18 Zoll Felgen
Hallo Ihr lieben,
Würde an meinem neuen B8 Comfortline gerne 18 Zöllner montieren da er momentan auf 16 Zöller fährt. ...
Möchte aber keine Tieferlegung vornehmen, da der Komfort momentan super ist. Habe aber angst das er danach ausschaut wie ein Tiguan? ?? Hat jemand von euch evtl. Fotos von 18 Zöller auf normalen Fahrwerk? ??
Vielen Dank
Andi
Beste Antwort im Thema
Ich finde, auf 18 Zoll sieht der B8 richtig geil aus.
18 Zoll Dartford auf Normalfahrwerk.
972 Antworten
Zitat:
@je007 schrieb am 27. Oktober 2019 um 17:53:05 Uhr:
Habe mir ebenfalls die Monterey für den Winter zugelegt. Fahrwerk ist Standard.
Habe meine ohne Beschädigungen für ca. 850 bei eBay-Kleinanzeige gekauft. (ohne Reifen)
Zwischenzeitlich habe ich auch eine Abnahme beim Tüv für die Felgen/ Reifen machen lassen.
Der Tüv-Prüfer meinte, es war sehr hilfreich, dass ich den Reparaturleitfaden von VW dabei hatte. Daraus konnte man ersehen, dass diese Felgen für dieses Fahrzeug zugelassen sind.
Daraufhin hat er dann nur die Nummern der montierten Felgen mit denen aus dem Leitfaden verglichen und alles war in Ordnung.
Zum Schluss habe ich dann das Dokument bekommen, welches im Anhang zu sehen. Dieses muss ich nur im Fahrzeug mitführen und ich muss den Fahrzeugschein nicht ändern lassen. Kann bei der nächsten Änderung des Scheines mitgemacht werden.
Auch über den Preis war ich sehr erstaunt; 42€ für die Tüv-Abnahme sind günstig.
Kleine Anmerkung: bei uns hier im Süden der Republik darf nur der Tüv Felgen-/ Reifenkombinationen eintragen. Der Dekra-Prüfer, den ich zuerst angesprochen hatte, sagte nur, dass sie das nicht dürfen.
Interessant. Ich war auch beim TÜV Süd. Das hätte mir ein bisschen Geld und Aufwand fürs Abnehmen und Eintragen der Felgen erspart.
Ich finde es generell ein wenig komisch, dass dieser Aufwand überhaupt betrieben werden muss. Man stelle sich vor es stehen zwei Passat von Käufer A und B nebeneinander. Käufer A hat beim Bestellen des Autos das Kreuz bei 18“ gemacht und darf diese einfach fahren. Käufer B hat das Kreuz bei 18“ nicht gemacht und hat dann nur 16 oder 17“ bekommen. Nun möchte er oder vielleicht der nächste Besitzer (so wie ich) aber auch gerne die 18“ fahren. Dafür müssen diese aber extra! abgenommen werden, obwohl nebendran der Passat von Käufer A steht und es keine Unterscheide zwischen den zwei Autos gibt.
Ich habe mich damals eh gefragt, was der Prüfer da eigentlich prüfen will. Es war sehr unwahrscheinlich irgendeine Unstimmigkeit zu finden, die gegen ein positives Prüfungsergebnisse gesprochen hätte.
dafür gibt es eine abe/teilegutachten.
meine winterreifen darf ich eintragungsfrei tragen. naja zumindest vom reifenhersteller her. mein fahrwerkshersteller sagt da was anderes (der will mit nicht original bereifung eine einzelabnahme ). aber mit Standardfahrwerk langt das mitführen einer abe.
man muss genau lesen, was wo steht. und die kombination machts.
Zitat:
@Timmota schrieb am 5. November 2019 um 15:04:28 Uhr:
dafür gibt es eine abe/teilegutachten.
meine winterreifen darf ich eintragungsfrei tragen. naja zumindest vom reifenhersteller her. mein fahrwerkshersteller sagt da was anderes (der will mit nicht original bereifung eine einzelabnahme ). aber mit Standardfahrwerk langt das mitführen einer abe.
man muss genau lesen, was wo steht. und die kombination machts.
Das trifft aber nur für Zubehörfelgen zu. Bei Originalfelgen von VW ist das nicht so. Hier muss eine Einzelabnahme erfolgen (wenn nicht in den COC-Papieren eingetragen), da VW hier keine generelle ABE/Teilegutachten vergibt. Ist laut TÜV-Prüfer völliger Blödsinn, aber gegen den großen Konzern hat man leider keine Chance.
