hab mal ne frage an euch wegen meinem bruder
hallo hoffe ihr könnt mir helfen.Bin neu hier und kenne mich nicht so aus.Also mein bruder hat sich vor ca. 1 Monat sein erstes Auto bei einem Händler gekauft einen gebrauchten für 900 Euro.Nach ca. 3 Wochen war die Lichtmaschine kaputt hat der Händler eine gebrauchte eingebaut.Danach hat es geklappert beim fahren erst leise dann immer lauter.Wir hin zum Händler jetzt meint er Totalschaden die Ölpumpe hat kein Öl in den Moter geleitet,Motor am Arsch.Jetzt will der Händler ihm noch 500 Euro geben. Darf er das? Oder muß er die ganzen 900Euro wiedergeben?
Ich hoffe ich habe nicht durcheinandergeschrieben und es ist verständlich!!Bitte antwortet!!
hellboy075
Beste Antwort im Thema
Hi,
wie so oft werden hier zwei grundsätzlich verschieden Dinge durcheinander gebracht.
Und zwar Garantie und Gerährleistung.
Garantien sind freiwillige Leistungen die Händler über externe Firmen abschließen,teilweise kann sie auch gegen aufpreis beim Gebrauchtwagenkauf dazu kaufen.
Gebrauchtwagengarantien zahlen aber für schäden immer nur Anteilig bei so alten und billigen Fahrzeugen ist der Abschluß einer garantie oft gar nicht möglich.
Die Gewährleitung ist gesetzlich vorgeschrieben und gillt beim verkauf von Gewerbtreibenden an Privat. Die Gewährleistung geht über 2 Jahre und kann bei gebrauchten Gegenständen auf 1 jahr reduziert werden.
Die Gewährleistung gillt für alle Schäden die bereits beim kauf vorhanden waren. Dabei gillt in den ersten 6 Monaten liegt die Beweißpflicht beim Händler. Das heißt er müßte nachweisen das ein Schaden bei der übergabe nicht vorhanden war. Das ist aber im allgemeinen nicht möglich.
Nach 6 Monaten geht die Beweislast auf den Käufer über. Damit verliert die Gewährleistung praktisch ihren Wert.
Bei billigen Gebrauchten wie diesem Golf ist die lage schwierig, es gibt wohl Gerichtsurteile wonach der verkauf als Bastlerauto ohne Gerwährleistung akzeptiert wurde. Auch der verkauf im Auftrag ist ne legale methode die gewährleistung auszuschließen wenn es denn wirklich ein verkauf im Auftrag ist.
Da der Händler die Lima repariert hat und auch bereit ist einen teil des Kaufpreises zurück zu zahlen läßt schon darauf schließen das er sich darüber im klaren ist das er um die Gewährleistung net rum kommt.
Daher gehe ich eigentlich schon davon aus das er den kompletten Kaufpreis erstatten müßte. Rechtlich gesehen,aber recht haben und recht bekommen!?
Aber ich bin ja nur ein Laie und das thema ist rechtlich sehr komplex. Wirklich weiterhelfen kann da wohl nur ein Anwalt der aber auch wieder Geld kostet und wenn es vor Gericht geht dauert es ewig.
Ich würde wahrscheinlich versuchen noch etwas mehr Geld beim Händler rauszuschlagen und den Rest als Lebenserfahrung zu verbuchen.
Gruß Tobias
15 Antworten
Aus meiner Sicht hat Dein Bruder auf Grund der Garantie (Garantiedauer mindestens 1 Jahr) anspruch auf einen anderen Motor.
Sollte der Händler sich dagegen wehren wollen, würde ich das ganze mal mit Hilfe eines Rechtsverdrehers durchzusetzen.
