3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)

Audi A6 C7/4G Allroad

Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.

Dabei auch der Audi A6.

Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI 😰🙁
Dachte der ist "sauber".
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Edit:

Die Spielregeln für diesen Thread:

Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:

Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.

Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.

Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.

Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! 😉

Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
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Beste Antwort im Thema

Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...

MfG

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Zitat:

@Tante Tilly schrieb am 23. November 2015 um 23:07:14 Uhr:



Zitat:

@Maegede schrieb am 23. November 2015 um 07:09:20 Uhr:


Bisher waren viele "Rechtsexperten" der Meinung, dass geringfügige Änderungen des Verbrauchs keinen Wandlung rechtfertigen werden.
Der BGH hat bereits in den 90ern entschieden (Az. VIII ZR 19/05 sowie VIII ZR 52/96), dass ein Mehrverbrauch von 10% zum Datenblatt des jeweiligen Modells zum Rücktritt vom Kauf berechtigt.
Die Messungen werden aber nach Maßgabe des NEFZ unter Laborbedingungen durchgeführt. Mögliche Abweichungen werden sich also kaum ohne ohne Gutachter nachweisen lassen, Fahrtenbuch und Tankquittungen sind hier allenfalls Indizien.

Ebend, und 10 Prozent Mehrverbrauch muss man erst einmal hin bekommen. Wenn es wirklich nur um das Warmlaufverhalten geht, dann ist ein Mehrverbrauch im NEFZ nicht zu erwarten.

Zitat:

@Kufenflitzer schrieb am 24. November 2015 um 06:17:40 Uhr:



Zitat:

@Airdahl schrieb am 24. November 2015 um 05:34:46 Uhr:


http://www.spiegel.de/.../...ware-in-den-v6-tdi-3-0-ein-a-1064219.html
Ohne Worte
"In den USA verboten" heißt noch nicht, dass es auch bei uns verboten ist. Man darf weiterhin gespannt sein...

Es geht mehr darum, dass die immer noch mit der salamitaktik es versuchen, anstatt endlich mal reinen Tisch zu machen.

Zitat:

@Airdahl schrieb am 24. November 2015 um 07:34:28 Uhr:



Zitat:

@Kufenflitzer schrieb am 24. November 2015 um 06:17:40 Uhr:


"In den USA verboten" heißt noch nicht, dass es auch bei uns verboten ist. Man darf weiterhin gespannt sein...

Es geht mehr darum, dass die immer noch mit der salamitaktik es versuchen, anstatt endlich mal reinen Tisch zu machen.

Ohne jemanden schützen zu wollen: Bei der Rechtslage und Interpretation ist es nicht einfach, eine Motoren-SW zu analysieren. Die jenigen die die Funktionen im Detail kennen, kennen meist nicht die Rechtslage. Die die die Rechtslage kennen, sind meist nicht in der SW drin. Dazu kommt noch, dass eine Funktion in der SW nicht nur an oder abgeschaltet werden kann, sondern dazwischen mehrere Stufen sind.

Wenn Audi aus Motorschutzgründen den intensivierten Warmlauf abbricht, ist das ein Thema das sicherlich von sehr vielen Seiten bearbeitet wurde und nicht mal eben auf den Tisch gelegt werden kann, weil es nicht offensichtlich ist.

Solche Dinge dürften bei vielen Herstellern hochpoppen, da die SW viel zu komplex ist, um sämtliche Querwirkungen zu berücksichtigen. Funktional wird da viel gemacht, aber die Einflusse auf Gesetze sind ungleich komplexer.

Für mich als Laien ist nur eins wichtig - was ändert sich am Auto, wenn nach einer Anordnung durch das KBA Änderungen vorgenommen werden müssen? Ich würde nichts ändern lassen, solange ich diese Änderungen nicht schriftlich dargelegt bekomme:
Möglichkeit 1)
Schriftliche Bestätigung, dass weder Leistung noch Verbrauch negativ beeinflusst werden.
Möglichkeit 2)
Negativer Einfluss auf Leistung oder Verbrauch, d.h. das Fahrzeug entspricht nicht mehr dem ursprünglichen Kaufvertrag.

"Salamitaktik" hin, "Schummelsoftware" her - mir wäre das schnurzpiepegal. Bei insgesamt sechs Fahrzeugen aus vom VAG-Konzern muss der Händler selber wissen, was er tut.

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Ist die Frage was einem mehr schockieren sollte...Betrug in den USA oder, dass es in D kein Betrug ist, da das Land Niedersachsen mit im Boot sitzt 🙂

Zitat:

@PPL-1 schrieb am 24. November 2015 um 09:48:02 Uhr:


Ist die Frage was einem mehr schockieren sollte...Betrug in den USA oder, dass es in D kein Betrug ist, da das Land Niedersachsen mit im Boot sitzt 🙂

Oder die Dummheit der Menschen im Allgemeinen... Wenn es stimmt, was aktuell verbreitet wird, stellt sich die Frage was wichtiger ist: Motorschutz oder Abgaswerte (unter ungünstigen Bedingungen).