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Das was bei dir gemacht wurde ist eine Änderungsabnahme §19, die ist deutlich günstiger und darf schon immer bei allen Prüforganisationen gemacht werden.
Wenn du z.B. Federn und Räder tauschst brauchst du eine Einzelabnahme nach §21. Da war es bisher so geregelt, dass in den alten Bundesländern das nur der TÜV darf und in den neuen nur die DEKRA. Seit 22.03.2019 ist dies aber aufgehoben und es dürfen jetzt in allen Bundesländern alle Prüforganisationen die §21 Sachen machen, sofern sie die entsprechende Weiterbildung dafür besitzen. Da sollte sich deine DEKRA Stelle vielleicht mal auf den aktuellen Stand bringen, dort würde ich dann aber mit sowas auch nicht hingehen, wenn die nichtmal wissen, dass sie das dürften...
Wobei wir hier wieder beim Reifenleitfaden von VW sind, wenn es um originalen VW Felgen geht.
je007 hat gemäß seinem Anhang das Reifenpaket 61 (siehe die letzten beiden Zahlen bei D.2).
Der Leitfaden sagt zum Reifenpaket 61:
235/40 R19 96W XL 8 J x 19 ET 44 - optional
235/45 R18 94W 8 J x 18 ET 44 - optional
Optional wird wie folgt beschrieben:
Zusätzlich zu dem in den Zulassungsdokumenten eingetragenen Reifenpaket ist eine Umrüstung auf abweichende Rad-/Reifenkombinationen technisch möglich. Diese sind in der Tabelle mit „Optional“ gekennzeichnet. Folgende Bedingungen müssen dazu erfüllt sein:
? Durch den Anbau einer Rad-/Reifenkombination, die nicht in den Zulassungsdokumenten oder in dem COC-Papier (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) enthalten ist, erlischt in Deutschland die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis ist das Fahrzeug einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr zu einer Begutachtung nach §19.2 / §21 StVZO vorzuführen. Anschließend ist die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis bei der zuständigen Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) zu beantragen.
? Rechtliche Bedingungen beachten ??Ratgeber Räder, Reifen - Allgemeine Informationen; Rep.-Gr. 44; Rechtliche und technische Bedingungen für das Umrüsten von Räder/Reifen-Kombinationen; Rechtliche für das Umrüsten von Räder/Reifen-Kombinationen.
? Die jeweiligen landesspezifischen Zulassungsbestimmungen sind zu beachten.
Letztlich muss er mit den original Monterey Felgen zum TÜV.
Zitat:
@je007 schrieb am 5. November 2019 um 13:32:31 Uhr:
Zitat:
@je007 schrieb am 27. Oktober 2019 um 17:53:05 Uhr:
Habe mir ebenfalls die Monterey für den Winter zugelegt. Fahrwerk ist Standard.
Habe meine ohne Beschädigungen für ca. 850 bei eBay-Kleinanzeige gekauft. (ohne Reifen)Zwischenzeitlich habe ich auch eine Abnahme beim Tüv für die Felgen/ Reifen machen lassen.
Der Tüv-Prüfer meinte, es war sehr hilfreich, dass ich den Reparaturleitfaden von VW dabei hatte. Daraus konnte man ersehen, dass diese Felgen für dieses Fahrzeug zugelassen sind.
Daraufhin hat er dann nur die Nummern der montierten Felgen mit denen aus dem Leitfaden verglichen und alles war in Ordnung.Zum Schluss habe ich dann das Dokument bekommen, welches im Anhang zu sehen. Dieses muss ich nur im Fahrzeug mitführen und ich muss den Fahrzeugschein nicht ändern lassen. Kann bei der nächsten Änderung des Scheines mitgemacht werden.
Auch über den Preis war ich sehr erstaunt; 42€ für die Tüv-Abnahme sind günstig.
Kleine Anmerkung: bei uns hier im Süden der Republik darf nur der Tüv Felgen-/ Reifenkombinationen eintragen. Der Dekra-Prüfer, den ich zuerst angesprochen hatte, sagte nur, dass sie das nicht dürfen.
