2.0 tdi 103 kw höchstgeschwindigkeit ????
hi
SUFU brachte nix!!!
habe bei meinen golf festgestell, das er immer nur die 209 km/h höchstgeschwindigkeit erreicht.
das heißt ich habe es so ausprobiert:
1 person vollgas 209 km/h berg runter und hoch.
2 personen vollgas 209 km/h berg runter und hoch.
4 personen vollgas 209 km/h berg runter und hoch.
immer noch mit 5 und 6 gang!
laufleistung 14000 km
luft im reifen immer 2,6 bar auf 17 zoll porto felgen.
ich habe das gefühl, das er arg abgeregelt ist, weshalb ich mich sehr wundere.
normalerweise mußte er doch allein berg runter etwas mehr schaffen oder?
Ist jemand schneller???
DAnke!!!
Beste Antwort im Thema
..oh man.. wenn man das hier liest...
--> 140 PS... bis 220 km/h superfix .... ist schon ein Widerspruch in sich...
Es sind 140 PS !!!! Keine 200 PS !!!
...wenn ein TDI bei 209 nicht mehr weiterkommt, dann fehlt da einfach die Leistung 😁 Schalte einen Gang runter, dann dürfteste genug Leistung haben um den in (Drehzahl !! ) - Begrenzer zu drehen....
Fakt ist auch, dass für die Höchstgeschwindigkeit das Gewicht zu 99% egal ist...lediglich die Beschleunigung wird gedämpft...sprich es dauert mit mehr Gewicht länger bis man auf Vmax angelangt ist...
Ich habe selbst einen Polo mit 131 PS TDI...eingetragen mit 206 km/h ... die erreicht er auch... aber halt KEINE 220 oder 230 km/h ... da fehlt einfach die Leistung...das kann sich jeder auch gerne errechnen... das ist eine natürliche Begrenzung lol
Wenn dann manchmal Leute mit ihren 75 / 80 / 90 PS Autos ankommen und fragen wie schnell meiner läuft, dann gucken die immer doof, dass meiner ja "nur" 206 läuft... weil ihre Autos ja schon "200" laufen... neulich fuhr ich dann mal mit einem der Schnacker mehr oder weniger in Kolonne über die AB... da fehlten eher so 20-30 km/h Endgeschwindigkeit... echte Geschwindigkeit und Gelaber sind halt zum Glück doch immer noch 2 Welten 😉
--> ein "normales" Auto (wie ein Golf 6) mit 140 PS wird einfach keine 220 oder 230 laufen...nackte Physik...
210 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Baldipata
Was Stefan sagt, kann ich bestätigen. Der 1.9 TDI Blue Motion dreht bei VMAX erst ca. 3500 Touren, es ist also noch Spielraum bis 4100 Touren vorhanden.Zitat:
Original geschrieben von KKJudge
[...]
Die Aussage von VW dass die Geschwindigkeit nicht gedrosselt wird ist faktisch vielleicht richtig, aber sachlogisch fast schon lächerlich, weil begrenzte Motordrehzahl im höchsten Gang heißt zwangsläufig begrenzte VMAX. Wenn der Motor nicht höher drehen "darf" geht es eben auch bergab keinen einzigen km/h schneller.[...]
Der Blue Motion hat auch eine komplett andere Übersetzung als der normale 1.9 TDI mit 6-Gang (habe übrigens das 6-Gang DSG, da gibt es auch keine Spargänge). Ich kann nur für die "normalen 1.9 TDIs und 2.0 TDIs reden und da gibt es auch die 4100er Drehzahlsperre nur im höchsten Gang, nicht in den niedrigeren Gängen - diese können "merkwürdigerweise" bis 4300 nach Bedarf gezogen werden.
Beim Blue Motion kann es daher gut sein, dass der schon bei 3500 Umdrehungen im höchsten Gang "Stop" macht. Da kann ich aber nichts zu sagen. Ist wie gesagt bei 5 Gängen auch anders übersetzt.
Moin!
Zitat:
Original geschrieben von KKJudge
Am letzten Absatz merke ich, dass wir wohl komplett an einander vorbeireden :-)
Ich rede nicht vom normalen Drehzahlbegrenzer, den jedes Auto hat, sondern von einer künstlichen elektronischen Drehzahl-Sperre im höchsten Gang die seit ca. 2 Jahren in die Elektronik von den VW-TDIs eingearbeitet wurde, die verhindert, dass ein Auto, vor allem bergab, über eine vom Hersteller festgelegte Drehzahl läuft - obwohl es noch mehr könnte, bevor die Naturgesetze greifen!
Stimmt, dann meinen wir etwas anderes 😉
Genau DAS habe ich nämlich mit "hinein interpretieren" gemeint, genau das gibt meines Erachtens nach die Aussage von VW nicht her, die nur auf eine abgeregelte Motorhöchstdrehzahl (unabhängig von dem Gang, der gerade eingelegt ist) abstellt.
