320i Coupé während der Ausbildung möglich ?

BMW 3er E36

Hallo alle miteinander,

Da ich ein großer Fan von BMW bin und mir da am meisten die E36er Modelle gefallen bin ich am überlegen mir so einen Wagen anzuschaffen.
Zurzeit bin ich in der Ausbildung zu einem Industriemechaniker und verdiene ca. 650€ netto im Monat.
Meinen Führerschein besitze ich nun seit zirka einem Jahr jedoch konnte ich nur mit meinen Eltern fahren. Da ich nur Fahrerfahrung mit dem Wagen meines Vaters besitze (BMW F10 535i) würde ich gerne auch wissen ob der Umstieg zu einem E36 schwer wäre?
Da ich jetzt 18 werde und somit alleine fahren kann, würde ich mir gerne selbst einen Wagen anlegen..
Meine Frage ist jetzt jedoch ob ich mir einen E36 320i Coupé im Unterhalt mit 650euro bezahlen könnte?
Arbeiten an dem Auto wie Fahrwerk, bremsen etc. wechseln würde ich selber durchführen da ich auch technische Erfahrung beim Werken an Autos mitbringe..
Der E36 Coupé würde von mir sehr sportlich gefahren werden somit rechne ich mit einem Verbrauch von 13 Liter pro 100km..
Wäre ein 320i oder eher ein 318is in dem Budget bezahlbar?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten 🙂

38 Antworten

Warum ist das ein Widerspruch? Du kannst auf eine Versicherung so oder so nur ein Fahrzeug zulassen. Also auf meine 30% läuft mein Auto, das Auto von meinem Sohn läuft als Zweitfahrzeug. Das hat rein gar nichts mit den Prozenten von mir zu tun. Wenn der einen Unfall baut, dann kommt das Zweitfahrzeug mit den Prozenten rauf, aber doch nicht meins. Viel habt ihr mit Versicherungen noch nicht zu tun gehabt, stimmts.

Hab's mit 19 ähnlich gemacht.
SF10 von meinen Eltern bekommen (ehem. 2 Rad Versicherung) und das Auto auf Namen meiner Eltern angemeldet mit mir als "Mitfahrer". So ging damals auch als Schüler ein 325i mit 30km einfachem Weg zur Schule...

Zwecks Hochstufung ist nur der Vertrag des verunfallten Autos betroffen. Alle anderen Verträge und SF Klassen bleiben unangetastet.

Mit 18/19 Versicherung auf eigenen Namen, ohne SF-Rabatte, hätte den Wert des Wagens glaube ich nach spätestens 2 Jahren überstiegen...

Zitat:

@Müllersch schrieb am 25. März 2015 um 14:14:31 Uhr:


Mit 18/19 Versicherung auf eigenen Namen, ohne SF-Rabatte, hätte den Wert des Wagens glaube ich nach spätestens 2 Jahren überstiegen...

Richtig, deshalb habe ich meinen 320 auch verkauft.

Was ich mich jetzt noch frage, wie ist es wenn man ein paar Jahre später das Auto auf seinen Namen bzw. seine Versicherung anmeldet?

Dann startet man ja wieder bei über 100% oder nicht?

Bei uns, also der HUK, kannst du die Versicherung irgendwann übernehmen, wirst aber auf die SF zurück gestuft, die du selbst erfahren hast.
Sprich angenommen ich hätte die Versicherung nach 5 Jahren übernommen, wäre ich von SF15 auf SF5 zurück gestuft worden, da ich seit Erwerb des Führerscheines maximal 5 Schadenfreie Jahre hätte erfahren können.

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Zitat:

@Müllersch schrieb am 25. März 2015 um 14:48:05 Uhr:


Bei uns, also der HUK, kannst du die Versicherung irgendwann übernehmen, wirst aber auf die SF zurück gestuft, die du selbst erfahren hast.
Sprich angenommen ich hätte die Versicherung nach 5 Jahren übernommen, wäre ich von SF15 auf SF5 zurück gestuft worden, da ich seit Erwerb des Führerscheines maximal 5 Schadenfreie Jahre hätte erfahren können.

Intern bei der Huk oder generell?

