328i wegen Lautstärke stillgelegt und abgeschleppt
Hallo an die community,
mein 328i wurde wegen zu hoher Lautstärke der Auspuffanlage (Bastuck) durch die Polizei stillgelegt.
Die haben bei der Kontrolle außer der hohen Lautstärke nichts gefunden, da meiner bis auf Gewindefahrwerk, Krümmer und Auspuff im original Zustand ist!
Im Fahrzeugschein sind 80dB eingetragen, gemessen haben die 113dB.
Deswegen wurde mein Schmuckstück stillegelegt und abgeschleppt.
Am nächsten Tag war der Tüv dran und hat nur 91DB gemessen. Daraufhin durfte ich damit erstmal nur nachhause fahren und warten bis das Gutachten fertig ist.
Da es gesetzlich eine Toleranz bis 5dB angegeben ist, finde ich es übertieben, das mein Fahrzeug stillgelegt wurde und ich jetzt nur wegen eine Überschreitung von 6dB wahrscheinlich knapp 500€ (Bußgeld, Abschleppgebühr, Gutachten etc.) bezahlen muss.
Kennt sich da jemand aus?
Habe ich da gute Chancen wenn ich zum Anwalt gehe und klage?
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!
Beste Antwort im Thema
Captain du bist mir n lustiger Kerl... richtig Opferhaft wie du nur Kommentierst um wieder deine gemecker loss zu werden.. du musst ja ein schönes Leben haben um hier jeden Tag zu meckern.. bist sicherlich am Hartzen. 😉
77 Antworten
Zitat:
@MilkyWorks schrieb am 5. August 2018 um 19:21:40 Uhr:
Captain du bist mir n lustiger Kerl... richtig Opferhaft wie du nur Kommentierst um wieder deine gemecker loss zu werden.. du musst ja ein schönes Leben haben um hier jeden Tag zu meckern.. bist sicherlich am Hartzen. 😉
Scheiße.....jetzt hast mich erwischt.....ich geh jetzt erstmal in meinen Weinkeller,ne Runde den guten Bordeaux von 1925 vollheulen....
BWAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHA 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁
Schon lang nimmer so n Käse gelesen,aber wundert mich ned weiter.Lieg ich also vollkommen richtig mit meiner Typeinschätzung,denn nur von Menschen wie dir kommt solch ein Käse. 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁 😁
@turbolader66
Doch,die Sonderschüler mit den lustigen roten Kellen und den hübschen blauen Kostümchen dürfen dein Auto aufgrund gehörter und geschätzter Lautstärke zum TÜV zur Feststellung der tatsächlichen Lautstärke schicken.Immer und jederzeit,da spielt auch die Nationalität keine Rolle,die sind gegenüber ihren Landsmännern nämlich genauso rassistisch eingestellt.Dazu brauchen sie nichtmal das Spezialaffentraining. 😉
Greetz
Cap
Als Mod: Jungs, kommt mal wieder runter. Muss doch nicht sein, diese Anfeindungen.
Als User: In diesem Fall kann es durchaus sinnvoll sein, eine Manipulation der Auspuffanlage frei zuzugeben. Die Sicherstellung eines Fahrzeugs zur Beweissicherung muss verhältnismäßig sein. Das ist wesentlich schwerer zu argumentieren, wenn eine Zeugenaussage des Fahrers vorliegt.
Upps, ich war gar nicht gemeint?
Na denn😉
Ähnliche Themen
Mensch was schreibt ihr denn hier,geht es nicht um ein ganz anderes Thema was ja mittlerweile durchdiskutiert ist...ist doch nicht der Sinn dieses Forums,oder?
Hinweis!
Ich habe einen Post editiert und zwei, welche sich darauf bezogen, gelöscht.
Es wäre schön, wenn Ihr wieder zu einem normalen Ton zurückfinden würdet, sonst muss hier leider dauerhaft abgeschlossen werden.
Also, wenn ein Fahrzeug auf Verdacht abgeschleppt und zum TÜV geschickt wird und sich rausstellt, dass das Fahtzeug der Norm entspricht, bzw. nichts zu bemängeln gibt, würde ich Widerspruch einlegen. Vermutlich braucht man in diesem Fall auch kein Rechtsbeistand, zu was auch...
Nicht zwingend wenn man weiß was man machen muss aber viele können sowas halt nicht selber und dann empfiehlt sich das sehr wohl.
Entscheiden muss das ein jeder selbst.
Nur gefallen lassen würde ich mir sowas auf keinen Fall.
Angenommen, dass das Fahrzeug ohne Beanstandung begutachtet wird, würde es mich sehr wundern, wenn da ein Bußgeldbescheid gefertigt wird.
Und selbst wenn, weil Bürokratie oder eine Hand nicht weiss was die andere macht, wird das Verfahren beim ersten Widerspruch eingestellt und alle gehen ihrer Wege.
Zitat:
@samsungv200 schrieb am 6. August 2018 um 16:19:56 Uhr:
Also, wenn ein Fahrzeug auf Verdacht abgeschleppt und zum TÜV geschickt wird und sich rausstellt, dass das Fahtzeug der Norm entspricht, bzw. nichts zu bemängeln gibt, würde ich Widerspruch einlegen. Vermutlich braucht man in diesem Fall auch kein Rechtsbeistand, zu was auch...
da kannst du aber nichts machen.Gegen die Polizei klagen?Das haben schon andere versucht.Zudem gibt es auch Leute die eine Mängelkarte bekommen und dann deutlich niedrigere Kosten entstehen.Klagen wegen 70€ Tüv Vorführung?Naja,ich bin ja kein Reichsbürger,denn die haben Zeit und Lust für sowas.Trotzdem finde ich es aber manchmal schade wenn Polizisten ohne technischem Sachverständnis einfach Mängelkarten verteilen.Abschleppen direkt zum Tüv halte ich für spätere Regressforderungen besser,aber mal ehrlich,wer will sowas zum Zeitpunkt der Kontrolle schon.Auch muss ich ein Lob aussprechen für das ganze Theater.Was hier bei mir im Ausland auf den Strassen rumfährt,ist schon heftig.Eintragungen gibt es selten und Tuning-Sondereinheiten gar nicht.In 10 Jahren mit getunten,tiefergelegten...etc Autos und in dieser zeit ca.25 Verkehrskontrollen,wurde ich niemals nach irgendeinem Tuning etc Eintragung gefragt.Das ist in Deutschland schon ok.Aber von selbsternannten Dorfsheriffs die wirklich darauf aus sind auch Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen,halte ich nichts.Zumindest wenn man selber von Tuning keine Ahnung hat.
Moin,
ich stand mit einen Polizisten (mit Motorrad) vor Gericht! Er unterstellte mir eine Gefahrensituation mit meinen PKW! Ich klagte wegen Falschaussage des Beamten. Also Aussage gegen Aussage! Und was sagte der Richer: Unterstellen Sie den Polizisten einer Falschaussage?? Mir fehlten die Worte, keine Chance, gezahlt und Punkte!!!