3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)
Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.
Dabei auch der Audi A6.
Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI 😰🙁
Dachte der ist "sauber".
-----------------
Edit:
Die Spielregeln für diesen Thread:
Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:
Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.
Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.
Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.
Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! 😉
Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
--------------------
Beste Antwort im Thema
Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...
MfG
7815 Antworten
Also, klagen gegen Audi kann man dann zwar noch aber man verliert das sehr wahrscheinlich. Da macht eine Klage nur Sinn, wenn man den Euro 6 Januar 2018 oder früher und den Euro 5 Oktober 2019 oder früher gekauft hat. Mit Rechtsschutzversicherung geht mehr aber ohne würde ich das lassen.
Bei dir macht ein Vorgehen gegen den Verkäufer Sinn. Da das Update bei Kauf aber schon drauf war, ist das risikoreich. Ohne Verkehrsrechtsschutzversicherung würde ich das nicht machen. Mit kann man es probieren. Man klagt dann (macht man immer so) auf Rückabwicklung. Wenn es gut läuft, vergleicht sich der Verkäufer (auf eine Entschädigung und man behält den Wagen) oder man gewinnt. Wenn es schlecht läuft, verliert man...
Hallo,
das Thema Kauf mit Update endlich einmal gut erklärt, ich habe bisher viele gegensätzliche Aussagen dazu bekommen.
Bei mir ähnlich zu FXP_Freak:
Competition Euro6 BJ17, gekauft 09/19 mit 23X6 ohne Hinweis vom Verkäufer auf Abgasskandal
Hier macht eine Klage ebenso wenig Sinn, zumal der Verkäufer bisher recht kulant bei Problemen war.
Oder?
Eine Klage gegen den Verkäufer, wenn das Update schon drauf war muss man sich überlegen. Einerseits hat einem der Verkäufer (wenn es ein Audi Händler war, sonst wird es quasi unmöglich) angelogen, wenn er das Update verschwiegen hat. Andererseits könnte mit dem Update natürlich auch alles behoben sein. Es gibt da noch keine BGH Entscheidung zu. Aber wenn das Update drauf war, würde ich nur klagen, wenn ich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung habe und nicht irgendwie auf den Händler angewiesen.
Gute Chancen gegen den Verkäufer hat man wenn folgende Folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
• Es muss sich um einen 3.0 und 4.2 -Liter Motor von Audi handeln (Ausnahme Q7 4M).
• Der Wagen muss vom Software Update 23x6 betroffen sein, es darf aber noch nicht aufgespielt worden sein
• Der Wagen wurde beim Audi Vertragshändler gekauft
Weil man aber nie weis was passiert, würde ich das nur mit Verkehrsrechtsschutzversicherung machen. Anders als bei einem Vorgehen gegen Audi, wenn man die Vergleichsvoraussetzungen erfüllt. Da klappt es ja mit riesiger Wahrscheinlichkeit.
Ähnliche Themen
@Sommerfeld
Eine Klage gegen meinen Verkäufer (Audi Händler) wäre mir persönlich nicht recht und direkt gegen Audi AG verliere ich in meinem Fall hoch wahrscheinlich. Ist das sachlich so richtig?
Eine Frage bitte noch. Was halten Sie von den Rechtsschutzversicherungen, die zur Abgasklage von vielen Anwälten im Netz gleich mit angeboten werden. Sind diese einer eigenen Versicherung gleich zu setzen?
Vielen Dank für die Antwort!
@Frankson A6
Ich kann natürlich nicht 100 prozentig sagen, dass du verlierst aber die Chance zu gewinnen ist extrem schlecht. Manche probieren es (mit Versicherung) aber ehrlich gesagt, verdient daran meist nur der Anwalt.
Was meinen Sie damit:
Was halten Sie von den Rechtsschutzversicherungen, die zur Abgasklage von vielen Anwälten im Netz gleich mit angeboten werden. Sind diese einer eigenen Versicherung gleich zu setzen?
Meinen Sie Prozessfinanzierung?
