3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)

Audi A6 C7/4G Allroad

Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.

Dabei auch der Audi A6.

Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI 😰🙁
Dachte der ist "sauber".
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Edit:

Die Spielregeln für diesen Thread:

Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:

Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.

Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.

Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.

Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! 😉

Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
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Beste Antwort im Thema

Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...

MfG

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Zitat:

@Lattementa schrieb am 29. August 2021 um 22:34:22 Uhr:


Ich glaube Du gehst zu emotional an die Sache ran. Wenn Audi Dir den 15 Prozent Gutschein angeboten hat, dann hättest Du den nehmen sollen. Bei einem Kaufpreis „im fast 6stelligen“ ein schönes Sümmchen. So habe ich es gemacht und innerhalb von wenigen Wochen mit dem Thema abgeschlossen.

Zu glauben, dass Audi „Gegenangebote“ annehmen würde, ist m.E. eher naiv. Es gibt Zehntausende Kunden mit dem Thema, da legt die Rechtsabteilung des Konzerns fest was als Vergleich angeboten wird und das kann man dann entweder nehmen oder bis zum BGH und zurück prozessieren. Das dauert dann eben zig Jahre. Das weiß man aber vorher. Da zu glauben, für einen werde eine Extrawurst gebraten, nun ja..

Die Gebrauchtwagenpreise (auch für unsere betroffenen Diesel) bewegen sich seit Monaten übrigens in schwindelerregender Höhe, Corona und Chipkrise sei Dank 😁

Narürlich kann man nachverhandeln. Die Angebote macht ja auch nicht Audi sondern einige von Ihren beauftragte Anwälten. Bei Mir hatten sie zuerst ein Gutschein von ca. 10% angeboten. Dann später nachgelegt mit knapp 15%. Ohne Nachverhandeln also ein ordentlicher Unterschied.

Richtig ist, ALLE Gebrauchtwagen bewegen sich im Moment nach oben. Nicht nur der A6. Aber vorher die Diesel eben ordentlich nach unten. Die Wertminderung bezieht sich aber immer unmittelbar nach dem Schadentag. Also nach bekanntwerden bzw. der Forderung des Mangels.

Dann soll er den Wagen jetzt verkaufen, wenn der so schrecklich ist. Gibt einen guten Preis, und alle sind glücklich.

Ich dachte immer, es wird wegen "verarsche" verklagt, und nicht wegen Wertverlust.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 29. August 2021 um 23:21:53 Uhr:


Dann soll er den Wagen jetzt verkaufen, wenn der so schrecklich ist. Gibt einen guten Preis, und alle sind glücklich.

Ich dachte immer, es wird wegen "verarsche" verklagt, und nicht wegen Wertverlust.

Ursache und Wirkung:
Ursache - Es wurde durch "Verarsche", so nennst du das, eine Zulassung des Fahrzeugs beim KBA erwirkt. (Es wurden beim A6 je nach Motortyp 4 unterschiedliche illegale Abschaltvorrichtungen verbaut -> das KBA hat diese mit A-D bezeichnet und 3 verpflichtende Bescheide an Audi zugestellt)
Wirkung - Rückrufaktionen, Wertverlust, etc. (ich muss glaube ich nicht alles nochmal aufzählen)

Geklagt wird natürlich in Bezug auf die Ursache, aber nur, weil Audi versucht die Wirkung auf den Kunden abzuwälzen!

Zum Thema Verkauf:
Hätte ich schon längst gemacht, wenn da nicht das riesige Delta wäre!
Privatverkauf: max. 35.000 € (z.B. bei: https://www.audi-boerse.de/.../url-2_47-list.htm#)
Rückabwicklung: ca. 56.000 € (nach gängiger Formel für Nutzungsentschädigung)

Von wegen "und alle sind glücklich" - Audi wäre es, ja!

56k würdest Du im Verkauf niemals für die Mühle bekommen. Mit oder ohne Diesel-Gate. Du möchtest also am Betrug VERDIENEN. Das kann man so versuchen. Vielleicht klappt es auch. Aber dafür hält sich mein Verständnis (ebenso wie bei Kredit-Widerrufen) sehr in Grenzen..

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Zitat:

@Lattementa schrieb am 30. August 2021 um 08:03:17 Uhr:


56k würdest Du im Verkauf niemals für die Mühle bekommen. Mit oder ohne Diesel-Gate. Du möchtest also am Betrug VERDIENEN. Das kann man so versuchen. Vielleicht klappt es auch. Aber dafür hält sich mein Verständnis (ebenso wie bei Kredit-Widerrufen) sehr in Grenzen..

