330d als JW nach vier Wochen immer noch nicht lieferfertig - Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

BMW 3er

Hallo zusammen,

brauche einen Rat der "Rechtsexperten" unter euch.

Habe vor ca. vier Wochen (am 9.06.16) einen 330d als JW privat bar gekauft. Der Wagen sollte eigentlich nach 8-10 Tagen abholbereit sein. Hatte meinen in Zahlung gegeben und einen kleinen Betrag bar überwiesen. Wollte das Fahrzeug dann am 21.06.16 abholen, was aber nicht möglich war, da ein Scheinwerfer nicht leuchten wollte.

Der Verkäufer hatte mir dann am Telefon versichert, dass das Problem behoben werden könne. In der Woche danach waren dann sowohl er als auch ich im Urlaub, der Wagen sollte in der Zeit endgültig fertig gemacht werden.

Nun war es dann so, dass die Werkstatt das Fahrzeug in der Zeit nicht weiter bearbeitet hatte. Der Verkäufer konnte sich das auch nicht erklären, warum da nichts gemacht wurde. Er wollte sich aber darum kümmern, dass der 330d noch dazwischengeschoben wird.

Dann kam heraus, dass wohl das Steuergerät für den Scheinwerfer kaputt sei, das bestellt werden sollte. Dies wurde dann heute eingebaut und der Scheinwerfer leuchtet tatsächlich. Nur geht jetzt leider das PDC vorn nicht mehr.

Ich habe jetzt die Faxen dicke. Vor allem fühle ich mich nicht mehr wohl mit dem Wagen, da ich befürchte, dass ich hinterher damit laufend beim 🙂 bin wegen irgendwelcher Elektroniksachen. Was soll ich machen?

Im Kaufvertrag steht: Ich habe das Recht, "binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen." Die Frist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem ich den Wagen in Besitz genommen habe.

Ich habe das Fahrzeug bislang nicht angemeldet und nur die Unterlagen zu Hause. Ist das schon "in Besitz genommen"? Und was ist mit den Verzögerungen? Die waren bei Kauf nicht abzusehen, es bleibt ein komisches Gefühl. Welche Rechte hat der Händler? Muss ich den 330d trotzdem nehmen?

Bitte keine Antworten a la "selber Schuld, dass du so eine Möhre nimmst" etc. Das ist schließlich ein JW mit 6700km auf der Uhr. Da kann man eigentlich nicht viel falsch machen.

A.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BMWTordi schrieb am 7. Juli 2016 um 18:24:31 Uhr:



Zitat:

Habe vor ca. vier Wochen (am 9.06.16) einen 330d als JW privat bar gekauft

Ich vermute hier ein Missverständniss. Hast du den Wagen FÜR dich privat gekauft oder VON privat gekauft.

Meines Erachtens bist du in der aktuellen Situation maximal Eigentümer des Fahrzeuges. Besitzer ist in dem Fall noch der Händler.

Mit "privat bar" meinte ich als Privatmann und nicht finanziert ganz normal bei einem Händler abgenommen. Also kein Leasing o.ä., kein Geschäftsmann, keine Firma. 🙂

Die Sache ist nun so ausgegangen, dass ich das Fzg. Donnerstag abgeholt habe. Es ist am Ende doch noch soweit alles zu meiner Zufriedenheit behoben worden. Ein Fehler im Kabelbaum hat anscheinend einen Kurzschluss ausgelöst, der die Fehlerkette in Gang gesetzt hat?

Wie auch immer, soll nicht meine Sorge sein. Der Wagen läuft ansonsten gut, ich bin zufrieden. Zudem gab es den Tank 3/4 voll und die WR zum guten Preis. Bei meiner Inzalungnahme wurde nicht gemeckert und der vorher vereinbarte Preis blieb bestehen.

Ich bedanke mich bei allen für die Antworten und ihre Hilfe. Wäre es anders ausgegangen und die hätten den Wagen nicht hinbekommen, hätte ich hier wichtige Tipps bekommen. Evtl. dient der Thread ja auch als Anregung für andere bei ähnlich gelagerten Fällen.

Nochmals besten Dank! 🙂

A.

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Zitat:

@Macintosh schrieb am 6. Juli 2016 um 17:26:11 Uhr:



Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 6. Juli 2016 um 15:16:02 Uhr:


Die 14 Tage sind doch rum und das mit der Frist habe ich genau so geschrieben.

