A7/A8 Felgen auf dem B8

Audi A4 B8/8K

Hi

habe einen Audi A4 B8/8K BJ 2009 sline Kombi 2.0Tdi, derzeit die 19ner orig. Sline 7 Doppelspeichen mit 255iger reifen drauf,
würde mir gerne diese felgen draufgeben.

A7/A8 felgen
9x20 et38
In titan lackiert

Sind diese für meinen Wagen passend ??
Danke für die Infos

lg
Marc

53 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Amok83



Zitat:

Original geschrieben von touaresch


Geht auch mit 20" 🙂

Orientiere Dich am verlinkten Gutachten

8,5x20 ET 45
mit 225/35
oder 245/30 oder 255/30

http://interpneu.jfnet.de/pdf/00146057/00146057.pdf

A02
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengr
öße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsb
escheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fah
rzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstel
le berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrad
es eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

--> 20" stehen nicht von Haus aus in den CoC-Papieren. Zumindest bei mir nicht.

Ja, ok es steht in der ABE .....

> und ein Eintrag in die "Papiere" ist bei dem von mir verlinkten Rad

n i c h t notwendig 🙂

http://www.brock-alloy-wheels.de/.../ABE%20RC17%208520%20-%20V01.pdf

>wobei es hier jedoch um "ganz ohne TÜV " ging 😰

Zitat:

Original geschrieben von touaresch



Zitat:

Original geschrieben von Amok83


A02
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengr
öße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsb
escheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fah
rzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstel
le berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrad
es eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

--> 20" stehen nicht von Haus aus in den CoC-Papieren. Zumindest bei mir nicht.

Ja, ok es steht in der ABE .....
> und ein Eintrag in die "Papiere" ist bei dem von mir verlinkten Rad

n i c h t notwendig 🙂

http://www.brock-alloy-wheels.de/.../ABE%20RC17%208520%20-%20V01.pdf

>wobei es hier jedoch um "ganz ohne TÜV " ging 😰

Und in Abe so wie ich gesehen hab gehts um 8.5 zoll mit 9 sieht es wieder anders aus

Also ich verstehe nur bahnhof 😕

Ich will mir die selben holen, und laut einigen soll es mit
9J 20" ET 37 und reifen 245 /30 / 20 kein pproblem sein die beim tüv eingetragen zu bekommen, ist doch so oder?

🙂--> 20" stehen nicht von Haus aus in den CoC-Papieren. Zumindest bei mir nicht.Ja, ok es steht in der ABE .....
> und ein Eintrag in die "Papiere" ist bei dem von mir verlinkten Rad
n i c h t notwendig 🙂

http://www.brock-alloy-wheels.de/.../ABE%20RC17%208520%20-%20V01.pdf

>wobei es hier jedoch um "ganz ohne TÜV " ging 😰also die originale A7/A8 Felge hat laut Audi eine Achslast von 780kg pro Felge!
somit haben wir mal 1560 kg für z.B. die Vorderachse... das sollte für einen A4 reichen 🙂

für den Nachbau z.B. der Wheelworldfelge gibt es eine ABE, somit muss die Felge nicht eingetragen werden, sondern die Reifen !!! denn die stehen nicht in den CoC Papieren.

ausgegangen vom original Fahrwerk und das ganze ohne Spurplatten...

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Danke ONKELTOM,
genau so meinte ich das auch. Eintragungsfrei sind die nur mit werksseitig freigegebener Bereifung und die gibt´s beim A4 8K nicht in 20". (außer S4 bzw. RS4 vielleicht)

Zitat:

Original geschrieben von Amok83


Danke ONKELTOM,
genau so meinte ich das auch. Eintragungsfrei sind die nur mit werksseitig freigegebener Bereifung und die gibt´s beim A4 8K nicht in 20". (außer S4 bzw. RS4 vielleicht)

