4G wandeln - Erfahrungen, Hilfe - hier rein bitte!
Hallo Leute,
ich bitte alle, die ihren A6 wandeln wollen oder schon gewandelt haben, hier ihre Erfahrungen zu posten.
Habe auch meinen Blog wieder aktiviert und versuche nun meinen Mängel-A6 wieder an Audi zurückzugeben. Der Vorgang werde ich dann dort und hier posten.
Danke & Gruß
Ex-Audifan
Beste Antwort im Thema
Hallo Leute,
ich bitte alle, die ihren A6 wandeln wollen oder schon gewandelt haben, hier ihre Erfahrungen zu posten.
Habe auch meinen Blog wieder aktiviert und versuche nun meinen Mängel-A6 wieder an Audi zurückzugeben. Der Vorgang werde ich dann dort und hier posten.
Danke & Gruß
Ex-Audifan
1182 Antworten
Neue Post...
Mein Anwalt glaubt zu 100%, dass dem AH nichts anderes übrig bleiben wird, als den Wagen zurück zu nehmen.
Er hat dem Gegner jetzt die Rechnungen geschickt und nochmals um eine gütliche Einigung gebeten.
Die letzte Antwort vom Gegner wertet er als Nacherfüllungsweigerung und hat daher - um zu zeigen, dass ich an gütlicher Einigung wirklich interessiert bin, nochmals eine Frist zur Nacherfüllung bis 30.09. gesetzt.
Naja... ich bin nun eher skeptisch. Anwälte versprechen einem meist das Blaue vom Himmel....
Naja, eine außergerichtliche Einugung beschert ihm ein sehr ordentliches Honorar ohne die Arbeit, eine Klage schreiben zu müssen, neben der 1,3 Geschäftsgebühr gibts dann außergerichtlich noch eine 1,5 Einigungsgebühr. Bei einem angenommen Streitwert von 45.000 sind das schon mal etwas über 3.600 € (nach dem seit 1.8. geltenden Recht).
Wenn es hingegen vor Gericht geht, gibt es nur gut 4.200,- €, aber dafür müsste der Anwalt diverse mehr oder weniger umfangreiche Schriftsatz verfassen...
Zitat:
Original geschrieben von hoinzi
Naja, eine außergerichtliche Einugung beschert ihm ein sehr ordentliches Honorar ohne die Arbeit, eine Klage schreiben zu müssen, neben der 1,3 Geschäftsgebühr gibts dann außergerichtlich noch eine 1,5 Einigungsgebühr. Bei einem angenommen Streitwert von 45.000 sind das schon mal etwas über 3.600 € (nach dem seit 1.8. geltenden Recht).Wenn es hingegen vor Gericht geht, gibt es nur gut 4.200,- €, aber dafür müsste der Anwalt diverse mehr oder weniger umfangreiche Schriftsatz verfassen...
ach deswegen drängt meiner immer auf Ablöse durch die RSV... 😁
ohne dir die Hoffnung zu nehmen, aber die Bereitschaft zu einer gütlichen Einigung interessiert den Richter nicht die Bohne......das ist dem wurscht.....und Anwälte sind in dieser Phase immer der Meinung "da kann gar nichts schiefgehen" um nachher festzustellen, bei jedem anderen Richter hätten wir gewonnen, denn sowas haben Sie noch nie gesehen.....trotzdem drücke ich dir die Daumen, das alles klappt, auch wenn es ein stiniger und stressreicher Weg, aber es lohnt sich....
Gruß
Hansi
Zitat:
Original geschrieben von Audifan-74
Neue Post...Mein Anwalt glaubt zu 100%, dass dem AH nichts anderes übrig bleiben wird, als den Wagen zurück zu nehmen.
Er hat dem Gegner jetzt die Rechnungen geschickt und nochmals um eine gütliche Einigung gebeten.
Die letzte Antwort vom Gegner wertet er als Nacherfüllungsweigerung und hat daher - um zu zeigen, dass ich an gütlicher Einigung wirklich interessiert bin, nochmals eine Frist zur Nacherfüllung bis 30.09. gesetzt.Naja... ich bin nun eher skeptisch. Anwälte versprechen einem meist das Blaue vom Himmel....
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Ehrlich gesagt, glaube ich nicht an einen guten Ausgang...
Du hast schon recht... Anwälte versprechen alles und wundern sich hinterher.
Gerade bei Wald- und Wiesengerichten (Amtsgericht) kommt es oft einfach auf die Laune des Richters an...
Zitat:
Original geschrieben von Audifan-74
Ehrlich gesagt, glaube ich nicht an einen guten Ausgang...
Du hast schon recht... Anwälte versprechen alles und wundern sich hinterher.Gerade bei Wald- und Wiesengerichten (Amtsgericht) kommt es oft einfach auf die Laune des Richters an...
Das Ding landet aber bei dem anzunehmenden Streitwert niemals vor dem Amtsgericht (bis 5.000 €)...
Zitat:
Original geschrieben von Audifan-74
Stimmt, hatte ich wieder vergessen! Da ist das LG zuständig.
*schäm*
Aber auch nur ein Einzelrichter, womit wir wieder beim gleichen Problem sind...
Zitat:
Original geschrieben von Audifan-74
Ehrlich gesagt, glaube ich nicht an einen guten Ausgang...
Du hast schon recht... Anwälte versprechen alles und wundern sich hinterher.Gerade bei Wald- und Wiesengerichten (Amtsgericht) kommt es oft einfach auf die Laune des Richters an...
