Ab wann gibts ne neue Frontscheibe auf Teilkasko?
Hallo,
ich fahre einen Golf 3 wie ihr sicherlich wisst und die Karosserie mit Frontscheibe hat nun shcon fast 400.000 km runter. Dementsprechend sieht die Frontscheibe auch aus. Jetzt ist die Frage: bekomme ich bei Teilkasko ne neue Scheibe, wenn die alte nicht direkt kaput ist, aber so voller "Steinschläge", dass man wenn man gegen die Sonne fährt nix mehr sieht?
Habe auch die SuFu benutzt, aber dazu habe ich nuichts gefunden. nur dass ne neue ca 150 euro kostet.
Selbstbeteiligung gibts bei meiner Teilkasko nicht. Und die Steinschläge sind noch nicht durch, also theoretisch geht die scheibe noch, nur man sieht halt garnix wenn man gegens Licht fährt.
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
eine neue Frontscheibe auf Kosten der Teilkasko gibt es nur bei Glasbruch und nicht bei Verschleiss. Kratzer und oberflächliche Einschläge zählen hierbei zum Verschleiss, da kein Glasbruch vorliegt.
Laut Definition liegt Glasbruch erst dann vor, wenn das Glas in seiner Dicke durchgängig beschädigt ist.
Wird die Scheibe dennoch über die TK abgewickelt liegt Versicherungsbetrug durch den Kunden vor, da die Vorraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Versicherung nicht erfüllt sind.
Zitat:
Original geschrieben von passatds810
bei mir wars so das ich noch scheibentönung mit abstauben konnte.
Dieser Beitrag hat bereits 3x Danke erhalten, obwohl auch hier der Beitragsersteller einen Versicherungsbetrug begangen hat, da er den "Rabatt" hier in Form der Scheibentönung verschwiegen hat und diesen nicht der Versicherung weitergab.
Armes Deutschland 3x Danke für einen Tip zum Versicherungsbetrug!!!
Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder im Autoglas-Infoportal nachlesen.
Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".
Zitat:
Original geschrieben von mueck
Sollte ein Steinschlag weniger als 10cm (?) vom Rand oder im Sichtfeld des Fahrers sein, ist eine neue Scheibe Gesetz, da hier keine Ausbesserung erlaubt ist 😉
Eine gesetzliche Randzone, in welcher Steinschläge nicht repariert werden dürfen gibt es NICHT.
Allerdings hat der Versicherungsnehmer immer das Recht die Scheibe austauschen zu lassen. Man muss sich theoretisch nicht auf eine Reparatur einlassen, vor allem dann nicht, wenn die Scheibe schon Verschleisserscheinungen hat. Ist die Scheibe allerdings noch in Ordnung, dann ist die Reparatur vorzuziehen.
Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :
1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentlichen Steinschlages ist dabei nicht entscheidend.
3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
5. die innere Scheibe beschädigt ist.
6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.
Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.
48 Antworten
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von MaHa2208
Es ist aber genau so wenig strafbar es nicht zu tun. Zwingen kann man ihn nicht dazu. Und wenn er es nicht will, dann soll er es lassen.
Alles andere ist Nötigung und DAS ist strafbar, Kollege!!
Ein Appell an die eigene Ehre ist wohl alles andere als eine Nötigung.
Da dem TE weder Gewalt angetan wird, noch gedroht wird, kann niemals eine Nötigung vorliegen.
Der Tatbestand der Nötigung ist in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und lautet:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel dann vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt,
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.
Zitat:
Original geschrieben von MaHa2208
Es ist aber genau so wenig strafbar es nicht zu tun. Zwingen kann man ihn nicht dazu. Und wenn er es nicht will, dann soll er es lassen.
Alles andere ist Nötigung und DAS ist strafbar, Kollege!!
Für dich erklär ich es auch gern nochmal:
Zwingen kann ihn niemand dazu. Zwingt ihn doch jemand dazu (und da ist wohl eine Androhung einer Konsequenz zu zwingend), dann ist es Nötigung.
