316i Compact Benzinpumpe und Rechtsfrage bzgl. Kostenvoranschlag
Hallo Forenuser!
Ich habe ein Problem mit meinem BMW e36 Compact 316i BJ 1996.
Letzten Freistag wollte ich von der Uni losfahren und er sprang nicht mehr an.
Zum Glück war ein Freund gleich in der Nähe und er hat sich das Problem etwas angesehen.
Wenn man den Schlüssel umdrehte hat er gerattert aber anscheinen keinen Benzin bekommen (was auch der Fehler war, was sich später herausstellte)
Ich habe am selben Tag noch etwas danach gesucht, was der Fehler sein könnte und es sollte wohl eine defekte Benzinpumpe sein.
Am Montag (gestern) Mittag habe ich das Auto dann zu einer Kfz-Werkstatt in der nähe gebracht (Freie und mitglied im Kraftfahrzeuggewerbeverband).
Dort habe ich dann geschildert was kaputt ist und um einen Kostenvoranschlag für die Reperatur oder Erneuerung dieser Benzinpumpe.
Es hätte ja auch nur ein Masseproblem sein können oder so..
Ich hatte auch erwähnt, dass die Zündkerzen und die Sicherungen OK sind.
Heut Mittag kam dann ein Anruf: "Ihr Auto ist fertig und kann abgeholt werden" ... ich darauf "Ist etwa doch nichts kaputt??"
Sie darauf "Doch die Benzinpumpe haben wir ausgetauscht, es sind 350€ zu zahlen"
Da hatte ich erst einmal darauf hingewiesen, dass ich nur einen Kostenvoranschlag wollte und nicht gleich die Reperatur.
Sie verband mich dann mit den Chef, dieser war auch sehr aufgebracht, dass ich die 350€ nicht zahle, da ich ja nicht reparieren lassen wollte, sondern erstmal wissen wollte ob es das auch noch Wert ist (Das Auto ist ja auch nicht mehr gerade viel Wert).
Er hatte dann einfach aufgelegt.
Also ich Abends vorbeigefahren bin und gefragt habe was nun mit dem Auto ist, sagte er die alte Pumpe ist nun wieder drinnen und er bekommt 200€ für die Fehlersuche!
Er hat mir auch gleich eine Rechung ausgestellt mit den Arbeitseinheiten aufgeschlüsselt, darunter auch 9,50 netto für das nachsehen ob die Sicherung ok ist!!!
Ich sehe mich nicht ganz im Stande das für einen gewünschten Kostenvoranschlag zu zahlen.
Zumal nun ja auch garnichts repariert ist und er nur herausgefunden hat, dass auch wirklich die Benzinpumpe kaputt ist, was ich ihm aber schon zum beginn gesagt habe!
was würdet ihr nun machen?
kann ich dagegen irgendwie vorgehen?
Gruß
14 Antworten
wenn kein unterschriebener auftrag vorhanden ist hast du erstmal die besseren karten, auch der auftrag für den kostenvoranschlag (der durchaus was kosten darf/kann) muss erteilt werden.
Gruß
David
morjen,
ich gehe mal davon aus, dass alles nur mündlich vereinbart wurde... oder?
bist du rechtschutzversichert, z.b. beim adac?
ich persönlich halte 200,- euro für die bestätigung eines verdachtes (fehlerhafte benzinpumpe) und anfertigung eines kostenvoranschlages für deutlich zuviel...
zum vergleich: bei meiner freundin (opel corsa) wurde eine defekte benzinpumpe am str.rand durch eine mobile pannenhilfe festgestellt... ich glaube, der hat ca. 0,5std. gebraucht für diese erkenntnis (ohne vorabhinweis)
wie genau schlüsseln sich die 200,- euro denn auf?
Mit der Frage, bist Du hier im Forum falsch.
Wenn Du rechtsschutz versichert bist, nimm Dir einen Anwalt.
Wenn nicht, zahle zähneknirschend und verbuch das unter Lehrgeld.
Für das nächste mal, genau absprechen, was gemacht werden soll. Und ganz wichtig, alles schriftlich geben lassen.
