2-Takt Öl bei aktuellem CR-TDI?
Hallo
Touran 1,6 Diesel 105 PS mit PDF
bekomme nächste Woche meinen neuen Touran.
Jetzt meine Frage: will nicht irgendein gebrechen haben mit der Hochdruckpumpe oder Einspritzdüsen haben.
Habe gehört das man ein 2 Takt öl zum Tanken beigeben soll/kann so 100ml-200ml auf einen Tank.
Was sagt ihr?
oder wo kauft ihr so einen Zusatz oder öl?
mfg
Beste Antwort im Thema
Die Praxis mit 2-Takt-Öl als Zugabe sagt was ganz anderes: hervorragende Ergebnisse, Motor ist absolut besser gepflegt, AU-Werte sollte man sich anschauen...absolute Hammer. Ich mache es seit 6 Jahren und kann nichts Negatives berichten. Im Gegenteil: nur positives - leiser, bessere Abgaswerte, niedriger Verbrauch (ca. 0,5l/100km) usw.
In diesem Sinne
Gruß
Peter
64 Antworten
Jetzt ist die Fragen, was machen die ganzen Neuwägen im Ausland die mehr Schwefel im Sprit haben?
Die haben vielleicht andere gesetzliche Grenzwerte. Keine Ahnung.
Im Ausland werden z.Teil diverse Dinge anders gehandhabt. Ist in diesem Zusammenhang auch relativ wurscht.
Es geht um die aktuellen Vorschriften für Dieselkraftstoff in D und wenn man die einhalten will, dürfte das mit 2-T-Panscherei eventuell schwierig werden.
Zitat:
Original geschrieben von navec
Falls mein aktueller Grenzwert für Schwefel in Dieselkraftstoff richtig ist:ab 2009: 0,001%
...wird wohl nahezu jede Beigabe zum Dieselkraftstoff, die im Verhältnis 1:200 beigemischt wird und nur 0,1% Schwefel enthält, den Schwefelgehalt des Diesels auf über 0,001% bringen, es sei denn, dass der reine Dieselkraftstoff bereits weniger als 0,0005% Schwefel enthält.
Ab 0,2% Schwefel im 2-T-Öl wäre es dann absolut nicht mehr möglich bei 1:200 noch mit legalem Dieselkraftstoff zu fahren.Welche Schwefelgehalte haben denn gängige 2-T-Panscher-Öle?
Hiho
aktuelle 2 takt öle ( teilsynth) enthalten ca 0.04-0.06 Sulfatbeimischung soweit ich weiß ...
Gruss Dirk
Zitat:
Original geschrieben von Provaider
Jetzt ist die Fragen, was machen die ganzen Neuwägen im Ausland die mehr Schwefel im Sprit haben?
Eben!
Die selben Fahrzeuge müssen sich mit Schwefelgehalt bis zu 10.000ppm abfinden...
Ok, das geht dann teils auch nicht gut, wenn der DPF sich nicht immer erfolgreich regeneriert hat.
Für uns gelten <10ppm, bis 500ppm ist auch noch alles in Ordnung.
Erst >500ppm werden verkürzte Dieselfilter- und Ölwechselintervalle vorgeschrieben.
Georg
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Nochmal:
Ich habe nicht geschrieben, dass die 2-T-Panscherei dem Motor aufgrund von zu hohem Schwefelanteil im Diesel schadet, sondern dass es (wahrscheinlich) in Deutschland illegal ist, den Diesel so zu verändern, dass der in D gültige Schwefelanteil überschritten wird.
Ab ca. 0,1% Schwefelanteil im 2-T-Öl aufwärts dürfte es grenzwertig werden.
Die frage ist doch eher wie will man Rausfinden ob der Diesel nun den richtigen Schwefelgehalt hat? Das geht auf der straße nicht, da brauchst schon ein bisschen mehr Technik als die Rennleitung besitzt. Dazu kommt das man erstmal nicht nachweisen kann das du dort was hinzugefügt hast, könnte ja auch im Tankwagen oder sonst wo passiert sein.
Ich denke die staatlichen Organe haben andere Probleme als zu Kontrollieren ob dein Kraftstoff alle werte nach DIN-EN 590 einhält. Solange du kein Heizöl benutzt, ist es denen wohl ziemlich gleichgültig.
Welchen Teil an dem Wort "illegal" hast du nicht verstanden?
Und nein, ich habe auch nichts darüber geschrieben, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass irgend etwas "heraus kommt"...
Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand wegen zu schnellen Fahrens erwischt wird, ist auch ziemlich klein, da offenbar viele Fahrer zu schnell fahren. Offiziell nicht in Ordnung ist aber auch das.
Wo steht das es illegal ist? Gibt es ne Pflicht was in den Tank füllen muss? Warum wird mein versteuerter Sprit auf einmal illegal weil ich etwas hinzufüge? Solange das Ausgangsmittel nicht Steuerbegünstigt war ist das keine Steuerhinterzieheung. Ich darf ja auch Additive in den Tank leeren, für was die auch immer sind.
Ich wüsste nicht das 2T-Öl Steuerbegünstigt ist.
wer hat jetzt wieder was von steuerbegünstigt gesagt?
Wenn es in D eine Vorschrift gibt, die die irgendwelche Grenzwerte für Kraftstoff vorschreibt und du deinen Kraftstoff auf Dauer so veränderst, dass diese Grenzwerte überschritten werden, ist das definitiv illegal.
Selbstverständlich kann nicht jeder alles was Ihm so in den Sinn kommt in den Tank schütten. Deine Betriebserlaubnis gilt übrigens auch nur für legalen Kraftstoff.
