A7/A8 Felgen auf dem B8
Hi
habe einen Audi A4 B8/8K BJ 2009 sline Kombi 2.0Tdi, derzeit die 19ner orig. Sline 7 Doppelspeichen mit 255iger reifen drauf,
würde mir gerne diese felgen draufgeben.
A7/A8 felgen
9x20 et38
In titan lackiert
Sind diese für meinen Wagen passend ??
Danke für die Infos
lg
Marc
53 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Amok83
A02Zitat:
Original geschrieben von touaresch
Geht auch mit 20" 🙂
Orientiere Dich am verlinkten Gutachten
8,5x20 ET 45
mit 225/35
oder 245/30 oder 255/30
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengr
öße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsb
escheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fah
rzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstel
le berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrad
es eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.--> 20" stehen nicht von Haus aus in den CoC-Papieren. Zumindest bei mir nicht.
Ja, ok es steht in der ABE .....
> und ein Eintrag in die "Papiere" ist bei dem von mir verlinkten Rad
n i c h t notwendig 🙂
http://www.brock-alloy-wheels.de/.../ABE%20RC17%208520%20-%20V01.pdf
>wobei es hier jedoch um "ganz ohne TÜV " ging 😰
Zitat:
Original geschrieben von touaresch
Ja, ok es steht in der ABE .....Zitat:
Original geschrieben von Amok83
A02
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengr
öße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsb
escheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fah
rzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstel
le berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrad
es eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.--> 20" stehen nicht von Haus aus in den CoC-Papieren. Zumindest bei mir nicht.
> und ein Eintrag in die "Papiere" ist bei dem von mir verlinkten Radn i c h t notwendig 🙂
http://www.brock-alloy-wheels.de/.../ABE%20RC17%208520%20-%20V01.pdf
>wobei es hier jedoch um "ganz ohne TÜV " ging 😰
Und in Abe so wie ich gesehen hab gehts um 8.5 zoll mit 9 sieht es wieder anders aus
Also ich verstehe nur bahnhof 😕
Ich will mir die selben holen, und laut einigen soll es mit
9J 20" ET 37 und reifen 245 /30 / 20 kein pproblem sein die beim tüv eingetragen zu bekommen, ist doch so oder?
🙂--> 20" stehen nicht von Haus aus in den CoC-Papieren. Zumindest bei mir nicht.Ja, ok es steht in der ABE .....
> und ein Eintrag in die "Papiere" ist bei dem von mir verlinkten Rad
n i c h t notwendig 🙂
http://www.brock-alloy-wheels.de/.../ABE%20RC17%208520%20-%20V01.pdf
>wobei es hier jedoch um "ganz ohne TÜV " ging 😰also die originale A7/A8 Felge hat laut Audi eine Achslast von 780kg pro Felge!
somit haben wir mal 1560 kg für z.B. die Vorderachse... das sollte für einen A4 reichen 🙂
für den Nachbau z.B. der Wheelworldfelge gibt es eine ABE, somit muss die Felge nicht eingetragen werden, sondern die Reifen !!! denn die stehen nicht in den CoC Papieren.
ausgegangen vom original Fahrwerk und das ganze ohne Spurplatten...
