3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)

Audi A6 C7/4G Allroad

Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.

Dabei auch der Audi A6.

Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI 😰🙁
Dachte der ist "sauber".
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Edit:

Die Spielregeln für diesen Thread:

Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:

Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.

Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.

Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.

Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! 😉

Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
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Beste Antwort im Thema

Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...

MfG

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Das ist echt bitter.

Moin Leute, habe vor zwei Wochen meinen Audi auch nach erfolgreicher Klage abgegeben. Da Audi sich erst 3 Monate später gemeldet hat, kamen auch nochmal 2000 km zusätzlich drauf. Jetzt besteht Audi auf Schadenersatz, was jedoch im Urteil nicht erwähnt wurde, dass zusätzlich noch Kosten anfallen würden, wenn mehr gefahren wird. Dies hatte mir auch mein Anwalt damals mitgeteilt, dass es nicht rechtens wäre.
Jetzt meint aber mein Anwalt, entweder ich soll zahlen oder warten bis Audi Klagt. Dafür bräuchte der Anwalt aber nochmal eine Deckungszusage von meiner Rechtsschutzversicherung, um hier tätig werden zu können.
Jemand vielleicht ähnliches Problem gehabt?

Da kann es doch nur um ein paar Hundert Euro gehen. Ich würde darauf spekulieren dass Audi das nicht einklagt. Und wenn doch, dann sind die Anwaltsgebühren sehr überschaubar (wahrscheinlich nicht viel höher als die Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutzversicherung).

Sind zwar nur 400€, sehe es aber nicht ein, dass die nach Rechtskraft des Urteils und der darin bezifferten Summe im Nachgang auf mich zukommen und den „Wertverlust“, welcher zwischen mündlicher Verhandlung und Rückgabe des Fahrzeuges entstanden ist, abziehen möchten.

Also einfach abwarten nichts zahlen und schauen was passiert?

Danke.

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Zitat:

@sertacm2001 schrieb am 7. Januar 2022 um 09:30:41 Uhr:


Moin Leute, habe vor zwei Wochen meinen Audi auch nach erfolgreicher Klage abgegeben. Da Audi sich erst 3 Monate später gemeldet hat, kamen auch nochmal 2000 km zusätzlich drauf. Jetzt besteht Audi auf Schadenersatz, was jedoch im Urteil nicht erwähnt wurde, dass zusätzlich noch Kosten anfallen würden, wenn mehr gefahren wird. Dies hatte mir auch mein Anwalt damals mitgeteilt, dass es nicht rechtens wäre.
Jetzt meint aber mein Anwalt, entweder ich soll zahlen oder warten bis Audi Klagt. Dafür bräuchte der Anwalt aber nochmal eine Deckungszusage von meiner Rechtsschutzversicherung, um hier tätig werden zu können.
Jemand vielleicht ähnliches Problem gehabt?

Habe ich bisher in keinem einzigen meiner Fälle erlebt. Da haben sie ziemlich Pech gehabt oder Audi mag ihren Anwalt nicht. Ich halte es auch nicht für sicher, dass sie das zahlen müssen. Sie haben ein rechtskräftige so Teil was sie für den Wagen bekommen wenn sie ihn abgeben. Meines Erachtens, kann Audi da nicht zwingend danach noch Geld verlangen. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, würde ich es auf eine Klage ankommen lassen. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die da klagen. Aber halten Sie uns gerne auf dem Laufenden. Das ist ein sehr interessantes Thema!

Martin Sommerfeld

Faktisch ist doch nun aber eine weitere Wertminderung durch die gefahrenen Kilometer entstanden.

Das Auto hätte auch stehen bleiben können.

Stell Dir vor, ich gebe mein Fz. kurz vor Leasingende zum Gutachter mit dem vereinbarten Kilometerstand, und danach fahre ich einfach noch mal in den Urlaub für 2 Wochen und 3000km.
Da muss ich auch nachzahlen!

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 7. Januar 2022 um 12:36:50 Uhr:


Faktisch ist doch nun aber eine weitere Wertminderung durch die gefahrenen Kilometer entstanden.

Das Auto hätte auch stehen bleiben können.

Stell Dir vor, ich gebe mein Fz. kurz vor Leasingende zum Gutachter mit dem vereinbarten Kilometerstand, und danach fahre ich einfach noch mal in den Urlaub für 2 Wochen und 3000km.
Da muss ich auch nachzahlen!

