335i Coupé gestohlen - Wiederbeschaffungswert ?
Hi Zusammen,
mein 335i E92 Bj.2007 wurde gestern in Aachen gestohlen. Morgens in der Polizeiwache waren dann noch diverse andere Leute deren Fahrzeuge gestohlen wurden.
Jetzt stellt sich für mich die frage wie der Wiederbeschaffungswert angesetzt wird.
Das Problem ist, dass ich den Wagen erst vor 2,5 Monaten erworben habe.
Der Wagen hatte einen einmaligen Zustand. Bj.2007 mit originalen 28.000km. Scheckheft bei BMW Kohl Automobile in Aachen. Service alle 3000-4000km. Der Vorbesitzer war ein sehr alter Rentner und hat den Wagen nur im Sommer und nur bei gutem Wetter bewegt. Entsprechend sah der Wagen aus wie vom Band. Der 1 Jahr alte 335i Touring meines Vater hat mehr Korrosion im Motorbereich und unter dem Wagen. Reifensatz waren noch original Bridgestone Potenza Runfalt mit DOT aus Anfang 2007 und 5mm Profil.
Alles in Allem also extrem ärgerlich, da ich den Wagen für 19.500 Euro erworben habe und für den Preis überhaupt gar nichts vergleichbares finden werde. Für den Preis krieg ich was mit 120.000km in einem deutlich schlechteren Zustand. Anbei auch ein paar Bilder, welche in den letzten zwei Monaten entstanden sind.
Für mich stellt sich deshalb die Frage wie der Wiederbeschaffungswert von der Versicherung festgesetzt wird? Denn der Hauptgrund für den Kauf des Wagens waren nun einmal Laufleistung, Zustand und Preis.
Beste Antwort im Thema
Das versuch mal zu lesen im Gedünkel der Nacht. Fällt wahrscheinlich auch nicht auf, wenn da jemand mit ner Taschenlampe krampfhaft versucht, das Scheibendatum herauszulesen... 😉
Fakt ist aber eines, die Versicherungsentschädigung wird wohl etwas geringer ausfallen, als der Wagen tatsächlich wert gewesen wäre. Warum? Weil der außergewöhnlich gute Zustand eher subjektiv ist und von der Versicherung nicht extra bewertet werden wird. Entscheidend ist, wie oben bereits geschrieben, der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges gleichen Alters, gleicher Laufleistung und gleicher Ausstattung.
Immer gut, wenn man bei sowas ein extra Wertgutachten vorweisen kann, was wohl in den seltensten Fällen sein wird und wenn, dann nur bei eher außergewöhnlichen Fahrzeugen.
50 Antworten
So ein Auto ist halt oft in Teilen mehr wert als im Ganzen. Ich hatte es schon in anderer Sache mal angemerkt, meinen verunfallten Omega B mit Hagelschaden hab ich damals ausgeschlachtet fast zum doppelten Preis verkloppt, als ohne Unfallschaden und ohne Hagelschaden mit neu Tüv/Au jemals möglich gewesen wäre... 😉
Ich hoffe das mir das nicht passiert. Einen e93 mit Abstandsradar zu finden ist schon schwer, aber das der Versicherung zu erklären wird noch komplizierter. Ich hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung die nicht die gleiche Geselschaft ist wie deine Kaskoversicherung. Aber mehr als das, was du bezahlt hast wird wohl nicht drin sein.
MfG
Mike
Gaube aber in noch keinem Versicherungsvertrag gelesen zu haben, dass die Entschädigungssumme auf die Anschaffungskosten begrenzt ist. Insofern würde ich mir da jetzt mal noch keine Gedanken machen. Wiederbeschaffungswert ist Wiederbeschaffungswert... 😉
Zitat:
@NeoNeo28 schrieb am 20. April 2016 um 07:18:23 Uhr:
So ein Auto ist halt oft in Teilen mehr wert als im Ganzen.
Das ist definitiv so! Bau dir mal ein Auto aus Ersatzteilen zusammen 😁
Oh mann, ich wünsche denen echt dass die Säcke nach dem Aussteigen aus dem Diebesgut sofort vor den nächsten Laster geraten 😠
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Zitat:
@NeoNeo28 schrieb am 20. April 2016 um 07:21:58 Uhr:
Gaube aber in noch keinem Versicherungsvertrag gelesen zu haben, dass die Entschädigungssumme auf die Anschaffungskosten begrenzt ist. Insofern würde ich mir da jetzt mal noch keine Gedanken machen. Wiederbeschaffungswert ist Wiederbeschaffungswert... 😉
In meinem Fall war es "damals" zumindest so, dass innerhalb des ersten Jahres nach Anschaffung der Anschaffungspreis erstattet wurde. So stand es in den Versicherungsbedingungen. Bei mir war es aber eher Glück, weil ich das Auto schon ein 3/4 Jahr hatte. Ohne diese Klausel hätte ich wahrscheinlich weniger bekommen. Daher hab ich mich nicht damit beschäftigt, ob es ein Deckel ist. Auf jeden Fall ist es für die Versicherung eine Vereinfachung, so dass im ersten Schritt sicher kein Wiederbeschaffungswert gerechnet wird.