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Danke ONKELTOM,
genau so meinte ich das auch. Eintragungsfrei sind die nur mit werksseitig freigegebener Bereifung und die gibt´s beim A4 8K nicht in 20". (außer S4 bzw. RS4 vielleicht)
Zitat:
Original geschrieben von Amok83
Danke ONKELTOM,
genau so meinte ich das auch. Eintragungsfrei sind die nur mit werksseitig freigegebener Bereifung und die gibt´s beim A4 8K nicht in 20". (außer S4 bzw. RS4 vielleicht)
Hallo,
die von mir verlinkte ABE für die 8,5x20 Brock-Felgen
sagen einwandfrei aus, daß die Rad-/Reifen-Kombination
> eintragungsfrei ist, siehe nochmals = Seite 2 fettgedruckt
http://www.brock-alloy-wheels.de/.../ABE%20RC17%208520%20-%20V01.pdf
Bei welchen Wheelworld-Rädern Größe,ET,Styling steht in der ABE,
daß nur die Felgen eintragungsfrei sind 😕
Zitat:
Original geschrieben von touaresch
Hallo,die von mir verlinkte ABE für die 8,5x20 Brock-Felgen
sagen einwandfrei aus, daß die Rad-/Reifen-Kombination
> eintragungsfrei ist, siehe nochmals = Seite 2 fettgedruckt
http://www.brock-alloy-wheels.de/.../ABE%20RC17%208520%20-%20V01.pdf
Bei welchen Wheelworld-Rädern Größe,ET,Styling steht in der ABE,
daß nur die Felgen eintragungsfrei sind 😕
Ok, dann nochmal laaaaangsam:
In
Zitat:
GUTACHTEN zur ABE Nr.
47260
nach §22 StVZO
Anlage 11
zum Gutachten Nr.
55042508
(2. Ausfertigung)
steht für den A4 B8 die Auflage A02:
Zitat:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengr
öße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsb
escheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fah
rzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstel
le berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrad
es eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Da die Reifengröße aber nicht in Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier steht, müssen die Fahrzeugpapiere berichtigt werden --> Eintragung erforderlich
Zitat:
Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrad
es eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Genau, und in der ABE steht auf Seite 2 :
"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen
ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I
gemäß § 13 "FZV" n i c h t erforderlich"
Meine Anmerkungen dazu:
>Deshalb sollen Gutachten+ABE ja auch im Fahrzeug
mitgeführt werden (StVZO § 19 4.2.)
>In die Zulassungsbescheinigung II werden gemäß § 13 "FZV"
Ergänzungen von Rad/Reifenkombinationen nicht eingetragen .
>Das COC-Papier (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung)
wird vom Fahrzeughersteller erstellt und ist für die Zulassungsstelle
nur bei Erstausstellung von Zulassung I und II
als Datenträger relevant.
Zitat:
Original geschrieben von touaresch
Genau, und in der ABE steht auf Seite 2 :"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen
ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I
gemäß § 13 "FZV" n i c h t erforderlich"
Und genau das sind sie nicht, weil "A02". Aber ich will dir kein schlechtes Gewissen machen. Von mir aus kannst du ohne Eintragung fahren. 😎
Zitat:
Original geschrieben von Amok83
Und genau das sind sie nicht, weil "A02". Aber ich will dir kein schlechtes Gewissen machen. Von mir aus kannst du ohne Eintragung fahren. 😎Zitat:
Original geschrieben von touaresch
Genau, und in der ABE steht auf Seite 2 :"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen
ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I
gemäß § 13 "FZV" n i c h t erforderlich"
Und was soll dann Deiner Meinung nach dieser "Satz/diese Festlegung"
in der ABE bedeuten 😕
Ich sehe es so:
zuerst wird das Gutachten vom "TÜV" erstellt mit A02 und > Hinweis auf die ABE
danach erteilt das KBA die ABE mit der endgültigen Festlegung "Eintragung ja/nein"
btw.
Ich hab´kein schlechtes Gewissen 🙂
aber wenn Du auch noch die Eintragung vornimmst > "doppelt genäht hält besser" 😛
Zitat:
Original geschrieben von touaresch
Und was soll dann Deiner Meinung nach dieser "Satz/diese Festlegung"Zitat:
Original geschrieben von Amok83
Und genau das sind sie nicht, weil "A02". Aber ich will dir kein schlechtes Gewissen machen. Von mir aus kannst du ohne Eintragung fahren. 😎
in der ABE bedeuten 😕Ich sehe es so:
zuerst wird das Gutachten vom "TÜV" erstellt mit A02 und > Hinweis auf die ABE
danach erteilt das KBA die ABE mit der endgültigen Festlegung "Eintragung ja/nein"btw.