Daß diese Abregeldrehzahl im höchsten Gang eine andere ist als in den Gängen darunter, ließe sich dort durchaus hinein interpretieren, wenn man es denn will, aber die Kernaussage der Mail gibt das nicht her, das klingt für mich nach dem normalen Drehzahlbegrenzer.
Aber Du hast insofern wieder recht, als die ganze Diskussion ziemlich akademischer Natur ist, wenn das Auto die eingetragene Vmax erreicht ist eigentlich alles gut, niemand hat einen Anspruch darauf, daß das Auto bergrunter noch schneller läuft 😁
Gruß
Stefan
hi, sorry dass ich mir nicht alles durchgelesen habe. Es ist bestimmt schon einem Schlaumeier vor mir aufgefallen 😁 Ich schreibs trotzdem:
Aber ihr dürft meiner Meinung nach nicht Äpfel mit Birnen vergleichen (5 Gang 110PS TDI (vmax im höchsten Gang) und 140PS TDI (vmax im vorletzten Gang)) - Welchen Sinn sollte es machen, im 6. Gang beim 140PS TDI die Drehzahl zu begrenzen? Bei 4000 würde der doch schon ~260 fahren.
Hallo Leute,
wie schon bemerkt wird der 119g 110PS auf jeden Fall in der Geschwindigkeit begrenzt.
Meiner fährt auch laut Tacho genau 199Km/H, bergab und bergauf, Drehzahl bei Top-Speed 3400U/min.
Die ganze Geschichte wird durch das Motorsteuergerät begrenzt.
Ich habe auch allerdings serienmäßig 195/65R15T auf meinem Golf, die ja auch nur bis 190Km/H gefahren werden dürfen, wahrscheinlich ist das auch schon ein Grund für die Begrenzung.
Das VW nicht in das Steuergerät eingreifen darf ist allerdings Quatsch, es gibt einen Anpasskanal im MSG wo die Geschwindigkeit eingegeben werden kann.
Gruß
T. aus D. bei W.
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Moin!
Zitat:
Original geschrieben von GolfVITDI
Meiner fährt auch laut Tacho genau 199Km/H, bergab und bergauf, Drehzahl bei Top-Speed 3400U/min.
Die ganze Geschichte wird durch das Motorsteuergerät begrenzt.
Ich habe auch allerdings serienmäßig 195/65R15T auf meinem Golf, die ja auch nur bis 190Km/H gefahren werden dürfen, wahrscheinlich ist das auch schon ein Grund für die Begrenzung.
Wenn das so ist wie beschrieben, wäre das rechtlich nicht zulässig, wenn die Reifen der Grund wären müßte die Begrenzung deutlich früher eingreifen.
Ein Fahrzeug, welches mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 190 km/h eingetragen ist, darf nicht auf T-Reifen ausgeliefert werden. Es muss dort ganz im Gegenteil ein Puffer vorhanden sein für Serienstreuung / Beragbfahrten, so dass die zulässige Grenze bei einem T-Reifen eher bei 180 km/h liegt (dafür gibt es Berechnungsformeln).
Zulässig wäre so etwas lediglich bei Winterreifen, wo dann aber eine entsprechende Kennzeichnung im Innenraum mittels Aufkleber "Max 190 km/h" vorgeschrieben ist.
Gruß
Stefan
Hallo,
so ist es bei mir verbaut und ich muss Dir Recht geben, und so wird der Wagen auch angeboten.
Habe ich noch gar nicht drüber nachgedacht, eigentlich dürfte der Wagen auch so keinen TÜV bekommen.
Der Wagen ist schlauerweise mit 190Km/H angegeben, also ist VW wieder raus.
MfG
Torsten
Zitat:
Original geschrieben von GolfVITDI
Der Wagen ist schlauerweise mit 190Km/H angegeben, also ist VW wieder raus.
MfG
Torsten
Das klappt so aber nicht. Mein Alter war auch mit 235Km/h angegeben und ich durfte keine V-Reifen (240 Km/h)
fahren. Sind denn die T-Reifen auch so im Fahrzeugschein eingetragen?
Moin!
Zitat:
Original geschrieben von Amok83
Das klappt so aber nicht. Mein Alter war auch mit 235Km/h angegeben und ich durfte keine V-Reifen (240 Km/h)
fahren. Sind denn die T-Reifen auch so im Fahrzeugschein eingetragen?
Möglich wäre das, und zwar dann, wenn der Wagen technisch auf diese 190 km/h begrenzt ist und nicht schneller werden kann.
Wenn also die 199 km/h auf dem Tacho echten 190 km/h entsprechen.
DAS wäre dann auch endlich eine vernünftige Erklärung für eine Abregelung der Höchstgeschwindigkeit bei exakt diesem Modell, wenn bei diesem Modell immer T-Reifen verbaut werden, eventuell weil diese rollwiderstandsärmer sind.