@Frankson A6
Ich bin kein Freund der Prozesskostenfinanzierung. Die finanzieren nur, wenn es sicher klappt. Und dann nehmen die vom Gewinn ordentlich was weg. Oft soviel, dass es lukrativer ist das Auto zu verkaufen. Ich habe mich über die Prozesskostenfinanzierung tatsächlich so geärgert, dass ich irgendwann angefangen habe die sicheren Fälle kostenfrei zu vertreten. Wenn es mit dem Vergleich klappt, bezahlt mich Audi und der Mandant behält seinen ganzen Gewinn. Das Risiko ist dann immer so bei 1200 bis 1600 Euro, wenn es schiefgehen sollte. Aber wie gesagt, dazu rate ich auch nur, wenn ich mir sicher bin, dass es klappt.
Vielen Dank für die Einschätzung. Dann belasse ich es mal so wie es ist und warte ab was raus kommt. Anwalt klagt aktuell gegen den Händler und auch direkt gegen Audi (das Audi mit ins Boot genommen wird, wollte die Rechtschutzversicherung?.
Gefordert sind die ca 6000€ welche VW freiwiliig bei der Sammelklage bezahlt hat.
Nur da nun das Landgericht gewechselt wird, dahin wo ich das Auto gekauft habe, fragte der Anwalt ob wir weiterhin auf das Geld klagen oder lieber auf Fahrzeugrückgabe. Wäre auch ne nette Idee gewesen....
Aber wenn ich das von ihnen richtig interpretiere, kann ich ja froh sein wenn ich ein Teil des Geldes bekomme falls ich gewinne.
Ich lasse mich gerade über einen Prozesskostenfinanzierer zunächst außergerichtlich vertreten. Wenn dabei was rauskommt, bekommt er 15%, ich entsprechend 85%.
Mir sind 85% lieber als nix.
Zitat:
@Wurstfinger schrieb am 2. September 2021 um 08:49:24 Uhr:
Ich lasse mich gerade über einen Prozesskostenfinanzierer zunächst außergerichtlich vertreten. Wenn dabei was rauskommt, bekommt er 15%, ich entsprechend 85%.
Mir sind 85% lieber als nix.
Schreiben Sie mir gern einmal ein pm. Wir können bei Ihnen dann einmal durchrechen, was Sie wirklich zahlen müssen. Normalerweise wollen die 15 Prozent von der Rückabwicklungssumme. Damit haben Sie dann oft weniger als wenn Sie verkaufen. Ich berate Sie dazu gern kostenfrei...
Zitat:
@FXP_Freak schrieb am 1. September 2021 um 22:31:59 Uhr:
@SommerfeldVielen Dank für die Einschätzung. Dann belasse ich es mal so wie es ist und warte ab was raus kommt. Anwalt klagt aktuell gegen den Händler und auch direkt gegen Audi (das Audi mit ins Boot genommen wird, wollte die Rechtschutzversicherung?.
Gefordert sind die ca 6000€ welche VW freiwiliig bei der Sammelklage bezahlt hat.
Nur da nun das Landgericht gewechselt wird, dahin wo ich das Auto gekauft habe, fragte der Anwalt ob wir weiterhin auf das Geld klagen oder lieber auf Fahrzeugrückgabe. Wäre auch ne nette Idee gewesen....Aber wenn ich das von ihnen richtig interpretiere, kann ich ja froh sein wenn ich ein Teil des Geldes bekomme falls ich gewinne.
Eine Teilzahlung einklagen, geht normalerweise bei Gericht nicht durch. Die sichere Klage ist immer die Rückabwicklung und dann versuchen einen Vergleich zu machen. Die "Minderungsklagen" sind schwierig, weil man beweisen muss, dass der Wagen eigentlich weniger Wert war als gezahlt wurde. Das klappt meist nicht. Deshalb klagen die meisten auf Rückabwicklung...
Zitat:
@Lightningman schrieb am 2. September 2021 um 09:17:15 Uhr:
Ich dachte Dein A6 wäre durch Wassereinbruch ein Totalschaden?
Ist er. Wandlung geht damit natürlich nicht mehr, Schadenersatz immer noch.
Zitat:
@Sommerfeld schrieb am 2. September 2021 um 10:00:15 Uhr:
Schreiben Sie mir gern einmal ein pm. Wir können bei Ihnen dann einmal durchrechen, was Sie wirklich zahlen müssen. Normalerweise wollen die 15 Prozent von der Rückabwicklungssumme. Damit haben Sie dann oft weniger als wenn Sie verkaufen. Ich berate Sie dazu gern kostenfrei...
Wir hatten Kontakt. Sie sagten, bei mir ginge grad nichts. FL 2015, 8/18 gekauft, Euro 6.