A6 313ps tdi falsch betankt
servus leute ich bräucht mal euren rat.
Mein neuer a6 kombi biturbotdi ist beim freundlichen angekommen und ich hatte nen deal. Dass sie ihn einen monat als vorführwagen fahren dürfen.
Morgen sollte ich ihn bekommen, bis der anruf vorhin kam.
Äh wir haben da ein problem. Jemand der ihn probe gefahren hat hat benzin getankt und ist liegem geblieben. Sie haben ihn abgeschleppt ausgepumpt und jetzt soll er wieder laufen.
Ich hab aber das total besvhissene gefühl dabei dass später dann mal waa passiert. Es sollen die injektoren und die pumpe noch erneuert werden. Aber das mulmige gefühl bleibt natürlicj.
Soll ich ihn trotzdem nehmen oder ratet ihr mir davon ab und nen neuen bestellen?
Gruss andre
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von audi30
will ja hier keinen öffentlich anprangern, und der händler kann da ja wenig zu, wenn ein benutzer ihn falsch betankt. aber was ich dem freundlichen vorwerfen kann ist die tatsache, dass hier jemand nur mal das ding fahren wollte, ohne kaufabsicht, denn wenn man sich für einen bi tdi interessiert muss man doch wissen, dass es sich dabei um einen diesel handelt. von daher verhärtet sich mein verdacht, dass jeder hans und frans damit mal ne runde drehen drufte.
Ja und? Du hast den Wagen doch so gekauft 😕? Dafür gab doch auch einen kräftigen Nachlass auf den Neupreis und ein Vertrag besteht?
Erstaunlich ist vor allem, dass Audi es IMMER noch nicht geschafft hat, so ein simples Teil wie einen Diesel- Fehlbetankungsschutz einzubauen. Hauptsache wertige Chromringchen überall 🙄.
Amen
71 Antworten
Hallo,
anscheinend hat der Themenstarter Spass andere mutmassen und spekulieren zu lassen. Rückmeldung gibt es keine. Aus dieser Sicht hat der Thread eigentlich auch keinen Sinn.
Gruss
Z
Naja, könnte mit der Erkenntnis zusammenhängen, dass der Deal nicht so vorteilhaft war & ggf. es auch rechtlich keine Möglichkeit gibt, dem Tenor hier (ich denke auch so) "nicht nehmen oder mit absoluter Absicherung der Vermeidung von Folgekosten" Rechnung zu tragen ... ich dachte mir auch schon die ganze Zeit, dass bei dieser Konstellation selten bekannt wird, was so alles mit dem Auto schief ging mit den Testern, hier stand ja das Problem des Übergabetermins.
Aber du hast Recht: auch dieser Beitrag enthält Spekulation 😁
Zitat:
Original geschrieben von pic86
Lieber Threadersteller,um faktenbasiert und nach geltendem Recht raten zu können, wäre es nötig, etwas genauer zu wissen, welcher Art der von Ihnen genannte "Deal" ist:
1. Nur mündlich oder auch schriftlich? Gibt es einen Passus im Kaufvertrag? (Gibt es einen Kaufvertrag?)
2. Einen Monat Nutzung durch das Autohaus, das schrieben Sie bereits, aber wirklich ohne jegliche Einschränkungen?
3. Wie hoch ist der dafür eingeräumte Nachlass?
4. Wird das Fahrzeug als Geschäftswagen genutzt und sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt?Eine langjährige Garantie, die "auf erstes Anfordern", also ohne die Möglichkeit der Prüfung der eigentlichen Ursache, wird meiner Meinung kein Autohaus unterschreiben - und dafür habe ich volles Verständnis.
Ganz generell gesprochen gilt, dass durch die Schuldrechtsreform, die zum 1. Januar 2002 in Kraft trat, die Haftung für eine mangelhafte Kaufsache oder ein mangelhaftes Werk (Gewährleistungsrecht) grundlegend geändert wurde.
Das hier immer noch in diversen Threads gern zitierte "Wandlungsrecht", also das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufs bei Vorliegen eines Mangels, wurde in 2002 abgeschafft und inhaltlich durch ein allgemein geltendes Recht zum Rücktritt (§§ 437 Nr. 2, 634 Nr. 3 - jeweils in Verbindung mit § 323 - Bürgerliches Gesetzbuch) ersetzt.
ABER: ob und wann Sie zurücktreten können, hängt sehr vom Einzelfall ab.
