3.0 TDI EU5/6 Abgasskandal (Infos, News, Fakten)
Aktuell tauchen Presseberichte auf, auch die 3 Liter TDI aus dem Volkswagenkonzern sind vom Abgas-Skandal betroffen.
Dabei auch der Audi A6.
Na Klasse, hab nun seit 2 Wochen einen 3.0 TDI 😰🙁
Dachte der ist "sauber".
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Edit:
Die Spielregeln für diesen Thread:
Auf Wunsch aus dem Kreis der User mache ich hier das Thema nun wieder auf, allerdings mit einer klaren Einschränkung:
Dieser Thread dient nicht dazu, über Politik als Hauptthema zu diskutieren. Ebensowenig ist das hier (wie oft in der Vergangenheit) ein Meckerthread über Gott und die Welt, die DUH, eine Partei nach Wahl, das Wetter, Toyota oder das schlechte Mittagessen vom Vortag.
Der Thread dient zur Diskussion und für Nachrichten bzgl. der Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit des 3.0TDI im Zuge des VW-Abgasskandals, sowie der Auswirkungen (Rückruf, Update, Wertverlust, Probleme nach dem Update etc.) auf den Motor/das Fahrzeug.
Wer sich daran zum wiederholten Mal nicht hält, bekommt zukünftig gesonderte Post. Alle anderen Beiträge, die nichts mit dem Thema zu tun haben, werden ab jetzt kommentarlos entfernt.
Ich denke, die Spielregeln sind hier nun deutlich gemacht worden, auf die sanfte Tour hat es leider mehrmals nicht funktioniert. Und nun viel Spaß in der weiteren Diskussion! 😉
Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
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Beste Antwort im Thema
Ich fahr zwar auch einen 3.0 TDI, aber mich interesseiert das Ganze null komma null.
Auch das Wort "Skandal" nehme ich in diesem Zusammenhang nicht in den Mund.
Da gibt es täglich viel viel schlimmere Sachen, die keinen interessieren...
Ist durch diese Sache irgendeiner ums Leben gekommen, so wie bei "Mängeln" von anderen Herstellern? -Nein-
Also mal schön die Kirche im Dorf lassen und gut.
Meine Meinung...
MfG
7815 Antworten
Ich lese viel und intensiv auf MT, aber deine wenigen Beiträge hier zum Thema sind teilweise echt belustigend.....
"....Verantwortlichkeit des Leiters negiert..."....
Uli, was würden wir in diesem Thema nur ohne dich machen.....
YMMD
😁
Zitat:
@UliBN schrieb am 27. Juni 2020 um 15:32:22 Uhr:
Ja, indem die Verantwortlichkeit des Leiters der Zulassungsstelle für die Maßnahmen seiner Organisationseinheit negiert wird.
Zitat:
@Polmaster schrieb am 26. Juni 2020 um 11:16:10 Uhr:
@Socca5
Welcher Motor?
3.0 272 PS
Die werden halt am eGas die Empfindlichkeit geändert haben. So als ob wir mehr Gas geben.
Ähnliche Themen
Ich versuche es nochmal :-)
Jemand im Raum Stuttgart der mir das Update zurückdrehen kann? Gerne per PN. Danke!
Zitat:
@Socca5 schrieb am 27. Juni 2020 um 23:19:55 Uhr:
Die werden halt am eGas die Empfindlichkeit geändert haben. So als ob wir mehr Gas geben.
Bau doch mal eine Pedalbox ein. Dann kannste das EGas wieder anpassen.
Wie gesagt, mein Leasing läuft noch bis Anfang April 2021. So lange werden sie wohl nicht auf sich warten lassen. Momentan gibts jedoch auch schlecht Termine (für das KBA) bei den Zulassungsstellen. Bei uns mindestens 14 Tage im voraus. :-)
Und dann müssen die das Auto ja erst einmal finden zum Plakette abkratzen ... :-))
Mit Klage auf irgendwelche Entschädigung ists bei geleasten Autos eh aussichtslos`, so des Anwalts Aussage, nachdem ich diverse Formulare online ausgefüllt habe.
Welchen Schaden hat man denn als Leasingnehmer ? KEINEN ! Das Auto gehört einem nicht und man zahlt nur eine monatliche Nutzungspauschale. Also quasi Langzeitmiete. Wenn jemand Anspruch auf eine Entschädigung hätte, dann der Leasinggeber, der hat das Ding nachher wieder auf dem Hof stehen und ist der Eigentümer.
Ich find das immer lustig, wie Leute die keinen Schaden von etwas haben trotzdem entschädigt werden wollen.