Ich drück dir die Daumen. Die ersten 30 Tage, in denen man wartet, sind ätzend.
Ich habe am Ende ein Auto bekommen, das in Summe für mich besser war als das gestohlene. Dadurch hatte sich dann alles zum guten gewendet. 🙂
Frank
Alles schon durchgemacht: E92 325i in Aachen nachts vor der Haustür weggestohlen. Ähnlich wie bei dir, nur 40000km gelaufen, sehr gepflegter Zustand. Laut Aussage der Polizei werden in Aachen wöchentlich 5-10 BMWs gestohlen, es ist also extrem da. Die werden nachts aufgebrochen, sind in 10min in Holland und nach 3 Tagen existiert der Wagen nur noch in Einzelteilen. Wird den Dieben aber halt auch sehr leicht gemacht, da die Polizei diesbezüglich völlig überfordert ist. Kam mir im Gespräch mit dem Beamten sogar so vor, als wäre das mittlerweile völlig "normal" für die, dass da oft jemand reinkommt und einen BMW Diebstahl meldet. Mein Eindruck war, dass sie schon resigniert haben.
Fazit: Gerade in Aachen (und anderen größeren Städten) so ein Auto niemals draußen stehen lassen.
Zitat:
@frankwolfram schrieb am 21. April 2016 um 12:34:14 Uhr:
In meinem Fall war es "damals" zumindest so, dass innerhalb des ersten Jahres nach Anschaffung der Anschaffungspreis erstattet wurde. So stand es in den Versicherungsbedingungen. Bei mir war es aber eher Glück, weil ich das Auto schon ein 3/4 Jahr hatte. Ohne diese Klausel hätte ich wahrscheinlich weniger bekommen. Daher hab ich mich nicht damit beschäftigt, ob es ein Deckel ist. Auf jeden Fall ist es für die Versicherung eine Vereinfachung, so dass im ersten Schritt sicher kein Wiederbeschaffungswert gerechnet wird.
Nennt sich eigentlich Neuwertentschädigung, wenn es sich um einen Neuwagen handelt und ist faktisch etwas ganz anderes. Aber ich verstehe was Du meinst, nur gilt das eigentlich niemals bei Versicherung eines Gebrauchtwagens. Sollte es sowas tatsächlich geben, dann dürfte es so selten sein, dass es im regelfall kaum eine Anwendung findet, denn dann darf der Betrag nicht auf den Anschaffungswert gedeckelt sein...
Würde ich auch ganz schön blöd aus der Wäsche gucken, schließlich kaufe ich meine Fahrzeuge doch großteils extrem günstig, sodass der Wiederbeschaffungswert oft weit höher liegt... 😁
Mit Datum der Erstattung der Strafanzeige und Meldung an die Versicherung beginnt die Frist.
Die Kfz-Schlüssel sind bei der Versicherung abzugeben.
Einen Monat muss der Geschädigte sich abwartend verhalten. Wird in dieser Zeit der Pkw sichergestellt, so muss der Geschädigte ihn zurück nehmen. Die Versicherung zahlt bei Teilkasko den entstandenen Sachschaden oder rechnet bei wirtschaftlichem Totalschaden ab.
Ist der Pkw nach einem Monat noch nicht wieder herbeigeschafft, so kann der Geschädigte Zeitwertersatz verlangen.
Wird für diesen Fall Geldersatz gezahlt und der Pkw wird später sichergestellt, so befindet er sich im Eigentum der Versicherung.
Die Versicherung kann dann dem Geschädigten ein Angebot machen, ob er den Pkw zurück kaufen möchte.
Auf keinen Fall solte man bei Anzeigenerstattung mit den km mogeln. Wird das Kfz dann aufgefunden, so könnte es Probleme mit der Versicherung geben.
Fazit:
Auf keinen Fall vor Ablauf eines Monates ein anderes Kfz kaufen, denn dann hat man möglicherweise zwei Autos, wenn der Gestohlene innerhalb eines Monates wieder zur Verfügung steht.
.Zitat:
@NeoNeo28
Würde ich auch ganz schön blöd aus der Wäsche gucken, schließlich kaufe ich meine Fahrzeuge doch großteils extrem günstig, 😁
Wie das?
Krumme Tour?
Zitat:
@The-real-Deal schrieb am 22. April 2016 um 13:31:20 Uhr:
Wie das?
Krumme Tour?
Sagen wir mal so, ich hab mittlerweile privat wie beruflich recht gute Kontakte im benachbarten Ausland (CZ) aufgebaut, da ergeben sich dann schon hin und wieder mal interessante Angebote. Auch aus Insolvenzmassen hab ich schon Fahrzeuge herausgekauft, ebenso beschlagnahmte Fahrzeuge vom Zoll. Zumindest finanziere ich mir damit ganz gut meine eigenen automobilen Entgleisungen und fahre jetzt schon ein paar Jahre mehr oder weniger ohne oder mit sehr geringem Wertverlust. man muss nur zum rechten Zeitpunkt abstoßen können.
