8N im NCAP Crashtest

Audi TT 8N

Hallo,

ich habe mich gerade gefragt, wie es um die Crash-Sicherheit des 8N bestellt ist. In Autozeitungen bin ich nie auf eine Dokumentation gestoßen. Aber im www findet man bekanntlich zum Glück (fast) alles.

Wen das Thema ebenfalls interessiert, bitteschön:

NCAP Crashtest 8N roadster

Grüsse!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Der Gesetzgeber ist der zutreffenden Ansicht, daß jede Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Risiko behaftet ist, woraus im Schadensfall eine anteilige Haftung resultieren kann. Im Klartext bedeutet das, auch wenn Du an einem Unfall KEINE Schuld hast, dann mußt Du trotzdem aufgrund der allgemeinen Betriebsgefahr teilweise für den Schaden haften - wenn der Unfall für Dich KEIN unabwendbares Ereignis darstellt. Ein Überschreiten der Richtgeschwindigkeit wird als erhöhte Betriebsgefahr gewertet und kann daher eine stärkere anteilige Haftung zur Folge haben. Selbstverständlich kann aber auch hier das Fehlverhalten des Unfallverursachers so gravierend sein, daß die Gefährdungshaftung aus der Betriebsgefahr vollständig dahinter zurücktritt.

Leider bereitet es einer Vielzahl von Zeitgenossen erhebliche Probleme den Unterschied zwischen Schuld und Haftung zu verstehen, was dann immer wieder zu dem unsinnigen Gefasel von der "Teilschuld" führt.

Hallo,

letztlich ist es im Ergebnis unerheblich, ob es Gefährungshaftung oder Teilschuld genannt wird.
Faktisch wirst du jedoch für den Fehler eines anderen in Haftung genommen.

Das diese Ansicht des Gesetzgebers bezüglich Betriebsgefahr zutreffend und fair ist, wirst du sicher auch weiter befürworten, wenn du wegen einer solchen Sache vor Gericht geschleift wirst und dann für die Blödheit anderer zur Rechenschaft gezogen wirst.

Grüße

Manfred

 

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Zitat:

Original geschrieben von Star-TT


Danke ÜberholTT! 🙂

Mir ergeht es wie Manfred. Ich bin beeindruckt und froh, dass Du heil aus dem TT gestiegen bist, wo der so zermatscht aussieht. 🙂

Danke! 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Star-TT


So wird man sich mal bewußt, dass Airbags, Gurte (es soll ja immer noch Gurtmuffel geben.......🙄) und die anderen Sicherheitseinrichtungen Sinn haben. Trotzdem sollte man natürlich defensiv fahren........🙂

...und nicht schneller als die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h - ansonsten hat man im Falle eines Unfalls automatisch eine Teilschuld.

Zitat:

Original geschrieben von ÜberholTT


...und nicht schneller als die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h - ansonsten hat man im Falle eines Unfalls automatisch eine Teilschuld.

Wirklich, kannte ich bislang noch nicht. D.h. wenn ich auf der freien UND unbegrenzten Bahn mit Tempomat bei 200 km/h gemütlich cruise und irgendwer schafft es mich in einen Crash zu verwickeln habe ich automatisch Teilschuld?

Jupp, das ist so 😉

Wer schneller als 130 km/h fährt, sollte Vollkasko haben... 😁 😉

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Zitat:

Original geschrieben von ÜberholTT


Wer schneller als 130 km/h fährt, sollte eine Vollkasko haben... 😁 😉

Ich hätte gerne eine Bordkanone. 😛

Grüße

Manfred

Zitat:

Original geschrieben von manni9999



Zitat:

Original geschrieben von ÜberholTT


Wer schneller als 130 km/h fährt, sollte eine Vollkasko haben... 😁 😉
Ich hätte gerne eine Bordkanone. 😛

Grüße

Manfred

Hallo Manfred 🙂,

Da spricht Dir jemand aus der Seele. 😉 Der Dialekt ist gut. 🙂

BTW.: Wünsche allen einen schönen Feiertag! 🙂

Zitat:

Original geschrieben von AMDGladiator


Wirklich, kannte ich bislang noch nicht. D.h. wenn ich auf der freien UND unbegrenzten Bahn mit Tempomat bei 200 km/h gemütlich cruise und irgendwer schafft es mich in einen Crash zu verwickeln habe ich automatisch Teilschuld?

