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Ab wann gibts ne neue Frontscheibe auf Teilkasko?

VW Golf 3 (1H)

Hallo,
ich fahre einen Golf 3 wie ihr sicherlich wisst und die Karosserie mit Frontscheibe hat nun shcon fast 400.000 km runter. Dementsprechend sieht die Frontscheibe auch aus. Jetzt ist die Frage: bekomme ich bei Teilkasko ne neue Scheibe, wenn die alte nicht direkt kaput ist, aber so voller "Steinschläge", dass man wenn man gegen die Sonne fährt nix mehr sieht?

Habe auch die SuFu benutzt, aber dazu habe ich nuichts gefunden. nur dass ne neue ca 150 euro kostet.

Selbstbeteiligung gibts bei meiner Teilkasko nicht. Und die Steinschläge sind noch nicht durch, also theoretisch geht die scheibe noch, nur man sieht halt garnix wenn man gegens Licht fährt.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

eine neue Frontscheibe auf Kosten der Teilkasko gibt es nur bei Glasbruch und nicht bei Verschleiss. Kratzer und oberflächliche Einschläge zählen hierbei zum Verschleiss, da kein Glasbruch vorliegt.

Laut Definition liegt Glasbruch erst dann vor, wenn das Glas in seiner Dicke durchgängig beschädigt ist.

Wird die Scheibe dennoch über die TK abgewickelt liegt Versicherungsbetrug durch den Kunden vor, da die Vorraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Versicherung nicht erfüllt sind.

Zitat:

Original geschrieben von passatds810


bei mir wars so das ich noch scheibentönung mit abstauben konnte.

Dieser Beitrag hat bereits 3x Danke erhalten, obwohl auch hier der Beitragsersteller einen Versicherungsbetrug begangen hat, da er den "Rabatt" hier in Form der Scheibentönung verschwiegen hat und diesen nicht der Versicherung weitergab.

Armes Deutschland 3x Danke für einen Tip zum Versicherungsbetrug!!!

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder im Autoglas-Infoportal nachlesen.

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

Zitat:

Original geschrieben von mueck


Sollte ein Steinschlag weniger als 10cm (?) vom Rand oder im Sichtfeld des Fahrers sein, ist eine neue Scheibe Gesetz, da hier keine Ausbesserung erlaubt ist 😉

Eine gesetzliche Randzone, in welcher Steinschläge nicht repariert werden dürfen gibt es NICHT.

Allerdings hat der Versicherungsnehmer immer das Recht die Scheibe austauschen zu lassen. Man muss sich theoretisch nicht auf eine Reparatur einlassen, vor allem dann nicht, wenn die Scheibe schon Verschleisserscheinungen hat. Ist die Scheibe allerdings noch in Ordnung, dann ist die Reparatur vorzuziehen.

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentlichen Steinschlages ist dabei nicht entscheidend.
3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
5. die innere Scheibe beschädigt ist.
6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.

48 weitere Antworten
48 Antworten

Ich als ehemaliger Versicherungsbetrüger habe damals zu Vw Zeiten eine Scheibe abrechnen lassen und dafür neue Alufelgen bekommen... Soviel dazu!

Jetzt, als "Ehrliche Person", habe ich erst letzte Woche meine Versicherung darüber informiert, dass meine Scheibe durch etliche kleine Punkte, an denen das Glas kaputt ist, "zerschossen" ist und ich nicht richtig sehen kann. Kaputt heißt, dass die Oberfläche Kratzer aufweißt, aber nichts wirklich tiefes oder großes...
Das Auto läuft auf Teilkasko mit SB150, hat eine unbegrenzte KM Pauschale im Jahr (über 30.000) und ist so seit 2 Jahren versichert. Nachdem ich deutlich sagte, das noch kein Bruch vorliegt, sagte man mir, dass ich das troztdem in der Werkstatt anmelden kann, ein entsprechender Vermerk wurde intern gemacht und jetzt sind alle Lampen auf Grün. In 2 Wochen wird die Scheibe getauscht...

Ich hab heute auch mal bei Carglass angerufen. Ich hab einfach gesagt Steinschlag im Sichtfeld des Fahrers (ohne jetzt hier irgendwas von Definition Steinschlag gewusst zu haben) und sie sagten muss getauscht werden (klar!) und das macht problemlos die Versicherung mit, da hier kurz über lang (und grad im Winter) ein Reißen der Scheibe zu beführchten ist. Es kostet lediglich die SB, wenn ich sie nicht vorher auf 0 umstelle und die Daumen drücke, dass die Scheibe die 2 Wochen noch aushält.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von MaHa2208


Dann erklär mal bitte den genauen Unterschied. Ich habe mehre, sagen wir mal Löcher, die ca. Sandkorngröße haben. Dort ist richtig was aus der Scheibe rausgesplittert. Es ist aber nicht durch (ca. einen halben Millimeter tief) und gerissen ist auch nichts.

