3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)
Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.
Dabei auch der Audi A6.
Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI 😰🙁
Dachte der ist "sauber".
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Edit:
Die Spielregeln für diesen Thread:
Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:
Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.
Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.
Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.
Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! 😉
Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
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Beste Antwort im Thema
Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...
MfG
7815 Antworten
Genau, Audi hat diese Schreiben für die Euro 6 ab dem 25. Januar 2018 zur Verfügung gestellt und für die Euro 5 ab dem 8. Oktober 2019. Meistens wurden die aber nicht übergeben...
Klar ist natürlich, wer einen solchen Zettel unterschreiben hat, kann danach keinen Schadensersatzansrpuch oder Mangel geltend machen.
@Sommerfeld Was passiert denn, wenn man die Finanzierung widerruft? Meine läuft im Oktober oder November d.J. aus. Allerdings ist meine Schlussrate bereits getilgt. Bei einem Tausch Auto v/s Kredit würde ich also sicher keinen guten Schnitt machen.
Also, Licht und Schatten bei dir. Der Widerruf geht bei dir nicht. Der geht vor allem, wenn Audi in den Darlehensvertrag auf Seite 1 rechts in der Auflistung KSB/KSB Plus aufgeführt hat, man das nicht wählt hat, sich dass dann aber in der Widerrufsbelehrung findet. Das ist aber kein Automatismus wie beim Diesel Skandal WENN man die Vergleichsvoraussetzungen erfüllt. Früher hat sich die Audi (VW) Bank immer verglichen, dann gar nicht mehr und jetzt kommt es auf Fall und Richter an. Bei dir macht es keinen Sinn.
ABER ich habe gerade deinen alten Kaufvertrag gefunden. Das würde gehen. Müssten wir aber dieses Jahr machen. Der BGH hat entschieden, dass auch für bereits verkaufte Wagen Schadensersatz gefordert werden kann. Dazu sollten wir morgen mal telefonieren.
Ich bin gerade in Kroatien und dachte mir ich frage die Gemeinde mal folgendes: Ich sehe hier auch einige 3.0 TDI aus Italien, Tschechien, etc., weiss jemand ob in anderen Ländern auch die Audi Software Updates ausgerollt wurden? Und waren die dort auch Pflicht oder eine Empfehlung???
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Ja, auch da gab es die Pflicht.
Hatte auch neulich einen aus Polen, da wurde auch ein Update gemacht.
Zitat:
@Sommerfeld schrieb am 30. August 2021 um 21:08:37 Uhr:
@Rowdy_ffm
Der BGH hat entschieden, dass auch für bereits verkaufte Wagen Schadensersatz gefordert werden kann.
Hallo Martin,
Kannst Du dazu mal die Begründung des BGH kurz erläutern. Würde mich interessieren.
Ist doch leicht nachzulesen. Kurzfassung: Verkaufserlös tritt an die Stelle des Vorteilsausgleich. Urt. v. 20.07.2021, Az. VI ZR 533/20 und 575/20
Haha, der Stinkstiefel hat im Ergebnis Recht! Das Urteil und damit die Begründung ist aber noch nicht veröffentlicht. Die Begründung des BGH warum das noch geht wird wohl sein:
Der Schaden ist der Kaufvertrag des Autos, den man nicht will. Dieser Schaden entfällt nicht durch den Verkauf, weil man immer noch ein Auto gekauft hatte, das man nicht wollte. Deshalb wird der Vertrag weiterhin rückabgewickelt.
Da man das Auto aber nicht mehr zurückgeben kann, muss man halt den Verkaufspreis anstatt des Autos zurückgeben. Das heißt man bekommt Kaufpreis abzüglich Nutzungsersatz und abzüglich Verkaufspreis aber zuzüglich aller Darlehenskosten.