Versprochen haben sie uns hier in D gar nichts in diese Richtung. Das Kaltlaufverhalten spielt keine ernste Rolle im NEFZ. Das selbe Problem gibt es bei allen technischen Einrichtungen, um so mehr man optimiert um so mehr Ausnahmesituationen gibt es.
Wenn du eine Wage schief auf den Boden stellst, zeigt sie auch falsche Werte an - obwohl sie angeblich auf 1 Gramm genau geht (zumindest laut Spec).
Bei Steuern ist das ganze quasi schon entschieden, da sie der Hersteller übernehmen muss. Beim Verbrauch gilt die 10% Regel, bei der Leistung wirds interessanter. Aber da gilt ja nur die Maximalleistung und die ist weit Außerhalb vom Zyklus, daher muss da auch nicht mehr auf die Abgase geachtet werden.
Unten rum hat der Motor vielleicht etwas weniger Bums, aber da hat auch keiner was versprochen.

Ich bin da völlig bei dir...aber ich als Laie kaufe einen 3L Diesel mit 245PS und Verbrauch X und Ausstoß xy und EU Norm. Ob VW die Steuern übernimmt ändert ja nichts daran, dass ich ein EU6 erworben habe, geht dies dann jetzt auf EU5 runter, dann wäre mir egal wer das bezahlt.

Ich möchte demnächst einen Neuen Trockner kaufen...es kommt nur A+++ für mich in Frage...kaufe ich nun für 600€ einen welcher dann nachher nur A++ ist (welches ich für 300€ bekommen hätte) dann ist mir Schnurz wer den Strom bezahlt...es ist nicht das was ich erworben habe.

Nun ist die Frage wie sehr sich die Parameter zu ungunsten des Nutzers verschieben und ob dies über die Toleranz ist, welche ein Gericht zu entscheiden hat.

Da wir in D sind, wird es so oder so Klagen geben.

P.S. Beim Crafter welche auch künstlich auf EU5 hoch gezüchtet wurden 2010 sieht man die Hilflosigkeit von VW...die Kisten haben nur Probleme gemacht(Notlauf - Leistungsverlust etc. ), bis man DPF deaktiviert dann laufen sie ohne Probleme.

Was mich an der Sache stört, ist, daß jetzt alles in der Software, was (auch) den Verbrauch beeinflußt, gleich als Schummelversuch gewertet wird! Da isses offenbar egal, was wirklich an Absicht dahintersteckt (DPF-Verhalten usw.); nein, es muß gleich geschummelt sein!

Vllt. sollte man hier wirklich noch einmal festhalten, daß auch eine VORSÄTZLICHE Verringerung des Schadstoff-Ausstoßes exakt an den vom NEFZ benutzten Meßpunkten absolut legal ist, weil das niemand verboten hat! Illegal wird es nur dann, wenn der Prüfstandlauf von der SW erkannt UND dazu benutzt wird, NUR beim Prüfstandlauf die Abgaswerte zu drücken!

Somit entdecke ich außer der sattsam bekannten VW-SW immer noch keinen weiteren Verstoß; auch nicht bei Audi. Daß eine Software, die zum technischen Vorsprung eines Autos beträgt, nur ungern, zögerlich und vllt. nicht vollständig einer Behörde vorgelegt wird, kann ich vollständig nachvollziehen, noch dazu in einem Land, das bekannt dafür ist, seine heimische Industrie gerne und wohlwollend zu "unterstützen". Wenn das Offenlegen allerdings zwingend gefordert ist, ist das Zurückhalten sicherlich der falsche Weg (, denn es gibt auch andere Wege).

Ich bin zwar ein BMW Fahrer und kann (noch) ganz entspannt sein, aber ich finde das extrem traurig was hier passiert. Sowohl auf Kundenseite als auch vom VAG Konzern.
Ganz ohne Häme meinerseits. Es tut der Deutschen Wirtschaft nicht gut. Am Ende werden Menschen entlassen, die gar nichts für die Manipulation können. Der Fisch stinkt am Kopf und das war nun mal Hr. Winterkorn. Aber auch Hr. Stadler und Hr. Müller haben das mit Sicherheit gewusst. Porsche hat die 3 L Diesel von Audi geliefert bekommen.
Was mich wundert, dass Audi jetzt erst damit rauskommt. Am Anfang hieß es ja, dass nur die 2L Maschinen betroffen sind.
Stand jetzt sollen ja keine 3 Liter Motoren mehr ausgeliefert werden (Stand gerade in der Bild). Das gibt ja ein Riesen Produktionsstau. Wie lange sollen die Lieferzeiten denn werden?
Könnte mir vorstellen, dass viele den A4, A6, etc. jetzt stornieren.