Ich hab´kein schlechtes Gewissen 🙂
aber wenn Du auch noch die Eintragung vornimmst > "doppelt genäht hält besser" 😛
Nochmal langsam:
Also die Felge ist freigegen, das lese ich so auch.
ABER: Die Reifen sind nicht zugelassen weil sie nicht in den CoC Papieren stehen, zumindest nicht in meinem A4 3,0 TDI BJ.2009 !!! und hier liegt wahrscheinlich der kleine aber feine Unterschied !!
kann es ggf. sein das ein neueres Modelljahr, z.B. 2011 oder auch der aktuelle mit FL, diese Reifengröße schon in den Papieren stehen hat?
Kann ggf. mal einer in seinen Papieren schauen, der ein "jüngeres Modell" an seiner Seite hat?🙂
Zitat:
Original geschrieben von Amok83
Ok, dann nochmal laaaaangsam:Zitat:
Original geschrieben von touaresch
Hallo,die von mir verlinkte ABE für die 8,5x20 Brock-Felgen
sagen einwandfrei aus, daß die Rad-/Reifen-Kombination
> eintragungsfrei ist, siehe nochmals = Seite 2 fettgedruckt
http://www.brock-alloy-wheels.de/.../ABE%20RC17%208520%20-%20V01.pdf
Bei welchen Wheelworld-Rädern Größe,ET,Styling steht in der ABE,
daß nur die Felgen eintragungsfrei sind 😕
In
Zitat:
Original geschrieben von Amok83
steht für den A4 B8 die Auflage A02:Zitat:
GUTACHTEN zur ABE Nr.
47260
nach §22 StVZO
Anlage 11
zum Gutachten Nr.
55042508
(2. Ausfertigung)
Zitat:
Original geschrieben von Amok83
Da die Reifengröße aber nicht in Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier steht, müssen die Fahrzeugpapiere berichtigt werden --> Eintragung erforderlichZitat:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengr
öße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsb
escheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fah
rzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstel
le berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrad
es eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Und für dich laaangsaaaaamer: lies es nochmal durch, dann wirst Du feststellen, daß eine Kombination aus "A2" und dem ABE Hinweis laut ABE keine Abnahme und Eintragung in die Papiere erforderlich ist.
Dazu dient in den Gutachten der Hinweis "A1".
Hab es selbst bei einer anderen Felge in derselben Kombination im Gutachten/ABE stehen. Zu demselben Schluß wie ich ist der Herr von der Dekra gekommen - und er verzichtete auf die Abnahme und schickte mich nach Hause mit dem Hinweis, das Gutachten ins Handschuhfach zu legen, die Stellen zu markieren (im Falle einer Kontrolle) und fertig.
A01 = muss immer eingetragen werden
A02 = muss nur eingetragen werden, wenn die Reifen nicht bereits freigegeben sind
Das wars aber von meiner Seite dazu. Muss jeder selbst wissen, wie er das handhabt. Ich war ja selber gut 2 Jahre mit nem nicht eingetragenen Chip unterwegs. 😎
Aber ich würde nicht an 40€ und 15min Zeit sparen bei einem 2000€ Radsatz.
Zitat:
Original geschrieben von Amok83
A01 = muss immer eingetragen werden
A02 = muss nur eingetragen werden, wenn die Reifen nicht bereits freigegeben sind
So leicht ist die Bürokratie nicht zusammenzufassen. Wäre "A1" und A2" das einzig entscheidenede, würde der Hinweis in der ABE überflüssig. Auf so eine Peinlichkeit läßt sich der deutsche Amtsschimmel nicht ein 😉.
Und ganz ehrlich - deine Interpretation steht im Widerspruch zu den Aussagen der Dekra, die in meinem Fall auf Einnahmen verzichtete und mich heim schickte.
Soll die Communitiy selbst entscheiden, ob sie deiner Interpretation oder der umfassenden Erfahrung der Dekra Glauben schenkt 😛.
@pb.joker
ist dein Profil veraltet oder fährst du wirklich "nur" 19 Zoll?