Ab wann gibts ne neue Frontscheibe auf Teilkasko?
Hallo,
ich fahre einen Golf 3 wie ihr sicherlich wisst und die Karosserie mit Frontscheibe hat nun shcon fast 400.000 km runter. Dementsprechend sieht die Frontscheibe auch aus. Jetzt ist die Frage: bekomme ich bei Teilkasko ne neue Scheibe, wenn die alte nicht direkt kaput ist, aber so voller "Steinschläge", dass man wenn man gegen die Sonne fährt nix mehr sieht?
Habe auch die SuFu benutzt, aber dazu habe ich nuichts gefunden. nur dass ne neue ca 150 euro kostet.
Selbstbeteiligung gibts bei meiner Teilkasko nicht. Und die Steinschläge sind noch nicht durch, also theoretisch geht die scheibe noch, nur man sieht halt garnix wenn man gegens Licht fährt.
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
eine neue Frontscheibe auf Kosten der Teilkasko gibt es nur bei Glasbruch und nicht bei Verschleiss. Kratzer und oberflächliche Einschläge zählen hierbei zum Verschleiss, da kein Glasbruch vorliegt.
Laut Definition liegt Glasbruch erst dann vor, wenn das Glas in seiner Dicke durchgängig beschädigt ist.
Wird die Scheibe dennoch über die TK abgewickelt liegt Versicherungsbetrug durch den Kunden vor, da die Vorraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Versicherung nicht erfüllt sind.
Zitat:
Original geschrieben von passatds810
bei mir wars so das ich noch scheibentönung mit abstauben konnte.
Dieser Beitrag hat bereits 3x Danke erhalten, obwohl auch hier der Beitragsersteller einen Versicherungsbetrug begangen hat, da er den "Rabatt" hier in Form der Scheibentönung verschwiegen hat und diesen nicht der Versicherung weitergab.
Armes Deutschland 3x Danke für einen Tip zum Versicherungsbetrug!!!
Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder im Autoglas-Infoportal nachlesen.
Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".
Zitat:
Original geschrieben von mueck
Sollte ein Steinschlag weniger als 10cm (?) vom Rand oder im Sichtfeld des Fahrers sein, ist eine neue Scheibe Gesetz, da hier keine Ausbesserung erlaubt ist 😉
Eine gesetzliche Randzone, in welcher Steinschläge nicht repariert werden dürfen gibt es NICHT.
Allerdings hat der Versicherungsnehmer immer das Recht die Scheibe austauschen zu lassen. Man muss sich theoretisch nicht auf eine Reparatur einlassen, vor allem dann nicht, wenn die Scheibe schon Verschleisserscheinungen hat. Ist die Scheibe allerdings noch in Ordnung, dann ist die Reparatur vorzuziehen.
Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :
1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentlichen Steinschlages ist dabei nicht entscheidend.
3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
5. die innere Scheibe beschädigt ist.
6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.
Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.
48 Antworten
so, wiollte euch mitteilen, dass ich eine neue scheibe habe. *freu*
ich bin zu carglas gegangen und habe denen meine scheibe gezeigt und die meinten das wäre unzumutbar, obwohl noch kein glasbruch vorlag, sondern nur lauter "sprenkel". die haben das dann über meine teilkasko abgewickelt.
mit der arbeit von denen bin ich bis jetzt auch ganz zufrieden. werde aber noch schreiben falls mir noch was negatives auffallen sollte
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Künne
ich bin zu carglas gegangen und habe denen meine scheibe gezeigt und die meinten das wäre unzumutbar, obwohl noch kein glasbruch vorlag, sondern nur lauter "sprenkel". die haben das dann über meine teilkasko abgewickelt.
Dann hast Du bestimmt auch eine Schadensmeldung und Abtretungserklärung unterschrieben und als Kopie erhalten.
Diese würde ich gerne einmal sehen. Deine Anschrift und das Kennzeichen darfst Du gerne unkenntlich machen !!!
habe ich bekommen. habe leider keinen scanner, werde heute nachmittag mal versuchen die ab zu fotografieren.
kann dir aber gleich sagen dass das nicht so ganz echt war. ich hatte ja wie gesagt keinen glasbruch, sondern nur oberflächenschäden. und der bei carglass hat mich gefragt wann denn der steinschlag passiert ist. als ich dann sagte das war ein schleichender prozess sagte er: dann sagen wir einfach letzten dienstag.
naja, ich glaube die waren winfach nur froh über nen auftrag.
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Künne
habe ich bekommen. habe leider keinen scanner, werde heute nachmittag mal versuchen die ab zu fotografieren.
Dann warten wir eben auf das Foto. Bitte aber nicht verkleinern, sondern in der Originalgröße hochladen.
Ähnliche Themen
Na, das ist aber strafrechtlich relevantes Verhalten, darf ich hier mal sagen. Wenn sich ein entsprechender Sachverhalt in der Hauptverhandlung ergeben würde, wäre nicht nur der Mitarbeiter von Carglass zu verurteilen, sondern wohl auch Du, lieber Threadersteller, zumindest wegen Beihilfe.
Die Solidargemeinschaft der Versicherten sind im Übrigen wir ALLE. Wenn Deine Schilderung zutrifft, zahle ich also auch höhere Beiträge, weil sich einzelne Unternehmen in strafrechtlich relevanter Art und Weise auf Kosten der Versicherten - also auch von mir - bereicheren. Wenn Deine Schilderung zuträfe und ein entsprechender Sachverhalt kein Einzelfall wäre, dann würde ich mir doch wünschen, dass entsprechend hiergegen vorgegangen wird.
