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A klasse W177 passende Felgen

Mercedes A-Klasse W177
Themenstarteram 2. Dezember 2020 um 10:45

Hi hoffe ich finde hier hilfe.

Will auf mein W177 A180 mit Amg packet 950 Code Winterkompletträder draufmachen.

Jetzt hab ich aber eine Abweichung der ET die originalen amg Felgen 18 zoll haben ET 49 und ich hab

48 spielt das eine große Rolle oder wird das passen?

 

ABE vorhanden für F2A

Felge borbet 

Felgen Größe 8J x 18H2

ET 48 

LK112 

Momentan drauf

Orginal amg felgen

Felgengröße: 7.5Jx18 ET 49 Lk 112

Kenn mich da leider nicht so gut aus.

Danke

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32 Antworten

Zitat:

@Dariostu schrieb am 3. Dezember 2020 um 09:18:28 Uhr:

Verstehe nicht ganz dachte wenn es normal in der abe steht das alles passen muss.

Hab verschieden Werkstätten gefragt manche sagen ja manche nein und manche wollen garkeine Auskunft geben.

Lad halt einfach mal das komplette Dokument der ABE ggf. nebst zugehörigem Gutachten hier als PDF hoch und schreib dazu welches Fahrzeug Du hast, dann kann man genaueres sagen.

Themenstarteram 3. Dezember 2020 um 10:00

Das ist die abe zu den Felgen.

Auto A-Klasse F2A W177 A180 mit Amg packet Bj 2020

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 3. Dezember 2020 um 10:05:38 Uhr:

Zitat:

@firefox_i schrieb am 3. Dezember 2020 um 07:56:26 Uhr:

In der ABE kann durchaus die Auflage enthalten sein, notwendige Änderungen (z.B.umbördeln) vom TÜV bestätigen und eintragen zu lassen.

Dann ist es für das betroffene Fahrzeug keine ABE sondern ein Gutachten... war vor >30 Jahren schon so und hat sich seither nicht geändert.

Wenn Du mir nicht glaubst dann frag halt den TÜV.

Spannend..ich habe durch meinen Job sehr viel mit TÜV, Sonderabnahmen usw zu tun (Versuchsfahrzeuge, Protos).

Lt Aussage meines TÜV Ansprechpartners:

Zu jeder (!) ABE gibt es einen Prüfbericht - auch Gutachten genannt.

Und in dem Prüfbericht und/oder den Anlagen dazu können durchaus Auflagen genannt werden, die zu einer Änderungsabnahme bei einer anerkannten Prüfeinrichtung (TÜV, Dekra...) führen.

Bei einer Felge gilt eine solche ABE gilt immer für viele verschiedene Fahrzeuge und Reifengrößen. Und da sind eben manche eintragungsfrei, und bei manchen muss man eben eine Eintragung machen lassen (Auflagencode A01).

Hier ein Beispiel:

ABE:

ABE

Anlage dazu

Anlage

Das was Du meinst ist ein Teilegutachte, das immer und zwingend einer Änderungsabnahme bedarf.

Und hier noch ein Zitat:

Die DEKRA verweist darauf, dass eine ABE zur Änderungsabnahme führen kann.

Das Teilegutachten hingegen macht die Abnahme des Aus- bzw. Einbaus zwingend notwendig.

Quelle:

abe-teilegutachten

 

Ich denke damit sollte nun der Irrglaube "ABE muss nie was eingetragen werden" beseitigt sein oder ?

S.

Zitat:

@Dariostu schrieb am 3. Dezember 2020 um 11:00:09 Uhr:

Das ist die abe zu den Felgen.

Auto A-Klasse F2A W177 A180 mit Amg packet Bj 2020

Ohne Änderungen am Fahrzeug und Änderungsabnahme darfst die Felgen nicht fahren.

Die "K" Codes sind Karroserieänderungen

Der Code "A01" bedeutet : du musst zum TÜV und die Änderungen abnehmen und eintragen lassen.

S.

Zitat:

@firefox_i schrieb am 3. Dezember 2020 um 11:04:06 Uhr:

Zu jeder (!) ABE gibt es einen Prüfbericht - auch Gutachten genannt.

Und in dem Prüfbericht und/oder den Anlagen dazu können durchaus Auflagen genannt werden, die zu einer Änderungsabnahme bei einer anerkannten Prüfeinrichtung (TÜV, Dekra...) führen.

Das ist soweit korrekt nur dann ist die ABE keine ABE im eigentlichen Sinne mehr... denn wenn eine "Allgemeine BetriebsErlaubnis" nicht den Betrieb des Teils ohne weitere Prüfung erlaubt dann ist es eben keine Allgemeine Betriebserlaubnis.