Nein, dann hast Du keine "Teilschuld"...🙄

Der Gesetzgeber ist der zutreffenden Ansicht, daß jede Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Risiko behaftet ist, woraus im Schadensfall eine anteilige Haftung resultieren kann. Im Klartext bedeutet das, auch wenn Du an einem Unfall KEINE Schuld hast, dann mußt Du trotzdem aufgrund der allgemeinen Betriebsgefahr teilweise für den Schaden haften - wenn der Unfall für Dich KEIN unabwendbares Ereignis darstellt. Ein Überschreiten der Richtgeschwindigkeit wird als erhöhte Betriebsgefahr gewertet und kann daher eine stärkere anteilige Haftung zur Folge haben. Selbstverständlich kann aber auch hier das Fehlverhalten des Unfallverursachers so gravierend sein, daß die Gefährdungshaftung aus der Betriebsgefahr vollständig dahinter zurücktritt.

Leider bereitet es einer Vielzahl von Zeitgenossen erhebliche Probleme den Unterschied zwischen Schuld und Haftung zu verstehen, was dann immer wieder zu dem unsinnigen Gefasel von der "Teilschuld" führt.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Der Gesetzgeber ist der zutreffenden Ansicht, daß jede Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Risiko behaftet ist, woraus im Schadensfall eine anteilige Haftung resultieren kann. Im Klartext bedeutet das, auch wenn Du an einem Unfall KEINE Schuld hast, dann mußt Du trotzdem aufgrund der allgemeinen Betriebsgefahr teilweise für den Schaden haften - wenn der Unfall für Dich KEIN unabwendbares Ereignis darstellt. Ein Überschreiten der Richtgeschwindigkeit wird als erhöhte Betriebsgefahr gewertet und kann daher eine stärkere anteilige Haftung zur Folge haben. Selbstverständlich kann aber auch hier das Fehlverhalten des Unfallverursachers so gravierend sein, daß die Gefährdungshaftung aus der Betriebsgefahr vollständig dahinter zurücktritt.

Leider bereitet es einer Vielzahl von Zeitgenossen erhebliche Probleme den Unterschied zwischen Schuld und Haftung zu verstehen, was dann immer wieder zu dem unsinnigen Gefasel von der "Teilschuld" führt.

Hallo,

letztlich ist es im Ergebnis unerheblich, ob es Gefährungshaftung oder Teilschuld genannt wird.
Faktisch wirst du jedoch für den Fehler eines anderen in Haftung genommen.

Das diese Ansicht des Gesetzgebers bezüglich Betriebsgefahr zutreffend und fair ist, wirst du sicher auch weiter befürworten, wenn du wegen einer solchen Sache vor Gericht geschleift wirst und dann für die Blödheit anderer zur Rechenschaft gezogen wirst.

Grüße

Manfred

 

Zitat:

Original geschrieben von manni9999


letztlich ist es im Ergebnis unerheblich, ob es Gefährungshaftung oder Teilschuld genannt wird.
Faktisch wirst du jedoch für den Fehler eines anderen in Haftung genommen.

Jetzt hab' ich's wirklich ausführlich erklärt, und Du hast's immer noch nicht kapiert...🙄

Stell Dir mal vor, A nimmt B die Vorfahrt, dann ist A an dem Unfall zu 100% Schuld. Hätte A sich an die Verkehrsregeln gehalten und B die Vorfahrt gewährt, dann wäre der Unfall vermieden worden. Nun hätte aber auch B den Unfall verhindern können, und zwar dann, wenn er den aus §1 StVO resultierenden Pflichten entsprochen hätte. Weil das aber nicht der Fall gewesen ist, muß auch B zu einem geringen Anteil für den Schaden haften. Nur wenn der Unfall für B ein unvermeidliches Ereignis darstellt und er keine Möglichkeit zur Vermeidung hatte, dann ist er von der Haftung frei.

Durch diese Regelung wird jeder Autofahrer dazu angehalten, auch mal auf sein vermeintliches Recht zu verzichten, wenn es denn notwendig ist um einen Unfall zu verhindern. Analog hierzu schlägt sich die höhere Verantwortung, die mit schnellem Fahren verbunden ist, eben im Schadensfall in der höheren anteiligen Haftung nieder. Wer sich außerstande sieht dieser Verantwortung gerecht zu werden, der muß dann eben langsamer fahren. Warum das für Dich eine unzumutbare Härte darstellt, vermag sich mir nicht zu erschließen.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von manni9999


letztlich ist es im Ergebnis unerheblich, ob es Gefährungshaftung oder Teilschuld genannt wird.
Faktisch wirst du jedoch für den Fehler eines anderen in Haftung genommen.
Jetzt hab' ich's wirklich ausführlich erklärt, und Du hast's immer noch nicht kapiert...🙄

Analog hierzu schlägt sich die höhere Verantwortung, die mit schnellem Fahren verbunden ist, eben im Schadensfall in der höheren anteiligen Haftung nieder. Wer sich außerstande sieht dieser Verantwortung gerecht zu werden, der muß dann eben langsamer fahren. Warum das für Dich eine unzumutbare Härte darstellt, vermag sich mir nicht zu erschließen.