Ein Steinschlag ist eine Beschädigung das Glases, wobei Schaden nicht nur an der Oberfläche entsteht, sondern die Beschädigung durchgängig durch die gesammte Stärke des Glases einer Scheibe vorhanden ist. Es muss hierbei nicht das ganze Glas herausbrechen, oder ein Loch vorhanden sein, jedoch müssen die Bruchkanten sich von der Aussenseite bis zur Innenseite des Glases durchziehen.

Ist die Beschädigung nur an der Oberfläche des Glases vorhanden, also wie die im Zitat beschriebenen 0,5mm so ist die kein Steinschlag, sondern nur ein Oberflächenkrater, welcher auch nicht repariert werden muss und auch nicht repariert werden könnte.

Stell dir ein Blatt Papier vor, welches die äussere Glasschicht einer Verbundglasscheibe darstellt und lass einen Bleistift darauf fallen.

Wenn nun der Bleistift so aufkommt, dass das Papier eine Macke von vorne bis hinten durch hat, dann wäre dies ein Steinschlag, da die Beschädigung durchgängig vorhanden ist.

Trifft der Bleistift hingegen so auf, dass das Papier nur leichte Abschürfungen ( also Materialverlust ) an der Oberfläche hat und diese aber nicht bis zur anderen Seite durchgeht, dann ist dies Verschleiss, da ja keine durchgängige Beschädigung vorliegt.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Ichynet


Jetzt, als "Ehrliche Person", habe ich erst letzte Woche meine Versicherung darüber informiert, dass meine Scheibe durch etliche kleine Punkte, an denen das Glas kaputt ist, "zerschossen" ist und ich nicht richtig sehen kann. Kaputt heißt, dass die Oberfläche Kratzer aufweißt, aber nichts wirklich tiefes oder großes...
...
Nachdem ich deutlich sagte, das noch kein Bruch vorliegt, sagte man mir, dass ich das troztdem in der Werkstatt anmelden kann, ein entsprechender Vermerk wurde intern gemacht und jetzt sind alle Lampen auf Grün.

Dies ist natürlich eine Möglichkeit auch bei einer verschlissenen Scheibe die Versicherung zu involvieren. Hat die Versicherung bei korrekter Angabe des Schadens eine Kostenübernahme zugesichert, dann bestehen rechtlich keine Einwände die Arbeit ausführen zu lassen.

Allerdings sollte man dies tatsächlich schriftlich von der Versicherung bedtätigen lassen, da diese manchmal ziemlich "vergesslich" sind.

Rechtlich wäre dies zwar OK, aber moralisch bestehen Zweifel daran, dass ein eigentlich nicht kaskofähiger Schaden kulanzhalber auf Kosten der Versichertengemeinschaft abgewickelt wird. Vor allem wenn man bebenkt, dass es auch solche Versicherungsnehmer gibt, welche trotz bestehenden Kaskovertrag ihre Scheiben bei reinem Verschleiss aus eigener Tasche bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von MaHa2208


Ich hab heute auch mal bei Carglass angerufen. Ich hab einfach gesagt Steinschlag im Sichtfeld des Fahrers (ohne jetzt hier irgendwas von Definition Steinschlag gewusst zu haben) und sie sagten muss getauscht werden (klar!) und das macht problemlos die Versicherung mit, da hier kurz über lang (und grad im Winter) ein Reißen der Scheibe zu beführchten ist. Es kostet lediglich die SB, wenn ich sie nicht vorher auf 0 umstelle und die Daumen drücke, dass die Scheibe die 2 Wochen noch aushält.

Bei Deinem Anruf ist der Mitarbeiter von einem Steinschlag ausgegangen und hat daher auch im Sinne eines Steinschlages Dich richtig informiert.

Da nun aber kein Steinschlag vorliegt, liegt auch kein Risiko des Reissen vor und auch kein Schaden, den die Teilkaskoversicherung betrifft.

Hätte der Mitarbeiter gewusst, dass kein Steinschlag vorliegt, dann wäre die Auskunft selbstredend anderst ausgefallen.

warte schon seit gestern Abend seit dem der Beitrag reingestellt wurde, wann sich der erste Moralapostel zu Wort meldet.

Siehe da, um 17 Uhr war es dann soweit.😁😁😁
Einfach zu geil hier. Das musste ich loswerden....

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von chiddymc


warte schon seit gestern Abend seit dem der Beitrag reingestellt wurde, wann sich der erste Moralapostel zu Wort meldet.

Scheinbar hält der Beitragsschreiber nichts von Moral und Ehrlichkeit, sonst würde er verstehen, dass es in einem Forum wichtig ist auf bestehende Gesetze hinzuweisen und diese zu behandeln, da diese nicht jedem bekannt sind und man auch unbewusst eine Straftat begehen kann.

