* sonstwas) gedeckt sind.

Die Felgen müssen nicht in die Papiere eingetragen werden, soweit richtig. Man muss aber so 'nen Wisch mitführen, dass alles passt!

Was der TÜV sagt, ist immer noch schietegal. Wenn du in 'ne Verkehrskontrolle kommst und die Ordnungshüter genau schauen, dann kannst du dich nicht auf einen TÜV-Prüfer berufen. Da zählen nur Fakten und zwar in Form von Anbaubestätigungen!

 

In diesem Sinne

am 25. Juni 2014 um 15:02

Ich bin zum TÜV mit den Felgen. Der hat die Nummer auf der Felge notiert mein Fahrzeug Schein mitgenommen. Kurz drauf kam er wieder und meinte 215 45 17 drauf machen und dann passt das. Nichts eintragen keine zettel mitführen usw.

Wenn das den Bullen nicht passt ist das denen ihr Problem. Weil aus dem Grund fahr ich zum TÜV damit alles seine Richtigkeit hat

Zitat:

Original geschrieben von powersurfer123

Wenn das den Bullen nicht passt ist das denen ihr Problem.

Mitnichten - es ist absolut dein Problem! Wenn dem Beamten ein Furz querliegt, dann lässt der nen Schlepper kommen und schickt die Karre zum Tüv zum Prüfen, ob das erlaubt ist. Ich will mal sehen, wie du vor Ort versuchst Ihm zu erklären, das du die einfach so fahren darfst. Ob am Ende mit so einer Aktion der Ordnungsmacht dann die Verhältnismäßigkeit der Mittel noch gewahrt ist, das steht auf einem anderen Blatt Papier und darf dein Anwalt dann klären.

am 25. Juni 2014 um 21:22

Wie will er vor Ort feststellen ob ich das darf oder nicht. Und wenn der TÜV sagt passt und er schleppt mich dann hin geht sowieso alles zum anwalt. Für was gehe ich zum TÜV? Genau um das Theater zu vermeiden

Zitat:

Original geschrieben von powersurfer123

Wie will er vor Ort feststellen ob ich das darf oder nicht.

.............

Das ist doch ganz einfach! Wenn Du bei einer Verkehrskontrolle keinen solchen Wisch von TÜV bzw. Dekra vorweisen kannst und in deinen Papieren die montierte Radgröße nicht eingetragen ist, sind die Räder illegal montiert. Den Beweis, ob das nicht so ist, mußt Du führen.

Aber mache nur wie Du denkst. Wir sind hier nicht dazu da, Unbelehrbare zu bekehren, sondern jemandem zu helfen, der technischer Hilfe bedarf.

Ich glaube, daß Dir nur die ca. € 50 für den Wisch zu viel sind.

Man soll halt nicht mit den großen Hunden pissen gehen, wenn man selbst das Bein nicht heben kann.

am 26. Juni 2014 um 7:16

Mir sind die 50 Euro nicht zuviel nur wenn der TÜV man es mir so sagt glaub ich ihm das. Und die irmscher stehen in meinem alten Fahrzeug Brief drin aber im meinem Schein wo ich jetzt habe auch nicht. Aber du weißt ja besser Bescheid wie der TÜV

Die ausführenden Organe interessiert eine mündliche Aussage einer Prüforganisation bzw. ein entstempelter und somit nicht mehr gültiger Fahrzeugbrief herzlich wenig.

Zitat:

Original geschrieben von powersurfer123

Ich habe bj. 00 und serienmäßig die irmscher drauf. Nur eben jetzt mit Winterreifen. Die 17 Zoll auf dem Bild von meinem Auto das ich angehängt habe sind nachträglich gekauft und ich muss nichts eintragen sagte der TÜV. Nur die Reifen Größe muss passen

Die Felgen auf dem Bild sind aber nicht von Irmscher, sondern von Opel und waren Serienausstattung vom Facelift-Vectra mit Sportausstattung.

Die 17" Twin Spoke gab es nie serienmäßig auf dem Vectra B. Sie haben eine andere Größe als die original Sport-Felgen des FL Vectra B und müssen daher mit dem Teilegutachten vom TÜV abgenommen werden.

Beim VFL Vectra Sport gab es 16" Twin Spoke, die dann auch bereits ab Werk eingetragen waren. Bei einem anderen Vectra B (insb. beim FL) müssen sie jedoch nachträglich eingetragen werden, da hier auch ein anderes Fahrwerk verbaut ist.

Zitat:

Original geschrieben von powersurfer123

Ich habe bj. 00 und serienmäßig die irmscher drauf. ........

Das OPEL-Scheibenrad 17x7" gab es erst ab Modelljahr 2001 beim Vectra B, Sport. Daher ist eine Abnahmebescheinigung bzw. Eintragung in die Papiere anhand des Umrüstkataloges 2001 erforderlich. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Das ist gesetzlich so Vorschrift. Wenn der TÜV-Mann etwas anderes behauptet hat er sich geirrt bzw. keine Ahnung. Seine mündliche Aussage kann man nicht nach Hause tragen.

Der Umrüstkatalog wurde eigens dafür geschaffen, daß man ältere Fahrzeuge auf den Stand neuerer Fahrzeuge bringt, egal ob es sich um Felgen, Lenkräder, Bremsen oder sonst etwas anderes handelt. Dieser Umrüstkatalog wurde von OPEL in Zusammenarbeit mit dem TÜV geschaffen, um generell eine verbindliche technische Unterlage für Umrüstungen der Hand zu haben.

Ich empfehle mal nach dem Umrüstkatalog 2001 für Vectra B zu googeln.

Ansonsten fährt jeder auf eigenes Risiko. ;-)

der i30 hatte doch 17er twinspoke serienmäßig drauf ;)

mfg

André

Ja und?

1. geht es jetzt hier um das OPEL-Scheibenrad UU 17x7", das sich der Forenschreiber kürzlich erst zugelegt hat.

2. auch wenn die Irmscher-TwinSpoke-Felge 17x7" auf den Vectra B Sport montiert würde, müßte dies abgenommen und eine Bescheinigung erstellt werden - sofern keine ABE vorhanden ist.

Also meine 17" musste ich auch eintragen lassen.

Aber egal es geht hier doch um die 7x16".

Zitat:

Original geschrieben von hades86

Wenn die nicht in der allgemeinen Betriebserlaubnis deines Wagens aufgeführt sind, dann musst du die sehr wohl eintragen. Wenn doch, dann nicht. Basta.

So isses.

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