Gruß
Stefan
Allsoooo,
heute hatte ich endlich die Möglichkeit meinen 103kw statt im sechsten nun im 5.Gang bezüglich Vmax zu testen. Und was soll ich euch sagen?
Dasselbe in Grün: bei (4400 U/min) genau Tachostrich 220 war Schluß, Ende, Aus.
Auch bergab "und mit Rückenwind" ging nicht mehr.
Tachonadel wie angenagelt.
Das ist für mich der Beleg dass MEIN 103kw Tdi bei Werksangabe 207 km/h abgeregelt ist.
Er könnte schneller, darf aber nicht.
Krass :/. Wenn man bedenkt dass ich bergab mit meinem 81kW schon die 230 auf der Uhr hatte und laut Navi 216 :/... Bin im übrigen mit meinem 5. (also dem höchsten) bei 220 auf 4100U/min. Wo wäre dort dein 6.?
Kann mir das mit den abregeln auch nicht vorstellen. Warum sollte VW den Motor im höchsten Gang schützen wenn man ihn im Gang darunter zerstören kann, bzw. er geht in den Begrenzer.
Plausibel wäre für mich die sehr stark abfallende Leistungskurve nach der Höchstleistung, gepaart mit einer langen Übersetzung, die ein Diesel nunmal hat.
Der Vorteil des Bergab wird praktisch durch den Leistungsverlust durch höheren Drehzahl nach Nennleistung plus langer Übersetzung aufgefressen. Da frühere Diesel nicht ganz so lang übersetzt waren ging eben noch was.
Hier mal die Leistungskurve eines 2.0TDI.
----->KLICK<-----
Von 4000 zu 4500 Umdrehungen verliert er schon 23KW. Sind etwa 31PS Verlust bei 500U/min. Wie steil muß der Berg sein um gepaart mit langer Übersetzung noch schneller zu werden.
Also ich habe füheer auch nicht eine Abregelung geglaubt, aber seit es den DPF gibt, gibt es bei VW auch Fahrzeuge die abgeregelt werden. Ich denke daher, das hat ausschließlich mit dem DPF zu tun.
Vielleicht hat VW Angst, dass die Leute mit Dauervollgas über die Bahn brettern und dadurch der DPF Schaden nimmt. Das ist meine Theorie.
@RV112XY: Mich würde interessieren mit wie viel dein 110PS Golf in der Höchstgeschwindigkeit angegeben ist, mein 119g ist mit 190 KM/H angegeben.
Und er fährt laut Tacho 199 und kein KM/H schneller, obwohl ich das Gefühl habe er könnte mehr.
Danke
Gruß
Torsten
Zitat:
Original geschrieben von Holsteiner72
Moin!
Zitat:
Original geschrieben von Holsteiner72
Wenn das so ist wie beschrieben, wäre das rechtlich nicht zulässig, wenn die Reifen der Grund wären müßte die Begrenzung deutlich früher eingreifen.Zitat:
Original geschrieben von GolfVITDI
Meiner fährt auch laut Tacho genau 199Km/H, bergab und bergauf, Drehzahl bei Top-Speed 3400U/min.
Die ganze Geschichte wird durch das Motorsteuergerät begrenzt.
Ich habe auch allerdings serienmäßig 195/65R15T auf meinem Golf, die ja auch nur bis 190Km/H gefahren werden dürfen, wahrscheinlich ist das auch schon ein Grund für die Begrenzung.
Ein Fahrzeug, welches mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 190 km/h eingetragen ist, darf nicht auf T-Reifen ausgeliefert werden. Es muss dort ganz im Gegenteil ein Puffer vorhanden sein für Serienstreuung / Beragbfahrten, so dass die zulässige Grenze bei einem T-Reifen eher bei 180 km/h liegt (dafür gibt es Berechnungsformeln).Zulässig wäre so etwas lediglich bei Winterreifen, wo dann aber eine entsprechende Kennzeichnung im Innenraum mittels Aufkleber "Max 190 km/h" vorgeschrieben ist.
Gruß
Stefan
Beim BMW 118d mit DPF und 143 PS ist es wegen Runflatreifen folgendermaßen:
Abregelung über die Kraftstoffzufuhr (sieht man deutlich am BC) bei 210Km/h. Tachoanzeige 223. Bereifung 205/55 R 16 H.
Drehzahl bei V-Max = 3750 U/min.
Vielleicht kann das euren Streit ein bisschen schlichten.
Zitat:
Original geschrieben von GolfVITDI
@RV112XY: Mich würde interessieren mit wie viel dein 110PS Golf in der Höchstgeschwindigkeit angegeben ist, mein 119g ist mit 190 KM/H angegeben.
Und er fährt laut Tacho 199 und kein KM/H schneller, obwohl ich das Gefühl habe er könnte mehr.
Danke
Gruß
Torsten
Da sind doch auch nur T - Reifen drauf, also bis 190, oder?