Wir können also festhalten, dass der Threadersteller behauptet, Carglass Soest habe mit ihm in den letzten Tagen eine entsprechende Abrede getroffen. Die zuständige Staatsanwaltschaft Arnsberg ist so weit nicht weg.
Das haste jetzt aber schön geschrieben =)
Zitat:
Original geschrieben von Djinnious
Na, das ist aber strafrechtlich relevantes Verhalten, darf ich hier mal sagen. Wenn sich ein entsprechender Sachverhalt in der Hauptverhandlung ergeben würde, wäre nicht nur der Mitarbeiter von Carglass zu verurteilen, sondern wohl auch Du, lieber Threadersteller, zumindest wegen Beihilfe.Die Solidargemeinschaft der Versicherten sind im Übrigen wir ALLE. Wenn Deine Schilderung zutrifft, zahle ich also auch höhere Beiträge, weil sich einzelne Unternehmen in strafrechtlich relevanter Art und Weise auf Kosten der Versicherten - also auch von mir - bereicheren. Wenn Deine Schilderung zuträfe und ein entsprechender Sachverhalt kein Einzelfall wäre, dann würde ich mir doch wünschen, dass entsprechend hiergegen vorgegangen wird.
Wir können also festhalten, dass der Threadersteller behauptet, Carglass Soest habe mit ihm in den letzten Tagen eine entsprechende Abrede getroffen. Die zuständige Staatsanwaltschaft Arnsberg ist so weit nicht weg.
Klappts eigentlich? Das nächste mal soll er selber die Scheibe einhauen oder wie? Wenn man nicht mehr durchschauen kann, dann gehört die gewechselt, fertig! Und wenn er Teilkasko hat und lauter Steinschläge dann soll die Versicherung das auch zahlen!
Manche Leute haben einen Schuss!!
Zitat:
Original geschrieben von Djinnious
Na, das ist aber strafrechtlich relevantes Verhalten, darf ich hier mal sagen. Wenn sich ein entsprechender Sachverhalt in der Hauptverhandlung ergeben würde, wäre nicht nur der Mitarbeiter von Carglass zu verurteilen, sondern wohl auch Du, lieber Threadersteller, zumindest wegen Beihilfe.Die Solidargemeinschaft der Versicherten sind im Übrigen wir ALLE. Wenn Deine Schilderung zutrifft, zahle ich also auch höhere Beiträge, weil sich einzelne Unternehmen in strafrechtlich relevanter Art und Weise auf Kosten der Versicherten - also auch von mir - bereicheren. Wenn Deine Schilderung zuträfe und ein entsprechender Sachverhalt kein Einzelfall wäre, dann würde ich mir doch wünschen, dass entsprechend hiergegen vorgegangen wird.
und weil ihr alle zu doof seid golf 3 zu fahren und die karre dauernd vor nen baum setzt, ist die versicherung für nen golf 3 so hoch. ihr seid ja tolle freunde...
ist die gleiche logik wie deine, aber irgendwie doof
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Charles87
Klappts eigentlich? Das nächste mal soll er selber die Scheibe einhauen oder wie? Wenn man nicht mehr durchschauen kann, dann gehört die gewechselt, fertig! Und wenn er Teilkasko hat und lauter Steinschläge dann soll die Versicherung das auch zahlen!
Hier liegt aber ein VERSICHERUNGSBETRUG vor, denn offentsichtlich wurden falsche Angaben gemacht um es über die Versicherung laufen lassen zu können, denn er hat KEINE Steinschläge.
Verschleiss ist KEIN Fall für die TK, denn dort ist Glasbruch versichert und die Versicherung muss deshalb NICHT bezahlen.
Wenn dann doch die Scheibe getauscht werden soll, dann hat dies auf eigene Kosten zu geschehen.
Wo kommen wir denn hin, wenn sich keiner mehr an abgeschlossenen Verträge hält. Aber die eigene Versicherung zu betrügen, dies ist wohl in Ordnung, wenn man so vor allem den 3. letzten Post anschaut.
Noch viel schlimmer ist, dass es Betriebe gibt, welche wie in diesem schönen Beispiel, die Kunden offensichtlich zum Versicherungsbetrug anstiften und dass solche Betriebe auch noch von denen gefördert werden, indem man diesen Betrieben auch noch den Umsatz verschafft.
....
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Künne
habe ich bekommen. habe leider keinen scanner, werde heute nachmittag mal versuchen die ab zu fotografieren.
Eigentlich sollte noch das Foto der Schadensmeldung folgen.
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Eigentlich sollte noch das Foto der Schadensmeldung folgen.Zitat:
Original geschrieben von Künne
habe ich bekommen. habe leider keinen scanner, werde heute nachmittag mal versuchen die ab zu fotografieren.
nachdem ich deine beträge gelesen habe lasse ich das lieber
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Künne
nachdem ich deine beträge gelesen habe lasse ich das lieber
Das verstehe ich jetzt nicht. Was hält Dich jetzt davon ab.
Ich hatte doch auch schon auf der ersten Seite geschrieben, dass so ein Schaden, wie er bei Dir verhanden ist kein Fall für die TK ist.
Und dennoch hat es Dich nicht interessiert und Du hast die Scheibe auf illegale Weise über die TK abgewickelt.
Wieso jetzt einen Rückzieher machen, wenn es NUR noch darum geht ein Bild einzustellen. Ein Bild bei Motortalk einzustellen, welches man selbst gemacht hat ist nicht strafbar.
Du hast irgendetwas gemacht, dann sei ein Mann und stehe auch dazu!!!
Es ist aber genau so wenig strafbar es nicht zu tun. Zwingen kann man ihn nicht dazu. Und wenn er es nicht will, dann soll er es lassen.
Alles andere ist Nötigung und DAS ist strafbar, Kollege!!