Bei so alten autos geben die händler ( ich arbeite selber bei einem ) ein halbes jahr garantie auf motor und gertiebe. sollte in dieser zeit was seien muß er darauf reagieren. wie er reagiert bleibt ihm überlassen. entweder geld zurück oder reparieren. wenn geld zurück dann max. 100€ für nutzung abrechnen. die garantie kriegst du durch ob es ihm passt oder nicht. jeder händler muß die garantie geben selbst wenn im vertrag steht das er keine gibt.
Hallo,
Kuch in dein Kaufvertrag Rein, ob da was Über Garantie steht. Wenn Ihr keinen gemacht habt, gilt der Mündliche. Quasi Aussage gegen Aussage. Deutsche Rechtslage immer für den geklagten.
Aber glaub mal. Kein Händler gibt die eine Garantie für ein Gebraucht waren der nur 900 euro Wert ist (war).
also kann der händler meinen bruder nicht mit 500 euro einfach abspeisen?
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Hast du ein Kaufvertrag??? ( dein Bruder) steht da was über Garantie??
Steht im Kaufvertrag Bastler Fahrzeug???
Zitat:
KKrHB KKrHB
89Q B3; 2,3l 20V Quattro
Aus meiner Sicht hat Dein Bruder auf Grund der Garantie (Garantiedauer mindestens 1 Jahr) anspruch auf einen anderen Motor.
Sollte der Händler sich dagegen wehren wollen, würde ich das ganze mal mit Hilfe eines Rechtsverdrehers durchzusetzen.
Wo steht so ein Müll?
Es ist nur eine Gewährleistung Pflicht.
Die mind 1J beträgt.
Auf Deutsch könnt ihr den Händler nicht nachweißen das der schaden
schon bei Kauf bestand gibt es 0 Euro.
wenn er vom Händler ist und der das nicht als privatverkauf gedreht hat (zB im Vertrag als Verkäufer seine Frau oder so) hast du 1Jahr Gewährleistung. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen das es Händler gibt die sowas noch offiziell über die Firma verkaufen, so blöd kann man doch gar nicht sein...
Und selbst wenn Gewährleistung besteht ist fraglich was dabei rauskommt. Der Händler könnte das auch so drehen das ihr zB nicht ausreichend oft den Ölstand kontrolliert habt und deswegen der Motor kaputt ist, oder das ihr ohne Öldruck trotz brennender Öllampe noch mit dem Auto gefahren seid oder oder oder...ob sich da ein Rechtsstreit lohnt weiß ich nicht, könnte auch nach hinten losgehen...
jetzt bin ich verwirrt.Er hat nen ganz normalen Kaufvertrag vom Händler bekommen als erstes war die Lichtmaschine ja kaputt die der Händler repariert hat indem er eine vom Schrottplatz geholt hat und eingbaut.Jetzt Totalschaden weil der Motor am Arsch ist da die Ölpumpe kein Öl in den motor gegeben hat.
Garantie bei einem Auto für 900 € ???
Sorry, aber glauben hier auch noch welche an den Weihnachtsmann ?
Hi,
wie so oft werden hier zwei grundsätzlich verschieden Dinge durcheinander gebracht.
Und zwar Garantie und Gerährleistung.
Garantien sind freiwillige Leistungen die Händler über externe Firmen abschließen,teilweise kann sie auch gegen aufpreis beim Gebrauchtwagenkauf dazu kaufen.
Gebrauchtwagengarantien zahlen aber für schäden immer nur Anteilig bei so alten und billigen Fahrzeugen ist der Abschluß einer garantie oft gar nicht möglich.
Die Gewährleitung ist gesetzlich vorgeschrieben und gillt beim verkauf von Gewerbtreibenden an Privat. Die Gewährleistung geht über 2 Jahre und kann bei gebrauchten Gegenständen auf 1 jahr reduziert werden.
Die Gewährleistung gillt für alle Schäden die bereits beim kauf vorhanden waren. Dabei gillt in den ersten 6 Monaten liegt die Beweißpflicht beim Händler. Das heißt er müßte nachweisen das ein Schaden bei der übergabe nicht vorhanden war. Das ist aber im allgemeinen nicht möglich.
