3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)
Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.
Dabei auch der Audi A6.
Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI 😰🙁
Dachte der ist "sauber".
-----------------
Edit:
Die Spielregeln für diesen Thread:
Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:
Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.
Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.
Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.
Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! 😉
Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
--------------------
Beste Antwort im Thema
Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...
MfG
7815 Antworten
wie siehts denn mit der Kilometeranzahl aus, ich habe gehört, das man kaum Aussichten auf Erfolg hat, wenn das das Auto schon zuviele Kilometer runter hat? Das würde mich doch brennend interessiere:-)
Avante Avante:-)
Zitat:
@Peteravante74 schrieb am 23. August 2021 um 14:23:23 Uhr:
Hallo Martin,wie siehts denn mit der Kilometeranzahl aus, ich habe gehört, das man kaum Aussichten auf Erfolg hat, wenn das das Auto schon zuviele Kilometer runter hat? Das würde mich doch brennend interessiere:-)
Avante Avante:-)
Wenn Du sicher gehen willst, dass Dein Beitrag auch gelesen wird, solltest Du nicht "Hallo Martin" schreiben, sondern "@Sommerfeld". 😉
Zitat:
@Rowdy_ffm schrieb am 23. August 2021 um 14:59:49 Uhr:
Zitat:
@Peteravante74 schrieb am 23. August 2021 um 14:23:23 Uhr:
Hallo Martin,wie siehts denn mit der Kilometeranzahl aus, ich habe gehört, das man kaum Aussichten auf Erfolg hat, wenn das das Auto schon zuviele Kilometer runter hat? Das würde mich doch brennend interessiere:-)
Avante Avante:-)
Wenn Du sicher gehen willst, dass Dein Beitrag auch gelesen wird, solltest Du nicht "Hallo Martin" schreiben, sondern "@Sommerfeld". 😉
Das kommt so ein bisschen auf die Umstände an. Aber als Faustregel gilt, dass es ab 230.000 km schwer wird...
Ähnliche Themen
@Sommerfeld dazu hätte ich mal die Frage, wo diesbezüglich die rechtliche Grundlage ist.
Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis wird man ja nicht für Minderleistung, Wertverlust oder entstandene Unannehmlichkeiten entschädigt, sondern weil man seitens des Herstellers betrogen wurde (ggf. sogar Sittenwidrigkeit).
Wo ist dann also in der Begründung der Bezug zur Laufleistung? Oder verliert man in Deutschland den Anspruch darauf nicht betrogen werden zu dürfen, wenn man ein Produkt länger nutzt als die von der Industrie angegebenen "Lebensdauer" es vorsieht...?!
Vielen Dank für deine Antwort und allgemein für dein Engagement hier im Forum!
Hey Leute,
ich habe mich entschieden zu klagen. Ich bedanke mich erstmal bei Denen, die mir Tipps gegeben haben. Ich werde den Empfehlungen folgen und die Kanzlei Sommerfeld aus Berlin beauftragen. Bisher habe ich hier keine schlechten Erfahrungen gelesen. Mit Anwälten habe ich auch schon meine Erfahrungen gemacht. Überzeugt hat mich unter anderem, dass nur Fälle angenommen werden, die erfolgreich sind und damit kein finanzielles Risiko für mich entsteht.
Ich habe bereits Kontakt aufgenommen und meine Unterlagen übermittelt. Am gleichen Tag hat Sommerfeld auch das Anspruchsschreiben und die Deckungsanfrage an meine Rechtschutzversicherung rausgeschickt. Der Anwalt ist ja wirklich superschnell.
Meine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat der Kostenübernahme zugestimmt. Das ging relativ unproblematisch, hat nicht rumgezickt ;-)
Die Klagefreigabe habe ich auch bereits erteilt und die Klage wurde gleich anschließend an Audi übermittelt. Es wird langsam aufregend. Ich bin gespannt wie Audi reagiert (wobei es eigentlich klar ist wie sie reagieren).
Den Wertverlust an meinem Wagen habe ich schon. Audi soll wenigstens zum Teil an den Kosten beteiligt werden.