Dass aber Audi durch den Betrug kräftig verdient hat ist OK?

Zitat:

@Lattementa schrieb am 30. August 2021 um 08:03:17 Uhr:


56k würdest Du im Verkauf niemals für die Mühle bekommen. Mit oder ohne Diesel-Gate. Du möchtest also am Betrug VERDIENEN. Das kann man so versuchen. Vielleicht klappt es auch. Aber dafür hält sich mein Verständnis (ebenso wie bei Kredit-Widerrufen) sehr in Grenzen..

Also die Polemik mich als "Abzocker" hinstellen zu wollen, kannst du dir sparen! Das versucht Audi schon zur Genüge!
Es geht hierbei nicht um ein "Verdienen", sondern um ein "Begrenzen des Verlustes"!

Aber gut, manche sehen das ganze sehr locker aus der Brille der Industrie und wollen den Konzernen freie Hand lassen in ihrem verbraucherunfreundlichen Tun und manche versuchen dies aus der Verbraucherbrille zu sehen. Deutschland ist halt ein Industrieland und kein Land der Verbraucher. Daher sind wir ja auch eine "Exportnation" und zahlen lieber Millardenstrafen in andere Länder als im Eigenen. (Achtung Zynismus)

Du hast faktisch keinen Verlust.

Zitat:

@Polmaster schrieb am 30. August 2021 um 08:33:27 Uhr:


Du hast faktisch keinen Verlust.

... wenn man keinen Verlust haben kann, dann hätte ich also "faktisch" auch keinen Verdienst/Gewinn!
Schließlich soll ja mit einer Nutzungsentschädigung der Gebrauch des Fahrzeugs ausgeglichen sein.
Also: Rückabwicklung und keiner macht Gewinn/Verlust!
Prima, danke für den Hinweis @Polmaster 🙂

Zitat:

@DS_Audi schrieb am 30. August 2021 um 08:53:22 Uhr:



Zitat:

@Polmaster schrieb am 30. August 2021 um 08:33:27 Uhr:


Du hast faktisch keinen Verlust.

... wenn man keinen Verlust haben kann, dann hätte ich also "faktisch" auch keinen Verdienst/Gewinn!
Schließlich soll ja mit einer Nutzungsentschädigung der Gebrauch des Fahrzeugs ausgeglichen sein.
Also: Rückabwicklung und keiner macht Gewinn/Verlust!
Prima, danke für den Hinweis @Polmaster 🙂

Nun ja, du profitierst einfach davon dass die Rechtsprechung den Wertverlust einfach nach den Gefahren in Kilometern berechnet. Dabei wird unterstellt dass das Fahrzeug insgesamt 300.000 km schafft und alle gleich viel kosten. In Wirklichkeit sind natürlich die ersten Kilometer bzw. Die ersten Jahre die teuersten.

Zitat:

@DS_Audi schrieb am 29. August 2021 um 21:24:47 Uhr:


Hier mal meine/eine wahre Geschichte in chronologischer Reihenfolge:

04.04.2016: Habe stolz meinen Dicken (A6 3.0 TDI EU6 200kW Motor:CRTD) in Neckarsulm abgeholt.
23.01.2018: KBA Rückruf für Audi 3.0 EU6 veranlasst. Pressenachricht
25.01.2018: Nachfrage beim Händler meines Vertrauens wegen Betroffenheit. - keinerlei Antwort
25.02.2018: Einschreiben an Händler (Audizentrum) wegen Ankündigung Kaufrücktritt (also innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung)
16.03.2018: Beauftragung einer RA-Kanzlei mit Interessenvertretung
26.03.2018: Schreiben von RA an Audizentrum und Audi wegen Kauf-Rückabwicklung und Schadenersatz mit Frist 09.04.18
26.03.2018: Einleitung eines Güteverfahrens über Gütestelle
02.05.2018: Bescheinigung über Scheitern des Güteverfahrens von Gütestelle
31.08.2018: Unsere Vergleichsbereitschaft signalisiert mit 3 unterschiedlichen Szenarien - ohne Erwiderung
05.09.2018: Rückrufaktion 23X6 wird über MyAudiApp angezeigt (Betroffenheit also gegeben!)
14.09.2018: Einreichung Klage beim LG
18.12.2018: Rückrufschreiben 23X6 Nr. 1 ist eingetroffen. !! SW-Update bis dato verweigert !!
06.06.2019: Gutscheinvergleich seitens Audi -> abgelehnt wegen "Gutschein-Bedingung" und Gegenvorschläge unterbreitet
01.07.2019: Rückabwicklungsvergleich seitens Audi -> abgelehnt wegen Ansatz Gesamtlaufleistung und Gegenvorschlag unterbreitet
15.07.2019: Rückrufschreiben 23X6 Nr. 2 ist eingetroffen. !! SW-Update bis dato verweigert !!
12.08.2019: Rückabwicklungsvergleich seitens Audi -> abgelehnt wegen Ansatz Gesamtlaufleistung und Gegenvorschlag unterbreitet
11.02.2020: Rückrufschreiben 23X6 Nr. 3 ist eingetroffen. !! SW-Update bis dato verweigert !!
21.04.2020: Schreiben vom KBA mit Ankündigung der Datenübermittlung an die zuständige Zulassungsbehörde (wegen Stilllegung) -> !! SW-Update bis dato verweigert !!
29.05.2020: 1ste mündliche Verhandlung vorm LG -> nochmalige Aufforderung zum Vergleichen und ggfs. Einbindung eines Sachverständigen wegen Feststellung anzunehmender Gesamtkilometerlaufleistung des A6
26.06.2020: Gutscheinvergleich seitens Audi (1/3 vom Betrag vom06.06.2019 ;-)) -> abgelehnt wegen "Gutschein-Bedingung" und Gegenvorschläge unterbreitet
03.07.2020: Vergleichsverhandlung als gescheitert gemeldet
06.07.2020: LG-Beschluss zur Einbindung eines Sachverständigen zur Ermittlung der amzunehmenden Gesamtkilometerlaufleistung
04.08.2020: Androhung der Fahrzeugstilllegung seitens der zuständigen Zulassungsbehörde - !! SW-Update bis dato verweigert !! -> wegen laufendem Gerichtsverfahren ein Ruhen des Verwaltungsakts vereinbart
23.11.2020: LG Beschluss zur Bestimmung des Sachverständigen
19.03.2021: Gutachten über anzunehmende Gesamtkilometerlaufleistung beim A6 CRTD: 300.000km
30.04.2021: LG-Einforderung über das Einverständnis mit der Entscheidung im schriftlichen Verfahren - Fristsetzung
17.05.2021: LG-Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung bekannt gegeben: bald im September
Fortsetzung folgt

Ich bin also nun knapp 3 Jahre und 8 Monate mit dieser Schei..e zu Gange und ein Ende ist noch nicht in Sicht! Nach aktuellem Stand (das Handelsblatt hatte ja die KBA-Bescheide für alle betroffenen A6 Varianten veröffentlicht), windet sich Audi bei meinem Motortyp mit der Begründung heraus, dass ja "nur" eine geringfügige illegale Abschaltvorrichtung eingesetzt wurde und keine, die ein unterschiedliches Verhalten auf dem Prüfstand erzeugt. Dies wäre doch schließlich nicht verwerflich und ist keineswegs eine Täuschung und keine sittenwidrige Schädigung. Das KBA hatte dies aber doch irgendwie anders eingeschätzt oder warum gab es hierzu einen verbindlichen Rückruf?

@Sommerfeld hatte ja bereits weiter vorne bekannt gegeben, dass Audi bei diesen Motortypen auch keine Vergleichsbereitsschaft mehr zeigt!
Wenn ihr euch den ganzen Ärger im obigen Verlauf mal anschaut, Androhung der Stilllegung, etc., dann frage ich mich, was Audi eigentlich von seinen Kunden hält? Die sitzen auf einem sehr hohen Ross und werden auch noch von der Politik hoffiert! - So genug ausgekot.t, wir wollen sachlich bleiben ;-)

Mich würde aber trotzdem noch die Einschätzung von @Sommerfeld interessieren!
Es liegt doch definitiv ein Sachmangel vor, richtig? Oder ist dies auch noch fraglich, ob dies durchgehen kann?
Da ich doch noch innerhalb der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren den Rücktritt vom Kaufvertrag angezeigt habe, sollte doch zumindest die Rückabwicklung des Vertrags (beim Händler) vom LG für mich positiv beurteilt werden, oder?
Ich möchte hier kein vorgezogenes Urteil, sondern nur deine persönliche Einschätzung eines speziellen Falls, da ich mit meiner Anwaltskanzlei aktuell sehr unzufrieden bin! Ggfs. kommen wir ja persönlich in Kontakt, da ich hier über einen RA-Wechsel nachdenke! Danke!