Nach 6 Monaten geht die Beweislast auf den Käufer über. Damit verliert die Gewährleistung praktisch ihren Wert.
Bei billigen Gebrauchten wie diesem Golf ist die lage schwierig, es gibt wohl Gerichtsurteile wonach der verkauf als Bastlerauto ohne Gerwährleistung akzeptiert wurde. Auch der verkauf im Auftrag ist ne legale methode die gewährleistung auszuschließen wenn es denn wirklich ein verkauf im Auftrag ist.
Da der Händler die Lima repariert hat und auch bereit ist einen teil des Kaufpreises zurück zu zahlen läßt schon darauf schließen das er sich darüber im klaren ist das er um die Gewährleistung net rum kommt.
Daher gehe ich eigentlich schon davon aus das er den kompletten Kaufpreis erstatten müßte. Rechtlich gesehen,aber recht haben und recht bekommen!?
Aber ich bin ja nur ein Laie und das thema ist rechtlich sehr komplex. Wirklich weiterhelfen kann da wohl nur ein Anwalt der aber auch wieder Geld kostet und wenn es vor Gericht geht dauert es ewig.
Ich würde wahrscheinlich versuchen noch etwas mehr Geld beim Händler rauszuschlagen und den Rest als Lebenserfahrung zu verbuchen.
Gruß Tobias
Hallo Hellboy,
es wäre interessant, ob der Händler das Auto in seinem Namen an deinen Bruder verkauft hat oder über einen "Privatvertrag", d.h. eine Privatperson eigentlich der Verkäufer ist.
Wenn er es als Händler verkauft hat, wäre noch interessant, ob im Vertrag der Passus "Bastlerfahrzeug mit Mängeln" oder so zu lesen war. Dabei müssen die Mängel normalerweise aber genau benannt werden. Wenn ein solcher ( oder ähnlicher Passus ) nicht im Vertrag oder der Bestellung enthalten war, unterliegt der Händler der Gewährleistung lt. BGB ( bürgerl. Gesetzbuch ), das dem Käufer die Lieferung einer mängelfreien Ware zusichert. Darüberhinaus gibt es während der 1. sechs Monate die sog. Beweislastumkehr, nach der der Händler beweisen muß, eine mängelfreie Ware geliefert zu haben. Der Mangel an der Ölpumpe ist aber sicherlich schon vorher da gewesen ( ..."der Mangel war zum Zeitpunkt der Lieferung schon angelegt", war also schon da, war aber noch nicht bemerkbar ). Nach 6 Monaten wird´s dann aber schwierig, dann muß der Kunde beweisen, eine mängelbehaftete Ware geliefert bekommen zu haben, was beim Auto ohne Gutachter meistens schwierig ist.
Nun kann dein Bruder den Händler zur Nachbesserung auffordern, das heißt zur Reparatur. Erst wenn 2 Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden, also Auto wieder zum Händler und Geld zurück, jedoch darf der Händler eine "Nutzungspauschale" für die vergangene Zeit und die gefahrenen Kilometer abziehen.
Zu befürchten ist aber, dass der Händler den in allgemein bekannten Kunstgriff gemacht hat, sich beim Verkauf eines Privatvertrags zu bedienen. Das machen bei älteren Autos viele Händler, um sich vor dem o.g. Gewährleistugsanspruch zu schützen, denn Privatpersonen sind nicht gewährleistungspflichtig. Viele andere verkaufen deshalb solche Autos nur "an Export oder Gewerbe".
Im Zweifel sollte sich dein Bruder an den "Rechtsanwalt seines Vertrauens" wenden, die können da eine richtige Rechtsberatung machen. Und mit dem Händler würde ich vorsichtshalber nur noch schriftlich oder in Gegenwart von Zeugen verkehren.
Viel Glück !
soarkam🙂