Mit Steuern hat das alles so ungefähr gar nichts zu tun.
Zeig mir bitte eine Vorschrift, dir mir Vorschreibt was ich in den Tank füllen muss? Ich rede vom Gesetztgeber, nicht vom Autohersteller! Ich kenne keine, lasse mich aber gerne belehren.
Treibstoff hat sehr viel mit dem Steuerrecht zu tun. Treibstoff wird mehrfach besteuert. Steuerbegünstigte Mineralölerzeugnisse als Treibstoffe zu nutzen ist Steuerhinterziehung. Und das sieht der Staat gar nicht gerne, geht ja um sein Geld. Steuerdelikte werden vergleichsweise hart bestraft.
Das Auto muss bei der AU die Grenzwerte einhalten, und bei der Typgenehmigung. Bei der AU musst du den vorgesehen Treibstoff im Tank haben. LPG Fahrzeuge werden immer auf Benzin gestestet auch FFV. Es gibt keine Abgasnormen für E85 oder LPG. Den bei der Typisierung wird ein Sonderkraftstoff verwendet. Dieser ist speziel formuliert, sehr teur und man kennt die genaue Zusammensetzung. Dazu werden Rückstellproben vorgehalten. Und mit diesem Kraftstoff wird der ECE-Zyklus (NEFZ) gefahren und dabei müssen die zu dem Zeitpunkt gültigen Normen eingehalten werden.
Wenn der Kunde dann was anderes tank wie vorgesehen kann der Hersteller nichts dafür. Wenn er damit durch die AU fällt gibt es keine gültige HU mehr und fertig. Wenn er aber mit dem vorgesehen Kraftstoff die AU schafft gibt keine Handhabe die HU-Plakette zu verweigern.
Wenn Änderungen wie ne Gasanlage durchgeführt werden, muss der Fahrzeughalter nachweisen das durch den Einbau die Abgaswerte sich nicht verschlechtert haben. Das geht über ein Gutachten, das auf Benzin gefahren wird. Sollten die Werte innerhalb der vergeben Abgasnorm bleiben, gibt es ein Gutachten. Damit kann man die Anlage eintragen. Solche Gutachten erstellt der Hersteller von solchen Anlagen. Die Kosten werden einfach auf den Verkaufspreis umgelegt.
Zitat:
Zeig mir bitte eine Vorschrift, dir mir Vorschreibt was ich in den Tank füllen muss? Ich rede vom Gesetztgeber, nicht vom Autohersteller! Ich kenne keine, lasse mich aber gerne belehren.
Zeig mir die Vorschrift (z.B. eine Ausnahmeverordnung für Panscher...), die dir erlaubt, den unstrittig gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert für Schwefel durch Manipulation am Kraftstoff dauerhaft zu überschreiten.
Zitat:
Original geschrieben von navec
Zeig mir die Vorschrift (z.B. eine Ausnahmeverordnung für Panscher...), die dir erlaubt, den unstrittig gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert für Schwefel durch Manipulation am Kraftstoff dauerhaft zu überschreiten.
Wieso, er ist doch Endverbraucher also muss er auch keinen Nachweis führen wieviel Promille Schwefel enthalten sind. Das wäre alles nur ein Thema wenn er eine Tankstelle hätte und würde Panschen 😁.
Immerhin gibt es ja auch genügend Kraftstoffzusätze die nicht besonderst Umweltfreundlich sind, siehe auch diverse Bleizusätze für Oldtimer die darauf angewiesen sind.
In unserem Lande wird ja viel regelmentiert aber ein Verbot mit nicht steuerbefreitem/begünstigen "Additiven" seinen Sprit zu panschen (und somit eine Tankfüllung noch Steuerlich aufwertet) für den Endverbraucher dürfte es wohl kaum geben.
Ich pansche auch, allerdings mit im freien Handel erhältlichen Additiven welche aber den gleichen Effekt haben, womöglich auch nicht viel andere Inhaltstoffe haben aber auf jeden Fall das Abgasverhalten beeinflussen.
Ich habe noch keinen Hinweis gelesen das man durch das beimischen gegen Gesetze verstößt 😕
Die Ursprungsfrage war ja eigentlich ob es bei CR schadet und nicht ob es erlaubt ist.
Gruß
Markus
Zitat:
Die Ursprungsfrage war ja eigentlich ob es bei CR schadet und nicht ob es erlaubt ist
...genau und ich hatte ursprünglich nur darauf hin gewiesen, dass durch die Panscherei der Schwefelgrenzwert im Diesel überschritten wird.
Mehr nicht.
hiho
mal nen kleine Zwischenfrage :
Was machen denn die PÖL-Fahrer (sofern es noch welche gibt ) die nen 1-Tank System haben ....
Diesel an der Tanke tanken ..ab zum Aldi und mal locker xx Liter Salatöl oben drauf ...
leider weiß ich nicht den Schwefelgehalt von Salatöl ..dürfte aber nix zur Sache tun weil ich ja....
Zitat : .....durch Manipulation am Kraftstoff .....
egal wäre welchen Wert ich am "original" Treibstoff verändere ......
Gruss Dirk
Nun, und wenn etwas beigemischt wird, das die Abgaswerte verschlechtert, dann erfüllt das Fahrzeug unter Umständen nicht mehr die eingestufte Euronorm.
Und wenn die Euro5 Grenzwerte nicht mehr eingehalten werden, weil was beigemischt wird, sondern nur noch die Euro 4 oder noch weniger, dann ist das eben nicht erlaubt.
Somit wäre ein höherer Steuersatz nötig, Folge: Fahren ohne Betriebserlaubnis und Steuerhinterziehung.