Bin jetzt verwirrt,

fahre einen 4G, 3.0 Diesel, 204PS, BJ 07/12

ist der Motor nun betroffen oder nicht?

Danke und Grüße,
qfactor

In Europa ist (derzeit) bei den 3,0ern nichts zu beanstanden

Die Kaltstartsoftware ist hierzulande (noch) legal

Zitat:

@Oldchap schrieb am 24. November 2015 um 11:43:54 Uhr:


Vllt. sollte man hier wirklich noch einmal festhalten, daß auch eine VORSÄTZLICHE Verringerung des Schadstoff-Ausstoßes exakt an den vom NEFZ benutzten Meßpunkten absolut legal ist, weil das niemand verboten hat! Illegal wird es nur dann, wenn der Prüfstandlauf von der SW erkannt UND dazu benutzt wird, NUR beim Prüfstandlauf die Abgaswerte zu drücken!

Falsch. Illegal ist, was nach den Gesetzen des jeweiligen Staates verboten ist. Audi hat eingeräumt, in den USA Autos mit illegaler Software verkauft zu haben. Dazu haben sie sich genug Zeit gelassen, so dass nicht davon auszugehen ist, dass Audi sich hier fälschlich bekannt hat.

Nein, an dem Thema gibt es nichts schön zu reden. Gewerbsmäßiger Betrug im Milliardenumfang. Dafür gehören die Schuldigen lange, lange, lange Zeit in den Knast.

Schlimm ist vor allem, dass die bei uns geltenden Gesetze es nicht hergeben, den Betrüger als Betrogener angemessen anzugehen, nur weil er seinen Vertrieb für sich passend in Legaleinheiten strukturiert hat.

AUDI hat sich nicht dazu bekannt, dass sie betrogen haben. Sie haben sich dazu bekannt, dass sie SW einsetzen, die Funktionalitäten enthält, die sie nicht der CARP genannt haben. Es ist ja noch nicht einmal sicher, ob die EPA diese SW als illegal einstuft, AUDI wird die SW dennoch abändern, so dass es keine Bedenken mehr gibt und alle Funktionalitäten offen gelegt sind.

Ich weiß nicht, ob man alles immer als Betrug auslegen muss. Was an dieser Sache gesetzeswiedrig ist, ist dass es nicht kommuniziert wurde. Denn dann hätte die Behörde schon bei der Zulassung ihr Veto einlegen können.

Zitat:

@Maegede schrieb am 24. November 2015 um 13:07:33 Uhr:


AUDI hat sich nicht dazu bekannt, dass sie betrogen haben. Sie haben sich dazu bekannt, dass sie SW einsetzen, die Funktionalitäten enthält, die sie nicht der CARP genannt haben. Es ist ja noch nicht einmal sicher, ob die EPA diese SW als illegal einstuft, AUDI wird die SW dennoch abändern, so dass es keine Bedenken mehr gibt und alle Funktionalitäten offen gelegt sind.

Ich weiß nicht, ob man alles immer als Betrug auslegen muss. Was an dieser Sache gesetzeswiedrig ist, ist dass es nicht kommuniziert wurde. Denn dann hätte die Behörde schon bei der Zulassung ihr Veto einlegen können.

Das war der Stand bis gestern Nachmittag. Der heutige Stand ist der

(Artikel)

:

In dem Schreiben gibt Audi - auch im Namen der Konzernmutter VW und der Schwester Porsche - erstmals zu, dass der Konzern [...] eine Software zur Manipulation der Schadstoffemissionen eingebaut hat.

Stattdessen hatte das Unternehmen behauptet, man habe den Einsatz eines sehr wohl zulässigen Computerprogramms zur Steuerung der Abgasanlage, einer sogenannten AECD ("Auxiliary Emissions Control Device"😉, bei der Anmeldung in den USA nur nicht ausreichend dokumentiert.
[...]
Vielmehr räumt die Ingolstädter VW-Tochter, die konzernintern für den Bau der Drei-Liter-Motoren zuständig ist, zwischen all dem Technik-Geschwurbel ein, "dass insgesamt drei AECD im Rahmen der US-Zulassungsdokumentation nicht offengelegt worden waren". [...]

Doch es kommt noch schlimmer: Eines der drei Programme "wird nach geltender US-Gesetzgebung als 'Defeat Device' betrachtet", so die Audi-Verantwortlichen. Es handelt sich also, wie in den Millionen betroffenen Motoren mit zwei Litern und weniger Hubraum, um Abschaltvorrichtungen, die offenbar dafür sorgen sollten, dass die Pkw auf dem Prüfstand andere, nämlich um ein Vielfaches bessere Abgaswerte anzeigen, als sie im täglichen Straßenverkehr produzieren.

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