3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)
Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.
Dabei auch der Audi A6.
Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI 😰🙁
Dachte der ist "sauber".
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Edit:
Die Spielregeln für diesen Thread:
Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:
Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.
Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.
Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.
Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! 😉
Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
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Beste Antwort im Thema
Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...
MfG
7815 Antworten
Zitat:
@Wurstfinger schrieb am 2. September 2021 um 10:04:41 Uhr:
Zitat:
@Lightningman schrieb am 2. September 2021 um 09:17:15 Uhr:
Ich dachte Dein A6 wäre durch Wassereinbruch ein Totalschaden?
Ist er. Wandlung geht damit natürlich nicht mehr, Schadenersatz immer noch.
Nicht falsch verstehen, aber Du hast doch bereits über die Versicherung eine "Entschädigung" erhalten. Ob sie hoch genug oder gerecht ist, lassen wir mal aussen vor. Der Zeitwert des Fzgs wurde aber ersetzt bzw ausgeglichen. Wo ist da noch ein weiterer Schaden entstanden bzw. vorhanden?
Ob man sich jetzt ein "Stück vom Kuchen holt" steht auf einem anderen Blatt. Ich verstehe halt nur die Logik immer noch nicht. Wenn es einem um die durch den A6 "kaputtgemachte" Umwelt geht, dann müßte man doch das bekommene Geld in einem Umweltprojekt anlegen. Einzig und alleine die Kosten, die durch eine Finanzierung fällig geworden sind, sollte man dann ohne Abzug zurück erhalten. Man soll nicht auf Unkosten sitzenbleiben, die durch den Kauf eines "ungewollten" Fahrzeugs entstanden sind. Wo einem durch solche einen Kauf aber ein "persönlicher Schaden" entstanden sein soll, kann ich bisher nicht erkennen. Hat nix mit Dir persönlich zu tun.
Na, zum einen haben sie mir ein Auto verkauft, dass nicht wie beschrieben war. Darüber habe ich mich geärgert. Zum zweiten haben sie mir durch das Update den Fahrspaß versaut. Zum dritten muss Strafe sein und falls ich viertens dafür Geld kriege, nehme ich das gerne.
Als kleinen Ausgleich habe ich immerhin wieder einen Audi gekauft.
Bitte meine Kommentare NICHT als persönlichen Angriff werten:
Zitat:
@Wurstfinger schrieb am 2. September 2021 um 10:25:36 Uhr:
Na, zum einen haben sie mir ein Auto verkauft, dass nicht wie beschrieben war. Darüber habe ich mich geärgert.
Das wußtest Du aber erst durch den Dieselskandal. Am Fahrspaß, -verhalten, Nutzen, etc des Fzgs hat das doch nichts geändert. Du bist deswegen nicht weniger (nach der Erkenntnis) mit dem Fzg gefahren.
Zitat:
@Wurstfinger schrieb am 2. September 2021 um 10:25:36 Uhr:
Zum zweiten haben sie mir durch das Update den Fahrspaß versaut.
Was aber jetzt in Deinem Fall nur eine SEHR kurze Zeit war, weil Du und das Auto mit dem Hochwasser viel Pech erlitten habt. Also ist der persönliche Zeitwert dieses Schadens (also das Update ist gemeint) sehr gering.
Zitat:
@Wurstfinger schrieb am 2. September 2021 um 10:25:36 Uhr:
Zum dritten muss Strafe sein und falls ich viertens dafür Geld kriege, nehme ich das gerne.
Hmmm
Ich denke es sollte auch klar sein, daß VAG zwar bezahlen muß, aber wer glaubt sie holen sich das Geld nicht auf die eine oder andere Art wieder, der lebt ein wenig weltfremd.
Zitat:
@Wurstfinger schrieb am 2. September 2021 um 10:25:36 Uhr:
Als kleinen Ausgleich habe ich immerhin wieder einen Audi gekauft.
Wovon Du *heute* hoffst, daß er nicht in irgendeinerweise "nicht konform" ist. Das ist in meinen Augen ein wenig inkonsequent, oder? Zumal der Konzern mit der EA189er Geschichte schon mal so etwas gemacht hat.
Ich bin kein Umwelter und sehe den Dieselskandal (besser gesagt die Aussagen über dessen Auswirkung) als eine Art Machtspiel. Klar sind hohe NOx Werte keine gute Sache, aber es wird auf dem Auto (genauer gesagt auf dem Diesel) herumgehakt, OHNE das man gegen die anderen NOx Erzeuger (die teilweise einen VIEL höheren Anteil an den hohen Werten haben als der Verkehr) auch nur im geringsten vorgeht. Das finde ich schon Paradox. GANZ besonders von der DUH......