Ja natürlich. Jedem, der nicht deiner Meinung ist, dem mangelt es an Denkvermögen. 🙄

Du kannst dich von mir aus für die gesetzliche gewollte Inhaftungnahme für die Fehler anderer korrekt behandelt fühlen.

Ist ja auch bestens geregelt, wenn man auf der Autobahn vor sich hin dämmert und ohne Blick in den Rückspiegel einfach nach links zieht, einen Unfall verursacht, das der andere anschließend finanziell mitverantwortlich gemacht wird.
Dessen Beitrag zum Unfall war, zufällig dort zu fahren. 🙄

Der Gesetzgeber macht es sich hier imho ein wenig zu einfach.
Da tun sich fast schon Parallelen zur Unschuldsvermutung (Europa vs. USA) auf. 🙄

Wie wäre es mit diesem Beispiel:
Hadrian (A) will seinen Jaguar am Wochenende mal ausfahren und trifft auf der Autobahn auf LKW-Fahrer "Stuntman Mike" (B).
B hat vor sich einen LKW, den er überholen möchte. Nachdem B schon etwas müde ist und deswegen nur gelegentlich in den Rückspiegel sieht, entgeht im, dass A mit über 200 km/h von hinten in der linken Spur anrollt.
B wechselt kurz bevor ihn A überholen kann die Fahrspur und setzt selbst zum überholen an.
A knallt unweigerlich in den LKW von B und es kommt zum Unfall.

Der Unfall hätte vermieden werden können, wenn

  • B in den Rückspiegel geschaut hätte
  • B aufgrund seiner Müdigkeit rechtzeitig einen Rasthof angesteuert hätte

Der Unfall hätte womöglich vermieden werden können, wenn

  • A langsamer gefahren wäre
  • B nicht absichtlich die Fahrspur gewechselt hätte, weil er Jaguar nicht mag oder zum Zeitpunkt mies drauf war

Der Gesetzgeber (vertreten durch die Rennleitung) sagt nun, A bekommt eine Teilschuld (resultierend aus der höheren Haftung), weil er schneller als 130 km/h gefahren ist.
Alle anderen Eventualitäten bleiben unberücksichtigt, da nicht nachvollziehbar - A ist der Dumme.

@Hadrian:
...und jetzt kommst Du mit deiner theoretisch-juristischen Erbsenzählerei und sprichst von resultierenden Pflichten, Verzicht auf Recht, Verantwortung und Haftung.😮  (ist nicht böse gemeint).

Grüße!

Edit: @Manni: 2 Dumme - 1 Gedanke! 😛

Hallo,

Ich finde, A hätte rechts über den Standstreifen ausweichen MÜSSEN, dann wäre er nur wegen verbotenem Rechtsüberholen durch B oder den anderen LKW angezeigt worden und der Schuldige A wäre so seiner verdienten Strafe als Raser und Verkehrsrüpel zugeführt worden.
Schließlich muß der vorbildliche Autofahrer immer damit rechnen, das ein Vollpfosten einfach die Spur wechselt. 😰
Ist aber nur meine Interpretation.

Duck und Weg

Manfred

Zitat:

Original geschrieben von manni9999


Hallo,

Ich finde, A hätte rechts über den Standstreifen ausweichen MÜSSEN, dann wäre er nur wegen verbotenem Rechtsüberholen durch B oder den anderen LKW angezeigt worden und der Schuldige A wäre so seiner verdienten Strafe als Raser und Verkehrrüpel zugeführt worden.
Schließlich muß der vorbildliche Autofahrer immer damit rechnen, das ein Vollpfosten einfach die Spur wechselt. 😰
Ist aber nur meine Interpretation.

Duck und Weg

Manfred

...oder A knallt durch das Ausweichmanöver auf der rechten Spur genau in den LKW, den B gerade überholen will.

