Ab wann Sommerreifen beim 5er?
ich wollte schon letzte woche auf sommerpneu wechseln lassen, just heute schneit es, selbst in der niederrung am niederrhein🙄 bei gefühlten 2°C
was ist eure goldene regel?
mai bis oktober?
Beste Antwort im Thema
Diese O-O-Regel empfinde ich als völligen Schwachsinn.
Weil nämlich Ostern (Sonntag) irgendwo zwischen dem 22. März und dem 25. April liegen kann, also in einer Zeitspanne von fünf Wochen. Das hat auf das zu erwartende Wetter schon einen erheblichen Einfluss.
Und ich käme nie auf die Idee, Ende Oktober/Anfang November Winterräder zu montieren. Das mache ich üblicherweise im Dezember, wenn der erste Schnee zu erwarten ist. Es gibt nämlich auch noch so Dinge wie (eigene) Lebenserfahrung und Urteilungsvermögen sowie eine Wettervorhersage.
121 Antworten
Zitat:
@MartinBru schrieb am 19. April 2017 um 18:37:57 Uhr:
Zitat:
@allesgeht schrieb am 19. April 2017 um 18:31:52 Uhr:
Und da Winterreifen bis 12 Grad die besseren Reifen sind, warte ich lieber.
Wo hast du denn den Schmarrn her?
Moin,
warum Schmarrn??
Ob wohl die Gummimischung eine Rolle spielt!
Und Winterreifen eine weichere Mischung haben, und daher bein Kälte mehr Gripp entwickeln!
Aber das habe ich nicht erfunden, schon mal "GEGOOGELT! ???
(gehört aber auch zur Allgemeinbildung) MartinBru😎🙂
Zitat:
@allesgeht schrieb am 19. April 2017 um 19:07:43 Uhr:
Aber das habe ich nicht erfunden, schon mal "GEGOOGELT! ???
(gehört aber auch zur Allgemeinbildung) MartinBru😎🙂
In welcher tollen Schule erhält man solche "Allgemeinbildung"? In der Schule für alternative Fakten? 😁
Die Wissenschaft sagt dazu folgendes:
http://www.unfallanalyse.de/unfallforschung/winterreifen.html
Zitat:
@kanne66 schrieb am 19. April 2017 um 22:12:47 Uhr:
Und warum wird der Winterreifen versicherungstechnisch quasi bevorzugt?
Wird er doch nur auf Eis und Schnee.
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Tatsächlich darf man auch bei -10 °C mit Sommerreifen herum fahren, wenn die Straße frei von Schnee und Eis ist:
"Seit 2010 hält die StVO präzisere Informationen zur Winterreifenpflicht in Deutschland bereit. Das Gesetz schreibt vor: Winterreifen, oder auch Reifen die der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen, müssen genutzt werden, wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vorherrscht (§ 2 Absatz 3a StVO)."
Quelle:
https://www.bussgeldkatalog.org/winterreifenpflicht/
Oder direkt die StVO:
"§ 2
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Danke an den Fachmann für die Zitate aus den Gesetzen. Aber was sind schon Fakten? Mit Fakten kann man alles mögliche beweisen. 😁
Zitat:
@MartinBru schrieb am 19. April 2017 um 23:54:56 Uhr:
Danke an den Fachmann für die Zitate aus den Gesetzen. Aber was sind schon Fakten? Mit Fakten kann man alles mögliche beweisen. 😁
Das fragen sich Rechtsverdreher auch.
Das Problem mit den Fakten ist, dass sie eben ... Fakten sind.
Sie sind nicht widerlegbar und objektiv.
Hier hat jemand Fakten zitiert, beweisen wollte er nichts.
Es geht um die Interpretation, und DIE ist subjektiv.
Und da liegt der Hase im Pfeffer.
Die Sache hier hat einen gewissen Interpretationsspielraum, insgesamt lässt sich aber eines sagen:
Geschieht ein Unfall und die Reifen sind mitwirkend beteiligt, dann wird GEPRÜFT, ob Fahrlässigkeit vorliegt. Und falls das der Fall ist, muss man damit rechnen, eine Mitschuld zu erhalten, wenn man durch Montage von angepassten Reifen den Schaden hätte mildern oder verhindern können.
Sehr viele "WENNs". Insgesamt steigt die Chance, dass man eine Mitschuld bekommt, mit Schnee und Eis drastisch an.
Mit anderen Worten:
Es gibt kaum ein Gesetz, das realitäts-NÄHER ist als das hier 😁
Weil es das Verhalten im Einzelfall betrachtet, Spielraum gibt und dennoch die Deppen nicht aus der Verantwortung lässt.