Das Problem kommt meines Erachtens daher dass heute viele Teile halt geich in Kombination für mehrere Fahrzeuge und/oder Fahrzeugtypen abgenommen werden... da gibt es dann eine ABE und diverse Anlagen für diverse Fahrzeuge und je nach dem welches Fahrzeug der Nutzer hat bekommt er das ABE-Papier und die für sein Fahrzeug passende Anlage. Für Fahrzeuge welche noch einer Abnahme bedürfen täte es eigentlich aber auch die Anlage alleine da diese zur Grundlage der (nicht allgemeinen) Betriebserlaubnis wird welche der TÜV erteilt und in die Fahrzeugpapiere (lustiger Weise oft erst wenn die wegen was anderem bearbeitet werden müssen = "nächste Befassung") eingetragen werden muss. De Fakto ist in diesen Fällen das mit ausgehändigte Papier wo ABE drau steht keine solche und die Bezeichnung somit falsch.

Ein Beispiel wären die Winterräder welche ich auf meiner E-Klasse fahre... da habe ich eine ABE und ein zur ABE gehörendes Gutachten welches NICHT besagt dass man zum TÜV muss.

Die identische Felge gibts aber auch mit Gutachten für andere Fahrzeuge welche dann zum TÜV müssen. Da interessiert den TÜV-Prüfer dann nur das Gutachten weil da alles drin steht was er wissen muss um die Abnahme durchzuführen. Die Pseudo-ABE ist dann für die Tonne.

Die Fälle wo eine ABE zur Abnahmepficht führt sind die wenn das Fahrzeug auch ohne die Teile der ABE nicht mehr im Originalzustand ist. Zum Beispiel wenn mann Felgen mit ner ABE verbauen will und ein anderes Fahrwerk (auch wenn das ne AB oder Einzeabnahme hat) verbaut wurde.

Themenstarteram 3. Dezember 2020 um 11:23

Zitat:

@firefox_i schrieb am 3. Dezember 2020 um 11:07:44 Uhr:

Zitat:

@Dariostu schrieb am 3. Dezember 2020 um 11:00:09 Uhr:

Das ist die abe zu den Felgen.

Auto A-Klasse F2A W177 A180 mit Amg packet Bj 2020

Ohne Änderungen am Fahrzeug und Änderungsabnahme darfst die Felgen nicht fahren.

Die "K" Codes sind Karroserieänderungen

Der Code "A01" bedeutet : du musst zum TÜV und die Änderungen abnehmen und eintragen lassen.

S.

Aber wieso die originalen amg Felgen sind doch eigentlich gleich groß mit 18 Zoll und 225x45. Wieso dann müsste ich bei der selben Größe Änderungen vornehmen ?

 

Zitat:

@Dariostu schrieb am 3. Dezember 2020 um 12:23:53 Uhr:

Zitat:

@firefox_i schrieb am 3. Dezember 2020 um 11:07:44 Uhr:

 

Ohne Änderungen am Fahrzeug und Änderungsabnahme darfst die Felgen nicht fahren.

Die "K" Codes sind Karroserieänderungen

Der Code "A01" bedeutet : du musst zum TÜV und die Änderungen abnehmen und eintragen lassen.

S.

Aber wieso die originalen amg Felgen sind doch eigentlich gleich groß mit 18 Zoll und 225x45. Wieso dann müsste ich bei der selben Größe Änderungen vornehmen ?

Sind die originalen auch 8 Zoll breit und haben dieselbe Einpresstiefe?

Meines Wissens nach sind die AMG 7,5 Zoll breit und haben ET49

S.

Zitat:

@Andimp3 schrieb am 3. Dezember 2020 um 12:08:03 Uhr:

Zitat:

@firefox_i schrieb am 3. Dezember 2020 um 11:04:06 Uhr:

Zu jeder (!) ABE gibt es einen Prüfbericht - auch Gutachten genannt.

Und in dem Prüfbericht und/oder den Anlagen dazu können durchaus Auflagen genannt werden, die zu einer Änderungsabnahme bei einer anerkannten Prüfeinrichtung (TÜV, Dekra...) führen.

Das ist soweit korrekt nur dann ist die ABE keine ABE im eigentlichen Sinne mehr... denn wenn eine "Allgemeine BetriebsErlaubnis" nicht den Betrieb des Teils ohne weitere Prüfung erlaubt dann ist es eben keine Allgemeine Betriebserlaubnis.

Nunja, das musst dann wohl mit dem KBA ausmachen, warum die ein Dokument so nennen, das Deiner Meinung nach den Namen zu unrecht trägt.

Aber ich hatte es bereits erklärt:

In so einer ABE sind durchaus auch Konstellationen, bei denen KEINE Eintragung notwendig ist.

Und dann für diese Fälle eine ABE zu erstellen und für die anderen ein anderes Dokument ist doch unsinnig.

Da wird dann eben mit der Auflage A01 gearbeitet und gut.

 

Zitat:

@Andimp3 [url=https://www.motor-talk.de/.../...177-passende-felgen-t6993496.html?...]

