Hallo,
im Rahmen einer Inspektion wurde die Hauptuntersuchung in der Werkstatt vom TÜV Nord durchgeführt.
Die Plakette wurde verweigert wegen des Fehlers "DF102 Spurhalte-/Spurwechsel-Assistent Kamera Kamerasichtfeldheizung elektrischer Fehler". Ich habe beim Fahren nie eine Fehlermeldung bekommen oder Einschränkungen bemerkt. Der TÜV hat also den Fehlerspeicher ausgelesen und den Fall als erheblichen Mangel eingestuft. Die Werkstatt hat danach den Fehler aus dem Fehlerspeicher gelöscht und das Fahrzeug am nächsten Tag zur Nachkontrolle vorgeführt. Die Plakette wurde dann erteilt.
Meine Frage: Ist ein solches Vorgehen üblich / legitim und sollte ich in Zukunft vor der Vorführung auslesen (lassen) ? Ich habe so etwas in 51 KFZ-Jahren noch nicht erlebt.
Beste Grüße und gute Fahrt,
micsch