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ABE für Irmscher Twin Spoke 7x16 ET45

Opel Vectra B
Themenstarteram 23. Juni 2014 um 17:51

Hallo zusammen,

hab mir vor einer Weile sehr sehr günstige Twin Spoke Felgen für meinen Vectra B geleistet nun habe ich nach einer ABE gesucht wurde fündig jedoch ist das Dokument geschützt, dann mal schnell Irmscher angefunkt und die wollen um die 35 Euro für das Schreiben. Ist das meine einzigste Option? Hab hier u.a gelesen das Leute für die ABE nur 15 Euro gezahlt haben jedoch sind das alles ziemlich alte Threads daher frag ich nochmal neu nach. Danke sehr.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von powersurfer123

Wie will er vor Ort feststellen ob ich das darf oder nicht.

.............

Das ist doch ganz einfach! Wenn Du bei einer Verkehrskontrolle keinen solchen Wisch von TÜV bzw. Dekra vorweisen kannst und in deinen Papieren die montierte Radgröße nicht eingetragen ist, sind die Räder illegal montiert. Den Beweis, ob das nicht so ist, mußt Du führen.

Aber mache nur wie Du denkst. Wir sind hier nicht dazu da, Unbelehrbare zu bekehren, sondern jemandem zu helfen, der technischer Hilfe bedarf.

Ich glaube, daß Dir nur die ca. € 50 für den Wisch zu viel sind.

Man soll halt nicht mit den großen Hunden pissen gehen, wenn man selbst das Bein nicht heben kann.

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Ehrlich gesagt weiß ich auch nicht, was es da zu diskutieren gibt. Entgegen so vieler anderer Regelungen, denen man täglich begegnet, ist diese noch sehr einfach.

Zitat:

Original geschrieben von Whobody

...

2. auch wenn die Irmscher-TwinSpoke-Felge 17x7" auf den Vectra B Sport montiert würde, müßte dies abgenommen und eine Bescheinigung erstellt werden - sofern keine ABE vorhanden ist.

Die Twin Spoke gibt es aber trotzdem nur in 7,5x17 und mit anderer ET als die serienmäßig verbauten 17" Felgen von Opel. ;)

Aber um zur Ausgangsfrage zurückzukehren: 1. Die Felgen müssen eingetragen werden. 2. Wenn Irmscher Geld für das Gutachten haben möchte, ist das nun einmal so.

Zitat:

Original geschrieben von andy_112

Zitat:

Original geschrieben von Whobody

......

Wenn Irmscher Geld für das Gutachten haben möchte, ist das nun einmal so.

Wenn sich der TÜV mit einem Ausdruck des Umrüstkataloges in Kopie zufrieden gibt, kann er das genau so mit einem Ausdruck des Gutachtens tun - meiner Meinung nach.

Aber der powersurfer war nun schon seit Tagen nicht mehr hier im Forum und deshalb ist es für ihn auch unerheblich. Zudem hat er ja das OPEL-Scheibenrad UU 7x17" gekauft.

am 29. Juni 2014 um 8:18

Ich bin immer mal wieder hier und verfolge diesem threat. Ich habe ein vectra b bj 00 Sport und die 16 Zoll irmscher Felgen drauf die stehen im alten Brief. Aber nicht in den Schein den ich habe. Mir gefallen die nicht deshalb habe ich Winterreifen drauf gemacht. Die 17 Zoll ich mir gekauft habe sind die von Opel nicht die von irmscher. Ich war zweimal beim TÜV. Und beide Male sagten sie mir 215 45 17 drauf und dann passt das nichts mit eintragen. Wenn der Polizei das nicht passt geht alles zum anwalt. Ich fahr genau deswegen zum TÜV das alles passt. Und das ist mein Standpunkt. Aber um mich geht es hier ja nicht.

@powersurfer

Ich habe das Gefühl, dass du das entweder nicht verstehst oder nicht verstehen willst.

Hier findest du den Umrüstkatalog für dein Fahrzeug:

http://www.opel-infos.de/downloads/umruestkatalog_2001.pdf

Lies bitte Seite 22, Punkt 4.3.1 a) 3).

Auf Seite 39 kannst du dann nachlesen, dass das von dir gewählte Scheibenrad 7x17 der Auflage (1) unterliegt, die besagt, dass in der COC-Konformitätserklärung deines Fahrzeugs (die du vermutlich nicht hast, kannst du aber beim Hersteller anfordern), dein Fahrzeug als Version 3 ausgewiesen ist (nachprüfbar glaube ich auch in Feld D.2 Zeile 3 Zulassungsbescheinigung Teil 1, hier erste Stelle).

Sollte das erfüllt sein, darfst du die fahren. Das entbindet dich aber nicht von der Nachweispflicht, auf die du auf Seite 22 im Umrüstkatalog explizit hingewiesen wirst.

Was dein TÜV dir mündlich weitergibt, ist also pupsegal und da kann ein Anwalt auch nichts ausrichten. Das wäre ähnlich wie wenn dir jemand sagt: "Knall ihn ab, ist schon okay" und du dich darauf berufst, dass du nicht wusstest, dass Mord nicht erlaubt ist.

Gibs auf.

Wenn er sich auf den Tüver verlassen will dann ist das seine Entscheidung.

Gesetze sind für alle da, aber manche wollen sich ihre eigenen Gesetze machen. ;-)

am 29. Juni 2014 um 13:01

Richtig. Aber um mich geht es doch gar nicht. Es ist doch meine Sache. Und das ist mein Standpunkt. Und ich brauch ja schließlich keinen Rat.

am 29. Juni 2014 um 20:24

Wenn ich das alles so richtig verstanden habe bezüglich der originalen 17"er an meinem Vectra B Sport MJ 2001.

Ich schraub mir die ran (laut Umrüstkatalog mit 215/45 R17 89H) und fahre danach zum TÜV und lass mir das von dem Bescheinigen das alles so ordnungsgemäß ist. Den Zettel muss ich denn immer im Auto haben und bei der nächsten Ummeldung oder sonst was werden die in die Fahrzeugpapiere geschrieben?

Alles so richtig?

MfG

am 10. Juli 2014 um 20:26

Hallo

Ich wollte mich nochmal melden. Mir hat das Thema keine Ruhe gelassen. Dann bin ich nochmal zum TÜV wegen den 17 Zoll. Der erste Prüfer sagte ja muss man nicht eintragen. Aber als ich heute nochmal da war meinte ein anderer Prüfer muss ich machen per einzel Abnahme. Also hattet ihr recht. Ich wollte das nur mal gesagt haben des Richtigkeit wegen

Grüß

Das war doch von Anfang glasklar!

Trotzdem, danke für Deine Rückmeldung.

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