Hier wird man vermutlich auf die Gebrauchstauglichkeit der Sache abstellen, bei der ich ad hoc keine wesentliche Einschränkung erkennen kann, wenn eine fachmännische Reparatur vorgenommen wurde, die entsprechend nachvollziehbar dokumentiert ist.Ob sich daraus ein Minderpreis gegenüber der ursprünglich geschlossenen Vereinbarung, falls eine solche überhaupt vorliegt, ergibt, bedarf der Prüfung.
Generell gilt: die Fakten (!) betrachten, ruhig im Ton bleiben und die Emotionen komplett beseite stellen, hilft meistens weiter.
"Enttäuschung" und "ich bin so sauer" sind hier nicht schadensersatzfähig sondern im schlimmsten Fall sogar kontraproduktiv und wesentlicher Bestandteil von den gern hier so genannten "Dramen", derer es bei sachlicher Herangehensweise gar nicht bedarf.
... und ich zitiere hier den - wie ich finde - fachlich hilfreichsten Beitrag!
Da Emotionen beim Autokauf aber immer auch eine mehr oder minder große Rolle spielen, nur eine Frage:
Hast Du (der TE audi30) noch ein akzeptabel gutes Gefühl, solltest Du den Wagen übernehmen oder nicht?
- Wenn ja, nehmen (Prüfung Preisnachlaß mal außen vor)
- Wenn nein, s. den Beitag von pic86
Nochmal zurück zum Thema, hat das mal jemand ausprobiert die Benzinzapfpistole beim Diesel rein zu stecken? Ich rede nicht vom Tanken an sich...😉 Sollte ja mit dem Fehlbetankungsschutz imho gar nicht erst gehen oder?
Mein A4 hat dieses Feature noch nicht.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Zaepfle
Hallo,anscheinend hat der Themenstarter Spass andere mutmassen und spekulieren zu lassen. Rückmeldung gibt es keine. Aus dieser Sicht hat der Thread eigentlich auch keinen Sinn.
Gruss
Z
Ich tippe darauf, dass er inzwischen einen Yoga-Kurs besucht, um sich selbst in den Hintern beissen zu können... 😉
Folgekulanz hin oder her. Ein äusserst fader Geschmack bliebe übrig, wenn man dieses Auto übernimmt. Es ist dem Händler überdies anzurechnen, dass er so ehrlich war, es überhaupt gesagt zu haben - er hätte auch stillschweigend die nötigen Reparaturen durchführen können und das Auto ohne diese Information herausgeben... Das widerspricht zwar gängiger Gepflogenheit, kommt aber sicher häufiger vor, als man vermuten würde. Es ist doch sehr wahrscheinlich, dass trotz der Falschbetankung mit dem fachmännischen Austausch der in Mitleidenschaft gezogenen Komponenten gar nichts passiert. Wenn nur dieser Beigeschmack nicht wäre...
Grüsse
freezejbc
Zitat:
Original geschrieben von Marcot
Immerhin hat der Händler es dir gesagt. Er hätte auch pumpen können und es dann verschweigen 🙂
Mir ist zwar voll und ganz bewusst, dass man heutzutage fast überall und beinahe bei jeder Gelegenheit "über den Tisch gezogen werden soll", aber entspricht das etwa Deinen Vorstellungen von Anstand, Moral und sauberem Geschäftsgebaren, der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns?
Immerhin dürfte der Händler gegen derartige Vorfälle versichert sein oder sich notfalls den Schaden beim Verursacher wieder "reinholen" können.
Aber es ist anscheinend ein Unterschied, ob man andere "behummst" oder selbst der Gelackmeierte ist; offenbar lebt man heutzutage am besten damit, wenn man sich persönlich möglichst nach allen Seiten hin absichert, das etwas weniger kundige oder abgebrühte Gegenüber jedoch (zum Beispiel durch Nichtmitteilung der Faktenlage, Ausnutzung seiner Naivität/Unkenntnis und/oder seines Vertrauens ff.) "abzieht".
Arm(selig)es Deutschland, ich könnte k..zen !
Sehr schade, dass sich der Themenstarter nicht mehr meldet. Andere schreiben sich hier die Finger wund und dann lässt man uns hier dumm sterben.
Wäre schön zu wissen, wie die Sache ausgegangen ist.
Zitat:
Original geschrieben von audi-olli71
Sehr schade, dass sich der Themenstarter nicht mehr meldet. Andere schreiben sich hier die Finger wund und dann lässt man uns hier dumm sterben.Wäre schön zu wissen, wie die Sache ausgegangen ist.