Wer Moral und Ehrlichkeit nicht zu schätzen weiss und ins Lächerliche zieht, der besitzt selbst keine Ehre, denn Ehre kommt von Ehrlichkeit.

Und wer will schon ein Ehrloser, also ein Mensch ohne Ehre, sein.

Zitat:

Original geschrieben von passatds810


bei mir wars so das ich noch scheibentönung mit abstauben konnte. wie mein vorredner schon sagte fahr nicht zu carglas. absolut unzuverlässig inkompetent die truppe. fahr am besten zu nem freien glas mann der macht das schon.

Scheibentönung abzustauben sollte kein Problem sein, da meinerzeit grüne Scheiben preisgleich mit den klaren waren.

"Abgestaubt" habe ich aber den Grün- bzw. Blaukeil und zwar dergestalt, daß ich die Differenz (die Teile kosteten dann doch mehr) einfach selbst gezahlt habe. Hatte die Versicherung kein Problem mit.

Und, ich war beide Male bei Carglass; zwar nicht aus Überzeugung sondern einfach, weil sie zur Hand waren und einen ordentlichen Eindruck machten. Ich wurde nicht enttäuscht.

Dennoch würde ich mich heute nach der Konkurrenz, die weniger bzw. keine Werbung macht, umsehen - eben drum.

Also fahr ich Freitag mal zu Carglas und frag den Typ, ob er es als Steinschlag deklarieren will/kann und es somit Versicherungsfall ist, oder ob es als Verschleiss anzusehen ist. Wenn ja, klebe ich ein Schild "bitte fest draufhauen" auf die Scheibe :-D

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von menschmeier



Zitat:

Original geschrieben von passatds810


bei mir wars so das ich noch scheibentönung mit abstauben konnte. wie mein vorredner schon sagte fahr nicht zu carglas. absolut unzuverlässig inkompetent die truppe. fahr am besten zu nem freien glas mann der macht das schon.
Scheibentönung abzustauben sollte kein Problem sein, da meinerzeit grüne Scheiben preisgleich mit den klaren waren.

Ich glaube kaum, dass mit Scheibentönung in diesem Fall eine getönte Scheibe gemeint war, sondern das Folieren der hinteren Scheiben, da beim Golf III klare Scheiben schon die Ausnahme waren und eigentlich grün getöntes Glas die Standardvariante darstellte.

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister



Zitat:

Original geschrieben von menschmeier



Scheibentönung abzustauben sollte kein Problem sein, da meinerzeit grüne Scheiben preisgleich mit den klaren waren.
Ich glaube kaum, dass mit Scheibentönung in diesem Fall eine getönte Scheibe gemeint war, sondern das Folieren der hinteren Scheiben, da beim Golf III klare Scheiben schon die Ausnahme waren und eigentlich grün getöntes Glas die Standardvariante darstellte.

Genau so einen Golf (ohne Scheibentönung) hatte ich -leider- mal. Das war wirklich übelste Holzklasse;-)

Und, nein, ich war und bin durchaus in der Lage, Folieren der hintern Scheiben von einer Tönung der Windschutzscheibe zu unterscheiden.

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister



Zitat:

Original geschrieben von mueck


Sollte ein Steinschlag weniger als 10cm (?) vom Rand oder im Sichtfeld des Fahrers sein, ist eine neue Scheibe Gesetz, da hier keine Ausbesserung erlaubt ist 😉
Eine gesetzliche Randzone, in welcher Steinschläge nicht repariert werden dürfen gibt es NICHT.

Carglas meint DOCH. Ich habe die größe zwar nicht mehr im Kopf aber ich war an 2 oder 3 Carglasniederlassungen und die meinten alle 3 sie könnten dort nicht mehr ausbessern mit ihren ultimativen-einzigartigen-Wunderwachs, da der "Steinschlag" eben zu nah am Rand sei.

Ich meinte auch nicht, es sei Gesetzlich geregelt sei sondern, dass ab einem bestimmten Abstand lieber die ganze Scheibe getauscht wird. Warum und Weshalb, keine Ahnung. Bin ja kein Autoglaser 😉

Zitat:

Original geschrieben von Ichynet


Nachdem ich deutlich sagte, das noch kein Bruch vorliegt, sagte man mir, dass ich das troztdem in der Werkstatt anmelden kann, ein entsprechender Vermerk wurde intern gemacht und jetzt sind alle Lampen auf Grün.