Hallo MoeZart,
da muss ich etwas ausholen. Ich versuche das mal kurz und verständlich darzustellen, sonst sprengt dass hier glaube ich das Forum. Meine Ausführungen sind dadurch aber natürlich vereinfacht. Wenn euch das Thema interessiert, fragt nach, dann mache ich es ausführlicher.
Also, die 230.000 km sind keine feste Größe, sondern eine Faustformel. Ein Erfahrungswert, bis zu dem Audi sich noch vergleicht.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten, Schadensersatz geltend zu machen.
Die erste und einfachere ist auf Rückabwicklung klagen. Da ist es so, dass man den Wagen abgibt und den Kaufpreis abzüglich Nutzungsersatz zurückbekommt. Das Problem dabei ist aber, dass die Rechtsprechung zwischen 250.000 und 300.000 km davon ausgeht, dass das Auto nichts mehr wert ist und man das Verfahren damit verliert. Deshalb vergleicht Audi sich bei einem hohen km Stand auch nicht mehr. Deshalb sage ich immer, dass es ab 230.000 km schwierig wird. Aber man muss da jeden Fall genau anschauen. Manchmal dürfte es auch mit etwas mehr km gehen.
Die zweite Art Schadensersatz einzuklagen ist, auf eine Art Minderung klagen. Das hat der BGH gerade bestätigt. Da muss man Nachweisen, dass der Wagen zum Kaufzeitpunkt weniger wert gewesen wäre, wenn man gewusst hätte, dass er vom Diesel Skandal betroffen ist. Das ist extrem schwer. Dazu braucht man ein Sachverständigengutachten. Das ist teuer und kostet viel Zeit. Diese Differenz kann man dann einklagen. Wenn also jemand einen teuren Wagen gekauft hat und schon sehr viele km runter hat, kann man das so probieren. Diese Fälle vergleicht Audi aber nicht, so dass dies nur mit Rechtsschutzversicherung geht.
Weil der Weg der Rückabwicklung viel einfacher ist, mache ich immer den. Das geht dann, weil Audi sich da vergleicht, auch für Leute ohne Rechtsschutzversicherung. Damit verliert man dann auch nicht seinen Wagen, wenn ihn behalten will. Was die meisten ja wollen!
So, ich hoffe das war verständlich.
Danke für die ausführliche Antwort, das hab ich von der Logik her verstanden...
Etwas Wirklichkeitsfremd ist es dann aber doch wenn man sich anschaut, dass die VFL selbst mit 350.000km realistisch noch mit 8.000-11.000€ gehandelt werden...nun gut, flashen dauert ja zum Glück nicht so lange 😉
@ es gibt aber Autos die sehen und fahren sich mit 300k besser also so manch andere Fahrzeuge mit 100k.
Da sieht man Mal so Grün sind die dann doch alle nicht, lieber neue Ressourcen verbrauchen statt froh zu sein,das ein Fahrzeug lange gefahren wird.
Mfg
Ja, da hobelt die Rechtsprechung mal. Das ist ja für Deutschland sehr ungewöhnlich, weil sonst immer jeder Einzelfall bis zum Schwachsinn ausdifferenziert wird. Ich persönlich halte eine Lebenslaufleistung von 350.000 km auch für realistischer. Aber 300.000 ist schon ok. Es gibt auch immer mal wieder Autos, die schon bei 280.000 den Geist aufgeben...
Deshalb sind die 300.000, die die meisten Gerichte annehmen gar nicht so schlecht. Ist halt ein statistischer Wert. Der kann im Einzelfall natürlich sehr stark abweichen. Ich hatte letztens einen Interessenten, der hatte über 400.000 runter...
In Einzelfällen halten die Karren wirklich so lange. Aber viele, sehr viele, sind auch schon nach 150 TKM hinüber. Und ein neuer Motor ändert ja nichts an der alten Technik. Man kriegt ja als Ersatz keinen "modernen Motor" im Sinne der Rechtsprechung sozusagen.