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3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)

Audi A6 C7/4G Allroad

Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.

Dabei auch der Audi A6.

Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI :eek::(

Dachte der ist "sauber".

-----------------

Edit:

Die Spielregeln für diesen Thread:

Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:

Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.
Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.
Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.

Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! ;)

Grüße

ballex

MT-Team | Moderation

--------------------

Beste Antwort im Thema

Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.

Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.

Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...

Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-

Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.

Meine Meinung...

MfG

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Geschäftsmodell!

Zitat:

@Jonas84Berlin schrieb am 4. August 2022 um 18:44:57 Uhr:

Ich bin da rechtlich zu sehr Laie. Dafür sucht man sich ja im Grunde jemanden mit den nötigen Fachkenntnisse, also einen Anwalt.

So ist die Theorie / Logik. In der Realität sieht es leider anders aus

Zitat:

@Jonas84Berlin schrieb am 4. August 2022 um 18:44:57 Uhr:

Google erzählt einem viel, meistens genau das was man lesen will.

Einige RA leider auch. Ohne direkte Werbung für Herrn Sommerfeld machen zu wollen oder müssen: Bei ihm läuft das ein wenig anders. Er berät Dich erstmal kostenlos in einem Telefonat. Er zeigt die Möglichkeiten auf (also wie und auf was überhaupt geklagt werden kann), zeigt wo die Risiken sind und was im GAU Fall schlimmstens passiert. Da wird *nicht* gesagt, Du hast 1000% Chance Audi (geldmäßig) komplett auszunehmen.

Die Frage ist natürlich auch was Du möchtest: Fzg zurück geben und volle Erstattung, Schadensersatz, etc?

Bei der Güteverhandlung: wer hat abgeschmettert? Audi (keine Klagegrundlage) oder Deine Rechtsanwälte (Angebotener Ertrag nicht angemessen)?

 

Zitat:

@Jonas84Berlin schrieb am 4. August 2022 um 18:44:57 Uhr:

KAP hat mich mit neuen Urteilen bombadiert und das als sichere Nummer verkauft.

Klar, weil die nicht wollen, daß Du die Klage abbrichst. Wenn daß alles so sicher wäre, könnten sie Dir ja den Erfolg schriftlich garantieren.... oder etwa doch nicht... :D

Zitat:

@Jonas84Berlin schrieb am 4. August 2022 um 16:44:35 Uhr:

Dann bin ich mal auf die Stellungnahme der Kanzlei gespannt. Die Entscheidung vom Gericht soll nun am 10. August gefällt werden...

Die Idee der Klage selbst wurde von Check24 forciert mit der Info das spätestens im Oktober 2020 eine Entscheidung zu meinen Gunsten fallen wird... nun ja...

So kann man Verbraucher auch in die Irre führen...

Vergiss es. Auch meine Klage wurde abgewiesen. Auch mein A6 hatte das Update ohne mein WIssen vor Kauf bekommen - und dann noch falsch im Serviceheft dokumentiert. Trotzdem wurde die Klage abgewiesen.

Gewinner: Eine große berliner RA Kanzlei -> G........

Mal eine Frage was man mit dem Audi Gutschein alles bekommen kann, wenn man einen hat. Laut Anwalt der Gegenseite (Audi-Anwalt):

....hinsichtlich der Formulierung des Vergleichstexts gilt folgendes:

Die Formulierung im Vergleichstext besagt unter 1.1 folgendes:

,,… betrifft alle Leistungsumfänge, die bei einem teilnehmenden autorisierten Handels- oder Servicepartner der AUDI AG erworben werden können, insbesondere…‘‘

Die Aufzählung wird durch das „insbesondere“ eingeleitet und ist nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen. Alle Leistungsumfänge des teilnehmenden Händlers, also alles was der Händler verkauft, kann vom Kläger erworben werden.

Also alles was ein Audi Händler verkauft. Bei Gebrauchtwagen auch Fremdfabrikate.

Wie sieht das bei Neuwagen Konzernübergreifend aus. Z.B. wenn man ein neuen Cupra kaufen möchte.

Kann da einer etwas dazu sagen?

Laut Formulierung im Vergleich können Sie ALLES kaufen, was bei einem Audi Service- und Vertriebspartner verkauft wird. Alles. Ich habe aber einen Fall in der Kanzlei, wo das nicht geklappt hat. Da ging es um irgendwelche Fremdteile. Beim Autokauf gab es bei mir aber noch keine Probleme...