Hallo 🙂
Also es lief eigentlich alles mündlich mit der Auftragsannahme.
Ich habe nur einen blanko Auftragsbestätigungszettel bei der Bürodame unterschiebe, auf dem mein Nachname, meine Telefonnummer und "Springt nicht mehr an" vermerkt war.
Was ich alles müdnlich geplauder habe haben der Chef, seine Frau und 2 Monteure mitbekommen, da die gerade zu Mittag dort saßen.
Ich bin noch Student, und sollte über die Rechtschutzversicherung meiner Mutter versichert sein, zumindest wurde vor einem Jahr schonmal was gezahlt, also ich Probleme mit meinem Arbeitgeber hatte.
Dazu Arbeite ich einer Firma, in der auch ein Anwalt hockt, nur sehe ich den vielleicht erst nächte Woche wieder...
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Zitat:
Original geschrieben von BimJeam
Mit der Frage, bist Du hier im Forum falsch.
Wenn Du rechtsschutz versichert bist, nimm Dir einen Anwalt.
Wenn nicht, zahle zähneknirschend und verbuch das unter Lehrgeld.
Für das nächste mal, genau absprechen, was gemacht werden soll. Und ganz wichtig, alles schriftlich geben lassen.
Ich weiß, dass ich mit der Frage etwas falsch bin.
Habe wohl vergessen oben noch danach zu fragen, ob ich nun, wo ich den fehler ja kenne es selber reparieren kann.
das auto geht schließlich ja immer noch nicht...
aut der rechnung wurde die bezinpumpe mit 140€ aufgelistet, fals man sie einbaut.
Zitat:
aut der rechnung wurde die bezinpumpe mit 140€ aufgelistet, fals man sie einbaut.
verstehe ich gerade nicht...
also nochmal langsam
erst solltest du 350,- euro zahlen für den austausch der benzinpumpe
auf deinen einspruch hin wurde die neue gegen die alte benzinpumpe wieder ausgetauscht und die rechnung auf 200,- euro reduziert
was konkret soll nun 200,- kosten? die neue benzinpumpe kann`s ja nicht sein... oder will man sie dir ausgebaut verkaufen?
blankoaufträge "springt nicht an" oder "hu fertig machen"... gggrrrr... das ist so`ne art freibrief für die werkstatt... kannst du froh sein ,dass sie dir keinen neuen motor eingebaut haben *etwas überspitzt*
warum stand da nicht kostenvoranschlag (wie du wolltest) drauf?
hallo,
wenn du einen Blanko-auftrag unterschreibst ist das schonmal sehr dumm! sowas kann als reparaturauftrag betrachtet werden...
allerdings falls du wirklich rechtsschutz hast, und der den Fall üernimmt, dann verklag die Werkstatt! wenn neuerdings jeder "zähneknirschend" seine fälschlichen Rechnungen bezahlen würde wo kämen wir dahin! Die Werkstatt soll bitte merken das sie den Fehler gemacht hat!
Wenn du Zeugen hast solltest du auch trotz dieses blanko-Auftrages glimpflich aus der Sache kommen.
Wenn gar nichts anderes geht gibt es ja auch noch das Schiedsgericht der KFz-Innung. 200€ für eine Fehlersuche ist auch schon recht teuer, besonders wenn du sie schon auf den Fehler hingewiesen hast! mehr als 60€ (was auch schon teuer wäre) wären da ein Frechheit!
gruß a
Zitat:
Original geschrieben von audifan_88
hallo,allerdings falls du wirklich rechtsschutz hast, und der den Fall üernimmt, dann verklag die Werkstatt! wenn neuerdings jeder "zähneknirschend" seine fälschlichen Rechnungen bezahlen würde wo kämen wir dahin! Die Werkstatt soll bitte merken das sie den Fehler gemacht hat!
gruß a
Du hast natürlich recht, mußt aber bedenken, so ein Verfahren kann sich über Monate ziehen. Solange steht das Auto in der Werkstatt.
Es geht halt nur um 200,-€, ich weiß für einen Studenten viel Geld.