Zitat:
@Sommerfeld schrieb am 31. August 2021 um 18:28:58 Uhr:
Der Schaden ist der Kaufvertrag des Autos, den man nicht will. Dieser Schaden entfällt nicht durch den Verkauf, weil man immer noch ein Auto gekauft hatte, das man nicht wollte. Deshalb wird der Vertrag weiterhin rückabgewickelt.
Danke erstmal für die Info, Martin.
Nur der Logik kann ich (als nicht Jurist) nicht wirklich folgen. Ich kaufe ein Auto, benutze es und verkaufe es wieder. Dann kommt der Dieselskandal groß raus und jetzt kann ich sagen, tja ich habe das Auto zwar nicht mehr, fühle mich aber im Nachhinein(!) betrogen und möchte deshalb einen Ausgleich???.
Da kann man echt nur mit dem Kopf schütteln. Müßte man da nicht eigentlich belegen, daß man sich zum Verkaufszeitpunkt schon "betrogen gefühlt" hat?
@Lightningman
Problem: Gefühle lassen sich nicht geldlich definieren .... 😉
Zitat:
@Sommerfeld schrieb am 24. August 2021 um 18:03:11 Uhr:
Deshalb sind die 300.000, die die meisten Gerichte annehmen gar nicht so schlecht. Ist halt ein statistischer Wert. Der kann im Einzelfall natürlich sehr stark abweichen. Ich hatte letztens einen Interessenten, der hatte über 400.000 runter...
423100 😉
Du legst den Finger in die Wunde. Bisher haben die Gerichte die Klage meistens mit dem Argument abgewiesen, dass wer einen Wagen kauf und verkauft hat keinen Schaden. Das hat der BGH jetzt anders entschieden. Die Begründung ist noch nicht bekannt, weil das Urteil ja noch nicht da ist. Ich persönlich finde es schon etwas schwierig, wenn der Wagen VOR Bekanntwerden des Diesel Skandals wieder verkauft wurde. Dann kann es eigentlich keinen Schaden geben. Da aber der BGH den Schaden im ungewollten eingehen eines Vertrages sieht, wäre das sehr formal argumentiert sauber. Aber ja, etwas komisch ist das schon, aber diesmal ja zu unseren Gunsten ;-)
Hat eigentlich jemand Erfahrung damit welches der einfachere und schnellere Weg ist.
Bezieht sich auf einen BiTu FL 12/15 Gebrauchtwagen.
Klage gegen Audi/Händler auf Entschädigung oder Klage auf Fahrzeugrückgabe ?
@FXP_Freak
Hi, das kommt darauf an, wann du den Wagen gekauft hast und ob es ein Euro 5 oder Euro 6 ist. Ich weiß nicht was du mit 12/15 meinst. Ist er da gekauft oder Erstzugelassen worden?
Zitat:
@Sommerfeld schrieb am 1. September 2021 um 14:16:24 Uhr:
@FXP_Freak
Hi, das kommt darauf an, wann du den Wagen gekauft hast und ob es ein Euro 5 oder Euro 6 ist. Ich weiß nicht was du mit 12/15 meinst. Ist er da gekauft oder Erstzugelassen worden?
Ist ein Euro6 Fahrzeug. Baujahr ist 12.2015
Hab den Wagen im August 2019 gekauft und den Händler extra noch gefragt ob der Wagen bzw Motor ( BiTu 320PS ) auch betroffen ist, was verneint wurde. Serviceheft war nicht zur Einsicht verfügbar zu dem Zeitpunkt. Im Januar 2020 war ich dann zur Inspektion in einem anderen Autohaus wo ich gefragt wurde ob AdBlue nachgefüllt werden soll, was ich aus Kostengründen verneinte, wo der Servicemitarbeiter dann fragte wieso nicht, ist doch kostenlos für Sie. Ich solle mal im Serviceheft nachgucken, ganz hinten steht 23X6, was auch so war. Also Update erhalten am 20.12.2018, noch beim Vorbesitzer.