328i wegen Lautstärke stillgelegt und abgeschleppt
Hallo an die community,
mein 328i wurde wegen zu hoher Lautstärke der Auspuffanlage (Bastuck) durch die Polizei stillgelegt.
Die haben bei der Kontrolle außer der hohen Lautstärke nichts gefunden, da meiner bis auf Gewindefahrwerk, Krümmer und Auspuff im original Zustand ist!
Im Fahrzeugschein sind 80dB eingetragen, gemessen haben die 113dB.
Deswegen wurde mein Schmuckstück stillegelegt und abgeschleppt.
Am nächsten Tag war der Tüv dran und hat nur 91DB gemessen. Daraufhin durfte ich damit erstmal nur nachhause fahren und warten bis das Gutachten fertig ist.
Da es gesetzlich eine Toleranz bis 5dB angegeben ist, finde ich es übertieben, das mein Fahrzeug stillgelegt wurde und ich jetzt nur wegen eine Überschreitung von 6dB wahrscheinlich knapp 500€ (Bußgeld, Abschleppgebühr, Gutachten etc.) bezahlen muss.
Kennt sich da jemand aus?
Habe ich da gute Chancen wenn ich zum Anwalt gehe und klage?
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!
Beste Antwort im Thema
Captain du bist mir n lustiger Kerl... richtig Opferhaft wie du nur Kommentierst um wieder deine gemecker loss zu werden.. du musst ja ein schönes Leben haben um hier jeden Tag zu meckern.. bist sicherlich am Hartzen. 😉
77 Antworten
Zitat:
@White.Colors schrieb am 24. Juli 2018 um 16:16:23 Uhr:
Zitat:
@E36yk2 schrieb am 24. Juli 2018 um 16:11:36 Uhr:
Ich wollte nur wissen, ob ein Fahrzeug wegen etwas Lauter Auspuffanlage stillgelegt werden darf. Mehr nicht!Wie oben steht: ja.
Wenn du kein Bock auf Diskussionen oder die Meinung anderer hast, solltest du nicht im Forum fragen.
Wie oben steht, wird in Bayern eine Mängelkarte erstellt oder ein Auge zugedrückt. Was sagst Du dazu Herr Staatsanwalt?
Dann haben die bayrischen Polizisten das "falsch" gemacht.
Vor Gericht wär das Verfahren eingestellt worden.
Ne Messung mit ungeeichtem Gerät und 'salopp' am "Straßenrand" ist spätestens dann nichtmehr ausreichend.
Zitat:
@E36yk2 schrieb am 24. Juli 2018 um 16:21:36 Uhr:
Zitat:
@allesgeht schrieb am 23. Juli 2018 um 18:48:54 Uhr:
Moin,wenn zu laut, dann ist zu laut!! Da hilft kein Anwalt noch beleidigt sein, und über TÜV/Polizei zu schimpfen, die machen nur Ihren JOB! Zahlen/umrüsten, und FERTIG! Und 130dB sind auch nicht legal.
Tach, wer schimpft denn hier über den TÜV und Polizei?
Selbstverständlich gibt es Fahrzeuge mit 130DB die legal sind!
Dann zeig mir mal die Papiere vom Auto wo 130 DB eingetragen sind.
Es ist Ermessenssache der vor Ort kontrollierenden Polizei.
Wenn die keine Gerichts verwertbare Messung vor Ort machen können und die der Vermutung unterliegen das der Betroffene nachher alles abstreitet, hat die Polizei das Recht das Fahrzeug zur Überprüfung mitzunehmen.
Auch können die u. U. eine Weiterfahrt untersagen. Entweder wegen Gefährdung, Belästigung usw.
Man, steht doch mal deinen Mann und hör auf zu heulen.🙁😉
Zitat:
@NiiTroRoak schrieb am 24. Juli 2018 um 12:47:38 Uhr:
@xa.fr
Ich glaube in bayern sind die Freundlichen generell entspannter bei sowas.
Hatte die gleiche erfahrung gemacht, sogar mit nichteingetragenem Gewindefahrwerk letztes Jahr.
Die haben nur geschaut ob es schleift und mehr nicht. (ist jetzt eingetragen)
Kann schon sein, bei mir war das Gewinde und die Felgen eingetragen und der ESD hat ja eine ABE, allerdings alles auf italienisch^^
Denke die hatten einfach auch keine Lust, das Ding übersetzen zu lassen. Theoretisch dürfte ich so ja nicht rumfahren, aber solange da ein E-Zeichen drauf ist und man eine ABE vorweisen kann...
Bei nicht eingetragenen Gewindefahrwerken/Felgen macht man eben eine Probefahrt um zu sehen, wie weit es sich setzt und ob etwas schleift. Nummer der Werkstatt des Vertrauens geben und das bestätigen lassen - Problem gelöst. Zur Not hat man halt ein gebrauchtes gekauft und frisch eingebaut.
Bei meinem E36 haben sich mal welche aufgegeilt, weil keine Fahrwerks-tiefe eingetragen war, nur der komplette Verstellbereich. Nach einem kurzen Telefonat der Beamten mit der Tüv-Stelle durfte ich weiterfahren.
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Nicht vergessen:
Die Sicherstellung zum Zwecke d. Erstellung eines technischen Gutachtens dient "nur" der Dokumentation. Rad/Reifenkombinationen, Spoiler, Spiegel, Beleuchtungen, evtl auch Fahrwerke usw. lassen sich im zumutbaren Rahmen, zb. mittels Foto, am Ort dokumentieren.
Eine Gerichtsverwertbare Schalldruckmessung halt nicht.
