3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)

Audi A6 C7/4G Allroad

Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.

Dabei auch der Audi A6.

Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI 😰🙁
Dachte der ist "sauber".
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Edit:

Die Spielregeln für diesen Thread:

Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:

Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.

Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.

Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.

Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! 😉

Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
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Beste Antwort im Thema

Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...

MfG

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Zitat:

@tek2z schrieb am 16. September 2021 um 20:55:26 Uhr:


Das nenn ich doch mal klassische Verdrängung. Bloß nicht wahr haben wollen, dass jemand anderes als VAG "böse" ist. Das Framing hat funktioniert, und das gewiss nicht bei mir!

Noch mal zur Erinnerung was die einzig wahren Gutmenschen in der Führungsriege von Daimler (aber auch BMW und VW) zu verantworten haben:
https://www.tagesschau.de/.../...dal-eu-wettbewerbskommission-101.html

Passt, würd ich sagen...

Passt eben nicht. Der Artikel zielt auf illegale Absprachen bzw. kartellrechtliche Verstöße. Die VW exklusive Prüfstandserkennung spielt in einer anderen Liga.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 16. September 2021 um 18:29:58 Uhr:


[...]Die Prüfstandserkennung, und um die geht es im Prozess gegen Winterkorn und Konsorten, ist astreiner Betrug.[...]

Eine Prüfstandserkennung ist KEIN Betrug. Was man dann draus macht und welche Systeme alle durch die Prüfstandserkennung im Verhalten beeinflusst werden, ist ein anderes Thema. Aber eine Prüfstandserkennung ist KEIN Betrug.

Naja Begrifflichkeiten. Prüfstandserkennung ist am Ende doch Betrug. Zumindest hier in dem Forum wo es doch genau darum geht.

Mich nervt, dass seit Jahren jeder Möchtegern-Journalist und die ganzen Leute, die blind alles zitieren, behaupten, Prüfstandserkennung sei illegal. Das ist es nicht. Es gibt fahrdynamische Regelsysteme, die am Prüfstand nicht eingreifen sollen. Dass die sich auf der Rolle abschalten, ist völlig legal. Und es gibt weitere Beispiele, warum eine Prüfstandserkennung richtig ist.

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Gab es für MB nicht sowas wie eine Art Kronzeugenregelung? Hatte sich MB nicht selbst angezeigt und dabei ausgesagt, dass die anderen das auch machen würden? Da gab es doch mal irgendwas in der Art?

@Lattementa Das Getriebe im 4G, zumindest das 8-Gang-Wandlergetriebe, ist mit einer Schutzfunktion ausgestattet. Es zwangsschaltet beim Erreichen der Höchstdrehzahl in den nächst höheren Gang, genau wie es auch in der manuellen Gasse zurückschaltet, wenn man langsam wird. Sonst würde ja der Motor abgewürgt. Das ist also ein normales Phenomen.
Beim Benutzen der Schaltpedals schaltet das Getriebe in den M-Modus, wechselt aber nach einer gewissen Zeit automatisch wieder in den Automatic-Modus. 4 Sekunden sind das aber nicht, sollte deutlich länger sein. Zudem wird nicht in den Automatic-Modus geschaltet, solange beschleunigt oder, etwa bei Bergabfahrt, positiver oder negativer Zug auf dem Getriebe lastet. Es wird dann umgeschaltet, wenn das Fahrzeug sich wieder im Teillastbereich befindet.
Ist der Schalthebel allerdings in der manuellen Gasse, gelten die gleichen Regeln, wie im ersten Abschnitt. Zwangsschaltung hoch und runter ja. Mit dem Schalthebel, nicht Schaltpedals, in der manuellen Gasse wird das Fahrzeug aber nicht in den Automatikmodus gehen. Das geht sogar so weit, dass in der manuellen Gasse beim ranfahren an eine Ampel das Getriebe in den ersten Gang schaltet, aber nach dem Anfahren nicht in den zweiten wechselt, bis wieder die Zwangsvollstreckung greift. Gefühlt greift diese aber nicht bei wenig Gas, sondern nur bei viel Druck = starker Beschleunigung.
So kenne ich das.

@Rowdy_ffm Hinsichtlich des Abgasskandal gab es das nicht. Siehe mein Beitrag von gestern, mit dem Link zu Tagesschau gab es die Kronzeugenregelung für MB im Zuge der Adblue-Thematik, weil die Strafe wohl zu hoch für sie war, haben Sie gedealt und über die anderen beiden ausgepackt.

Zitat:

@alcan1988 schrieb am 16. September 2021 um 08:57:06 Uhr:


Hat schon jemand Erfahrung, wie lange so etwas dauert, bzw. durch wieviele Instanzen geht es?