Zitat:

@Sommerfeld schrieb am 12. Oktober 2022 um 19:38:40 Uhr:

Laut Formulierung im Vergleich können Sie ALLES kaufen, was bei einem Audi Service- und Vertriebspartner verkauft wird. Alles. Ich habe aber einen Fall in der Kanzlei, wo das nicht geklappt hat. Da ging es um irgendwelche Fremdteile. Beim Autokauf gab es bei mir aber noch keine Probleme...

Hatten Sie denn schon den Fall das man z.B. ein Seat (Neuwagen) gekauft hat, und der Händler aber kein "Audi Händler" ist? Es ist ja nicht jeder VW oder Seat Händler auch ein Audi Händler. Es heisst ja es soll ein "Audi Service- und Vertriebspartner" sein.

Bei Fremdleistungen ist mir das bekannt. Z.B. Scheiben tönen, Fahrzeug Vollfolierung, Fahrzeugaufbereitung (von Fremdfirmen), etc.

Der Gutschein kann ausschließlich bei Audi (Gebrauchtwagen nur wenn es ein "junger Gebrauchter" ist) und zusätzlich bei Porsche und Volkswagen für alle angebotenen Leistungen, ABER nicht bei Seat/Cupra oder Skoda, verwendet werden.

Zitat:

@tek2z schrieb am 13. Oktober 2022 um 01:21:16 Uhr:

Der Gutschein kann ausschließlich bei Audi (Gebrauchtwagen nur wenn es ein "junger Gebrauchter" ist) und zusätzlich bei Porsche und Volkswagen für alle angebotenen Leistungen, ABER nicht bei Seat/Cupra oder Skoda, verwendet werden.

Es zählt für ALLE Gebrauchte, und nicht nur für junge Gebrauchte. Das hatte ich mit dem Anwalt von Audi bereits besprochen. Es heisst "alle Leistungsumfänge". Das "insbesondere... Fahrzeuge nicht älter als 18 Monate", soll einem klar machen das Audi das am liebsten hätte, aber es nicht darauf beschränkt.

Wo haben Sie das her das es auch bei Porsche und Volkswagen benutzt werden kann? Sicher dass es so ist wenn nur "Audi Partner" drin steht? Wenn der Audi Partner AUCH ein VW oder Porsche Partner ist (sofern sie nicht separat getrennt sind, z.B. separate VW, Audi, Porsche GmbH), dann geht das natürlich

Es gab zwei verschiedene Gutscheine zur Auswahl:

1. X % der Kaufsumme als reiner Gutschein, nutzbar für alle Marken im VW Konzern (einschl. Porsche)

2. Y % (Y < X) der Kaufsumme, davon 1/3 als Auszahlung und 2/3 als Gutschein, dann aber nur nutzbar für Audi Produkte

Zitat:

@jimmyboeke schrieb am 13. Oktober 2022 um 12:45:36 Uhr:

Es gab zwei verschiedene Gutscheine zur Auswahl:

1. X % der Kaufsumme als reiner Gutschein, nutzbar für alle Marken im VW Konzern (einschl. Porsche)

2. Y % (Y < X) der Kaufsumme, davon 1/3 als Auszahlung und 2/3 als Gutschein, dann aber nur nutzbar für Audi Produkte

Ich habe den reinen Gutschein Variante 1. Da steht aber nur Audi drin. Daher meine Frage ob es da Informationen gibt ob es auch Konzernübergreifend gilt. Da es Unterschiedliche Antworten gibt ohne Belege, bleibt ja nichts übrig als dort in der Hotline Anzurufen und zu hoffen das sich dort jemand auskennt bzw. einem keine falsche Info gibt.

@JagX308 Nachfolgend die Passagen aus dem Gutschein:

Zitat:

Die Berechtigung zur Einlösung des Gutscheins an Zahlung statt betrifft alle Leistungsumfänge, die bei einem telnehmenden autorisierten Handels- und Servicepartnervertrieb erworben werden können, ganz gleich, ob Sie sich für den Kauf eines Neufahrzeugs der Marke Audi, den Kauf eines Audi Gebrauchtwagens (gilt nur für junge Gebrauchtwagen von Audi, die ein Alter von 18 Monaten nach Erstzulassung nicht überschreiten), künftige Serviceleisungen, Audi Original Teile, Audi Original Kompletträder, Audi Original Reifen, Audi Original Zubehör, ein Ersatzfahrzeug oder Artikel aus unserer Audi collection entscheiden.

Zitat:

Zusätzlich kann dieser Gutschein bei allen teilnehmenden autorisierten Handels- oder Servicepartnerbetrieben der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG in Deutschland und bei allen teilnehmenden autorisierten Handels- oder Servicepartnerbetrieben der Volkwagen AG in Deutschland, auf alle bei diesen erwerblichen Leistungsumfängen eingelöst werden.