Wenn ich jetzt auf Papas Auto bei der Huk 5 Jahre versichert war auf 30% und beispielsweise auf meinen Namen bei der Continentale versichern will.

Gilt das mit der SF dann immer noch?

Ich denke nicht, dass die 30% bei einem Wechsel + Änderung des Versicherungsnehmers übernommen werden.
In dem Fall würde ich - ohne Gewähr - den Vertrag bei der HUK auf den eigenen Namen übernehmen. Dann würde die SF jedoch wahrscheinlich auf SF 5 herabgestuft, oder eben auf die SF, die maximal möglich wäre seit Erwerb des Führerscheines. Mit der SF5 könnte dann später auch gewechselt werden.

Ich denke, dass das Vorgengen (Herabstufung auf maximal mögliche SF seit Erwerb des Führerscheines) zumindest bei der HUK üblich ist, da es uns von verschiedenen Beratern so bestätigt wurde.

Ich persönlich sehe für mich jedoch (nach mittlerweile 9 Jahren) keinen Grund den Vertrag auf meinen Namen zu übernehmen. Ob in den Papieren oder den Versicherungsunterlagen jetzt mein Name, oder der meines Vaters steht, ist mir persönlich ziemlich hupe.

Man kann die Versicherung überschreiben, aber wie schon gesagt wurde, es geht nur die SF, die man sich erfahren gekonnt hätte. Da man aber ab 70 oder 80% eh ewig hängt, kann man das dann schon mal machen. Man muss halt den richtigen Zeitpunkt abwarten.
Man kann aber seit ein paar Jahren die Versicherung auf ein Elternteil laufen lassen, das Fahrzeug aber auf einen anderen Namen zulassen. Das ging früher nicht, wurde aber mal geändert. Das heißt, das Fahrzeug von meinem Sohn ist auf mich versichert, aber im Schein und Brief steht sein Name, und nicht meiner. Ist praktisch bei Blitzern, Falschparken usw

Zitat:

@He-Man42 schrieb am 25. März 2015 um 17:10:41 Uhr:


Man kann aber seit ein paar Jahren die Versicherung auf ein Elternteil laufen lassen, das Fahrzeug aber auf einen anderen Namen zulassen. Das ging früher nicht, wurde aber mal geändert. Das heißt, das Fahrzeug von meinem Sohn ist auf mich versichert, aber im Schein und Brief steht sein Name, und nicht meiner. Ist praktisch bei Blitzern, Falschparken usw

Richtig, aber mir erschließt sich der "Vorteil" dieser Konstellation nicht, außer das die Versicherung einen Aufschlag erhebt, weil VS-nehmer und Halter nicht identisch sind.

Blitzerfotos > werden einfach gezahlt, solange es keine Punkte gibt

Knöllchen > werden einfach gezahlt

Punkte Delikte > wird halt im Anhörungsbogen der Fahrer wahrheitsgemäß angegeben

Einzig nicht eingetragene Umbauten (erloschene BE) oder abgelaufener TÜV etc. würden so nur auf den Sohnemann durchschlagen und nicht Fahrer & Halter treffen...

Der Vorteil ist, das so sein Fahrzeug nicht mir gehört. Besitzer ist der, der im Brief steht. Und den Aufschlag zahlst so oder so. Ich könnte jetzt angeben, das nur ich und meine Frau fahren, aber dann wäre er nicht Versichert bei einem Unfall. Wäre auch Versicherungsbetrug. Der größte Aufschlag ist nämlich, wenn ein Fahrer unter 24 Jahren angegeben wird. Es kann ja jeder halten wie er will, aber ich habe das korrekt angegeben. Ist zwar teurer, aber alles andere wäre mir zu gefährlich. Und ich habe nur geschrieben, das es möglich ist.
Achja, zum Beispiel bei einem glatten Reifen, defekten Licht usw zahlt nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter 😉

Zitat:

@He-Man42 schrieb am 25. März 2015 um 17:23:12 Uhr:


Ich könnte jetzt angeben, das nur ich und meine Frau fahren, aber dann wäre er nicht Versichert bei einem Unfall. Wäre auch Versicherungsbetrug.

Das verlangt ja keiner.

Ich meine in Erinnerung zu haben, dass neben dem Aufschlag für Fahrer unter 24 oder 25 (je nach Versicherung) zusätzlich noch ein Aufschlag erhoben wird, wenn VS-nehmer und Halter nicht die selbe Person ist. Das war der Grund warum wir uns damals gegen diese Konstellation entschieden haben.

Aber stimmt natürlich, technische Defekte etc. würde sonst auf beide durchschlagen... Aber gut... Zumindest wir hatten mit sowas bisher keinerlei Schwierigkeiten...

Zitat:

@Peperonitoni schrieb am 25. März 2015 um 09:53:29 Uhr:


Achja... dachte das ASC+T wäre ein schmalspur-ESP weil im e39 meines Vaters war die Traktionskontrolle nur mit ASC gekennzeichnet undim E46 meiner Frau auch.

Also dann gibts das gar nicht 🙂 Deswegen liebe ich mein Auto 🙂

Die E39 und E46 mit ASC-Schalter haben auch NUR die Traktionskontrolle,KEIN ESP/DSC!

Wäre dies der Fall würde auf dem Schalter DSC stehen!Hier ist man also ebenfalls nur gegen durchdrehende Räder beim GAS geben geschützt.NICHT bei querkommendem Fahrzeug,wenn man den Fuß nicht auf dem Gaspedal hat!

Greetz

Cap

Kein Versicherer, der bei Verstand ist, versichert einem ein Zweitfahrzeug bei 30%. Ohne jegliche Vorversicherung.

Und schon gleich dreimal nicht, wenn ein 18jähriger auch noch damit fahren soll. Das sind keine Wohltäter, sondern Wirtschaftsunternehmen. Klar, wenn man Eltern hat, die ihren eigenen Rabatt für das Kind opfern - Glück gehabt. Aber eigener Rabatt auf 30% bzw. SF20 aufwärts und dann noch ein Fahrzeug neu versichern mit den gleichen Prozenten - never.

Glaubt mir, ich hab das Spiel mittlerweile schon mehrmals durch. Da ich die 25 mittlerweile erreicht hab, darf ich diverse Zweitwagenregelungen mitnutzen und fahre mittlerweile auf SF11 oder sowas (nach 3 Jahren Autobesitz). Aber jünger als 25 wird es schon eng, und unter 23 so gut wie unmöglich.

An wem war das jetzt gerichtet? Hast schon recht, ich glaube das beginnt bei 120% oder sowas. Beim Bike waren es 100%. Da war ich dann bei 50% rum, dann habe ich die Prozente meinen Sohn überlassen, und ich fing wieder bei 100% an. Was bei der 600er nicht so tragisch ist, da unter 99 Ps

Es ging doch bisher nie darum eine "neue" Versicherung auf 30% oder what ever abzuschließen.

Es ging bisher immer, zumindest in dem Posts von He-Man und mir, um die Übernahme einer bestehenden Versicherung.
Besonders bieten sich dazu Motorrad oder Roller (ab 125ccm) Versicherungen an, da hier die SF auf das Auto übernommen wird, und ein "Neuvertrag" für Zweiräder deutlich billiger ist als für Autos. Oder anders ausgedrückt, ob ein 125er Roller auf SF10 oder SF0 läuft interessiert nicht die bohne... Die Ersparnis beim Auto ist jedoch enorm. Ob, wie bei uns, der Roller jetzt 35 oder 80 € im Jahr kostet, ist wumpe, wenn dafür das Auto "nur" 400 statt 1400 kostet.

Das ein NEUVERTRAG mit einem Fahrer unter 25 niemals mit besonderen Rabatten einhergeht, sollte jedem klar sein.

Zitat:

@He-Man42 schrieb am 25. März 2015 um 17:10:41 Uhr:



Man kann aber seit ein paar Jahren die Versicherung auf ein Elternteil laufen lassen, das Fahrzeug aber auf einen anderen Namen zulassen. Das ging früher nicht, wurde aber mal geändert.

Das ging so schon 1994, als ich meinen Führerschein gemacht habe ;-).

Mit 650 EUR/Monat ein Auto zu unterhalten, sehe ich aber schon ziemlich grenzwertig. Wenn man nicht nur gefühlte 3 km am Tag fährt, lebt man dann ziemlich schnell nur für's Auto.

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