Sie müssen zwischen dem Anspruch von Audi und dem gegenüber dem Händler trennen. Audi verteidigt sich damit, dass die illegale Abschaltvorrichtung nicht vorsätzlich sittenwidrig verbaut wurde, sondern, dass sie dachten, dass sei legal.

Der Verkäufer kann sich so nicht verteidigen. Da kann man wegen Sachmangel angreifen (der könnte aber durch das Update beseitigt werden, sieht jeder Richter anders) oder wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung. Das halte ich für erfolgsversprechender, weil das nicht durch das Update behoben werden kann. Auch wenn das Update schlecht ist, gehen die Gerichte oft davon aus, dass es alle Mängel behebt.

Ich gehe gerade wieder dazu über in passenden Fällen einfach die Finanzierung zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen stimmen. Das hat früher super geklappt. dann gar nicht mehr und jetzt geht es wieder. So umgeht man die Problematik Diesel Skandal. Das kann im Ergebnis jeder machen, egal ob er vom Diesel Skandal betroffen ist oder nicht.

@Sommerfeld
Ok, danke, dass entspricht ja ungefähr meiner Sicht.
Mal schauen, wie das LG kommenden September entscheidet.
Meine Sicht aktuell:
Beklagte zu 1 (Audizentrum) wird zur Rückabwicklung verurteilt. (Sonst hätte das KM-Gutachten keinen Sinn gemacht)
Beklagte zu 2 (Audi AG) windet sich erfolgreich aus dem Thema Vorsatz und Sittenwidrigkeit raus (wie schon in einigen OLG's passiert)

Ich denke so oder so wird es in eine nächste Instanz gehen.

Da ich nicht finanziert hatte, sondern es ein Barkauf war, entfällt bei mir die Möglichkeit die Finanzierung zu widerufen.
Das mit der vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung habe ich noch nicht ganz verstanden. Gilt das nicht nur bei Fahrzeugen, die nach dem Bekanntwerden der Mängel verkauft wurden?

Vorsicht. Das gilt nicht generell. Es gibt Käufer, die wurden bereits zu Beginn des Kaufvertrages "genötigt", ein solches "Auklärungsschreiben" zu unterschreiben. Andernfalls wäre das Fahrzeug an die Käufer nicht veräußert worden (hätte nicht veräußert werden können). Gerade dieses Klientel wusste also, was da auf sie zukommt....
😉

Zitat:

@Sommerfeld schrieb am 30. August 2021 um 09:03:37 Uhr:


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Der Verkäufer kann sich so nicht verteidigen. Da kann man wegen Sachmangel angreifen (der könnte aber durch das Update beseitigt werden, sieht jeder Richter anders) oder wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung.
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... ich habe meine Unterlagen (verbindliche Bestellung und Kaufvertrag) von 2015/2016 nochmals gesichtet. Da finde ich kein "Aufklärungsschreiben", welches ich unterschrieben habe!
Wäre ja auch suspekt, wenn Audi damit bereits 2015/2016 vorbereitend zugeben würde, was das KBA erst 2017/2018 herausgefunden und als illegale Abschaltvorrichtungen angezeigt hat.

Oder was steht in so einem Aufklärungsschreiben vor 01/2018 (Datum der Pressemitteilung des KBA) drinnen???

@DS_Audi Das "Aufklärungsschreiben" gab es ab November 2017 (möglicherweise auch schon gegen Ende Oktober 2017) zum Kaufvertrag dazu. Die freundlichen wurden jedenfalls angewiesen sich das vom Käufer unterschreiben zu lassen.

Das kannst Du also nicht haben, wenn Du davor gekauft hast.

In dem Aufklärungsschreiben steht drin, das das Fahrzeug von dem Skandal betroffen ist und noch ein für den Käufer kostenloses Update ansteht, sobald es eben zur Verfügung steht.

Ich glaube jemand hatte dieses Schreiben hier auch mal eingestellt...

EDIT:
Ok, hab mich beim Zeitpunkt vertan, kam dann wohl später (siehe unten).

Das von mir angesprochene Aufklärungsschreiben wurde erstmalig 01/2018 an die Händler verteilt und angewendet. Der Inhalt bzw. das gesamte Schreiben findest du im Thread. Dazu solltest du besser die Desktopsuche anstoßen. Auf dem Handy wirst du es kaum finden.

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