Zahl einfach erstmal unter "Vorbehalt", laß das mit auf die Quittung schreiben.
Rechtsschutz hast Du ja, also Anwalt.
Benzinpumpe kostet etwa 90;-€ im Zubehörhandel. Wechseln kannst Du selber. Wer eine Glühlampe wechseln kann, schafft das auch.
Mußt aufpassen, es gibt zwei verschiedene, nach Baujahr.
Zitat:
Original geschrieben von Joghurtbecher
verstehe ich gerade nicht...Zitat:
aut der rechnung wurde die bezinpumpe mit 140€ aufgelistet, fals man sie einbaut.
also nochmal langsam
erst solltest du 350,- euro zahlen für den austausch der benzinpumpe
auf deinen einspruch hin wurde die neue gegen die alte benzinpumpe wieder ausgetauscht und die rechnung auf 200,- euro reduziertwas konkret soll nun 200,- kosten? die neue benzinpumpe kann`s ja nicht sein... oder will man sie dir ausgebaut verkaufen?
blankoaufträge "springt nicht an" oder "hu fertig machen"... gggrrrr... das ist so`ne art freibrief für die werkstatt... kannst du froh sein ,dass sie dir keinen neuen motor eingebaut haben *etwas überspitzt*
warum stand da nicht kostenvoranschlag (wie du wolltest) drauf?
Also erst sollte ich 350 für alles inkluseive mit neuer Pumpe zahlen!
Dann hat er gesagt, sie haben die alte Pumpe wieder eingebaut haben und nun aber die Rechnung für die Arbeit bezahlt bekommen wollen:
aufgelistet sind zB:
2 AW (a 10Minuten) : Benzinfilter prüfen auf Durchgang und Verstopfung: Gesamt 19,00€ Netto
3 AW : Vorförderpumpe auf Spannung und Widerstand prüfen : 28,50
4 AW: Aktivkohlfilter anschluss reparieren; Schläuche wieder richtig montiert: 38
3 AW: Relais für Benzinpumpe und hauptsteuergerät aus und einbauen und prüfen ...
1 AW: Sicherung prüfen (??? hab doch gesagt die ist ok! muss man dafür noch extra 9,50 netto verlangen?)
1 AW: Rücksitzbank aus und einbauen
4 AW Benzinpumpe aus und einbauen und auf spannung und wiederstand prüfen
gesammt 171 netto -> 203,49 Brutto
Auf dem Auftrag steht zum schluss:
Diagnose: Benzinpumpe defekt, neue Benzinpumpe erforderlich
(die hatten sie aber sogar schon drinne und dann wieder ausgebaut?!)
Angebot: Benzinpumpe Neuteil 140€ inkls Mwst.
Nach telefonischer Rücksprache nicht reparieren. Fahrzeug ist wieder im Originalzustand mit alter Pumpe.
Zum Dokument, die saßen alle am Essen und die Bürodame stand eben nur schnell auf um diesen Zettel mit meinem Namen und telefonnummer zu versehen und meiner unterschrift.
Ich habe übrigens KEINE Durchschrift erhalten, fals das zur Sache beiträgt!
achja, hat der BMW eigentlich 2 Pumpen?
Er meinte, er hätte die teurere IM TANK auswechseln müssen.
Ich habe aber auch nur die "normale" Benzinpumpe für knapp 80€ neu im internet gesehen!
aha, ich habe meinen Schein gerade da,
Typ: 565 Erstzulassung war der 07.02.1996.
Sollte die Pumpe wirklich nur 70€ kosten und ich die selber einbauen können, dann wäre das ja auch immernoch billiger als die 350 komplett, was die verlangt haben.
200+70 Pumpe = 270 -> somit hätte ich 80 Euro gespart, was die ganze Sache vielleicht etwas ansehnlicher macht!
Ne also ich finds ech ok wenn die für den Kostenvoranschlag sagen wir maximal 20% des Reperaturwerts, also 70€ zahlen aber das sehe ich nicht ganz ein!
Du kannst HIER KLICK mal gucken was für eine Du brauchst.
Den Verkäufer kannst Du auch fragen, der sollte das auch wissen.