Ich miete mir jetzt für ein paar Monate einen EA189 bei Sixt etc und klage dann weil ich ja mit einem Schummeldiesel betrogen wurde.
Nicht ganz. Wird vermutlich die wenigsten Leasing-Verträge betreffen aber einige eben doch - Stichwort Restwertleasing. Hier zahlt man am Ende schon drauf wenn aus „Gründen“ das Auto am Ende der Laufzeit weniger wert ist als im Vertrag kalkuliert. Und das als Leasingnehmer.
Denke aber auch dass die wenigsten die hier meckern davon betroffen sind.
Zitat:
@timilila schrieb am 29. Juni 2020 um 23:50:27 Uhr:
Wie gesagt, mein Leasing läuft noch bis Anfang April 2021. So lange werden sie wohl nicht auf sich warten lassen. Momentan gibts jedoch auch schlecht Termine (für das KBA) bei den Zulassungsstellen. Bei uns mindestens 14 Tage im voraus. :-)
Und dann müssen die das Auto ja erst einmal finden zum Plakette abkratzen ... :-))
Mit Klage auf irgendwelche Entschädigung ists bei geleasten Autos eh aussichtslos`, so des Anwalts Aussage, nachdem ich diverse Formulare online ausgefüllt habe.
Die Zwangsstilllegung bedeutet nicht nur das Abkratzen der Plakette. Das ist der Vollzug einer vorher angeordneten und rechtssicher zugestellten Verfügung. Du wist Dich wundern, wie teuer das dann im Portemonnaie werden kann. Jeder Versuch, den Halter aufzusuchen, kann 50 € kosten. Insgesamt schnell ein paar Hundert Euo.
Ignoriert man die Benachrichtigung der Zulassungsstelle, kommt es schließlich zur Zwangsabmeldung des KFZ.Sobald die sogenannte Ordnungsverfügung zugestellt wurde, dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr im deutschen Straßenverkehr bewegen.
Nach einer Zwangsstilllegung vom PKW wird das jeweilige Fahrzeug von der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben. Das Kennzeichen kann direkt vor Ort entsiegelt bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I oder der Fahrzeugschein von der Polizei eingezogen werden.
Klingt bedrohlich und dann wird man also zum "Verbrecher"....
Wie lange dauert es denn bis die Zulassungsstelle sich meldet, nachdem die Frist des KBA abläuft (bei mir 13.7.)?
Viele Grüße
Jens
Zitat:
@UliBN schrieb am 30. Juni 2020 um 11:45:06 Uhr:
Zitat:
@timilila schrieb am 29. Juni 2020 um 23:50:27 Uhr:
Wie gesagt, mein Leasing läuft noch bis Anfang April 2021. So lange werden sie wohl nicht auf sich warten lassen. Momentan gibts jedoch auch schlecht Termine (für das KBA) bei den Zulassungsstellen. Bei uns mindestens 14 Tage im voraus. :-)
Und dann müssen die das Auto ja erst einmal finden zum Plakette abkratzen ... :-))
Mit Klage auf irgendwelche Entschädigung ists bei geleasten Autos eh aussichtslos`, so des Anwalts Aussage, nachdem ich diverse Formulare online ausgefüllt habe.
Die Zwangsstilllegung bedeutet nicht nur das Abkratzen der Plakette. Das ist der Vollzug einer vorher angeordneten und rechtssicher zugestellten Verfügung. Du wist Dich wundern, wie teuer das dann im Portemonnaie werden kann. Jeder Versuch, den Halter aufzusuchen, kann 50 € kosten. Insgesamt schnell ein paar Hundert Euo.
Ignoriert man die Benachrichtigung der Zulassungsstelle, kommt es schließlich zur Zwangsabmeldung des KFZ.
Sobald die sogenannte Ordnungsverfügung zugestellt wurde, dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr im deutschen Straßenverkehr bewegen.
Nach einer Zwangsstilllegung vom PKW wird das jeweilige Fahrzeug von der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben. Das Kennzeichen kann direkt vor Ort entsiegelt bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I oder der Fahrzeugschein von der Polizei eingezogen werden.
Zitat:
@Arni 1984 schrieb am 30. Juni 2020 um 08:56:10 Uhr:
Welchen Schaden hat man denn als Leasingnehmer ? KEINEN ! Das Auto gehört einem nicht und man zahlt nur eine monatliche Nutzungspauschale. Also quasi Langzeitmiete. Wenn jemand Anspruch auf eine Entschädigung hätte, dann der Leasinggeber, der hat das Ding nachher wieder auf dem Hof stehen und ist der Eigentümer.Ich find das immer lustig, wie Leute die keinen Schaden von etwas haben trotzdem entschädigt werden wollen.
Ich miete mir jetzt für ein paar Monate einen EA189 bei Sixt etc und klage dann weil ich ja mit einem Schummeldiesel betrogen wurde.
Arni: Nur meine Meinung, denn grundsätzlich habe ich großen Respekt vor Deinem Auftritt hier im Forum und Deinem technischen Wissen.
Doch ganz so einfach erscheint mir Deine Erklärung nicht. Ich habe ein Auto mit besagten Fahreigenschaften tetestet und auf Grund des Grinsen im Gesicht geleast.
Ich war mir an dem Punkt mit Audi einig, für die gebotene Leistung eine zeitlich befristete Nutzungsgebühr zu bezahlen. Zu dem Zeitpunkt war nicht offiziell bekannt, daß auch die 3L-Diesel vom Skandal betroffen sind (auch wenn man es sich hätte denken können). Der entscheidende Punkt ist m.M.n. der, daß ab dem Update das vertraglich vereinbarte Wohlgefallen bei der Nutzung des Fahrzeuges nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung steht - ich als Kunde jedoch weiterhin für die
"volle Leistung" bezahlen muß. Dieses geänderte Fahrerlebnis hätte man auch mit einem weniger PS-starken Motor erreicht, für welchen die mtl. Zahlung niedriger ausfallen würde.
Besonders schwerwiegend erscheint mir auch der Vorsatz seitens Audi, die Kunden ein zweites Mal nach der bewiesenen Manipulation verarschen zu wollen. Besonders die Bitu`s sind nach dem Update "im Wesen" verändert, und bei weitem nicht mehr so bissig wie vorher. Im Prinzip fällt der Unterschied zum Monoturbo mit 272PS fast weg. Was anderes als ein erlittener Schaden ist das bitte?
Bei den EA-189 Klägern wurde Audi schon für 1x Beschiß zu Schadenersatz bzw. Rücknahme der Fahrzeuge verurteilt. Und jetzt soll nach diesem Schitt Update alles wieder in Butter sein? Daß der hauseigene Leasinggeber als formeller Besitzer der Autos nicht gegen den eigenen Dienstherren vorgeht, ist wohl verständlich.
Bin zudem mal gespannt, wann und ob überhaupt die Audi-Leasing mir mitteilt,
wann sie a) meine mtl. Raten auf die aktuelle Mehrwertsteuer umrechnet und
b) die zu Beginn gezahlte Anzahlung ebenfalls mit dem niedrigeren %-Satz
für die betreffenden 6 Monate anteilig umschlüsselt.
Ford hat das für den Kuga der Frau schon angekündigt.
Ich werde jeden Tag mit dem unkastrierten Motor genießen ...
Zitat:
Ich habe ein Auto mit besagten Fahreigenschaften tetestet und auf Grund des Grinsen im Gesicht geleast.
Ich war mir an dem Punkt mit Audi einig, für die gebotene Leistung eine zeitlich befristete Nutzungsgebühr zu bezahlen.
... daß ab dem Update das vertraglich vereinbarte Wohlgefallen bei der Nutzung des Fahrzeuges nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung steht - ich als Kunde jedoch weiterhin für die
"volle Leistung" bezahlen muß.
Genau so ist es.
Z.B. Wenn du ein Golf R least und bekommst dann ein Golf GTI, musst aber weiterhin für den Golf R bezahlen. Man kann nicht sagen das man dann als Leasingnehmer keinen Schaden hätte. Als Leasingnehmer ist der Schaden nur zeitlich bzw. finanziell geringer als bei einem Käufer/Fahrzeugbesitzer.
Das Problem dabei ist, daß Audi sich hinter dem immer noch gegebenem Deckmantel der Politik verstecken kann, darf und auch tun wird. Weil wahrscheinlich keiner dieser dafür verantwortlichen Politiker selbst so einen Diesel fährt. Beim sich-chauffieren-lassen fällt das höchstens dem Fahrer auf, welcher wiederum seinen Schnabel hält.
Uns als tägliche Nutzer fällt sofort auf, wenn sich das Auto auf einer regelmäßig gefahrenen Strecke anders verhält. Auch wenn uns Audi einredet, daß "Leistung und Drehmoment unverändert bleiben werden" nach dem Update, und sich "bisher noch kein anderer beschwert hat ..." :-((