Aber schon interessant, wie genau du dich so auskennst. Hast schon öfter mal Kontakt mit dem deutschen Strafrecht gemacht?
Was für ein rumgehacke ...... aufeinander.....
Vielleicht sollte man auf der anderen Seite mal die Praktiken der Versicherungen und Autoglasketten hinterfragen ?
Warum versichern viele Menschen ihr recht altes Auto noch mit der oft teuren Teilkasko ? - Richtig.... meist weg teurer Glasschäden hauptsächlich die Frontscheibe.
Je nach Modell schnell 300 - 800 Euro weg was ich hier im Talk so lese.
Verblüffend ist aber dass es einige wenige Anbieter gibt die eine Scheibe am Beispiel für Golf 3 anstatt 300 - 400 Euro für < 100 Euro einbauen (wohlgemerkt incl. Scheibe)
Jetzt kann man sich wundern (hatte ich auch) klappt aber klasse und ist ebenfalls ne Markenscheibe.
Dass da noch keine Versicherung draufkam ..... die könnten doch da nen haufen sparen - es gibt ja genug Tarife die eine Werkstatt gegen Beitragsvorteil vorschreiben. ?
Man könnte aber auch vermuten dass die Versicherungen LIEBER teure Scheibeneinbauten haben ? ..... denn zahlen tut die ja die Solidargemeinschaft .... und letztlich nicht die Versicherung.
Da verdient man lieber an den 1000´enden von TK Verträgen .... die vielleicht ohne teure Scheiben gar nicht zustande gekommen wären ?????
Da kann sich jeder seine Meinung selber bilden .... seit ich weiss das ich die Frontscheibe für unter 100 Euro eingebaut bekomme gibt es jeden Falle keine TK mehr an unseren alten Gölfen .........
Und seid mal ehrlich - im Falle des TE der seit Jahren TK zahlt und inzwischen eine fast undurchsichtige Scheibe hat ...... so ein Steinschlag hat sich halt schnell ..... an seiner Stelle hätt ich hier halt kein Faß aufgemacht....
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von MaHa2208
Aber schon interessant, wie genau du dich so auskennst. Hast schon öfter mal Kontakt mit dem deutschen Strafrecht gemacht?
Da ich mich immer sehr offensiv für lauteren Wettbewerb einsetze und auch unlautere Machenschaften von anderen Betrieben öffentlich anprangere, bleibt es nicht aus, dass man sich mit solchen Sachen auseinandersetzen muss.
Und glaube mir, dass hier auch echte Nötigungen von solchen unlauter handelden Betriebinhabern /-vertretern, darunter sind, gegen die ich mich wehren muss.
Und siehe da, nicht jeder der sich mit dem Strafrecht ein wenig auskennt muss sich auch strafbar gemacht haben. Überlege einemal, dass sich jeder Richter oder Anwalt mit dem Strafrecht auskennt.
Nichts desto trotz wollte ich nur sicher gehen, dass diese Geschichte auch wahr ist, die uns der TE hier erzählt hat. Denn es könnte ja auch sein, dass jemand der so etwas erzählt, dies auch nur tut, um sich wichtig zu machen. Vor allem, wenn es um einen Betrieb geht, welcher schon einmal einen Rechtsstreit wegen unlauterem Wettbewerb vor dem höchsten zuständigen deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, verloren hat. In diesem Grundsatzurteil des BGH ging es zum Beispiel um Tankgutscheine und Anstiftung zum Versicherungsbetrug.
Was hat der TE also zu verlieren???
Entweder ist er ein Versicherungsbetrüger oder aber ein Lügner!!!
Allerdings denke ich, dass eine Community eher einen Versicherungsbetrug durchgehen lässt, als dass sich die Community von einem Mitglied belügen lässt.
Da der TE ja vorgibt eine Schadensmeldung zu haben, so könnte er mit der Einstellung dieser beweisen, dass die Geschichte welche er erzählt auch der Wahrheit entspricht. Tut er es nicht, dann könnte man sich seinen Teil denken.