A6 313ps tdi falsch betankt
servus leute ich bräucht mal euren rat.
Mein neuer a6 kombi biturbotdi ist beim freundlichen angekommen und ich hatte nen deal. Dass sie ihn einen monat als vorführwagen fahren dürfen.
Morgen sollte ich ihn bekommen, bis der anruf vorhin kam.
Äh wir haben da ein problem. Jemand der ihn probe gefahren hat hat benzin getankt und ist liegem geblieben. Sie haben ihn abgeschleppt ausgepumpt und jetzt soll er wieder laufen.
Ich hab aber das total besvhissene gefühl dabei dass später dann mal waa passiert. Es sollen die injektoren und die pumpe noch erneuert werden. Aber das mulmige gefühl bleibt natürlicj.
Soll ich ihn trotzdem nehmen oder ratet ihr mir davon ab und nen neuen bestellen?
Gruss andre
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von audi30
will ja hier keinen öffentlich anprangern, und der händler kann da ja wenig zu, wenn ein benutzer ihn falsch betankt. aber was ich dem freundlichen vorwerfen kann ist die tatsache, dass hier jemand nur mal das ding fahren wollte, ohne kaufabsicht, denn wenn man sich für einen bi tdi interessiert muss man doch wissen, dass es sich dabei um einen diesel handelt. von daher verhärtet sich mein verdacht, dass jeder hans und frans damit mal ne runde drehen drufte.
Ja und? Du hast den Wagen doch so gekauft 😕? Dafür gab doch auch einen kräftigen Nachlass auf den Neupreis und ein Vertrag besteht?
Erstaunlich ist vor allem, dass Audi es IMMER noch nicht geschafft hat, so ein simples Teil wie einen Diesel- Fehlbetankungsschutz einzubauen. Hauptsache wertige Chromringchen überall 🙄.
Amen
71 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von audi30
... kam dann die antwort, wer soll das denn bezahlen ??
Darauf gibt es IMHO in D eigtl. nur eine Antwort: der Verursacher (Falschbetanker).
Möglicherweise gibt es irgendeine Versicherung, die das übernimmt, aber das sollte eigtl. das AH regeln ....
Finde ich eigentlich nur ich das komisch, dass nen Vorführer vertraglich als Neuwagen übernommen wird (oder habe ich was falsch verstanden)? ... da könnte man ja auch nen Neuwagenzustand einklagen 😁
Zitat:
Original geschrieben von airLu
Darauf gibt es IMHO in D eigtl. nur eine Antwort: der Verursacher (Falschbetanker).Zitat:
Original geschrieben von audi30
... kam dann die antwort, wer soll das denn bezahlen ??Möglicherweise gibt es irgendeine Versicherung, die das übernimmt, aber das sollte eigtl. das AH regeln ....
...
Ergänzung:
Zur Not kann das AH evtl. seine Betriebshaftpflicht nutzen, oder eben der Verursacher (den man evtl. wohl nicht belangen möchte...?).
Wenn ich mein eigenes Eigentum beschädige, zahlt nicht meine eigene Haftpflicht. Wenn das AH ein Kundenfahrzeug beschädigt, kann die HP regulieren.
Zitat:
Original geschrieben von airLu
Finde ich eigentlich nur ich das komisch, dass nen Vorführer vertraglich als Neuwagen übernommen wird (oder habe ich was falsch verstanden)?
Nein. Und ich frage mich schon, wie man auf die Idee kommt, solche windigen Verträge, bei denen am Ende keiner weiß, was eigentlich erlaubt ist und wer Schuld hat, wenn's schief geht, abschließt. So hoch kann der Rabatt doch gar nicht sein. Sonst kann ich auch einen regulären Vorführer vom Hof nehmen, bei dem alles in Ordnung ist.
Auch wenn's böse ist: ich lese das hier schon alles mit einem gewissen Schmunzeln.
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Zitat:
Original geschrieben von audi30
mahlzeit,warte jetzt ab, ob sie sich beim freundlichen dazu durchringen doch die teile zu tauschen, ansonsten überlege ich mir echt nicht doch nen bmw zu holen.
gruss andre
1. Heutzutage muss man keine 4Monate auf einen A& warten , ( ich habe am 22.03. meinen bestellt und die auslieferung soll 20 KW stattfinden )
2. Was kann die Marke dazu wenn man solche dubiose Geschäfte abwickelt ? Es muss doch einen Grund gegeben haben wofür man sich für den Audi entschieden hat .
Ich würde jedem der ein Neuwagen kaufen will mal raten die gebrauchtwagenpreise zu vergleichen , dann sieht man erst den Wertverlust .
ganz klar option 3.
Dann würde ich auch nen km Limit vorher noch ausmachen und evtl. auch nur vorher per Schufa gecheckte Fahrzeuginteressierte fahren lassen, wenns denn unbedingt der Neuwagen als Vorführer sein muss.
