ForumCorsa C & Tigra TwinTop
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Corsa
  6. Corsa C & Tigra TwinTop
  7. 2. Nebelschlussleuchte anklemmen

2. Nebelschlussleuchte anklemmen

Opel Corsa C
Themenstarteram 9. April 2013 um 13:22

Hey Leute,

Hat Jemand Ahnung von Elektrik? Ich will meine 2. Nebelschlussleuchte am Wagen anklemmen und wollt dies jetzt über eine Art Splitter machen, sprich son "T". Wie heißt son Teil denn richtig? Oder würde da Jemand anders Vorgehen? Der Stromverlust ist übrigens kein Problem, da kommen denn einfach LED Birnen rein und gut.

Ähnliche Themen
18 Antworten

Du meinst eine Lampe in den rechten Reflektor?

Der ist verschloßen, du müsstest an der Stelle ein Loch reinbohren.

Und ob man da ne fassung einsetzten kann, keine ahnung ^^

Ich musste ein Loch reinbohren um den ganzen Dreck da rauszukriegen ( Voll mit Wasser und !?Algen?! )

Kauf von ebay.uk.com eine Nebelschlußleuchte und gut ist ;)

Beim anklemmen muss du es parallel schalten. Grau = Masse, dann noch die Schaltleitung. Kann dir leider nicht sagen welche Farbe die hat.

Und am besten löten!

MfG.

Themenstarteram 9. April 2013 um 15:16

und wie mach ich das denn am dümmsten? weil bei paralell, müsste ich da denn von der linken NSL irgendwo am kabel n stück abisolieren und denn einfach die entsprechenden kabel da anlöten und anschließend alles mit isolierband umwickeln?

Ja... erst löten, wenns geht dann mit Schrumpfschlauch und am ende noch mit Isoband sichern.

EDIT: In der Stoßstange hast du die Halter für das Kabel schon vorhanden.

Themenstarteram 9. April 2013 um 15:54

ok danke! bei uk ebay kann ich leider keine finden bei der es wirklich einsehbar ist bzw. dabei geschrieben, dass eine lampenfassung vorhanden ist. werd wohl mal zum vertragshändler tigern und da ma nachhaken was die fürne importierte von vauxhall wollen...

Ist das in Deutschland überhaupt erlaubt ?

Nein ist es nicht. Die STVZO spricht immer nur von Nebelschlussleuchte, also einer und nicht zwei.

Mal ehrlich? Wer benutzt die Nebelschlussleuchte überhaupt? Ich habe jetzt 9 Jahre den Lappen und bin ca. 700.000 km in dieser Zeit gefahren, aber die Nebelschlussleuchte habe ich noch nie eingeschaltet, allein schon weil ich mir nicht die 50 Km/h Höchstgeschwindigkeit auf erlegen möchte.

am 9. April 2013 um 20:13

Zitat:

Original geschrieben von LordZwiebel

Nein ist es nicht. Die STVZO spricht immer nur von Nebelschlussleuchte, also einer und nicht zwei.

Mal ehrlich? Wer benutzt die Nebelschlussleuchte überhaupt? Ich habe jetzt 9 Jahre den Lappen und bin ca. 700.000 km in dieser Zeit gefahren, aber die Nebelschlussleuchte habe ich noch nie eingeschaltet, allein schon weil ich mir nicht die 50 Km/h Höchstgeschwindigkeit auf erlegen möchte.

Hmm das mit den 50 km/H wusste ich nicht. Die Nebelschlussleuchte hatte ich glaube nur einmal an, denn ich halte mich an die <50 m Sichtweite. Und dann fährt man ohnehin kaum viel schneller als 50 km/h...

Viel nerviger finde ich die Leute auf der Autobahn, die meinen bei Nebel müsse man generell die Schlussleuchte einschalten, das blendet extrem. Aber diese Helden haben von 50 km/h auch noch nie was gehört :P,

Hier der Artikel

Wo bitte in der StVZO steht das denn?

Da wird wieder groß behauptet und nix geliefert.

Zitat:

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte, ausgerüstet sein.

Zitat:

(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1 000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

Quelle StVZO. § nenn ich nicht - vielleicht sucht LordZwiebel mal durch, er kennt sich wohl aus.

Bei Motortalk findest du zum beispiel sogar ne eingetragene NSL rechts

http://www.motor-talk.de/.../gsi2-i204192128.html

Eigentlich Unsinn, aber waynes freut.

 

Beim Facelift sind die 250 mm durchaus auch bei Tieferlegungen interessant... Es gibt nicht nur Frontscheinwerferhöhen oder Kennzeichenhöhe zu beachten...

 

Und man muß das Ding nicht bei Ebay kaufen - es gibt sogar ne ganz normale "deutsche" (im Sinne von normal bestellbar, nicht so wie Vauxhall Grill) Teilenummer dafür. Wurde nur nie ab Werk eingebaut und nie Kabel verlegt.

Das Ebay Teil ist zwar billig, aber

Zitat:

NO BULBS OR BULB HOLDERS PROVIDED

Kann man natürlich machen.

 

Ich empfehle aufm Schrott einen passenden Gegenstecker mit etwas Kabel hintendran zu besorgen. Das an der Lampenfassung direkt irgendwie anzulöten find ich unschön - besser man lötet rein die Kabel.

Das ist nur als Beispiel gedacht.

Weils angeblich dort keine gibt.:)

am 11. April 2013 um 4:48

2 sind erlaubt, ich habe gerade den Fahrlehrer meines Vertrauens konsultiert :D

Zum Anklemmproblem: Suche dir einfach die Leitung, die die schon vorhandene Leuchte versorgt (+!).

Dann besorgst du dir einen T-Quetschverbinder. Die werden auf die Leitungen geklemmt und mit einer Kombizange zugedrückt. Dabei wird die elektrische Verbindung hergestellt und die Sache ist auch wasserdicht. Die abzweigende Leitung verbindeste mit deiner Zweitlampe, Minuspol kommt an Masse (bei LED ist die Polung zu beachten, Glühbirnen isses egal).

Trotzdem würde ich dir raten, mit deiner Eigenkonstruktion das beim TÜV abklären zu lassen, sowas muss eingetragen werden wenns keine E-Zulassung hat.

Gruß Tobias

Hallo Laxila,

ich möchte Dich nicht von Deinem Vorhaben abbringen oder gar "bekehren", aber zumindest meine Erfahrungen im Nebel kundtun um die Sache ggf. nochmal zu überdenken:

Ich war schon relativ oft in extrem dichtem Nebel unterwegs und ab und zu sieht man Fahrzeuge mit 2 NSL (ich glaub Nissan macht das gerne).

Dabei finde ich 2 NSL extrem gefährlich weil man dann fast keinen Unterschied mehr zum Bremslicht erkennen kann.

Wenn nur eine NSL leuchtet sieht man das Fahrzeug und sobald es links und rechts "hellrot" wird weiß man: Achtung er bremst !

Wenn permanent links und rechts die NSL "hellrot" leuchtet fällt der Unterschied zum Bremslicht kaum noch auf (gerade in dichtem Nebel) und die Gefahr eines Auffahrunfall ist meines Erachtens deutlich höher.

Viele Grüße

Peter

 

lt. StVZO > § 53d sind eindeutig 2 NSL erlaubt.

ich teile jedoch die vorherige ansicht, dass 2 NSL eher zur unübersichtlichkeit beitragen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen