5 Jahresgarantie: Was sollte vor Ablauf noch geprüft werden?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo Golfer!

Bei den ersten Facelift Modellen wird es bald soweit sein (oder ist es schon passiert): Die optional zukaufbare 5 Jahresgarantie läuft ab. Bei mir ist es zwar erst in einem Jahr soweit, aber ich bin in 2 Wochen beim Service und würde hier ggf. vorhandene Themen direkt noch auf Garantie beheben lassen - falls es denn welche gibt.

Ich würde in diesem Thread gerne sammeln, was bei euch bereits auf Garantie behoben wurde. Das soll allen anderen helfen, vor Ablauf der Garantie, relevante Themen selbst zu prüfen und die Garantie noch zu nutzen. Da die Kosten wohl im Garantiefall von VW getragen werden und nicht vom Freundlichen, würde ich sagen, dass dieser da auch eher offen ist, zumindest habe ich die Erfahrung gemacht.

Ich kann bisher nur 2 Dinge betragen:
- Dämmmatte Haube innen ist etwas geschrumpft und hielt nicht mehr richtig => wurde nach 3 Jahren ersetzt.
- "Flaps" an der Heckscheibe seitlich: Klebefolie löst sich von der Scheibe ab. Allerdings nur rechts und nur auf 1/3 der Fläche. Das war bei Auslieferung bereits vorhanden und hat sich bis jetzt nicht geändert. Überlege daher es zu lassen.

Gelesen, aber nicht selbst betroffen:
- Laufsprecherhalterungen gebrochen => Wassereintritt / stehendes Wasser am Einstieg
- Scheinwerfer blind/Microkratzer/Risse (Dauerbrenner, ich wills hier nicht breit treten, das muss jeder selbst entscheiden, ob es für ihn ein Mangel ist).

Ich freu mich auf euren Input.

VG, Ritter

54 Antworten

Die Idee ist klasse. Sowas werde ich meinem freundlichen dann auch vor Garantieende mal vorschlagen.

Ich habe auch die 5 Jahresgarantie, wo kann ich jetzt prüfen wann die Garantie genau abläuft? Ist das von der Erstzulassung abhängig? Hab das Fahrzeug damals gebraucht gekauft und hatte daher bereits die Garantie dabei.

Wo? In den Garantiebedingungen. Und ja, ab EZ, wie schon immer.

jaaaaa, aaaaaber aufpassen! meiner ist auch ez /7.09.2017, die garantie läuft aber noch bis 02.10.2022!

warum auch immer!

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Normal ist ab Erstzulassung

Das ist z.B. so, wenn das Auto zugelassen wird, und dann später Ausgeliefert/ Abgeholt wird, dann Zählt der Tag der Abholung als Start der Garantie. Passiert meist bei Werksabholung.

Auf dem Ausdruck vom digitalen Serviceplan stehts auch drauf.

Zitat:

@Hobbybastlerin schrieb am 28. Januar 2022 um 07:42:27 Uhr:


Auf dem Ausdruck vom digitalen Serviceplan stehts auch drauf.

Genau da hab ich es jetzt gefunden 🙂

Die Garantie läuft nicht ab EZ sondern ab dem Auslieferungstag
Mein A6 ausgeliefert am 04/2018 und EZ war am 12/2018 und die Garantie läuft bis 04/2023

Genau, Datum der Auslieferungsinspektion, gerade bei Reimporten können da größere Unterschiede zur EZ auftreten.

Wir habe mal einen Reimport gekauft. 6 Monate stand das Ding rum, von einem VW B-Händler in D gekauft, der das Ding noch über einen A Händler bezogen hat. Garantie und auch Anschluss liefen ab EZ nach unserem Kauf.

Ich wüsste übrigens nicht was nach 5 Jahren besonders zu beachten wäre.

Kommt mir merkwürdig vor. Steht bei dir das konkrete Datum wirklich in den Garantieunterlagen, bzw, woher weißt du, dass es im Ernstfall nicht zu Problemen kommt?

Bei meinem ganz unstrittig ab Erstzulassung - steht auch so in meinen Unterlagen.
Die Anschlußgarantie ebenfalls.
Habe ich Schwarz auf Weiß.

Eigentlich ist ganz einfach festzustellen, ab wann die Garantie läuft. Es genügt, in die VW-Garantiebedingungen zu schauen und - sofern noch nicht geschehen - lesen zu lernen. Das gilt für die Neuwagengarantie:

"Die Laufzeit der Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs durch den Garantiegeber bzw. durch einen autorisierten Volkswagen Partner an den Erstkäufer oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon beginnt die Laufzeit der Garantie, wenn das Fahrzeug durch einen autorisierten Volkswagen Partner in dem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz ausgeliefert, zugelassen oder genutzt wird."

Für die beiden häufigsten Fälle heißt das: Wenn zuerst zugelassen und danach das bereits zugelassene Fahrzeug übergeben wird, läuft die Garantie ab Erstzulassung. Im umgekehrten Fall, wenn zuerst das Fahrzeug übernommen und danach erst zugelassen wird, läuft die Garantie ab Übergabe.

Die Anschlussgarantie schließt sich immer unmittelbar an die Neuwagengarantie an. Und ja, in den Servicedokumenten müsste jeweils die Garantiedauer mit genauem Ablaufdatum aufgeführt sein.

Eben, wenn zB. damals als Zwischenhändler vermittelt ist er nicht Erstkäufer. Es zählt Übergabe zum Endkunden.

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