3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)
Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.
Dabei auch der Audi A6.
Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI 😰🙁
Dachte der ist "sauber".
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Edit:
Die Spielregeln für diesen Thread:
Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:
Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.
Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.
Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.
Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! 😉
Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
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Beste Antwort im Thema
Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...
MfG
7812 Antworten
@fs1806
Könnte mitunter das Update für den NOx-Sensor sein, was es bereits seit einiger Zeit gibt und hier im Forum auch schon mal disktutiert wurde. Es klingt jedenfalls verdächtig nach sowas. Meine Empfehlung, machs nicht bzw. lehne vorerst dankend ab und warte ein wenig.
...Audi schreibt auf der 2. Seite dieses Schreibens, daß sich nichts aber auch gar nichts außer besseren Abgaswerten ändern wird.... Na ja, wer es glaubt. Wenn irgendwo an einem PArameter gedreht wird, ändern sich garantiert auch andere und wahrscheinlich nicht immer zum Vorteil des Kunden... Ich werde das Schreiben wohl hübsch abheften und that´s it.
@fs1806
Die Suchfunktion ist dein Freund:
https://www.motor-talk.de/.../...softwareupdate-23z2-t6695589.html?...
Hallo zusammen,
um mal wieder ein paar Fakten hier zu nennen schildere ich meinen Fall.
A6 313ps EZ 06/2014 und als Vorführwagen mit ca. 8000km im Dezember 2014 gekauft. Im Februar 20 ist dann das erste Schreiben von Audi bzgl. Rückruf und Update gekommen. Klage gegen Audi wurde direkt eingereicht und der Verhandlungstermin vor dem LG ist jetzt im Dezember.
Die Tage kam ein Vergleichsangebot von Audi mit der bereits bekannten Gutscheinlösung. Da ich damit wenig anfangen kann werde ich den Termin am Gericht wahrnehmen und abwarten was passiert.
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Lass uns anschließend wissen was dabei rausgekommen ist! Ich bin sehr neugierig auf das Urteil.
Auf Nachfrage bei meiner Rechtsschutzversicherung erhielt ich jetzt ein Antwortschreiben. Ich werde vielleicht doch noch aktiv werden. Ich hatte das Update beim Gebrauchtwagenkauf zwar schon drauf, aber wenn die Sache mit dem Thermofenster noch dazu kommt, dann wird vielleicht nochmal mit einem Zwangsupdate "nachgebessert"!?
Sinngemäß war in dem Schreiben folgendes zu lesen:
Die Frage kann aktuell nicht eindeutig beantwortet werden kann, da noch diverse Gerichtsverfahren zu bestimmten nicht geklärten Fragen laufen. Sicher ist: Geschädigten Verbrauchern mit Pkw, die vom Abgasskandal betroffen sind, steht grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB zu. Der BGH hat sich bislang nur mit Kfz beschäftigt, die den Motor EA 189 hatten. Dieser ist in meinem nicht verbaut, sondern entweder der Motor der Baureihe EA 896 oder EA 897. Diese Motoren enthalten andere unzulässige Abschalteinrichtungen, u.a. ein sog. Thermofenster, bei dem die Abgasreinigung außentemperaturaabhängig funktioniert, wobei angesichts der Außentemperaturen in Deutschland die Abgasreinigung dadurch so gut wie nicht funktioniert. Audi wird aktuell vorgeworfen, dass in den 3 Liter Maschinen insgesamt 4 unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind. Ist dem so, was aktuell noch durch Sachverständige geklärt wird, so besteht auch hier ein Ersatzanspruch nach § 826 BGB. In einem beim OLG Köln geführten Verfahren hat das OLG den Konzern deswegen verurteilt. Andere Gerichte urteilen gegenteilig. Mit einer Entscheidung des BGH ist nicht vor 2021 zu rechnen. Allerdings ist nach dem aktuellen Stand in Rechtsprechung und juristischer Literatur davon auszugehen, dass Schadensersatzansprüche zum 31.12.2020 verjähren. Daher sollte umgehend anwaltliche Unterstützung gesucht werden, damit verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden.
Gruß,
Hoser
Zitat:
Die Tage kam ein Vergleichsangebot von Audi mit der bereits bekannten Gutscheinlösung. Da ich damit wenig anfangen kann werde ich den Termin am Gericht wahrnehmen und abwarten was passiert.
Mein Rat: Nimm das Angebot an. Oder bist Du sicher, dass Du einen Topp Anwalt beim Termin mit Dir hast?
Zitat:
@Hoser schrieb am 4. Dezember 2020 um 21:28:42 Uhr:
..., dass Schadensersatzansprüche zum 31.12.2020 verjähren.Gruß,
Hoser
Welches Ereignis wäre der Verjährungsbeginn?
Angeboten wurden mir insgesamt 6000€ wovon 2000€ als Barauszahlung möglich sind. Generell möglich damit ist ein Neuwagenkauf, Gebrauchtwagen Max. 18 Monate, oder Serviceleistungen, Teile etc....
Zitat:
@windelexpress schrieb am 2. Dezember 2020 um 16:45:22 Uhr:
Der Verbrauch ist zu 90 Prozent auch nie mit den Daten im COC identisch., kann man da auch erfolgreich klagen?
Ja, das kann man.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 2. Dezember 2020 um 16:29:35 Uhr:
Welchen Schaden hast Du erlitten,weil Dein Audi die NOX Werte nicht einhält?
Der Schaden ist die durch Dieselgate eingetretene Wertminderung, die bei Verkauf zu einem deutlichen Mindererlös führt. Unabhängig vom Schaden für Mensch und Umwelt.
Laut dem hier im Forum häufig genannten Anwalt aus Berlin, der auch für mich tätig war, ist eine tatsächliche Wertminderung aber nur schwer nachzuweisen.
Versteh mich nicht falsch, ich sehe es genauso, aber vor Gericht den tatsächlichen Nachweis zu erbringen, wird nicht ganz einfach. Wie soll das zweifelsfrei und glaubhaft vor Gericht dargestellt werden?
Ich habe letztendlich zähneknirschend auch den Gutschein genommen. Im Begleitschreiben des Gutscheins steht übrigens auch die Einschränkung mit dem Gebrauchtwagenkauf nicht älter als 18 Monate.
Mir ist immer noch nicht klar, warum mein Anwalt diese Formulierung nicht als Einschränkung gewertet hat sondern nur als beispielhafte Beschreibung für mögliche Einsatzzwecke des Gutscheins.
Audi wird den Teufel tun und mir beim Gebrauchtwagenkauf den Gutschein für ein Fahrzeug anrechnen, was älter als 18 Monate ist. 😠
Ja, das mit dem Nachweis wäre vor Gericht schwer nachzuweisen.
Ich klage aber nicht auf dieser Grundlage. Das Fahrzeug hatte von Anfang einen Mangel. Rückgabe wäre mir am Liebsten, aber realistischer ist Schadenersatz.
Mit einem Gutschein kann ich nichts anfangen, da ich mir einen neuen Volvo zugelegt habe.
Der Bitu war das letzte Auto von diesem Betrügerverein. Schade, denn der A6 4G hat mir gut gefallen und ich habe ihn gern gefahren.
Allerdings hätte ich das neue Modell eh nicht mehr geordert, da es formal für mich einen Rückschritt darstellt. In Sachen Leistungsentfaltung (Anfahrschwäche) ist es ebenfalls eine Verschlechterung.
Zitat:
@Gustaf_Larson schrieb am 05. Dez. 2020 um 20:36:06 Uhr:
da ich mir einen neuen Volvo zugelegt habe.Der Bitu war das letzte Auto von diesem Betrügerverein.
Ach weißt du, die größten Betrüger sehe ich bei Volvo. Die haben definitiv ein Thermometer. Sowas dreckiges wie der V60, XC60, S90 (alle Diesel EU5 und EU6) ist selten gemessen worden!
Und jetzt, wo ist die Klagewelle?