Ab wann ist eine LED-Rückleuchte als defekt zu betrachten?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

LED Rückleuchten bestehen ja aus mehreren LEDS. Was ist jetzt wenn einzelne ausfallen. Ist die Rückleuchte dann defekt oder nicht. Gibt es da schon Regelungen, wie z.B. mindestens 30% oder 50%
müssen funktionieren?

64 Antworten

Kann durchaus sein, dass die Leuchten aus der Bucht nicht die neuesten sind. Ist ja auch logisch,weil sie sicherlich aus abgewrackten Fahrzeugen stammen. Trotzdem müssen diese LEDs ja nicht unbedingt von schlechter Qualität sein. Aufgefallen ist mir, als ich eine defekte Leuchte aufgebrochen habe, dass die SMDs miserabel verlötet sind. Nachlöten konnte ich sie aber auch nicht, weil ich kein so feines Lötgerät besitze. Kann man also nur hoffen, dass man das inzwischen im Griff hat.

Mfg

Kapt

Zitat:

@MrXY schrieb am 24. Mai 2015 um 22:38:13 Uhr:


Wahrscheinlich hast du bei eBay immer wieder alte Leuchten erwischt. Es gab mal einen Upsuffix, ich habe zumindest noch die leichte Hoffnung, dass sich dabei etwas an der Ausfallquote geändert hat.

Ich kann nur sagen: das ist ein grosses Problem beim Golf Plus!
Mein Vater hat einen 2011er Golf VI Plus, an dem in den letzten Monaten immer mehr LED's an beiden Rückleuchten ausgefallen sind (ca 1/4 der gelben LED's im Blinkerring, sowie auch einige rote im inneren Bremslicht).
Ist ja schon weit über die Herstellergarantie.
Wenn man den thread liest, klingt es so als käme man damit nicht durch den TÜV. Kann das jemand bestätigen?
Ausserdem klingt es so als müsste man die gesamte Einheit austauchen. Kann das jemand bestätigen?
Wäre ja der Hammer....
Oder tausch VW die auf Kulanz aus?
Danke

Nur Austausch der ganzen Leuchte möglich, weil sie verklebt ist und praktisch nicht geöffnet werden kann.
TÜV moniert bereits einzelne Ausfälle, weil angeblich dann mit weiteren Ausfällen zu rechnen sei.
Bisher problemlos Kulanz, da noch innerhalb 5-Jahresfrist .
Wie es danach mit Kulanz weitergeht, weiß ich nicht.
Meine beiden Rückleuchten wurden getauscht mit Garantie für zwei Jahre!
MfG
Kapt

Hallo,

ihr macht mir ja Mut, denn bei meinem Fahrzeug sind an beiden Rückleuchten einige Segmente am Blinklichtring defekt.
Das habe ich heute zufällig beim Abschließen gesehen.
Im vorigen Monat was der Inspektionstermin mit HU und nichts wurde beanstandet.🙁

Hat sich inzwischen eine Reparaturmöglichkeit ergeben ?

Gr.

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Ich habe eben in meiner Werkstatt ungerufen und einen Kulanzantrag gestellt, aber vermutlich wird das nichts bringen, da das Fahrzeug schon im 6.Jahr (40.000km) ist. 🙁

Mir wurde übrigens gesagt, dass 70% (mindestens) der Beleuchtung (Blinklicht) funktionieren müssen.
Das wäre noch zulässig.

Gr.

Zitat:

@kuddel 123 schrieb am 20. Februar 2017 um 18:27:18 Uhr:


[.....]
Mir wurde übrigens gesagt, dass 70% (mindestens) der Beleuchtung (Blinklicht) funktionieren müssen.
Das wäre noch zulässig.

Gr.

Dann hat man dir Blödsinn erzählt! Richtig wäre folgendes:

Zitat:

4.1 Aktive lichttechnische Einrichtungen

Bei Verwendung von LED in lichttechnischen Einrichtungen ist grundsätzlich ein „EM“ festzustellen, wenn die Ausfallkontrolle aktiviert ist oder bei nicht vorhandener Ausfallkontrolle mehr als eine Lichtquelle (einzelne bzw. in Reihe geschaltete LED/-Module) ausgefallen ist.