Hallo,

die von mir verlinkte ABE für die 8,5x20 Brock-Felgen

sagen einwandfrei aus, daß die Rad-/Reifen-Kombination

> eintragungsfrei ist, siehe nochmals = Seite 2 fettgedruckt

http://www.brock-alloy-wheels.de/.../ABE%20RC17%208520%20-%20V01.pdf

Bei welchen Wheelworld-Rädern Größe,ET,Styling steht in der ABE,
daß nur die Felgen eintragungsfrei sind 😕

Zitat:

Original geschrieben von touaresch


Hallo,

die von mir verlinkte ABE für die 8,5x20 Brock-Felgen

sagen einwandfrei aus, daß die Rad-/Reifen-Kombination

> eintragungsfrei ist, siehe nochmals = Seite 2 fettgedruckt

http://www.brock-alloy-wheels.de/.../ABE%20RC17%208520%20-%20V01.pdf

Bei welchen Wheelworld-Rädern Größe,ET,Styling steht in der ABE,
daß nur die Felgen eintragungsfrei sind 😕

Ok, dann nochmal laaaaangsam:

In

Zitat:

GUTACHTEN zur ABE Nr.
47260
nach §22 StVZO
Anlage 11
zum Gutachten Nr.
55042508
(2. Ausfertigung)

steht für den A4 B8 die Auflage A02:

Zitat:

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengr
öße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsb
escheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fah
rzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstel
le berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrad
es eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Da die Reifengröße aber nicht in Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier steht, müssen die Fahrzeugpapiere berichtigt werden --> Eintragung erforderlich

Original geschrieben von Amok83

Zitat:

Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrad
es eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Genau, und in der ABE steht auf Seite 2 :

"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen
ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I
gemäß § 13 "FZV" n i c h t erforderlich"

Meine Anmerkungen dazu:
>Deshalb sollen Gutachten+ABE ja auch im Fahrzeug
mitgeführt werden (StVZO § 19 4.2.)

>In die Zulassungsbescheinigung II werden gemäß § 13 "FZV"
Ergänzungen von Rad/Reifenkombinationen nicht eingetragen .

>Das COC-Papier (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung)
wird vom Fahrzeughersteller erstellt und ist für die Zulassungsstelle
nur bei Erstausstellung von Zulassung I und II
als Datenträger relevant.

Zitat:

Original geschrieben von touaresch


Genau, und in der ABE steht auf Seite 2 :

"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen
ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I
gemäß § 13 "FZV" n i c h t erforderlich"

Und genau das sind sie nicht, weil "A02". Aber ich will dir kein schlechtes Gewissen machen. Von mir aus kannst du ohne Eintragung fahren. 😎

Zitat:

Original geschrieben von Amok83



Zitat:

Original geschrieben von touaresch


Genau, und in der ABE steht auf Seite 2 :

"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen
ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I
gemäß § 13 "FZV" n i c h t erforderlich"

Und genau das sind sie nicht, weil "A02". Aber ich will dir kein schlechtes Gewissen machen. Von mir aus kannst du ohne Eintragung fahren. 😎

Und was soll dann Deiner Meinung nach dieser "Satz/diese Festlegung"

in der ABE bedeuten 😕

Ich sehe es so:
zuerst wird das Gutachten vom "TÜV" erstellt mit A02 und > Hinweis auf die ABE
danach erteilt das KBA die ABE mit der endgültigen Festlegung "Eintragung ja/nein"

btw.
Ich hab´kein schlechtes Gewissen 🙂
aber wenn Du auch noch die Eintragung vornimmst > "doppelt genäht hält besser" 😛

Zitat:

Original geschrieben von touaresch



Zitat:

Original geschrieben von Amok83


Und genau das sind sie nicht, weil "A02". Aber ich will dir kein schlechtes Gewissen machen. Von mir aus kannst du ohne Eintragung fahren. 😎

Und was soll dann Deiner Meinung nach dieser "Satz/diese Festlegung"
in der ABE bedeuten 😕

Ich sehe es so:
zuerst wird das Gutachten vom "TÜV" erstellt mit A02 und > Hinweis auf die ABE
danach erteilt das KBA die ABE mit der endgültigen Festlegung "Eintragung ja/nein"

btw.
Ich hab´kein schlechtes Gewissen 🙂
aber wenn Du auch noch die Eintragung vornimmst > "doppelt genäht hält besser" 😛

Nochmal langsam:

Also die Felge ist freigegen, das lese ich so auch.