Dann bekommt A die volle Schuld und B fährt einfach verlegen pfeiffend weiter... 😠

Da hilft nur ein einheitliches, europaweites LKW-Überholverbot!
...sowie ein Tag- und Nachtfahrverbot für Sonntagsfahrer. 😁

@Hadrian: Keks? 😛

Zitat:

Original geschrieben von manni9999


Du kannst dich von mir aus für die gesetzliche gewollte Inhaftungnahme für die Fehler anderer korrekt behandelt fühlen.

Nochmal - wenn es zum Unfall kommt, und dieser Unfall für Dich ein unabwendbares Ereignis darstellt, dann bist Du komplett aus der Haftung raus. Nur wenn der Unfall für Dich vermeidbar gewesen wäre, mußt auch Du anteilig haften. In dem Fall hast eben auch Du was falsch gemacht. Das RL ist nicht so einfach schwarz-weiß, wie Du Dir das vielleicht vorstellst. Auf der einen Seite Leute, die Fehler machen, auf der anderen Seite Du, der alles richtig macht. Du bist eben auch verpflichtet die Fehler anderer VT im Rahmen Deiner Möglichkeiten auzugleichen. Wenn Du das nicht kannst, dann darfst Du völlig zu Recht mit für den Schaden aufkommen.

Zitat:

Original geschrieben von ÜberholTT


Der Gesetzgeber (vertreten durch die Rennleitung) sagt nun, A bekommt eine Teilschuld (resultierend aus der höheren Haftung), weil er schneller als 130 km/h gefahren ist.

Ja, Himmel sakra Kruzitürken noch amol, das darf doch nicht war sein...😁

A bekommt KEINE Teilschuld...🙄

A hat sich im Rahmen der geltenden Gesetze bewegt, B hat gegen diese Gesetze verstoßen. Desshalb trägt auch B die Schuld an dem Unfall ganz alleine. Nur die Haftung für den angerichteten Schaden, die teilt er sich mit A. Aber eben auch nur dann, wenn der Unfall für A vermeidbar gewesen wäre. Das ist so einfach, wie gerecht...😉

Mir stellt sich bei der Diskussion um die "Teilschuld" bei höheren Geschwindigkeiten aber immer eine ganz andere Frage. Wenn mir jemand bei 250km/h vor's Auto zieht, dann ist die Möglichkeit von Beeinträchtigungen meines Gesundheitszustands nicht gänzlich auszuschließen. Angesichts dessen ist es für mich absolut uninteressant, welche Versicherung anschließend zu wieviel Prozent für den Schaden aufkommt...😰

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von manni9999


Du kannst dich von mir aus für die gesetzliche gewollte Inhaftungnahme für die Fehler anderer korrekt behandelt fühlen.
Nochmal - wenn es zum Unfall kommt, und dieser Unfall für Dich ein unabwendbares Ereignis darstellt, dann bist Du komplett aus der Haftung raus. Nur wenn der Unfall für Dich vermeidbar gewesen wäre, mußt auch Du anteilig haften. In dem Fall hast eben auch Du was falsch gemacht. Das RL ist nicht so einfach schwarz-weiß, wie Du Dir das vielleicht vorstellst. Auf der einen Seite Leute, die Fehler machen, auf der anderen Seite Du, der alles richtig macht. Du bist eben auch verpflichtet die Fehler anderer VT im Rahmen Deiner Möglichkeiten auzugleichen. Wenn Du das nicht kannst, dann darfst Du völlig zu Recht mit für den Schaden aufkommen.

Hallo,

ich bin nicht der Meinung, das ich bei geeigneten Verkehrsverhältnissen nur deshalb haftbar sein soll, weil ich auf einer Autobahn ohne Tempolimit schneller als 130 fahre. Genau aber das Gegenteil sagt das Gesetz bzw. stellt es ins Belieben eines Richters, so zu befinden.
Ist doch geradezu grotesk, das sich jemand damit herausreden darf, sein Spurwechsel ohne Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr auf einer Autobahn ohne Tempolimit wäre folgenlos geblieben, wenn der nachfolgende Verkehr langsamer als er gefahren wäre.
Genau das ist der Grund, warum rechtzeitiges Blinken vor dem Spurwechsel oder ein Blick in den Rückspiegel mittlerweile aus der Mode gekommen sind.

Ich habe übrigens nie behauptet, alles richtig zu machen. Ich weiß nicht, warum du so was schreibst. 🙄
Wie wahrscheinlich jeder mache ich beim Fahren Fehler und habe davon profitiert, das andere meine Fahrfehler ausgeglichen haben. Umgekehrt ist es genauso.

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