Es setzt aber klaren Verstand oder gar Bildung voraus. Und da war die Natur (oder wahlweise der Staat) bei vielen Zeitgenossen erstaunlich sparsam, wenn ich mich an letzten Montag auf der A9 erinnere 😁
Soll heissen:
Für Manche wäre eine klare Regelung à la "Winterreifen von Oktober bis März" wahrscheinlich besser...
Oder?
Gruß
k-hm
Das war jetzt viel Text für einen Punkt, wo sich alle einig sind: Wer auf Schnee oder Eis mir Sommerreifen einen Unfall baut, ist erstmal wegen Fahrlässigkeit verdächtig.
Es ging vor allem darum, dass es auch im Winter auf nicht verschneiter oder eisiger Fahrbahn erlaubt ist mit Sommerreifen zu fahren.
Zitat:
@k-hm schrieb am 20. April 2017 um 07:29:44 Uhr:
Die Sache hier hat einen gewissen Interpretationsspielraum, insgesamt lässt sich aber eines sagen:Geschieht ein Unfall und die Reifen sind mitwirkend beteiligt, dann wird GEPRÜFT, ob Fahrlässigkeit vorliegt. Und falls das der Fall ist, muss man damit rechnen, eine Mitschuld zu erhalten, wenn man durch Montage von angepassten Reifen den Schaden hätte mildern oder verhindern können.
Wobei genau dieser Punkt dann ebenfalls gerichtssicher zu beweisen wäre!
Zitat:
Und da war die Natur (oder wahlweise der Staat) bei vielen Zeitgenossen erstaunlich sparsam, wenn ich mich an letzten Montag auf der A9 erinnere 😁
Soll heissen:
Für Manche wäre eine klare Regelung à la "Winterreifen von Oktober bis März" wahrscheinlich besser...
Ähem, letzten Montag war ............. April!!!
Eine "klare" Regelung bis März wäre da voll ins Leere gelaufen.
Österreich hat hier eine klare Regelung, diese lautet bis 15.April. Hätte also auch nicht geholfen. 😉
Tja, ein noch so guter Kalender ersetzt eben doch kein Hirn 😁
Gestern um Wien herum wäre ich nicht gerne mit Sommerreifen unterwegs gewesen.
Imho sind unsere Nachbarn ohnehin bei Regen und Schnee vorsichtiger unterwegs!
Da sollte sich manch einer nicht nur von der A9 eine dicke Scheibe abschneiden...
Zitat:
@MartinBru schrieb am 19. April 2017 um 20:32:20 Uhr:
Zitat:
@allesgeht schrieb am 19. April 2017 um 19:07:43 Uhr:
Aber das habe ich nicht erfunden, schon mal "GEGOOGELT! ???
(gehört aber auch zur Allgemeinbildung) MartinBru😎🙂
In welcher tollen Schule erhält man solche "Allgemeinbildung"? In der Schule für alternative Fakten? 😁Die Wissenschaft sagt dazu folgendes:
http://www.unfallanalyse.de/unfallforschung/winterreifen.html
Moin,
ich gebe mich geschlagen!😉
Zitat:
@Rael_Imperial schrieb am 20. April 2017 um 09:08:22 Uhr:
Zitat:
@k-hm schrieb am 20. April 2017 um 07:29:44 Uhr:
Die Sache hier hat einen gewissen Interpretationsspielraum, insgesamt lässt sich aber eines sagen:Geschieht ein Unfall und die Reifen sind mitwirkend beteiligt, dann wird GEPRÜFT, ob Fahrlässigkeit vorliegt. Und falls das der Fall ist, muss man damit rechnen, eine Mitschuld zu erhalten, wenn man durch Montage von angepassten Reifen den Schaden hätte mildern oder verhindern können.
Wobei genau dieser Punkt dann ebenfalls gerichtssicher zu beweisen wäre!
Zitat:
@Rael_Imperial schrieb am 20. April 2017 um 09:08:22 Uhr:
Zitat:
Und da war die Natur (oder wahlweise der Staat) bei vielen Zeitgenossen erstaunlich sparsam, wenn ich mich an letzten Montag auf der A9 erinnere 😁
Soll heissen:
Für Manche wäre eine klare Regelung à la "Winterreifen von Oktober bis März" wahrscheinlich besser...Ähem, letzten Montag war ............. April!!!
Eine "klare" Regelung bis März wäre da voll ins Leere gelaufen.
Nein, wäre sie nicht.
Eine klare Regelung hätte verhindert, dass man Mitschuld bekommen kann, wenn man sich dran hält.
Weil dann das reale Wetter keine Rolle mehr spielt. 😁
Gruß
k-hm
um Ostern herum, soll der April, der bekanntlich macht was er will, nochmal die Kälte-Keule in weiten Teilen des Landes auspacken...
schon jemand den Wechsel auf Sommer-Hufe gewagt?