Am Anfang war der Diesel geil (so wie jetzt die E-Autos), die wurden Subventioniert, niedrige Steuern, billiger Sprit, usw, usw. Sie wurden auch weiter entwickelt und immer besser. Der Wirkungsgrad der Diesel übertrifft den vom Benziner immer noch. Nur jetzt hat "jeder" einen Diesel. Also muß etwas her, was die Bevölkerung dazu "nötigt" etwas Neues zu kaufen und das ist halt im Augenblick das akkubetriebene E-Mobil.......
Zitat:
@Wurstfinger schrieb am 2. September 2021 um 10:06:58 Uhr:
Zitat:
@Sommerfeld schrieb am 2. September 2021 um 10:00:15 Uhr:
Schreiben Sie mir gern einmal ein pm. Wir können bei Ihnen dann einmal durchrechen, was Sie wirklich zahlen müssen. Normalerweise wollen die 15 Prozent von der Rückabwicklungssumme. Damit haben Sie dann oft weniger als wenn Sie verkaufen. Ich berate Sie dazu gern kostenfrei...
Wir hatten Kontakt. Sie sagten, bei mir ginge grad nichts. FL 2015, 8/18 gekauft, Euro 6.
Ich erinnere mich wieder! Und den Fall übernimmt eine Prozessfinanzierung gerichtlich? Da wäre ich sehr überrascht!
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Zitat:
@Sommerfeld schrieb am 2. September 2021 um 10:39:55 Uhr:
Ich erinnere mich wieder! Und den Fall übernimmt eine Prozessfinanzierung gerichtlich? Da wäre ich sehr überrascht!
Zunächst mal außergerichtlich. Mal sehen, was rauskommt.
Die Zahlung der Versicherung muss von der Klagesumme abgezogen werden, wenn man auf Rückabwicklung klagt. Sonst wäre das ein Prozessbetrug. Spätestens, wenn der Wagen rückabgewickelt wird und einen Totalschaden zurückgibt, kommt das auch raus. Bei einer reinen Klage auf "Minderung" muss wohl nichts abgezogen werden. Das Argument da dann: Der Wagen wurde zu teuer gekauft. Aber da müsste man dann eventuell der Versicherung etwas zurückzahlen. Müsste man kompliziert ausrechnen...
Hat denn einer vorn Euch nach dem bösen Brief vom KBA einen bösen Brief von seiner Zulassungsstelle bekommen?
Bei mir geht es um einen 3.0 BiTu 313PS aus 5/2012 bei dem ich bislang hartnäckig das Update verweigere und bis zum letztmöglichen Zeitpunkt waren möchte...
Ja. Erneute Fristsetzung bis entweder Updatebescheinigung vorgelegt wird oder die Kennzeichen zum Entstempeln. Tut man beides nicht, kommt die Staatsgewalt.
Irgendwann ist es halt vorbei.
Die "Staatsgewalt" kommt i.d.R. eben nicht, sondern die Kennzeichen werden zur Fahndung (= entstempeln) ausgeschrieben (die haben besseres zu tun als Updateverweigerer zu jagen).
Der Staatsanwalt kommt nicht. Der Vollstreckungsbedienste kommt zum entfernen der Siegel. Und Bußgeld gibt's wegen nicht nachkommen der Betriebsuntersagung
Das dürfte dann aber auch versicherungsrechtliche Konsequenzen haben, mit einem Auto ohne Betriebserlaubnis unterwegs zu sein 🙄
@windelexpress
Vollstreckungsbedienstete? Vollstreckungsbeamte meinst du sicherlich. Wie gesagt, lustig wird es mit einer Fahndung....
In den wenigsten Kreis Verwaltungen sind Beamte tätig. Für die Handarbeit schon gar nicht.
In den Leitungsposten lassen sich noch Beamte finden.
Im hiesigen LK ist die genaue Bezeichnung "Vollstreckungsdienstkraft"
Wegen Mängeln wird ein Kfz nicht zur Fahndung ausgeschrieben, dies geschieht lediglich bei fehlenden Versicherungsschutz.
Heißt aber nicht,dass der Vollstrecker die Rennleitung nicht um Amtshilfe bittet, wenn man ihm am Entsiegeln der Kennzeichen hindern möchte.
Das wird dann in der Tat lustig.