ABER: Die Reifen sind nicht zugelassen weil sie nicht in den CoC Papieren stehen, zumindest nicht in meinem A4 3,0 TDI BJ.2009 !!! und hier liegt wahrscheinlich der kleine aber feine Unterschied !!
kann es ggf. sein das ein neueres Modelljahr, z.B. 2011 oder auch der aktuelle mit FL, diese Reifengröße schon in den Papieren stehen hat?
Kann ggf. mal einer in seinen Papieren schauen, der ein "jüngeres Modell" an seiner Seite hat?🙂

Zitat:

Original geschrieben von Amok83



Zitat:

Original geschrieben von touaresch


Hallo,

die von mir verlinkte ABE für die 8,5x20 Brock-Felgen

sagen einwandfrei aus, daß die Rad-/Reifen-Kombination

> eintragungsfrei ist, siehe nochmals = Seite 2 fettgedruckt

http://www.brock-alloy-wheels.de/.../ABE%20RC17%208520%20-%20V01.pdf

Bei welchen Wheelworld-Rädern Größe,ET,Styling steht in der ABE,
daß nur die Felgen eintragungsfrei sind 😕

Ok, dann nochmal laaaaangsam:
In

Zitat:

Original geschrieben von Amok83



Zitat:

GUTACHTEN zur ABE Nr.
47260
nach §22 StVZO
Anlage 11
zum Gutachten Nr.
55042508
(2. Ausfertigung)

steht für den A4 B8 die Auflage A02:

Zitat:

Original geschrieben von Amok83



Zitat:

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengr
öße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsb
escheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fah
rzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstel
le berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrad
es eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Da die Reifengröße aber nicht in Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier steht, müssen die Fahrzeugpapiere berichtigt werden --> Eintragung erforderlich

Und für dich laaangsaaaaamer: lies es nochmal durch, dann wirst Du feststellen, daß eine Kombination aus "A2" und dem ABE Hinweis laut ABE keine Abnahme und Eintragung in die Papiere erforderlich ist.

Dazu dient in den Gutachten der Hinweis "A1".

Hab es selbst bei einer anderen Felge in derselben Kombination im Gutachten/ABE stehen. Zu demselben Schluß wie ich ist der Herr von der Dekra gekommen - und er verzichtete auf die Abnahme und schickte mich nach Hause mit dem Hinweis, das Gutachten ins Handschuhfach zu legen, die Stellen zu markieren (im Falle einer Kontrolle) und fertig.

A01 = muss immer eingetragen werden
A02 = muss nur eingetragen werden, wenn die Reifen nicht bereits freigegeben sind

Das wars aber von meiner Seite dazu. Muss jeder selbst wissen, wie er das handhabt. Ich war ja selber gut 2 Jahre mit nem nicht eingetragenen Chip unterwegs. 😎

Aber ich würde nicht an 40€ und 15min Zeit sparen bei einem 2000€ Radsatz.

Zitat:

Original geschrieben von Amok83


A01 = muss immer eingetragen werden
A02 = muss nur eingetragen werden, wenn die Reifen nicht bereits freigegeben sind

So leicht ist die Bürokratie nicht zusammenzufassen. Wäre "A1" und A2" das einzig entscheidenede, würde der Hinweis in der ABE überflüssig. Auf so eine Peinlichkeit läßt sich der deutsche Amtsschimmel nicht ein 😉.

Und ganz ehrlich - deine Interpretation steht im Widerspruch zu den Aussagen der Dekra, die in meinem Fall auf Einnahmen verzichtete und mich heim schickte.

Soll die Communitiy selbst entscheiden, ob sie deiner Interpretation oder der umfassenden Erfahrung der Dekra Glauben schenkt 😛.

@pb.joker
ist dein Profil veraltet oder fährst du wirklich "nur" 19 Zoll?

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