500e Fehler und Schwächen

Fiat 500 312

Hallo zusammen,
Ich mache hier mal ein Thema auf, um bekannte Fehler usw. zu sammeln. Es soll helfen, individuelle Fehler von Serienfehler zu unterscheiden. Also fange ich mal an:

Fahrzeug schaltet sich bei Autobahnfahrt ab. Ist mir schon zweimal passiert, jedes mal nach Erreichen der Höchstgeschwindigkeit von 150 km/h. Anhalten und Neustart auf dem Standstreifen, dann ging alles wieder.

Codriver fällt aus bei Regen und bei Sonne von vorne.

Uconnect stellt sich selbstständig auf italienisch um. Dabei gehen individuelle Einstellungen verloren, z.B. Hupton beim Verriegeln.

Beim Einstecken des Ladekabels beginnt das Radio zu spielen.

Beste Grüße micsch

593 Antworten

Die Garantie läuft 2 Jahre ab Datum Erstzulassung.

Ist das Uconnect-Update im Rahmen der Aktion 6475 schon drauf?
Ein Einfrieren hatre ich aber auch vorher nie.
Evtl. mal nicht nur einen Soft-Reset (langes Drücken des Tasters) machen, sondern Werksreset.
In den Einstellungen gibt es übrigens auch noch (neben dem Werks-Reset) einen Radio-Neustart, der evtl. nicht mit dem Soft-Reset gleichbedeutend ist.
Wenn 6475 noch nicht gemacht wurde, würde ich aber gleich das abwarten. Nicht vergessen, alle Einstellungen zu dokumentieren, danach muss alles neu eingestellt werden.

Zitat:

@fritze500e schrieb am 3. März 2023 um 15:30:29 Uhr:


apropos app: ich habe ständig eine 1 in der nachrichtenanzeige, also im symbol glocke. aber ich finde nichts, das beim aufrufen zum erlöschen führt. das ist zwar nicht weiter schlimm, aber ich wüsste schon gern, was das bedeutet. vielleicht kennt das ja jemand?

Android? Apple? Ich habe da keine "1" in der Glocke (Android), sondern einen Punkt. Der ist aber weg, sobald ich die Meldungen ansehe, also alles, wie es sein soll.

Patrick

es ist android, und ich muss hinzufügen: es war auch eine 1 auf dem fiat- app logo, und ist seit heute ohne weiteres zutun wieder verschwunden. das war schon mehrfach der fall. seltsam...
andere frage: wo kann ich sehen, welche version bzw welches update für das uconnect ich habe? kommt das ota oder in der werkstatt bei der inspektion? braucht es dazu (m)ein wlan?

Ein Kollege auf goingelectric hat mal die Werkstatt-Anleitung für die Aktion 6475 gepostet:
https://drive.google.com/.../1BiaT1VdWXt2-9djJWqWgJU73InIiD7UR
Diese Anleitung kann man (zusammen mit dem, was mir die werkstatt damals gesagt hat) so verstehen, dass Kern-Updates für das Uconnect in der Werkstatt installiert werden müssen (bzw. beim in der Aktion 6475 includierten Uconnect-Update ist das so), dass aber OTA noch Dinge nachgezogen werden. WLAN ist nicht nötig, diese Anleitung rät sogar davon ab. In der Anleitung findet man auch Infos zur Versionsnummer.

Patrick

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Zitat:

@patba schrieb am 4. März 2023 um 10:30:49 Uhr:


Die Garantie läuft 2 Jahre ab Datum Erstzulassung.

Das halte ich aber für ein Gerücht. Meiner Meinung nach sind das zwei Jahre ab Gefahrübergang. Uconnect läuft tatsächlich auch schon seit Zulassung, ist aber aus meiner Sicht auch Diskussionswürdig.
Unsere Emilia stand nämlich nach Zulassung im Dezember 2022 noch zwei Monate bei einer Spedition...

Das gilt mE ab Zulassung auf Dich. Nicht ab „Gefahrübergang“.
Ab Zulassung beginnt die Garantie des Herstellers zu laufen. Denn er kann nicht wissen, wann eine Übergabe stattfindet.

Da sind schon Einige dieser Einschätzung gefolgt und wurden eines Besseren belehrt.
Also prüfe das bitte lieber nochmal.

Zitat:

@TomZed schrieb am 17. Mai 2023 um 13:51:07 Uhr:


Das gilt mE ab Zulassung auf Dich. Nicht ab „Gefahrübergang“.

Ich fahre neben meinem Fiat 500C noch ein anderes Fahrzeug aus dem Fiat Konzern. Die Garantie kann mit der Zulassung beginnen, muss es aber nicht. In meinem speziellen Fall bei dem anderen Fahrzeug war der Garantiestart im April, die EZ im August des gleichen Jahres.

Wenn ich ein Fahrzeug beim Händler abhole, muss ich das Fahrzeug nicht zwangsläufig zulassen. Was passiert wenn ich das Fahrzeug x Monate oder Jahre in der Garage unangemeldet stehen lasse und erst dann zulasse? Die Garantie beginnt nicht erst nach den x Monaten bzw. Jahren ...

Das ist sicher ein fairer Einwand.
Denke da war ich wohl nicht präzise genug.
Daher hier mal eine Aussage eines Anwalts:

Sehr geehrter Fragesteller,

prinzipiell beginnt die Hersteller-Garantie ab dem Tag der Erstzulassung, soweit in den Garantiebedingungen nicht abweichend die Übergabe als Zeitpunkt vereinbart wurde.