Dazu müsste auch kein Auto stillgelegt und abgeschleppt werden.
Soll einer mit einsteigen und den Wagen zur nächsten TÜV-Stelle fahren. Nachts/am Wochenende muss er halt dort parken.
Abschleppen wegen eines zu lauten Auspuffs ist schon etwas übertrieben...
Ich glaube dass die Kosten für den Funkwagen als Begleitung die 150€ (?) für den Schlepper übersteigen würden.
Aber das obliegt ja auch nicht unserer entscheidung.
Und was heisst hier eigtl "stillgelegt" ?
Nix. Da er ja am nächsten Tag damit fahren durfte, war er wohl doch nicht stillgelegt. Eher sichergestellt/beschlagnahmt und abgeschleppt.
Richtig!
Ansonsten hätte er ja die Möglichkeit gehabt bis zur offiziellen Schallpegelmessung wieder zurückzubauen. So blöd sind nun auch nicht alle Polizisten. Die kennen doch ihre Pappenheimer. Die sind ihre tägliche Klientel.
als ich noch in Deutschland gelebt habe,haben mich zwei rassistische Autobahnpolizisten(soll doch wieder zurück in meine Heimat!) abgeschleppt die ohne sich auszukennen einfach nach Gehör an unserem 328i trotz ABE den G power als zu laut einstuften(auf der Bahn bei 160km/h!).Mängelkarte bekommen.nächsten tag zum Tüv.Alles ok!!Beim Strassenverkehrsamt bei einer Frau die Mängelkarte abgegeben und gefragt wer mir denn nun die Unkosten erstattet,da die nicht geschulten Polizisten einen falschen Verdacht hatten und ich nun TÜV Kosten habe.Die Kulleraugen die mich damals angeguckt haben,werde ich nie vergessen!Die dachte ich spinne!Die meinte:"Die Polizei hat doch immer Recht!!".Finde ich ne Sauerei das Leute einfach aufgrund eines Verdachts schikaniert werden und dann auf den Kosten sitzen bleiben obwohl sich herausstellt das alles ok ist.
Habe noch vorgestern auf Youtube Dokus geschaut wo Auto kontrolliert werden wegen Tuning.Die Polizisten(angebliche Tuningprofis) haben doch tatsächlich mit ner HANDYAPP(!!)die Lautstärke gemessen.Dazu noch nichtmal den Abstand zum Auspuff definiert oder die Drehzahl beobachtet(Fahrer selber hat gas gegeben).Und dann doch tatsächlich leute abgeschleppt.Also bei sowas würde ich beim messen direkt in die Fre**e treten.Egal ob Sonderschulpolizei oder nicht....
Captain du bist mir n lustiger Kerl... richtig Opferhaft wie du nur Kommentierst um wieder deine gemecker loss zu werden.. du musst ja ein schönes Leben haben um hier jeden Tag zu meckern.. bist sicherlich am Hartzen. 😉
Zitat:
@turbolader66 schrieb am 05. Aug. 2018 um 18:56:28 Uhr:
zwei rassistische Autobahnpolizisten(soll doch wieder zurück in meine Heimat!) abgeschleppt die ohne sich auszukennen [...] Die meinte:"Die Polizei hat doch immer Recht!!"
Genau so wirds abgelaufen sein.
Und wenns bei Youtube -Dokus (lol?) so gezeigt wird...
Ich glaube den verwaltungsrechtlichen Weg hat dir niemand untersagt, oder?
Turbo, in so einem Fall holt man sich Rechtsbeistand. Die Meinungen der Einzelnen interessiert keine Bohne.
Milky, Alter was ist bei dir schief gelaufen?? Was soll das mit Harzen??
Kannst ja gerne vorbeikommen und wir machen einen Schanzvergleich.
Oh man, gerade du mit deinem Schrotthaufen machst aber nen ganz Großen hier.
Ach nebenbei, die eingetragenen 130 DB hab ich immer noch nicht gesehen. Was ist jetzt?
91 db sind immer noch zu laut und damit zurecht still gelegt worden . denke da hast du keine chance es gilt was im schein steht und 113 db da wurde schon einiges gemacht
Zitat:
@E36yk2 schrieb am 21. Juli 2018 um 23:28:36 Uhr:
Hallo an die community,
mein 328i wurde wegen zu hoher Lautstärke der Auspuffanlage (Bastuck) durch die Polizei stillgelegt.
Die haben bei der Kontrolle außer der hohen Lautstärke nichts gefunden, da meiner bis auf Gewindefahrwerk, Krümmer und Auspuff im original Zustand ist!
Im Fahrzeugschein sind 80dB eingetragen, gemessen haben die 113dB.
Deswegen wurde mein Schmuckstück stillegelegt und abgeschleppt.
Am nächsten Tag war der Tüv dran und hat nur 91DB gemessen. Daraufhin durfte ich damit erstmal nur nachhause fahren und warten bis das Gutachten fertig ist.
Da es gesetzlich eine Toleranz bis 5dB angegeben ist, finde ich es übertieben, das mein Fahrzeug stillgelegt wurde und ich jetzt nur wegen eine Überschreitung von 6dB wahrscheinlich knapp 500€ (Bußgeld, Abschleppgebühr, Gutachten etc.) bezahlen muss.Kennt sich da jemand aus?
Habe ich da gute Chancen wenn ich zum Anwalt gehe und klage?Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!
Moin!
Was soll eigentlich der Betrag von "turbolader66" zu diesem Thema aussagen? Was hat das mit der Sache zu tun? (...)[ Inhalt von MOTOR-TALK entfernt ]
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HJü
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