4G wandeln - Erfahrungen, Hilfe - hier rein bitte!

Audi A6 C7/4G

Hallo Leute,

ich bitte alle, die ihren A6 wandeln wollen oder schon gewandelt haben, hier ihre Erfahrungen zu posten.
Habe auch meinen Blog wieder aktiviert und versuche nun meinen Mängel-A6 wieder an Audi zurückzugeben. Der Vorgang werde ich dann dort und hier posten.

Danke & Gruß
Ex-Audifan

Beste Antwort im Thema

Hallo Leute,

ich bitte alle, die ihren A6 wandeln wollen oder schon gewandelt haben, hier ihre Erfahrungen zu posten.
Habe auch meinen Blog wieder aktiviert und versuche nun meinen Mängel-A6 wieder an Audi zurückzugeben. Der Vorgang werde ich dann dort und hier posten.

Danke & Gruß
Ex-Audifan

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Zitat:

Original geschrieben von M.I.B.


Meinem Verständnis nach müsstest du bei einer Wandlung vom österreichischen Staat die Steuern zurückbekommen und für das gewandelte Fahrzeug neu zahlen. Würde mich da mal auf der Behörde erkundigen.
MIB

vom Finanzamt bekommst du bei uns genau nix retour... Aber Danke, ich wird da trotzdem mal anfragen...

Gut, der Einsatz eines Anwaltes kommt auch immer aufs Autohaus an. Ich habe wirklich keinen gebraucht, aber Combatmiles sollte schon einen im Hintergrund haben, wenn man das so ließt 😉.

Ich würde in deinem Fall lieber das Auto zu einem guten Preis verkaufen, soweit dir das möglich ist und dann auf ein anderes Modell umsteigen.

Du kannst natürlich bei einer Wandlung gleich sagen, das du einen neuen Audi nimmst. Beispielsweise den SQ5 oder auch einen A8, dann ist das Autohaus meist williger und großzügiger bei der Wandlung 😉

Also verkaufen kann man in Österreich einen gebrauchten A6 momentan so gut wie gar nicht. Egal zu welchen Preis.
MIB

Zitat:

Original geschrieben von M.I.B.


Also verkaufen kann man in Österreich einen gebrauchten A6 momentan so gut wie gar nicht. Egal zu welchen Preis.
MIB

stimmt, dafür ist meiner zu voll.

Nen 2.0TDI mit Kassenausstattung bekommst du auch nur weiter wenn du entsprechend Abschläge in Kauf nimmst...

(als Privater dann aber zu hoch)

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Zitat:

Original geschrieben von combatmiles



Zitat:

Original geschrieben von M.I.B.


Also verkaufen kann man in Österreich einen gebrauchten A6 momentan so gut wie gar nicht. Egal zu welchen Preis.
MIB
stimmt, dafür ist meiner zu voll.
Nen 2.0TDI mit Kassenausstattung bekommst du auch nur weiter wenn du entsprechend Abschläge in Kauf nimmst...

(als Privater dann aber zu hoch)

... und den schon gar nicht - wenn der potentielle Käufer ein wenig im Internet blättert 😉...

@ miles: Mit welcher Grundlage sollte das Finanzamt eine Rückgabe der zu viel gezahlten Steuern verweigern können? Du hast die Nova auf Basis des Fahrzeugpreises an das Finanzamt bezahlt - also anteilig und nicht pauschal. Wenn die Basis (also das Fahrzeug) durch eine Wandlung entfällt bzw. wegen der zu zahlenden Nutzungsgebühr deutlich reduziert wird, warum sollte das Finanzamt trotzdem alles behalten dürfen? Es dürfte nur der tatsächlich bezahlte Betrag zugrunde gelegt werden - also die Nutzungsgebühr.

Bei einer Steuererklärung bekommt der Arbeitnehmer auch zu viel gezahlte Steuern zurück, wenn am Jahresende durch Werbungskosten das tatsächliche Jahreseinkommen verringert wird. So könnte man das vielleicht am ehesten vergleichen.

Ich kenne die Antwort nicht, sie würde mich aber brennend interessieren. Falls das Finanzamt tatsächlich eine solche Legitimation haben sollten, ist euer Steuersystem echt krank.

Ich sehe das ganz ähnlich.
Den Großteil der Steuern solltest du zurückbekommen. Mich würde die Antwort auch interessieren, aber ich denke wir liegen da nicht falsch. Der Kauf wird ja rückabgewickelt, d.h. als hätte er nie statt gefunden. Dann müsste man der Logik nach auch den Großteil der Steuern wiederbekommen 😉

tja logik und österreichische finanz - das geht nicht wirklich ganz zusammen 😉 ich war zwar bis jetzt gott sei dank noch nie von einer Wandlung bzw Rückabwicklung oder wie das nun heisst betrofen, aber mich würde die Antwort der Finanz auch brennend interessieren.

Hab gerade mal auf dem Klo gegoogelt 😉: Eigentlich müsste für AT doch der zweite Punkt unter Steuerrückvergütung greifen?:
http://https/.../normverbrauchsabgabe.html

Zur Not muss halt noch ein Händlergewerbeschein besorgt werden 😉

hier nochmal der Link für alle die nicht auf dem Klo sitzen 😛

https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrzeuge/normverbrauchsabgabe.html

Wie würde denn eine Wandlung bei einem (privaten) Leasing-Fahrzeug abgelaufen, bzw. berechent werden?

Der Kauf wird rückabgewickelt.
Man erhält den vollen Kaufpreis Minus den Nutzungsgebühren (=0.5 bis 0.7 Prozent des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 Kilometer).

Ich denke da der Kauf quasi rückgängig gemacht wird und das Fahrzeug wieder nach D kommt kann das Finanzamt gar nicht aus die bezahlte Mwst zu refundieren. Wie das bei der co2 Steuer aussieht kann ich mir nicht vorstellen.
MIB

Zitat:

Original geschrieben von M.I.B.


Ich denke da der Kauf quasi rückgängig gemacht wird und das Fahrzeug wieder nach D kommt kann das Finanzamt gar nicht aus die bezahlte Mwst zu refundieren. Wie das bei der co2 Steuer aussieht kann ich mir nicht vorstellen.
MIB

hab mit der Maus vom FA telefoniert, der zuständige, wissende SB ist auf Urlaub. ch werde über Finanzonline aber eine Anfrage mit allen relevanten Daten stellen...

..und natürlich hier berichten.

Finde nur interessant dass es in den Vorgängermodell-Foren solche Threads nicht gegeben hat..

Zitat:

Original geschrieben von combatmiles


Finde nur interessant dass es in den Vorgängermodell-Foren solche Threads nicht gegeben hat..

Weil der 4F in seiner Klasse zu gut verarbeitet und fast ohne relevante Mängel war. Zudem hat Audi damals noch nicht so große Töne gespuckt (von wegen Premium usw.) Und die Sensibilität der Menschen ist heuer niedriger geworden ... 🙄

Miles: Ich drück Dir die Daumen, daß es bei Dir gut ausgehen möge. 😉

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