Er wird sich (oder dem Händler) doch ob dieser Katastrophe nichts angetan haben 😕 (Von einem "Amoklauf im Audihaus" war aber noch nichts in der Presse 😉 ...)
Zitat:
Original geschrieben von GHG10
Mein Tipp:Falls Du aus dem Vertrag nicht aussteigen kannst, zumindest die maximale Anschlußgarantie kostenlos fordern.
Bringt im Falle eines Defekts aufgrund (nachweisbarer) Fehlbetankung auch nichts:
Der Garantiegeber bei der Original Audi Anschlussgarantie ist Audi (bzw. deren Versicherer) und nicht der Händler. Somit "diktiert" Audi die Bedingungen dieser Garantie.
Diese deckt mit hoher Sicherheit keine Schäden durch Fehlbetankung ab. Und Audi ist es dabei (berechtigterweise) sowas von egal, ob der TE oder der Händler oder ein Probefahrer falsch getankt hatte...
Ich finde es ziemlich naiv, wenn man sich gerade das "Ultimate High Power Modell" der Diesel-Baureihe bestellt und dann annimmt, daß anderer potentielle Käufer genau dieses Modell, das vor allem wegen seiner Leistung gekauft wird, probefahren wollen und dabei "zart machen". Ganz das Gegenteil ist doch der Fall: Wenn man die (teure) Karre vor allem wegen der hohen Leistung kauft (sonst hätte es ja auch ein 204 PS getan...), dann will man das bei der Probefahrt auch "erfahren".
Und dann gilt doch für die meisten potentiellen Käufer das gleiche wie beim Mietwagen: Don't be gentle, it's a rental.
6502
mahlzeit,
sorry, dass ich euch jetzt erst auf dem laufenden halte, aber diese sache kostet mich soviel nerven, dass ich mir schon ein angebot für einen bmw eingeholt habe.
eigentlich ist ein neuwagenkauf, oder ein kauf eines neuen autos ja was schönes, worüber man sich freut, aber mir schlägt das ganze jetzt auf den magen, weil man sich mit der "scheisse" die ganze zeit rumärgert.
so jetzt von anfang an.
auto konfiguriert mit der prämisse, das fahrzeug dem händler zwei monate als vorführwagen zu überlassen um nochmal einen saftigen rabatt rauszuhandeln.
danach habe ich dann meinen a6 relativ schnell verkaufen können, so dass ich angefragt habe, ob ich das fahrzeug einen monat früher bekommen könnte.
allerdings unter der vorraussetzung, dass ich dafür eine leasingrate (1000,-) Euro bezahlen sollte, dafür, dass ich das Fahrzeug einen Monat früher bekomme.
soweit auch gut. ich sollte das auto dann am 30.03.2012 bekommen.
am 29.03.2012 rief mich der verkäufer an und teilte mir mit, dass es da ein problem gibt, der letzte kunde der das auto fuhr, hat benzin getankt und ist dann auf strecke liegen geblieben, so dass das auto in die werkstatt geschleppt werden musste.
(im kaufvertrag steht nichts von vorführwagen drin, er ist auch noch zur zeit auf das autohaus zugelassen.)
dann sagte man mir, kein problem, man meldet das an audi, und dann tauscht man pumpe und injektoren.
daraufhin habe ich gesagt, dass die 1000 euro für die leasingrate ich nicht zahlen will und zusätzlich eine garantieverlängerung von 2 jahren haben möchte, da es dann für mich kein neues auto in dem sinne ist, wenn für ca 3000 euro schon teile gewechselt wurden.
Listenpreis 84000 euro.
nach langem hin und her sagte man mir heute, ich könnte die garantieverlängerung haben, für 2 jahre, aber sie würden dann audi nur melden, dass das auto an der tankstelle falsch getankt wurde und danach abgeschleppt wurde. dann brauchten sie nur den kraftstofffilter wechseln und gut.
ich könnte ja auch einen neuen bestellen, aber dann müsste ich 4 monate ohne auto klar kommen oder den leihwagen bezahlen.
ich habe dann entgegnet, dass doch dieses fahrzeug gefahren sei und dann liegen geblieben sei, und dass doch der Prozess ein ganz anderer sei, als nur den kraftstofffilter zu wechseln. draufhin kam dann die antwort, wer soll das denn bezahlen ??
muss man sich so behandeln lassen wenn man ein auto für über 80.000 euro kauft?????
