523 iA von 1997 kaufbar?

BMW 5er E39

Mahlzeit 🙂

mir wurde von einem Kollegen ein 528 iA angeboten, den ich gern gekauft hätte. nun ist der Kollege länger krank und verkauft erstmal nicht, weil er sich nicht um einen Nachfolger kümmern kann.
Morgen bekomme ich außerdem Bescheid, ob ich meine Karre verkaufen kann.

Daher suche ich selber und habe mal den hier gefunden: E39 523 Automatik

klar kann man für den Preis keinen neuen Wagen erwarten, aber die Angaben erstaunen doch, vor allem die km-Angabe!
insgesamt machen die Bilder wohl einen guten Eindruck, was aber nix heissen muss.

was ist eure Meinung zu so einem Auto in dieser Preislage? lohnt sich das überhaupt, da mal hin zu fahren? scheint ja ein renommiertes Autohaus zu sein, wo ich auf jeden Fall Gewährleistung hätte.

20 Antworten

@ Bert B
was der Händler da mit Dir veranstaltet hat, nennt sich im juristen-deutsch
arglistige Täuschung.
MfG

man muss ja nicht immer böse Absicht vermuten.....und mit der Macke im Schweller hätte ich den sowieso nicht genommen.

Zitat:

Original geschrieben von Bert B.


man muss ja nicht immer böse Absicht vermuten.....und mit der Macke im Schweller hätte ich den sowieso nicht genommen.

Hast ja recht, kommt ja auch immer drauf an, wie er sich vor Ort verhält. Und man muss ja auch ein bischen abwägen zwischen Aufwand und nutzen. Meine Einlassung bezog sich da schon auf Fälle, bei denen ich mich veräppelt fühle.

Zitat:

Original geschrieben von hagenkk


Wenn Du einen Termin zum anschauen hattest und er Dir nicht gesagt hat, dass er nur an Export verkauft, bekommst Du die Fahrtkosten ersetzt. Auch die Gewährleistung ist nicht auszuschliessen, ausser er Verkauft nur an Export, was er sich dann aber bestätigen lassen muss um da raus zu sein.

Wenn ihr Euch wegen der Gewährleistung verarschen lasst, seid ihr selbst Schuld, ich setze meine Ansprüche dahingehend durch, wenn ich dass schon höre, dass ein Anwalt sagt: Einigen sie sich! soll er sich nen anderen Job suchen. Oder Ihr habt nen Fehler beim Vertrag gemacht.

...wenn du das sagst,.. Ich habe mit 2 Anwälten diesbezüglich gesprochen. Einer war die eigene Rechtberatung der Versicherung und der andere mein richtiger Anwalt. Auch in diversen Internetforen in denen Themen dieser Art behandelt wurden, sagten unter dem Strich das gleiche aus. Man darf auch den Aktuellen Marktwert der Fahrzeuge nicht ausser Acht lassen. Es geht hier um alte Autos mit vielen Kilometern und einen recht geringen Marktwert. Wenn der Wert der Sache geringer ist als der wert des Rechtsstreites, liegen die Karten oft eigenartig verteilt.

Ich denke nicht, dass sich der Anwalt einen neuen Job suchen sollte, da der Rechtsstreit von der Versicherung übernommen werden würde, sollte es dem Anwal egal sein ob er gewinnt oder nicht. Sein Geld hätte er in jeden Fall in der Tasche.

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Du musst schon meinen ganzen Text lesen, da steht nämlich auch :"Oder Ihr habt nen Fehler beim Vertrag gemacht." ----- Vielleicht hat der Anwanlt das deshalb gesagt.

Der Wert des Fahrzeugs hat mit deinem Gewährleistungsanspruch schonmal garnichts zu tun.

Ich habe einen aktuellen Fall vorliegen, bei dem der Gewährleistungsanspruch den Fahrzeugwert übersteigt und diesen Anspruch setze ich genauso durch, wie alle bisherigen Ansprüche dieser Art auch. Das Problem kann nur sein, dass der Betrieb Pleite gegangen ist, dann kannst du Pech haben, wo nichts zu holen ist, gibta halt nichts, dann hast du einen wertlosen Titel.

Leute, bleibt beim Thema 😉

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