A4 Transport mit A4 Geht das?

Audi A4 B5/8D

Hallo zusammen.

Habe einen A4 B5 1,6 und will selbigen mit einem Transporter (Anhänger) an meiner Kupplung transportieren. Es handelt sich um 50 Km Landstraße.

Wie seht Ihr das, wird meine Gute mit 1,6l als Zugpferd ausreichen? Wie muss ich so einen Wagen auf dem Autotransporter Anhänger sichern?

Für Eure Ratschläge bin ich schon jetzt dankbar.

Gruß

27 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Destructor


Hätten dich dabei jemand erwischt hätten die dich zumindest stillgelegt 😉
Teuer wärs aber glaub ich auch geworden.

Also weil ich schnell fuhr kann schon sein..

Aber warum sollte ich keinen A6 ziehen dürfen wen ich einen V6 TDI hab😉

Zitat:

Original geschrieben von blauclever



Zitat:

Original geschrieben von Destructor


Hätten dich dabei jemand erwischt hätten die dich zumindest stillgelegt 😉
Teuer wärs aber glaub ich auch geworden.
Also weil ich schnell fuhr kann schon sein..
Aber warum sollte ich keinen A6 ziehen dürfen wen ich einen V6 TDI hab😉

Weil du damit die zulässige gebremste Anhängelast bei weitem überschreitest 🙄

Du darfst mit der Kiste noch nichtmal nen A4 transportieren.

Was steht denn als zul. Anhängelast in deinem Schein drin?

Selbst ein alter A6 C4 wiegt irgendwo zwischen 1400 und 1500kg.
Du bräuchtest also min. 2000kg Anhängelast.

Zitat:

Original geschrieben von Destructor



Zitat:

Original geschrieben von blauclever


Also weil ich schnell fuhr kann schon sein..
Aber warum sollte ich keinen A6 ziehen dürfen wen ich einen V6 TDI hab😉

Weil du damit die zulässige gebremste Anhängelast bei weitem überschreitest 🙄
Du darfst mit der Kiste noch nichtmal nen A4 transportieren.

Was steht denn als zul. Anhängelast in deinem Schein drin?

Selbst ein alter A6 C4 wiegt irgendwo zwischen 1400 und 1500kg.
Du bräuchtest also min. 2000kg Anhängelast.

nein es war ein 2002er Audi A6 131 PS TDI

Weil Du nunmal nicht ziehen darfst was das Auto kann sondern was die Papiere dir erlauben. Kannst ja mal nachsehen was für deinen 2.5tdi als maximale Anhängelast eingetragen ist (steht in der Zulassungsbescheinigung unter O.1 direkt über den Reifengrößen). Davon ziehste mindestens 500kg für den Trailer ab und dann weißte wie schwer das Auto noch sein darf was Du auf dem Trailer ziehen darfst.

Bei mir wie gesagt sind 1800kg Anhängelast, wenn ich wirklich nen leichten Trailer mit nur 500kg nehme darf das Auto darauf mximal noch 1300kg wiegen, also wie gesagt einen zweiten A4 2.8q zB wenn ich mir nen Unfaller als Teilespender kaufen wollte dürfte ich zB damit nicht mehr ziehen weil der um die 1500-1600 wiegt.

In deinem Fall wenn wir mal günstige Verhältnisse unterstellen, also Du hast quattro und dein Trailer wiegt auch nur 500kg und nicht mehr, dann bleiben dir auch diese 1300kg, der leichteste A6 1.9 den ich auf die schnelle gefunden habe wiegt aber schon 1380kg und je neuer das Modell und der Motor desto mehr geht es über 1400, 1500 und mehr, aber auch jedenfall bist Du mit mindestens 80kg Übergewicht schon "illegal" gefahren. Wenn Du jetzt noch kein quattro und somit nut 1700kg Anhänglast hast, der A6 irgendwas um die 1500 und dein Trailer eher um die 600kg gewoben hat bist Du schon gute 400kg überladen unterwegs gewesen. Da wäre wohl die Frage wie Du Trailer und A6 nun getrennt voneinander weitertransportiert hättest sicher nicht deine einzige Sorge geblieben und noch ne nette Strafe oben drauf gekommen. Das solltest Du dir zumindest in Ländern in denen Du dich an die Angaben im Fahzeugschein halten musst lieber überlegen.

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Also wie viel kg waren es bei mir übergewichtig?Insgesamt

Dafür müssten wir ein paar Sachen genauer wissen:
1. Was genau hat dein A4 für ne Anhängelast, ich tippe auf 1700 ohen und 1800 mit quattro
2. Was wog der Trailer leer, vermutlich irgendwas von 500 bis kA vielleicht über 600
3. Was wog der A6 genau, da vermute ich anhand Motor und BJ mal 1500 aber würde sich natürlich auch noch nach Limo und Avant und Austattung unterscheiden.