Genau, solang man bei der Versicherung mit offenen Karten spielt und auch mal nachfragt, bekommt man meist mehr als man denkt.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von mueck



Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Eine gesetzliche Randzone, in welcher Steinschläge nicht repariert werden dürfen gibt es NICHT.
Carglas meint DOCH. Ich habe die größe zwar nicht mehr im Kopf aber ich war an 2 oder 3 Carglasniederlassungen und die meinten alle 3 sie könnten dort nicht mehr ausbessern mit ihren ultimativen-einzigartigen-Wunderwachs, da der "Steinschlag" eben zu nah am Rand sei.
Ich meinte auch nicht, es sei Gesetzlich geregelt sei sondern, dass ab einem bestimmten Abstand lieber die ganze Scheibe getauscht wird. Warum und Weshalb, keine Ahnung. Bin ja kein Autoglaser 😉

Wer ist CARGLASS ???

Etwa der Gesetzgeber ???

Ein Carglass-Mitarbeiter hat immer die Carglass-Vorgaben, die bei weitem nicht immer etwas mit der Realität zu tun haben. Und diese "Weisheiten" werden dann dem Kunden als Non-Plus-Ultra-Wissen verkauft, obwohl das gesagte nicht den Tatsachen entspricht.

Die gesetzlichen Bestimmungen habe habe ich bereits in einem Post weiter oben dargestellt.

Wenn nun ein Betrieb dennoch einige Steinschläge nicht repariert, welche von gesetzlicher Sicht aus reparabel wären, dann fehlt diesem Betrieb das notwendige Know-How oder den Mitarbeitern dieses Betriebes wird es nicht zugetraut eine etwas kniffligere Aufgabe zu lösen.

Es müsste also vom Mitarbeiter gesagt werden:
Wir DÜRFTEN diesen Steinschlag zwar reparieren, ABER wir KÖNNEN es NICHT. Und im Zitat oben steht ja auch, dass die Mitarbeiter gesagt haben : "sie KÖNNEN es nicht".

Ich wollte mich jetzt auch nicht auf das Glatteis begeben und sagen, sie dürften es aus gesetzlicher Sicht nicht reparieren.
Ich möchte dir, Autoglasmeister, auch gar nicht widersprechen, da du vermutlich der Wissendere von uns beiden bist 😉
Dennoch wollte ich meiner Aussage mit den Irreperablen-Rand-Schaden etwas erklären und die Aussage war eben sinngemäß sie können (vielleicht auch 'dürften'😉 es nicht reparieren, weil es zu nah am Rand sei.

Da die Scheibe eh ganz getauscht werden sollte, war mir das auch nur recht.

Es wurde an sich ja auch nicht wirklich schlecht gearbeitet, aber nochmal würde ich nicht nochmal zu Carglas gehen. Zum einen bekommt man dumme Sprüche zu hören (siehe den Post weiter oben) zum anderen wurde damals noch geworben innerhalb einer Stunde eine neue Scheibe zu bekommen, was trotz Termin nicht passierte und von dem Beschädigten Himmel will ich gar nicht reden.

Gruß
mueck

Hallo zusammen,

ich wollte mit meiner Ausführung nur nochmals deutlich machen, dass man nicht immer alles glauben darf, was einem erzählt wird, vor allem dann nicht, wenn etwas von demjenigen erzählt wird, der damit den größt möglichen Gewinn erzielen will oder muss.

Denn wer weiss als Laie dies alles schon?

Es ist für mich daher immer wichtig die Regelungen, welche existieren klar darzulegen und falsche Aussage von sogenannte Fachbetrieben zu widerlegen.

Zitat:

Original geschrieben von mueck


Dennoch wollte ich meiner Aussage mit den Irreperablen-Rand-Schaden etwas erklären und die Aussage war eben sinngemäß sie können (vielleicht auch 'dürften'😉 es nicht reparieren, weil es zu nah am Rand sei.

Wenn einer sagt, er KANN diese Steinschlag in der Randzone nicht reparieren, dann würde ich dort auch keine Scheibe einsetzen lassen, sondern den Betrieb schnell verlassen. Denn wenn er diesen Steinschlag nicht reparieren KANN, dann wird es beim Scheibenaustausch mit dem Know-How auch nicht besser sein.

Wenn er sagt er DARF den Steinschlag in der Randzone nicht reparieren, dann wäre ich genausoschnell weg, denn der will mir ein Märchen auftischen. Und wenn er mich schon bei der Auskunft anlügt oder falsche Angaben macht, dann möchte ich mir den weiteren Auftragsverlauf erst gar nicht vorstellen.

Zitat:

Original geschrieben von mueck


Es wurde an sich ja auch nicht wirklich schlecht gearbeitet, aber
...
und von dem Beschädigten Himmel will ich gar nicht reden.

Wie sieht dann schlechte Arbeit aus ???

Muss dazu dann erst das ganze Fahrzeug zerstört werden ???

Entweder wurde gut gearbeitet und nichts beschädigt oder es wurde aber sehr schlecht gearbeitet, weil etwas beschädigt wurde.

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