Das Problem kommt meines Erachtens daher dass heute viele Teile halt geich in Kombination für mehrere Fahrzeuge und/oder Fahrzeugtypen abgenommen werden... da gibt es dann eine ABE und diverse Anlagen für diverse Fahrzeuge und je nach dem welches Fahrzeug der Nutzer hat bekommt er das ABE-Papier und die für sein Fahrzeug passende Anlage. Für Fahrzeuge welche noch einer Abnahme bedürfen täte es eigentlich aber auch die Anlage alleine da diese zur Grundlage der (nicht allgemeinen) Betriebserlaubnis wird welche der TÜV erteilt und in die Fahrzeugpapiere (lustiger Weise oft erst wenn die wegen was anderem bearbeitet werden müssen = "nächste Befassung") eingetragen werden muss. De Fakto ist in diesen Fällen das mit ausgehändigte Papier wo ABE drau steht keine solche und die Bezeichnung somit falsch.

Seh ich zwat anders aber gut wenn Du meinst...ich bring dich von der Meinung wohl nicht ab.

 

Zitat:

@Andimp3 [url=https://www.motor-talk.de/.../...177-passende-felgen-t6993496.html?...]

Die Fälle wo eine ABE zur Abnahmepficht führt sind die wenn das Fahrzeug auch ohne die Teile der ABE nicht mehr im Originalzustand ist. Zum Beispiel wenn mann Felgen mit ner ABE verbauen will und ein anderes Fahrwerk (auch wenn das ne AB oder Einzeabnahme hat) verbaut wurde.

Falsch:

Wie man in dem von mir verlinkten ABE/Gutachten sieht sind dort Änderungen am Fahrzeug notwendig, und eben die müssen im Zuge einer Änderungsabnahme eingetragen werden.

Oder missverstehe ich Deinen Satz?

S.

Zitat:

@Dariostu schrieb am 2. Dezember 2020 um 22:53:32 Uhr:

Ich hab die Reifen auf borbet Felgen

Reifen vorne 225×45 18

Reifen hinten 245x40 18

Jetzt weiß ich immer noch nicht ob es passen wird oder muss ich mir neue kaufen.

Mein Auto holle Ich in einer Woche ab.

Danke bisher :)

InDeinem verlinkten Gutachten sind doch Kombinationen

unterschiedlicher Reifengrößen auf VA und HA gar nicht zugelassen.

Bördeln bei 215/45R18 auf Borbet 8x18 ET 48

zu den AMG-Rädern 225/4R18 auf 7,5x18 ET 49

Die Borbet-Räder stehen z.B. 7 mm mehr nach außen!

Unterschiede bei Felgenmaulweiten

Ich denke, dass hier eine Diskussion nicht wirklich zielführend ist. Die gewünschte Felge hat lt. Gutachten ein paar Auflagen, egal ob die passt oder irgendwo schleift. Spätestens bei einem Crash oder bei einer Kontrolle sollte die Radkombination irgendwo rechtsicher dokumentiert sein. Dementsprechend zum TÜV und bei Bedarf eintragen lassen.

Ich verstehe, dass man sparen möchte, aber manchmal ist es besser die alten Räder zu verkaufen und einem jungen Stern auch junge Räder zu spendieren.

Zitat:

@Dariostu schrieb am 3. Dezember 2020 um 09:28:57 Uhr:

 

Wieso muss ich bördeln bei 215/45r18 wenn die jetzigen Felgen und reifen ja schon 225/45 18 haben die originalen ?

Es sagt keiner dass du bei 215/45r18 bördeln musst. Diese Reifengrösse darfst du gar nicht fahren, siehe:

R37

Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

Und das ist bei der AMG-Line meines Wissens der Fall.

Ups, Müll geschrieben. 215/45 darfst du zwar fahren aber es bleibt bördeln, weil K5 und K7.

Mein Tip:

Fahre mal mit allen Unterlagen zum TÜV und frage den freundlichen Ingenieur was er dazu meint.

Themenstarteram 3. Dezember 2020 um 23:28

Danke an alle werde die alten Dinger verkaufen und 16 zoller hollen für Winter.

Die werden bestimmt passen

Größe: 6,5 x 16 ET44

Größe: 4x 205/60 R16 92H M+S*

Sind orginale von daimler keine 18 zoll aber egal Hauptsache es passt und für den Winter gut.

Danke

Auch Originalfelgen müssen nicht immer an das eigene Fahrzeug passen. Du solltest auch in diesem Fall dir die Gutachten anschauen und im Idealfall die Sache mit deinem Händler oder dem TÜV besprechen.

Es kann ziemlich uncool sein, wenn man bei einer Verkehrskontrolle eine Strafe zahlen muss und Punkte bekommt. Teilschuld bei einem Unfall kann so einige Probleme verursachen.

Themenstarteram 4. Dezember 2020 um 9:07

Zulässige rad Reifen Kombination für den w177 mit der Nummer A1774011100

steht drin als zugelassen bei dem Modell orginal felgen reifen. :)

Da bin ich mir nicht sicher...

16" bei AMG Paket ? Das würde ich unbedingt prüfen

Das die Räder für den W177 zugelassen sind bedeutet nicht das sie auch auf deinen zugelassen sind

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