Wenn wir mal 1800kg erlaubte Anhängelast für den 2.5tdi mit 110kW und quattro annehmen, nen Trailer mit 600kg und den A6 mit 1500kg dann sind das 2100kg die angehängt waren und somit 300kg mehr als Du durftest.

Wenn Du da jetzt aufgefallen wärst wegen den 140km/h und die sich das dann nach Papieren auch wegen Gewicht mal genauer angesehen hätten, hättest vielleicht gleich deinen A4, den Trailer und den A6 einzeln zu Fuss nach Hause tragen dürfen 😉 - ne, keine Ahnung was es da für Strafen gibt und ob es da auch an den Schein gehen kann aber ich würds nicht austesten wollen ^^

Hhm,

also gebremst darf ich 1200 ziehen.

Wer hat einen Trailer mit - (Minus) Gewicht für mich?

Gruß

Hi

Ergebnis: Kurzzeitkennzeichen besorgen und 5 Tage - hoffentlich mit einem verkehrssicherem Auto - rumfahren dürfen. Ist doch das beste, oder? Meinen ABC-2.6er-V6 hatte ich Anfang Januar j2009 a auch so von Hamburg nach Bielefeld geholt. Ziehen lassen ist doch doof und erfordert deutlich mehr Konzentration.

Ist das gute Stück denn in einem Zustand, dass man ihn fahren kann, oder
... ... eher nicht?
oder
... ... in Einzelteilen?

Gruss
Thomas

Hi,

ein Kurzzeitkennzeichen kostet ca.70€ alles incl.

Wenn die Kiste Fahrbereit ist würde ich das auf jeden fall mit den kennzeichen holen. Der Hänger kostet ja meisten auch miete,du brauchst nen haufen Sprit,vom verschleiß an der Kuplung will ich gar net erst anfangen.

Auf eigener Achse überführen ist da meistens deutlich billiger.

Gruß Tobias

Darf ich Ihn denn schleppen, wenn er keine HU und nicht angemeldet ist?

Zitat:

Original geschrieben von Lippi@R19


Darf ich Ihn denn schleppen, wenn er keine HU und nicht angemeldet ist?

Hi,

nein dann das wäre wie du ganz richtig schreibst schleppen und nicht abschleppen.

Beim Schleppen zählt das hintere Fahrzeug als Anhänger und da dieser "Anhänger" zwei Achsen hat bräuchtest du einen LKW Führerschein. Nicht genug für dieses Schleppen bräuchtest du eine Genehmigung.

Wenn du Kurzzeitkennzeichen hast und dne wagen Abschleppst sieht die sache aber wieder anders aus. Dann wäre Schleppen wohl erlaubt,aber nur als Nothilfe und keine 50km aber das brauchst du ja niemand zu erzählen.
Wobei ganz ehrlich 50km Abschleppen wollte ich net das ist ja echt ne stressige Angelegenheit. Einmal kurz gepennt und du hast die Kiste hinten drauf hängen.

Gruß tobias

Hi

Weil ein Kurzzeitkennzeichen vom Tag an dem Du es holst und die folgenden 4 Tage lang gilt, brauchst Du für diese Zeit weder TÜV noch AU. Du bekommst eine Karte (Postkartenformat) in die Du einträgst, was Du für ein Auto gekauft hast (Fahrgestellnummer, etc.). Ob das Auto, welches Du Dir im Zweifel gerade eben vorort angesehen hast, jetzt TÜV und/oder AU hat, dass weisst Du ja bis zum Kauf nicht. Erst am 5. Tag nach (Kurz-)Kennzeichenausstellung gilt der Wagen als abgemeldet - falls er noch keine richtige Zulassung hat.

Kurz: Holst Du heute das Kurzkennzeichen, dann darfst Du bis genau Freitag 24 Uhr mit der Kiste rumfahren!

Gruss
Thomas

Du brauchst entweder einen alten 3 er Schein oder den BE Schein!

Außerdem wie schon gesagt darfst du den Hänger nicht mit dem A4 ziehen!

Und nochdazu würd ichs mit einem 1.6er auf keinen Fall versuchen. Bleib da mal an der Ampel stehen an einer Steigung. Bis du da den ersten Gang drinhast ist deine Kupplung schon am Stinken 😁

Ich hab mal einen Kühlanhänger gezogen über der zul. Gesamtmasse mit meinem 1.8t und es war wirklich wirklich gruselig! Mach ich nie wieder.

Kennzeichen sind da echt am besten^^ Oder ziehen mit nem anderen Auto mit Stange

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