Bei einer Garantie, die der Händler selbst gewährt (also nicht der Hersteller) und auch bei der gesetzlichen Gewährleistung liegt der Beginn auf dem Tag der Übergabe.

Viele Grüße
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt

Am einfachsten ist der Blick in die Garantiebedingungen.

Wortlaut bei Fiat:

Zitat:

Diese Garantie [...] beginnt ab Datum der Übergabe oder der Erstzulassung (je nachdem welches dieser Ereignisse zuerst eintritt).

Exemplarisch: bei VW fast der gleiche Wortlaut, aber noch etwas präziser:

Zitat:

Die Laufzeit der Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs durch den Garantiegeber bzw. durch einen autorisierten Volkswagen Partner an den Erstkäufer oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon beginnt die Laufzeit der Garantie, wenn das Fahrzeug durch einen autorisierten Volkswagen Partner in dem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz ausgeliefert, zugelassen oder genutzt wird.

(Quelle:

https://www.volkswagen.de/.../...olkswagen_AG_im_Markt_Deutschland.pdf

)

Beliebteste Streitsituation ist der Garantiebeginn bei Tageszulassungen. Das ist eben der Tag der Tageszulassung, der weit vor dem "Erstkauf" liegen kann. Deshalb die extra ausführliche Formulierung bei VW.

So lange also nichts anderes schriftlich vereinbart ist (was der Händler bei einem Neuwagen i.d.R. auch gar nicht tun kann)...

Patrick

Zitat:

So lange also nichts anderes schriftlich vereinbart ist (was der Händler bei einem Neuwagen i.d.R. auch gar nicht tun kann)...

Patrick

Also lag ich gar nicht so falsch. Wäre ja auch ziemlich widersinnig, wenn die Garantie läuft, während ich noch gar nicht über das neue Fahrzeug verfügen kann.
Ich habe in jedem Fall ein Übergabeprotokoll mit Datum. Das Werk ist nicht mein Vertragspartner, sondern der Händler. Im Zweifel sein Problem.
Gruß
Jürgen

Zitat:

@jq523i schrieb am 18. Mai 2023 um 12:20:56 Uhr:


Also lag ich gar nicht so falsch. Wäre ja auch ziemlich widersinnig, wenn die Garantie läuft, während ich noch gar nicht über das neue Fahrzeug verfügen kann.

Nur um eventuelle Missverständnisse aus dem Weg zu räumen:
In den Bedingungen steht: "je nachdem welches dieser Ereignisse zuerst eintritt".

Dein Fall war ja dieser hier:

Zitat:

@jq523i schrieb am 17. Mai 2023 um 12:02:10 Uhr:


Unsere Emilia stand nämlich nach Zulassung im Dezember 2022 noch zwei Monate bei einer Spedition...

Zuerst eingetreten ist hier die Zulassung, und ab da läuft die Garantie.

Es sei denn, Ihr habt tatsächlich eine davon abweichende schriftl. Vereinbarung mit dem Händler. Das geht aber aus Deinen Beiträgen bislang nicht hervor.

Evtl. könnte man den Händler auf die gesetzl. Gewährleistung festnageln, nicht aber auf die i.d.R. vom Werk freiwillig gewährte Garantie. Das sind 2 verschiedene Dinge (Stichwort Beweislast etc.).

Patrick

Zitat:

Evtl. könnte man den Händler auf die gesetzl. Gewährleistung festnageln, nicht aber auf die i.d.R. vom Werk freiwillig gewährte Garantie. Das sind 2 verschiedene Dinge (Stichwort Beweislast etc.).

Patrick

Danke für die Ausführungen Patrick
Etwas Licht im Dunkel der Garantien und Gewährleistungen...

Zitat:

Die Garantie läuft 2 Jahre ab Datum Erstzulassung.

Das halte ich für ein Gerücht. Zwei Jahre nach Gefahrübergang wäre aus meiner Sicht korrekt. Unserer stand fast zwei Monate nach Zulassung (wegen der Prämie) noch bei einer Spedition herum und darauf lasse ich mich nicht ein.

Das musst Du dann mit Deinem Händler bzw. dem Hersteller klären. Die Garantie ist im Gegensatz zur gesetzl. Gewährleistung eine freiwillige Leistung des Herstellers, und der kann die Garantiebedingungen deshalb festlegen, wie er will. Weiter oben habe ich wörtlich aus den Garantiebedingungen zitiert.

Patrick

Ich habe nochmal eine Frage zur Ladeplanung bzw die Einstellmöglichkeit der Ladestärke von 1 bis 5.
Da ich eine "dumme" Wallbox habe, wüsste ich gerne, ob die Ladestärke nicht nur für die "Schuko-Ladung" sondern auch die Wallbox-Ladung möglich ist (Ich finde das nicht mehr...).
Mit anderen Worten: kann ich auch hier durch Reduktion zb auf Einstellung auf "3" die Ladezeit "strecken", in dem Sinne, dass ich meine 80% nicht nachts um 3 erreiche, sondern zb um 9 Uhr? Oder zieht sich der Kleine *immer* die vollen 11 kW rein?
Entschuldigt bitte, wenn ich eine Antwort nicht mehr gefunden habe, und ich deshalb nochmal fragen muss. Alles was ich dazu gefunden habe ist (weiter oben) die Feststellung, dass das nicht über die App einstellbar ist.

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