Der Termin vor dem LG war im Februar. Die Revision wurde vor etwa vier Monaten von Audi eingelegt. Einen Termin für die Verhandlung gibt es noch nicht.

Tolle News, für alle, die unzufrieden mit ihrem Wagen sind und ihn finanziert haben!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 09.09.2021 entschieden, die Verbraucherrechte bei Kreditverträgen zu stärken. Die Darlehensnehmer bei der Finanzierung von Autokäufen (z.B. BMW, Mercedes oder Audi) können dadurch alte Kreditverträge widerrufen, auch wenn der Vertragsabschluss Jahre her ist (Juni 2010 bis 26. März 2020).

https://www.tagesschau.de/.../eugh-kreditvertraege-101.html?...

Das wurde hier schon kommuniziert.

Zitat:

@Mathias50 schrieb am 18. September 2021 um 09:54:46 Uhr:



Zitat:

@alcan1988 schrieb am 16. September 2021 um 08:57:06 Uhr:


Hat schon jemand Erfahrung, wie lange so etwas dauert, bzw. durch wieviele Instanzen geht es?

Der Termin vor dem LG war im Februar. Die Revision wurde vor etwa vier Monaten von Audi eingelegt. Einen Termin für die Verhandlung gibt es noch nicht.

Gibt es hier schon jemand, der das durch hat und seine Erfahrungen hier teilen möchte? Gibt es vielleicht nach der ersten verlorenen Instanz, ein Vergleichsangebot?
Ich persönlich habe, genauso wie Audi, Zeit.
Der Wagen hat jetzt 57tkm runter und er ist in meinem Privatbesitz. Garantie läuft noch bis April 22 und die würde ich in irgendeiner Form, erst einmal verlängern, damit ich in aller Ruhe auf die Entscheidung warten kann ;-)

Zitat:

@tek2z schrieb am 17. September 2021 um 15:18:34 Uhr:


@Rowdy_ffm Hinsichtlich des Abgasskandal gab es das nicht. Siehe mein Beitrag von gestern, mit dem Link zu Tagesschau gab es die Kronzeugenregelung für MB im Zuge der Adblue-Thematik, weil die Strafe wohl zu hoch für sie war, haben Sie gedealt und über die anderen beiden ausgepackt.

Stimmt, so war das.

Zitat:

@Andreas67 schrieb am 19. September 2021 um 11:24:12 Uhr:


Tolle News, für alle, die unzufrieden mit ihrem Wagen sind und ihn finanziert haben!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 09.09.2021 entschieden, die Verbraucherrechte bei Kreditverträgen zu stärken. Die Darlehensnehmer bei der Finanzierung von Autokäufen (z.B. BMW, Mercedes oder Audi) können dadurch alte Kreditverträge widerrufen, auch wenn der Vertragsabschluss Jahre her ist (Juni 2010 bis 26. März 2020).

https://www.tagesschau.de/.../eugh-kreditvertraege-101.html?...

Interessante Info!
Steht das irgendwie in zusammenhang mit dem Dieselskandal? Liest sich erstmal nicht so.
Was genau bedeutet das nun. Da gibts bestimmt auch wieder Voraussetzungen, die einen ein- oder ausschließen. Also wer ist davon betroffen?

Dann stell dich die Frage hier:
https://www.motor-talk.de/go?boardId=12&channel=android

Das hat ja hier nichts mit dem Update zu tun.

Zitat:

Das hat ja hier nichts mit dem Update zu tun.

Ja, das würde ich aus so sehen.

Was genau bedeutet das nun. Da gibts bestimmt auch wieder Voraussetzungen, die einen ein- oder ausschließen. Also wer ist davon betroffen?

Widerruf Kfz-Darlehen
Die meisten von Euch haben es sicher schon mitbekommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 09.09.2021 entschieden, die Verbraucherrechte bei Kreditverträgen zu stärken (s.o.).

Konkret bedeutet das:
Verzinste Darlehen, die direkt über den Verkäufer vermittelt wurde (z. B. Audi-Händler und Audi-Bank) können widerrufen werden, wenn:
1. das Darlehen zwischen Juni 2010 und 26. März 2020 aufgenommen wurde,
2. der Darlehensvertrag noch nicht beendet wurde,
3. das Darlehen privat aufgenommen wurde (nicht gewerblich)
4. eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

Auch wenn das Fahrzeug schon veräußert wurde, kann das Darlehen widerrufen werden. Leasingfahrzeuge sind ausgeschlossen.

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