Zitat:

Ihr Audi Partnerbetrieb bzw. Porsche Partnerbetrieb und VW Partnerbetrieb wird dann die Gutscheinkarte bei der ersten Einlösung freischalten und alles Weitere für Sie veranlassen.

Was ein Audi Partnerbetrieb, Porsche Partnerbetrieb und VW Partnerbetrieb ist, muss wohl nicht extra definiert werden. Es ist jedenfalls kein Seat Partnerbetrieb oder Skoda Partnerbetrieb gemeint, auch dann nicht, wenn der Audi Partnerbetrieb gleichzeitig Seat Partnerbetrieb ist. Die Nutzung des Gutscheins gilt dann nur für den Audi Part.

Zitat:

@tek2z schrieb am 13. Oktober 2022 um 21:51:18 Uhr:

@JagX308 Nachfolgend die Passagen aus dem Gutschein:

Zitat:

@tek2z schrieb am 13. Oktober 2022 um 21:51:18 Uhr:

Zitat:

Die Berechtigung zur Einlösung des Gutscheins an Zahlung statt betrifft alle Leistungsumfänge, die bei einem telnehmenden autorisierten Handels- und Servicepartnervertrieb erworben werden können, ganz gleich, ob Sie sich für den Kauf eines Neufahrzeugs der Marke Audi, den Kauf eines Audi Gebrauchtwagens (gilt nur für junge Gebrauchtwagen von Audi, die ein Alter von 18 Monaten nach Erstzulassung nicht überschreiten), künftige Serviceleisungen, Audi Original Teile, Audi Original Kompletträder, Audi Original Reifen, Audi Original Zubehör, ein Ersatzfahrzeug oder Artikel aus unserer Audi collection entscheiden.

Zitat:

@tek2z schrieb am 13. Oktober 2022 um 21:51:18 Uhr:

Zitat:

Zusätzlich kann dieser Gutschein bei allen teilnehmenden autorisierten Handels- oder Servicepartnerbetrieben der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG in Deutschland und bei allen teilnehmenden autorisierten Handels- oder Servicepartnerbetrieben der Volkwagen AG in Deutschland, auf alle bei diesen erwerblichen Leistungsumfängen eingelöst werden.

Zitat:

@tek2z schrieb am 13. Oktober 2022 um 21:51:18 Uhr:

Zitat:

Ihr Audi Partnerbetrieb bzw. Porsche Partnerbetrieb und VW Partnerbetrieb wird dann die Gutscheinkarte bei der ersten Einlösung freischalten und alles Weitere für Sie veranlassen.

Was ein Audi Partnerbetrieb, Porsche Partnerbetrieb und VW Partnerbetrieb ist, muss wohl nicht extra definiert werden. Es ist jedenfalls kein Seat Partnerbetrieb oder Skoda Partnerbetrieb gemeint, auch dann nicht, wenn der Audi Partnerbetrieb gleichzeitig Seat Partnerbetrieb ist. Die Nutzung des Gutscheins gilt dann nur für den Audi Part.

Ihre Zitate stehen in meinem Gutschein nicht und auch nicht im meinem Vergleich. Daher zählt das wohl nicht für alle gleich. Da gab es dann wohl unterschiedliche Formulierungen.

Wenn der Audi Partnerbetrieb gleichzeitig Seat Partnerbetrieb ist, könnte man aber sehr wohl ein Gebrauchtwagen von dem Audi-Seat Partner kaufen. Man kann auch bei VW oder Audi Seat Teil kaufen. Also Teilweise geht es schon markenübergreifend.

Ausschließen kann man das vermutlich nicht, dass Audi diverse Formulierungen zum Gutschein je geschlossenem Vergleich bzw. je Kläger anders gestaltet. Gegebenfalls lokale Gegebenheiten oder nach Ausstellzeitpunkt gerichtet...

Mein Gutschein ist von vor einem Jahr.

Es gibt doch die Webseite auf der man alle Betriebe einsehen kann, bei denen man den Gutschein einlösen kann. Da sind auch einige VW Häuser dabei.

Zitat:

@tek2z schrieb am 13. Oktober 2022 um 22:26:29 Uhr:

Ausschließen kann man das vermutlich nicht, dass Audi diverse Formulierungen zum Gutschein je geschlossenem Vergleich bzw. je Kläger anders gestaltet. Gegebenfalls lokale Gegebenheiten oder nach Ausstellzeitpunkt gerichtet...

Mein Gutschein ist von vor einem Jahr.

Meiner auch ziemlich genau vor einem Jahr.

Dann gehe ich mal davon aus das es jeder Anwalt formulieren kann wie er möchte.

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