Aber gut, je teurer desto schwieriger und falls das im kommenden Jahr mit dem 435'er klappen sollte, dürfte sich das eh erledigt haben. Der ist nach wie vor nicht einfach mal so - günstig - zu bekommen. Da werd ich wohl auch mal wieder den typischen Wertverlust bluten müssen, wie jeder andere auch... 😁
Also zur Beruhigung - alles ganz legal, alles auf offenen Wegen *Hüstl* und natürlich nicht am Finanzamt vorbei. Also alles bestens... 😛
Wenn dem so ist, dann sollte es ein Gewinn, für Dich sein, wenn das Teil geklaut wird und der Wiederbeschaffungswert höher als der Einsatz ist.
Zitat:
@frankwolfram schrieb am 21. April 2016 um 12:34:14 Uhr:
Zitat:
@NeoNeo28 schrieb am 20. April 2016 um 07:21:58 Uhr:
Gaube aber in noch keinem Versicherungsvertrag gelesen zu haben, dass die Entschädigungssumme auf die Anschaffungskosten begrenzt ist. Insofern würde ich mir da jetzt mal noch keine Gedanken machen. Wiederbeschaffungswert ist Wiederbeschaffungswert... 😉In meinem Fall war es "damals" zumindest so, dass innerhalb des ersten Jahres nach Anschaffung der Anschaffungspreis erstattet wurde. So stand es in den Versicherungsbedingungen. Bei mir war es aber eher Glück, weil ich das Auto schon ein 3/4 Jahr hatte. Ohne diese Klausel hätte ich wahrscheinlich weniger bekommen. Daher hab ich mich nicht damit beschäftigt, ob es ein Deckel ist. Auf jeden Fall ist es für die Versicherung eine Vereinfachung, so dass im ersten Schritt sicher kein Wiederbeschaffungswert gerechnet wird.
Ich drück dir die Daumen. Die ersten 30 Tage, in denen man wartet, sind ätzend.
Ich habe am Ende ein Auto bekommen, das in Summe für mich besser war als das gestohlene. Dadurch hatte sich dann alles zum guten gewendet. 🙂
Frank
Es gibt bei der HUK-Coburg ein KASKO PLUS Baustein, diesen kann man zusätzlich mit abschliessen wenn man eine Vollkasko hat. Kostet im Jahr ca. 20€
Dieser leistet dann laut Bedingungen Zitat:
Kasko PLUS – Ihre wichtigsten Vorteile:
Bei Gebrauchtwagenkauf: bis 24 Monate (Schadenfälle ab 01.01.2015) Kaufwertentschädigung
Kaufwert ist der rechnerisch ermittelte Wiederbeschaffungswert des Gebrauchtfahrzeugs zum Zeitpunkt der Zulassung auf Sie.
Das heisst wenn ich den Wagen 1 Jahr lang gefahren bin ca 20T km wird der Zustand (KM Halter usw) angesetzt wo ich den gekauft habe.
Das ist doch an sich nicht schlecht, sofern man das Fahrzeug ausreichend teuer gekauft hat. Dann hat man natürlich durch die Fahrleistung, die Halterzulassung und das fortgeschrittene Alter einen entsprechenden Wertverlust, welcher von der Versicherung mit ausgeglichen wird.
Ansonsten bleibt es beim normalen Wiederbeschaffungswert, was dann auch wieder von Vorteil sein kann, wenn man das Fahrzeug günstig gekauft haben sollte.
Also alles okay, die HUK möchte hier halt was anbieten, was andere Versicherer im Regelfall nicht im Programm haben. Ob es sich rechnet oder nicht, käme auf einen Beitragsvergleich an.
So.
Polizei hat gestern angerufen. Der Wagen wurde in den Niederlanden sichergestellt und steht jetzt bei einem Abschleppunternehmen im 50km Umkreis um Aachen.
Ich war heute Mittag kurz dort und habe den Wagen wieder in "Besitz" genommen, damit er von der Fahndungsliste genommen werden kann und ich ihn wieder anmelden kann.
Soweit scheint alles in Ordnung zu sein. Wagen springt an und fährt vor und zurück. Einzig das Schloss auf der Fahrerseite wurde aufgebrochen. Dabei hat die Tür sogar nur einen ganz kleinen Kratzer abbekommen den man vermutlich nicht mal mehr sieht wenn die Blende vom Schloss wieder davor ist.
Der Wage wurde dabei auf einem öffentlichen Parkplatz sichergestellt. So ganz erklären kann ich mir das zwar nicht, aber der Abschlepper sagte, dass das öfter vorkäme. Angeblich um zu schauen ob der Wagen in irgendeiner Art und Weise geortet wird. Steht er nach 1-2 Wochen noch auf dem Parkplatz würde er weiter überführt.
Scheine also soweit Glück gehabt zu haben.