Die 14 Tage sind nicht rum, weil (erstaunlich bei Kauf von Privat) im Vertrag stehen soll, innerhalb 14 Tagen ab der Inbesitznahme des Fahrzeugs und da das noch nicht passiert ist, kann er auch noch nicht einfach so zurück treten. Aktuell kann er nur die Lieferung anmahnen und wenn die dann immer noch nicht innerhalb der Frist erfolgt, wegen Nichterfüllung zurück treten und die Anzahlung zurück fordern.

Ok, hatte es anders verstanden...

... deshalb habe gesagt "den Rücktritt ankündigen" und gemeinsam den Kaufvertrag aufheben. Das sollte der Verkäufer locker akzeptieren, den erst den Vertrag abwickeln, Brief umschreiben, etc. und zurück bringt ihm nur mehr Probleme.

Aber wir werden wohl ohnehin bald hören, wie es ausgegangen ist.
JooJooo

Zitat:

@JReim44 schrieb am 5. Juli 2016 um 21:13:18 Uhr:


Dann kannst du es in schriftlicher Form einreichen, denk dran es als Einschreiben wegzuschicken, damit Sie nicht sagen es sei nicht angekommen

Mit freundlichen Grüßen

100% sicher nur wenn der Brief vom Gerichtsvollzieher überbracht wird oder mit Zeugen dem Empfänger zugestellt wird. Denn der Empfänger bestätigt nur den Erhalt aber nicht den Inhalt des Briefes.

"Ich habe das Fahrzeug bislang nicht angemeldet und nur die Unterlagen zu Hause. Ist das schon "in Besitz genommen"? "

Ja!

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Zitat:

Habe vor ca. vier Wochen (am 9.06.16) einen 330d als JW privat bar gekauft

Ich vermute hier ein Missverständniss. Hast du den Wagen FÜR dich privat gekauft oder VON privat gekauft.

Meines Erachtens bist du in der aktuellen Situation maximal Eigentümer des Fahrzeuges. Besitzer ist in dem Fall noch der Händler.

Zitat:

@andi_sco schrieb am 7. Juli 2016 um 18:17:36 Uhr:


"Ich habe das Fahrzeug bislang nicht angemeldet und nur die Unterlagen zu Hause. Ist das schon "in Besitz genommen"? "

Ja!

Wobei sich hier jetzt die Frage stellt, ob das die Vertragsunterlagen sind oder der Fahrzeugbrief... 😉

Was beim Rücktritt auch Probleme geben kann, ist das Fahrzeug, welches in Zahlung genommen wurde.

Was ist das eigentlich für ne komische Geschichte, der Händler verkauft nebenher auch noch privat autos?

Zitat:

@BMWTordi schrieb am 7. Juli 2016 um 18:24:31 Uhr:



Zitat:

Habe vor ca. vier Wochen (am 9.06.16) einen 330d als JW privat bar gekauft

Ich vermute hier ein Missverständniss. Hast du den Wagen FÜR dich privat gekauft oder VON privat gekauft.

Meines Erachtens bist du in der aktuellen Situation maximal Eigentümer des Fahrzeuges. Besitzer ist in dem Fall noch der Händler.

Mit "privat bar" meinte ich als Privatmann und nicht finanziert ganz normal bei einem Händler abgenommen. Also kein Leasing o.ä., kein Geschäftsmann, keine Firma. 🙂

Die Sache ist nun so ausgegangen, dass ich das Fzg. Donnerstag abgeholt habe. Es ist am Ende doch noch soweit alles zu meiner Zufriedenheit behoben worden. Ein Fehler im Kabelbaum hat anscheinend einen Kurzschluss ausgelöst, der die Fehlerkette in Gang gesetzt hat?

Wie auch immer, soll nicht meine Sorge sein. Der Wagen läuft ansonsten gut, ich bin zufrieden. Zudem gab es den Tank 3/4 voll und die WR zum guten Preis. Bei meiner Inzalungnahme wurde nicht gemeckert und der vorher vereinbarte Preis blieb bestehen.

Ich bedanke mich bei allen für die Antworten und ihre Hilfe. Wäre es anders ausgegangen und die hätten den Wagen nicht hinbekommen, hätte ich hier wichtige Tipps bekommen. Evtl. dient der Thread ja auch als Anregung für andere bei ähnlich gelagerten Fällen.

Nochmals besten Dank! 🙂

A.

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