Hier haben wir aber den Sonderfall, dass wir ein rechtskräftige so Teil haben. Da steht drin, dass der Wagen zurückzugeben ist und man dafür eine bestimmte Summe Geld erhält. Da tue ich mich schwer, dass im Nachhinein die Summe reduziert werden soll. Es liegt in der Natur der Sache, dass das Auto weiter genutzt wird.

Ja, aber das Recht auf Nutzungsentschädigung ist relativ sicher und die Sache (dein A6) ist ja auch tatsächlich weniger wert.

So gesehen befanden die sich ja drei Monate im Verzug. Außerdem bekam ich erst drei Monate später das Geld von denen, somit konnte ich mir vorerst auch kein anderes Fahrzeug kaufen. Wenn im Urteil stünde, dass für jeden weiteren Kilometer der drauf kommt bis zur Rückgabe des Fahrzeugs gezahlt werden soll, hätte ich auch ohne zu zögern bezahlt.

@MZ-ES-Freak Beim Leasing ist alles vertraglich geregelt. Das kann man dem Urteil hier nicht vergleichen.

Lass das deinen Anwalt regeln, ich habe meine 5.388 Euro Vergleichssumme bekommen, es war völlig egal, was der A6 für einen Kilometerstand hatte.

Vollkommen normal, wenn man etwas fremdes benutzt, muss man dafür bezahlen!
Ich habe auch im September meine Klage gewonnen und das Gericht hat einen Betrag an dem Tag ins Urteil geschrieben, aber natürlich auch die Zug um Zug Übereignung.
Da sich die Rückgabe bis Dezember verzögert hat, habe ich das Auto weiter GENUTZT und musste 751,73€ Ausgleich der Nutzung, für weitere 3091 Mehrkilometer zurückzahlen.
Für die Verzögerung der Rückgabe, bekommt man ja auch auf die Gesamtsumme 5% Zinsen oberhalb des Basiszinssatzes (-0,8), was bei mir 672€ waren.
Ich finde das fair!!!
Gruß Carsten

Zitat:

@alcan1988 schrieb am 7. Januar 2022 um 19:20:29 Uhr:


Vollkommen normal, wenn man etwas fremdes benutzt, muss man dafür bezahlen!!!
Ich habe auch im September meine Klage gewonnen und das Gericht hat einen Betrag an dem Tag ins Urteil geschrieben, aber natürlich auch die Zug um Zug Übereignung.
Da sich die Rückgabe bis Dezember verzögert hat, habe ich das Auto weiter GENUTZT und musste 751,73€ Ausgleich der Nutzung, für weitere 3091 Mehrkilometer zurückzahlen.
Gruß Carsten

Kommt halt drauf an, zu wessen Lasten die Verzögerung geht. Wenn du selbst nichts zur Verzögerung beigetragen hattest, hätte ich an deiner Stelle versucht das nicht bezahlen zu müssen. Selbst wenn du nicht mit dem Wagen gefahren wärst, hätte er ja alleine durch die verstrichene Zeit an Wert verloren. Hättest du eine dahingehende Forderung auch so selbstverständlich bezahlt?

Zitat:

Kommt halt drauf an, zu wessen Lasten die Verzögerung geht. Wenn du selbst nichts zur Verzögerung beigetragen hattest, hätte ich an deiner Stelle versucht das nicht bezahlen zu müssen. Selbst wenn du nicht mit dem Wagen gefahren wärst, hätte er ja alleine durch die verstrichene Zeit an Wert verloren. Hättest du eine dahingehende Forderung auch so selbstverständlich bezahlt?

Das sehe ich anders, für die Zeit bekommt man den Schadensersatz Zinsen und hätte ich den Wagen nicht genutzt, hätte ich einfach die 672€ Zinsen mehr ausgezahlt bekommen.

Das steht ja auch so im Urteil, dass bei nicht Zahlung für jeden weiteren Tag der Verzögerung 5% Zinsen anfallen würden.
Da steht aber nicht, dass für jeden weiteren Kilometer der noch drauf kommen würde zusätzliche Kosten anfallen.

Zitat:

@sertacm2001 schrieb am 7. Januar 2022 um 22:13:44 Uhr:


@alcan1988 ist ja schön das du 672€ Zinsen mehr bekommen hast. Ich habe nämlich für die Verzögerung gar nichts bekommen. Das finde ich nicht fair.

Stand halt so im Urteil (OLG Düsseldorf) und daran hatten sie sich zu halten.

Auf die weitere Nützungsgebühr, hat mich übrigens sofort mein Kanzlei hingewiesen.

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