Ich glaube weniger, dass die Gerichte bzw. die Richter das Problem sind. Wenn es Mangel gibt die der Händler nicht nachbessern konnte oder wollte - und Mängel hat dein A6 ja genug - müssten schon etwas gravierendes schief gelaufen sein um kein Recht zu bekommen. Das Problem besteht eher bei den Anwälten vom Händler, die mit diversen Taktiken den Weg zum rechtsgültigen Urteil sehr steinig gestallten können. Dazu gehören natürlich die Anfertigung von diversen Gutachten.
Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass der Händler sich zu weit aus dem Fenster lehnen wird und es auf einen Urteilsspruch ankommen lässt. Das letzte was Audi gebrauchen kann, ist ein gerichtsverwertbares Gutachten oder schlimmer ein Urteil, was die Rasterlenkung als Mangel bezeichnet. Da könnte Audi ggf. den Händler zurückpfeifen, da es sich ja offensichtlich um ein bekanntes und modellübergreifendes Problem handelt. Diese Methode haben wir als Betroffene leider schon öfter erleben müssen. Erst lässt die Gegenpartei es darauf ankommen in der Hoffnung, dass man einknickt und wenn es zu heiß wird, machen sie einen Rückzieher.
Das ist natürlich nur meine Meinung und keine rechtliche Bewertung.
Zitat:
Original geschrieben von helmaker
Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass der Händler sich zu weit aus dem Fenster lehnen wird und es auf einen Urteilsspruch ankommen lässt. Das letzte was Audi gebrauchen kann, ist ein gerichtsverwertbares Gutachten oder schlimmer ein Urteil, was die Rasterlenkung als Mangel bezeichnet. Da könnte Audi ggf. den Händler zurückpfeifen, da es sich ja offensichtlich um ein bekanntes und modellübergreifendes Problem handelt. Diese Methode haben wir als Betroffene leider schon öfter erleben müssen. Erst lässt die Gegenpartei es darauf ankommen in der Hoffnung, dass man einknickt und wenn es zu heiß wird, machen sie einen Rückzieher.Das ist natürlich nur meine Meinung und keine rechtliche Bewertung.
Das ist aber das, was ich weiter oben auch schon angesprochen habe. Ein solches Verfahren kostet aufgrund des Streitwerts und der zu erwartenden Gutachterkosten einen Haufen Geld.
Die Gegenseite lotet erst einmal aus, ob der Betroffene hier diesen Weg wirklich gehen will und kann, denn nicht jeder hat eine RSV und ist gewillt hier ein Kostenrisiko in deutlich fünfstelliger Höhe einzugehen.
Ich denke auch, dass da erst dann Bewegung in die Angelegenheit kommt, wenn Klage erhoben wurde und die Gegenseite sieht, es ist dem Kunden wirklich ernst.
Und in der Tat kann weder der Händler noch Audi ein Interesse daran haben, dass hier ein Urteil gefällt wird, in dem diverse Serienmängel festgestellt werden.
Zwar ist ein Urteil immer eine Einzelfallentscheidung, aber trotzdem würde dies jedem weiteren Kunden, der diesen Weg geht, die Argumentation erleichtern.
Also ich möchte auch noch meine Erfahrung von einem Bekannten von mir mitteilen, der früher mit dem 4F und dem Sportfahrwerk und den schnell abgefahrenen Reifen gegen Audi geklagt hat.....Also es hieß natürlich von Audi, das ist auf die Fahrweise des Halters zurück zu führen, was aber von ihm bestritten wurde. Es gab dann natürlich ein Gutachten und dann noch ein zweites und dann ging es ganz schnell (er war auch in einer bekannten Auto Zeitschrift im Kummerkasten)....Audi hat das Fahrzeug zurück genommen und ihm wurde ein sehr gutes Angebot bekommen. Als Entschädigung für den Ärger hat er dann auch noch 2 Vip Karten für die Audi Lounge in der Allianz Arena bekommen. Da der Halter kein Fussball Fan ist, hat er mir und einem 2. Bekannten die Karten überlassen und wir konnten einen schönen Tag in München genießen.....
War aber sehr steinig und ärgerlich hat sich aber gelohnt....auch für mich....
Die Problematik wird auch sein, dass ich mich nicht auf einen Anschlusskauf einlassen werde.
Ich möchte keinen Audi mehr haben. Außerdem hasse ich Fußball 😁
So mein letzter Beitrag zu dem Thema. Audi hat der Wandlung zugestimmt.
Damit hat sich das Thema Audi erledigt.
Auch das Thema MT hat sich nach knapp 10 Jahren für mich hiermit erledigt.
Ich bin sehr betrübt über viele unsachliche Kommentare, Genervtheit, Unverständnis und Anfeindungen dafür, dass man tatsächlich ein Problem mit seinem Audi hat.
Dabei habe ich immer versucht sachlich zu bleiben und nur selten emotional reagiert.
Ich wünsche allen noch viel Freunde und eine problemlose Zeit mit ihren perfekten 4Gs
So long
Daniel
Zitat:
Original geschrieben von Audifan-74
So mein letzter Beitrag zu dem Thema. Audi hat der Wandlung zugestimmt.
Damit hat sich das Thema Audi erledigt.Auch das Thema MT hat sich für mich hiermit erledigt.
Ich bin sehr betrübt über viele unsachliche Kommentare, Generftheit und Anfeindungen dafür, dass man tatsächlich ein Problem mit seinem Audi hat.
Dabei habe ich immer versucht sachlich zu bleiben und nur selten emotional zu reagieren.Ich wünsche allen noch viel Freunde und eine problemelose Zeit mit ihren perfekten 4Gs
So long
Daniel
zu welchen Konditionen haben sie zugestimmt?
Wäre für mich interessant zu wissen welcher Prozentsatz für die Nutzung abgezogen wurde, gerne auch per PN um den "Kommentaren" zu entgehen...