Quelle: Krafthand Mangelbaum

Hallo,
diese 70% zu 30% gabs mal und ist nicht mehr gültig, so habe ich es jetzt gelesen.

Dein Einwand ist also berechtigt !

Gr.

Hat man also eine Ausfallkontrolle, die nicht aktiviert ist, dürfen alle LEDs bis auf eine defekt sein und es gibt trotzdem die Plakette?

Zitat:

@Kyl1x schrieb am 21. Februar 2017 um 16:53:52 Uhr:


Hat man also eine Ausfallkontrolle, die nicht aktiviert ist, dürfen alle LEDs bis auf eine defekt sein und es gibt trotzdem die Plakette?

Wo hast du denn den Blödsinn heraus gelesen? 😕

Bin gerade auf 180 !

Vor 3 Woche hatte ich in meiner Wekstatt, wo ich im Januar zur Inspektion und zur HU war, telefonisch wegen der Blinkleuchten (hinten) um einen Kulanzantrag gebeten.

Heute wollte ich die Angelegenheit überprüfen, aber der Bearbeiter wusste natürlich von nichts.
Aber wirhlich überrascht hat mich das auch nicht, denn deshalb bin ich ja heute zur Kontrolle dort hin !
Vertrauen ist gut, kontrolle ist besser.

Nach der Überprüfung meiner Daten mit der Beanstandung wurde die Kulanzmöglichkeit verneint.

Jetzt will ich es direkt bei VW versuchen.
Gibt es eine Vordruck für solche Sachen ?

Gr.

Zitat:

@kuddel 123 schrieb am 9. März 2017 um 12:06:03 Uhr:


[.....] Nach der Überprüfung meiner Daten mit der Beanstandung wurde die Kulanzmöglichkeit verneint. [.....]

Hat VW den Kulanzantrag jetzt abgelehnt, oder hat deine Werkstatt erst gar keinen gestellt?

Vordrucke gibt es diesbezüglich natürlich nicht.

Jetzt habe extra noch mal in der Werkstatt angerufen und um eine klare Auskunft gebeten.

Es gibt Kulanz und Sonderkulanz.
Die Sonderkulanz betrifft Schäden deutlich über 1000€ und das ist in meinem Fall nicht gegeben.
Laut dem Vorgaben-Katalog ist mein Problem kein Kulanzfall.

Fakt ist, dass ich aus den Aussagen nicht wirklich schlau werde und deshalb den Kulanzantrag direkt bei VW stellen werde.

Macht man es besser mit Papier auf dem Postweg oder reicht auch eine Mail ?

Gr.

Welchen Weg du einschlägst ist im Grunde egal. Da dein Fahrzeug aber über sechs Jahre alt ist, habe ich wenig Hoffnung, dass sich VW auch nur ansatzweise an dein Schaden beteiligt.

Rufnummer 0800-VOLKSWAGEN (0800- 8655792436).

E-Mail-Adresse: kundenbetreuung@volkswagen.de

Fax: 01805 – 32 98 65

Postweg:
Volkswagen AG
Kundenbetreuung
Brieffach 1998
38436 Wolfsburg

Danke !

Ja, ich habe keine große Hoffnung, aber der Versuch ist, im Vergleich zu den neuen Leuchten, kostengünstig.

Gr.

Zitat von @Jubi TDI/GTI
Da dein Fahrzeug aber über sechs Jahre alt ist, habe ich wenig Hoffnung, dass sich VW auch nur ansatzweise an dein Schaden beteiligt.

Die Hoffnung stirbt zuletzt ! 😉
Ich habe vor einigen Tagen eine neue Rückleuchte auf Kulanz bekommen. Bei der 2. Rückleuchte, die ich über die ganze Zeit immer wieder beobachtet habe, ist der Fehler nicht mehr aufgetreten.

Übrigens, das Fahrzeug ist nicht über 6 Jahre alt, sondern im 6. Jahr.

Zum Problem Rückleuchte. "Ende gut, alles gut" oder so ähnlich.😉

Gruß

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