jetzt habe ich drei möglichkeiten. 1. 2 jahre garantie obendrauf und das fahrzeug so weiterfahren (nur mit Filter gewechselt)
2. Nach Audivorschrift Pumpe, Filter und sonstiges wechseln, dann aber keine garantieverlängerung
3. Fahrzeug zurückgeben, neues bestellen und 4 monate warten ohne auto oder leihwagen bezahlen.
habe schon mit audi service telefoniert und habe gesagt, dass das fahrzeug gefahren wurde und was man in diesem falle vorschreibt zu tauschen, oder ob ich dann noch garantie habe, wenn der händler nicht mit offenen karten spielt und das liegenbleiben verheimlicht.
wenn ich das jezt annehmen sollte, garantieverlängerung ohne die teile zu wechseln, und dann doch was kaputt geht, kann mir dann audi eventuell dochnachweisen, dass das fahrzeug mit benzin gefahren wurde und verweigert in dem fall die garantie, dann stehe ich dumm da mit meiner garantieverlängerung.
warte jetzt ab, ob sie sich beim freundlichen dazu durchringen doch die teile zu tauschen, ansonsten überlege ich mir echt nicht doch nen bmw zu holen.
gruss andre
Zitat:
Original geschrieben von Geronimo001
Keine Frage : Option 3
Dto. Aber doch sich nicht noch mehr selbst strafen 😁 und einen BMW holen - sondern das Autohaus wechseln.
Und wie hier schon von mir und auch von anderen geraten: Bei 80 T€ "Schadensvolumen": Einen "autokundigen" Anwalt hinzuziehen. Falls man keine RV hat, evtl. vorher nach Kosten fragen ...
Ich würde auch Option 3 wählen.
Auf DIE 4 Monate kommt es jetzt auch nicht an. Du fährst das Auto ja schließlich noch 2, 3, 4 oder 5 Jahre...
Als ich letztes Jahr im Entscheidungsfindungsprozess war, hatte BMW übrigens sehr kurze Lieferzeiten (12 Wochen?). Und das trotz dass der 5er gut lief... Ein 5er ist in meinen Augen für viele durchaus eine gute Alternative auf gleicher Augenhöhe - allerdings würde ich persönlich ihn nicht deshalb wählen, weil der lokale Audi-Händler unfähig ist. Und auch nicht, um 1 Monat Lieferzeit zu sparen (und da der A6 aktuell das für mich bessere Gesamtpaket hat, habe ich diesen gewählt...).
Auch von mir der Rat:
Sofort zum Anwalt (es sei denn, der Händler unterschreibt dir sofort den für dich kostenlosen Rücktritt samt Zusicherung von Schadenersatz (=Mietwagen))
Evtl. macht es Sinn, jetzt schon Beweise zu sichern, wenn welche da sind ... bzw. dafür zu sorgen, daß zukünftige Gespräche auch nachträglich beweisbar sind (Aussagen Händler protokollieren, schriftliches Angebot verlangen; nur mit Zeugen (möglichst nicht die eigene Frau oder Kinder) in Gespräche gehen).
6502
Zitat:
Original geschrieben von audi30
... drei möglichkeiten.
1. 2 jahre garantie obendrauf und das fahrzeug so weiterfahren (nur mit Filter gewechselt)
2. Nach Audivorschrift Pumpe, Filter und sonstiges wechseln, dann aber keine garantieverlängerung
3. Fahrzeug zurückgeben, neues bestellen und 4 monate warten ohne auto oder leihwagen bezahlen....
gruss andre
Zu 1. Wie Du selbst schon richtigerweise anmerkst, bist Du mit hoher Wahrscheinlichkeit der Gelackmeierte, wenn's hart auf hart kommt! Das ist so überhaupt keine Option!
Zu 2. Nur und ausschließlich mit einer werkseitig zulässig ausgeführten Reparatur würde ich den Wagen übernehmen!
Zu 3. Eine Option, die ich aber dann evtl. anders, ohne diese lange Wartezeit, ziehen würde:
- bei einem anderen Händler über die NW-Dispo bzw. Verkauf abklären lassen, ob irgendwo in D ein ähnliches Fahrzeug steht - mögl. Neuwg. oder Vorführer(?). Die können das über Audi abfragen und für Dich besorgen und Dir verkaufen, erfolgreiche Preisverhandlung mal vorausgesetzt.
Bei einer verständlichen Unzufriedenheit mit einem Händler würde ich aber auch nicht die Marke wechseln.
(Es sei denn, ich war von vorn herein nicht soo überzeugt oder mir ist es schlicht egal, welche Marke ich fahre)
😉