4G wandeln - Erfahrungen, Hilfe - hier rein bitte!
Hallo Leute,
ich bitte alle, die ihren A6 wandeln wollen oder schon gewandelt haben, hier ihre Erfahrungen zu posten.
Habe auch meinen Blog wieder aktiviert und versuche nun meinen Mängel-A6 wieder an Audi zurückzugeben. Der Vorgang werde ich dann dort und hier posten.
Danke & Gruß
Ex-Audifan
Beste Antwort im Thema
Hallo Leute,
ich bitte alle, die ihren A6 wandeln wollen oder schon gewandelt haben, hier ihre Erfahrungen zu posten.
Habe auch meinen Blog wieder aktiviert und versuche nun meinen Mängel-A6 wieder an Audi zurückzugeben. Der Vorgang werde ich dann dort und hier posten.
Danke & Gruß
Ex-Audifan
1182 Antworten
Das ist ganz klar im BGB geregelt
Verkäufer ist das AH und nicht Audi.
Was die untereinander machen,
kann ganz egal sein.
Nur der Verkäufer ist verantwortlich.
Also ich stand ja auch davor, hätte nur noch unterschreiben müssen, bin jedoch wegen der hohen Kilometerleistung zu weiteren Aktionen bereit gewesen. Der Händler gibt das Rücktrittsbegehren an Audi weiter. Wenn Audi das dann abnickt geht alles zurück und der Händler kann den Wagen erneut verkaufen, ohne den finanziellen Verlust tragen zu müssen. So war mir das von meinem AH erklärt worden.
Natürlich ist das AH der Verkäufer und dich interessiert als Kunden überhaupt nicht was AUDI macht.
Aber, das AH will natürlich den Wagen direkt an AUDI abgeben und faktisch diesen Kauf stornieren. Im Idealfall verkauft AUDI dir dann gleich nen anderen Neuwagen. Jedoch kann das AH nicht einfach nach Lust und Laune Fahrzeuge zurücknehmen, weil sie sonst auf den Kosten sitzenbleiben würden.
Genau dies sagte mir auch mein Serviceleiter, der nicht wirklich Bock hatte sich für eine Rückabwicklung einzusetzen. Genau so wenig wie der Verkäufer. Leider arbeiten die Abteilungen Verkauf und Service in großen Audi Zentren nicht gut miteinander.
Generell sehe ich inzwischen einen erheblichen Vorteil beim Leasing im Gegensatz zum Privatkauf. Wäre meiner für 24 Monate geleast, würde ich mich nicht wirklich drum kümmern. Ich würde einfach bereits jetzt einen neuen bei wem auch immer bestellen und meinen dann abgeben. Dann kann AUDI niämlich auch nicht ankommen und sagen, die Lenkung sei beschissen, das Leder abgenutzt, die Klima spinnt, etc etc.
Aber ein solches Fahrzeug privat zu veräußern....
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Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
... und der Händler kann den Wagen erneut verkaufen ...
Der wird dann 2 Tage später so inseriert:
"... Premium Jahreswagen mit 110 Punkte Check, so viel Audi wie am ersten Tag ..." 😛😛😛
Und wehe, wenn der Wagen nicht die original Audi-NW-Anschlügarantie besitzt. :eek
Edith ergänzt noch:
"In unserem (Auto) Haus ist der Anspruch an das Gebrauchtwagengeschäft genauso hoch, wie an das Neuwagengeschäft", sprach kürzlich die Chefin vom Verkauf zu dem Spezi aus ING, als der u.a. wegen meiner Sitze vor Ort war. "Bei uns gibt es keine Zweiklassengesellschaft."
Als die Dame mich bemerkte, verstummte sie urplötzlich ... 🙄
Ich verwette mein real existierendes Bier vor mir, daß ein "gewandelter" Wagen völlig unmarkiert zwischen all den anderen 110fach geprüften Gebrauchten landet ... 😰
Juristisch ist nur der Händler der Ansprechpartner. Audi ist da absolut raus, es sei denn es gibt einen Konstruktionsfehler und das läuft dann unter Herstellerhaftung....das ist aber nur bei Konstruktionsfehlern interessant und in der Regel ohne große Relevanz und hat mit der Rückabwicklung nichts zu tun, wird nur aufgrund der Vollständigkeit erwähnt. Man muß sich juristisch an den Händler halten, ob man will oder nicht. In der Regel holt der sich natürlich seinerseits die Rückendeckung vom Hersteller, damit die stets dabei sind und im Zweifel sich an den möglichen Kosten beteiligen. Das ist aber für uns Halter nicht von Bedeutung.....
Heute gefunden und mal reingestellt, zur Info.
Ein Fahrzeug aber, in dem sich die Insassen nicht sicher fühlten,sei mangelhaft.
Zitat:
Original geschrieben von Audifan-74
WUTANFALL!!!!!!!!!!
http://www.motor-talk.de/blogs/autogeschichten
Wikipedia sagt:
Rache ist eine Handlung, die den Ausgleich von zuvor angeblich oder tatsächlich erlittenem Unrecht bewirken soll. Von ihrer Intention her ist sie eine Zufügung von Schaden an der Person (oder den Personen), die das Unrecht begangen haben soll.Wer hat Ihnen denn nun Unrecht angetan? Das AZ Berlin, der Anwalt, die Audi AG, alle miteinander?
Ich weiß nicht an wem es liegt. Ich haue jetzt mit dem Knüppel auf den Sack. Es kann eigentlich keinen Falschen treffen.
Zitat:
Original geschrieben von Audifan-74
Ich weiß nicht an wem es liegt. Ich haue mit dem Knüppel auf den Sack. Es kann eigentlich keinen Falschen treffen.
Nachdem dieses Kind leider endgültig in den Brunnen gefallen ist, wünsche ich Ihnen wenigstens Linderung Ihres Ärgers durch vollumfänglichen juristischen Erfolg!
Zitat:
Original geschrieben von Audifan-74
Ich weiß nicht an wem es liegt. Ich haue mit dem Knüppel auf den Sack. Es kann eigentlich keinen Falschen treffen.
Gibt es denn die Zusage vom 8. Oktober schriftlich? Wenn ja, sollte das ja relativ schnell gehen...
Naja.. kommt drauf an wie es formuliert ist. Deine Gegenseite sollte dir eine Schriftliche Bestätigung auf deinen Rücktritt vom Kaufvertrag gegeben haben.
Wieso weißt du nicht, an wem es liegt ? Audi selbst hat doch garnichts damit zu tun. Es kann ja nur dein Händler in Berlin sein. Was hat er denn gesagt ? Hast du angerufen ? Warst du vielleicht nochmal vor Ort und hast nachgefragt?
ist es dann bei Dir die Audi Retail GmbH oder? also 100% Tochter von Audi, kein Vertragshändler wie bei den meisten hier.