Ach, die Schufa weiß, wer den richtigen Sprit tanken kann oder nicht? Und der Käufer vom VFW hat eine permanente Verbindung zum Autohaus und zur Schufa?
Sind wieder Ferien, gell?
Ich hatte übrigens von meinem Händler ein Angebot, nach drei Monaten und etwa 10 Tkm den VFW zu übernehmen. Bereinigt um den NW-Rabatt und die Inzahlungnahme des 4F betrug die Differenz zum nagelneuen BiTu etwas über 5%.
Zitat:
Ach, die Schufa weiß, wer den richtigen Sprit tanken kann oder nicht? Und der Käufer vom VFW hat eine permanente Verbindung zum Autohaus und zur Schufa?
Sind wieder Ferien, gell?
Nein, aber scheinbar bist du nicht von der schnellen Sorte. Also nochmal langsam für dich.
Wenn jemand sich tatsächlich für den 313er interessiert, dann weiss er auch, dass da Diesel getankt wird. Ausserdem sollte er über das notwendige Kleingeld verfügen, um sich das Ding auch leisten und unterhalten zu können. Somit fallen mal viele durchs Raster, die das Auto einfach nur mal fahren wollen und an der Eisdiele mal eben Eindruck auf die weiblichen Mitmenschen machen wollen. Ich gehe davon aus, dass hier einer gefahren ist, der einfach mal mit 313PS unterwegs sein wollte.
Zitat:
Original geschrieben von blizzy80
Nein, aber scheinbar bist du nicht von der schnellen Sorte. Also nochmal langsam für dich.Zitat:
Ach, die Schufa weiß, wer den richtigen Sprit tanken kann oder nicht? Und der Käufer vom VFW hat eine permanente Verbindung zum Autohaus und zur Schufa?
Sind wieder Ferien, gell?
Wenn jemand sich tatsächlich für den 313er interessiert, dann weiss er auch, dass da Diesel getankt wird. Ausserdem sollte er über das notwendige Kleingeld verfügen, um sich das Ding auch leisten und unterhalten zu können. Somit fallen mal viele durchs Raster, die das Auto einfach nur mal fahren wollen und an der Eisdiele mal eben Eindruck auf die weiblichen Mitmenschen machen wollen. Ich gehe davon aus, dass hier einer gefahren ist, der einfach mal mit 313PS unterwegs sein wollte.
Er (dein Vorredner) hat schon Recht ... die Schufa bringt nur wenig bis gar nichts in diesem Fall.
Die Schufa speichert keine Kontostände - sie speichert Zahlungsausfälle, aufgenommene Darlehen, Infos CC- und Gironkonto-Verträgen und zu Telekommunikations-Verträgen (das Datum der Eröffnung/Ausgabe).
Ein potentieller Probefahrer kann also 1000 EUR auf dem Konto und 200.000 EUR Schulden haben (die er regelmäßig ohne Ausfälle tilgt).
Er kann aber auch 5 Millionen auf dem Konto haben und 200.000 EUR Schulden (z.B. weil die Darlehenszinsen niederiger als die Rendite einer alternativen Anlage waren).
In beiden Fällen wirst du bei der Schufa das gleiche sehen... ein Darlehen und ein Girokonto. Evtl. noch ein Depotkonto.
Was anderes ist es natürlich, wenn einer dauernd die Kreditraten nicht bezahlt und auch noch die TelCo-Firma geprellt hat ... aber der würde den Vorführer vielleicht gar nicht zurück bringen, sondern ihn auf mobile.pl verkaufen ;-)
Aber selbst WENN du bei der Schufa den "Wohlhabenden" erkennen könntest: bringt dir doch nix. Die Millionär kann genauso eine (Vollgas-)Sau sein wie der Altenpfleger mit 800 EUR netto.
6502
Einen BiTu kann oder will sich nicht jedes kleine Autohaus einfach so leisten. Zumindest muss das Fahrzeug gut verkaufbar bleiben. Mein Autohaus hat hier eine einfache Regelung. Ob nun rechtlich haltbar oder nicht, ich finde diese Vorgehensweise fair und in Ordnung.
Eine Probefahrer unterschreibt für die Probefahrt mit einer Selbstbeteilung von 1000€ im Kasko und/oder Haftpflichtfall. Zudem mit einer Schadensübernahme von 50% bei fahrlässigen / gesetzwidrigen ... Handlung, falls z.B. die Versicherung nicht greift. Dazu gehören Fahren unter Alkohol, das Überlassen des Fahrzeuges an einen anderen Probefahrer usw. Ich bin mir sicher, dass das Falschbetanken unter fahrlässig fallen würde.
Zitat:
Original geschrieben von audi30
auto konfiguriert mit der prämisse, das fahrzeug dem händler zwei monate als vorführwagen zu überlassen um nochmal einen saftigen rabatt rauszuhandeln.
(...)soweit auch gut. ich sollte das auto dann am 30.03.2012 bekommen. am 29.03.2012 rief mich der verkäufer an und teilte mir mit, dass es da ein problem gibt, der letzte kunde der das auto fuhr, hat benzin getankt und ist dann auf strecke liegen geblieben, so dass das auto in die werkstatt geschleppt werden musste.
(im kaufvertrag steht nichts von vorführwagen drin, er ist auch noch zur zeit auf das autohaus zugelassen.)
dann sagte man mir, kein problem, man meldet das an audi, und dann tauscht man pumpe und injektoren.
daraufhin habe ich gesagt, dass die 1000 euro für die leasingrate ich nicht zahlen will und zusätzlich eine garantieverlängerung von 2 jahren haben möchte, da es dann für mich kein neues auto in dem sinne ist, wenn für ca 3000 euro schon teile gewechselt wurden.
Listenpreis 84000 euro.nach langem hin und her sagte man mir heute, ich könnte die garantieverlängerung haben, für 2 jahre, aber sie würden dann audi nur melden, dass das auto an der tankstelle falsch getankt wurde und danach abgeschleppt wurde. dann brauchten sie nur den kraftstofffilter wechseln und gut.
ich könnte ja auch einen neuen bestellen, aber dann müsste ich 4 monate ohne auto klar kommen oder den leihwagen bezahlen.
ich habe dann entgegnet, dass doch dieses fahrzeug gefahren sei und dann liegen geblieben sei, und dass doch der Prozess ein ganz anderer sei, als nur den kraftstofffilter zu wechseln. draufhin kam dann die antwort, wer soll das denn bezahlen ??
muss man sich so behandeln lassen wenn man ein auto für über 80.000 euro kauft?????
jetzt habe ich drei möglichkeiten.
1. 2 jahre garantie obendrauf und das fahrzeug so weiterfahren (nur mit Filter gewechselt)
2. Nach Audivorschrift Pumpe, Filter und sonstiges wechseln, dann aber keine garantieverlängerung
3. Fahrzeug zurückgeben, neues bestellen und 4 monate warten ohne auto oder leihwagen bezahlen.habe schon mit audi service telefoniert und habe gesagt, dass das fahrzeug gefahren wurde und was man in diesem falle vorschreibt zu tauschen, oder ob ich dann noch garantie habe, wenn der händler nicht mit offenen karten spielt und das liegenbleiben verheimlicht.
wenn ich das jezt annehmen sollte, garantieverlängerung ohne die teile zu wechseln, und dann doch was kaputt geht, kann mir dann audi eventuell dochnachweisen, dass das fahrzeug mit benzin gefahren wurde und verweigert in dem fall die garantie, dann stehe ich dumm da mit meiner garantieverlängerung.
warte jetzt ab, ob sie sich beim freundlichen dazu durchringen doch die teile zu tauschen, ansonsten überlege ich mir echt nicht doch nen bmw zu holen.
Dann mache ich nochmal einen Versuch, aus dem oben Geschriebenen schlau zu werden.
1. Wenn ich das richtig verstehe, hat der TE mit dem Autohaus abgemacht, dass er einen Vortführwagen, der nach seinen Wünschen konfiguriuert wurde, nach 2 Monaten Nutzung durch das Autohaus kauft.
Offensichtlich hat man dabei keine maximale Kilometernutzung vereinbart (was ungewöhnlich ist) sondern nur die Höhe des Gesamtrabatts.
2. Es gibt einen offensichtlich einen Kaufvertrag, in dem aber nichts von der Nutzung als "Vorführwagen" steht. -> Was steht denn dann drin??? Gebrauchtwagen? Neuwagen? Gar nix? Lieber TE, das macht einen ziemlichen Unterschied...
Auf wen ist der Wagen denn aktuell zugelassen???
3. Ich weiß nicht, worauf der TE gehofft hat: ein Neuwagen, der zwei Monate lang nur als Vorführer nur im Fenster steht? Jedenfalls ist die offensichtlich falsche Erwartungshaltung des TE gegenstandslos, wenn er nicht darauf geachtet hat, dass diese auch in geeigneter Form vertraglich niedergeschrieben wurde.
4. Schufa, da gebe ich 6502 völlig Recht, bringt gar nichts - und eine wie auch immer geartete "Selektion" der Interessenten ist wirklichkeitsfern. Probefahrt nur für Schlipsträger und Inhaber einer Amex Centurion oder Lufthansa HON Karte? Lächerlich
5. Das Hin und Her bei der Schadensabwicklung ist völlig unverständlich und auch in Teilen nicht nachvollziehbar; die Beschreibung wirft mehr Fragen auf, als Antworten zu geben.
Welche der genannten Optionen würde ich nehmen?
Die 1.
Das Auto hat Garantie und es wird ja bitte mittlerweile irgendwo ordentlich dokumentiert sein, dass es eine Fehlbetankung gab.
Treten in den kommenden 22 Monaten Folgeschäden auf, ist die Suche nach der Ursache eine sehr kurze.
Moral: Rabatt ist gut, eine klare und schriftliche Vereinbarung (die hier wohl völlig fehlt!) ist besser.