Das ist so leider nicht ganz korrekt bei dir durchgeführt worden. Ich habe die ganze Sache schon 3x durch, da ich die Dartfords, Montereys und Veronas habe nachtragen lassen beim TÜV Nord. Wie auch im Leitfaden von VW beschrieben ("Satsh" hat ihn ja nochmal zitiert), MUSS eine Einzelabnahme nach §21 StVZO zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis durchgeführt werden für Rad-Reifenkombinationen, die nicht in den COC-Papieren aufgeführt sind. (ABEs gibt es bei Originalfelgen ja nicht) Die Fahrzeugpapiere müssen natürlich geändert werden. Die Einzelabnahme kostet 105€, Eintragung 15€. Dabei müssen Felgen- und Reifengröße sowie die Teilenummer der Felge eingetragen werden.
Zitat:
@johnny ramone schrieb am 5. November 2019 um 16:16:31 Uhr:
Das ist so leider nicht ganz korrekt bei dir durchgeführt worden. Ich habe die ganze Sache schon 3x durch, da ich die Dartfords, Montereys und Veronas habe nachtragen lassen beim TÜV Nord. Wie auch im Leitfaden von VW beschrieben ("Satsh" hat ihn ja nochmal zitiert), MUSS eine Einzelabnahme nach §21 StVZO zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis durchgeführt werden für Rad-Reifenkombinationen, die nicht in den COC-Papieren aufgeführt sind. (ABEs gibt es bei Originalfelgen ja nicht) Die Fahrzeugpapiere müssen natürlich geändert werden. Die Einzelabnahme kostet 105€, Eintragung 15€. Dabei müssen Felgen- und Reifengröße sowie die Teilenummer der Felge eingetragen werden.
Ich verlasse mich hier auf die Aussage des TÜV-Prüfers, der mir versicherte, dass sein Vorgehen so in Ordnung ist und damit auch die Betriebserlaubnis nicht erloschen ist.
Was soll daran falsch sein: ich könnte doch mit der Bestätigung des TÜV bei der Zulassungsstelle die Änderung des Scheines veranlassen. Daraufhin würden dann im Schein die Reifengröße 235/45R18 auf Felge 8J18 H2 ET44 drinstehen und somit wäre doch alles in Ordnung. Oder verstehe ich hier etwas falsch?
Ja. Eine Änderungsabnahme ist nicht ausreichend, du brauchst eine Einzelabnahme zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis, das steht doch schwarz auf weiß in dem Dokument von VW, das du doch auch hast. Daran hat sich TÜV-Prüfer einfach nicht gehalten. Im Zweifel wäre es zwar wohl die Schuld des Prüfers, korrekt ist es so aber definitiv nicht.
Zitat:
@johnny ramone schrieb am 5. November 2019 um 16:54:41 Uhr:
Ja. Eine Änderungsabnahme ist nicht ausreichend, du brauchst eine Einzelabnahme zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis, das steht doch schwarz auf weiß in dem Dokument von VW, das du doch auch hast. Daran hat sich TÜV-Prüfer einfach nicht gehalten. Im Zweifel wäre es zwar wohl die Schuld des Prüfers, korrekt ist es so aber definitiv nicht.
Die Eintragungen sind nun auch im Fzg.-Schein/ Brief enthalten.
Was macht das jetzt für einen Unterschied, ob hier eine Einzelabnahme nach §21 StVZO oder wie in meinem Fall, eine Änderung nach §19 Abs. 3 StVZO gemacht wurde. Die Eintragungen im Fzg.-Schein/ Brief sehen doch immer gleich aus.
Sind wir doch mal ehrlich: Eigentlich sind die Felgen für den Passat B8 zulässig, aber VW spart sich das Geld, um eine generelle ABE/ Freigabe erstellen zu lassen. So trägt der Endkunde und nicht der Konzern die Kosten.
Bei mir steht auch die Teilenr. der Felge im Fzg-Schein.
Da diese bei dir fehlt, bedeutet das doch, dass du auch andere VW-Felgen fahren könntest oder? Ich bin an die Dartford durch die Teilenr. gebunden. Möchte ich die Monterey fahren, muss ich wieder zum TÜV und Zulassung, um dies abnehmen und eintragen zu lassen.
Ja, so sieht es auch bei mir aus. Jede Originalfelge, die laut COC nicht freigegeben ist, muss mit Teilenummer einzeln abgenommen werden (deshalb auch Einzelabnahme), da sie auch unterschiedliche Traglasten (Dartford z.B. 630kg, die Monterey 640kg) haben. Das hat der TÜV-Prüfer von je007 nicht ganz begriffen, aber so kann es ihm letztlich ja auch egal sein, wenn es eingetragen wurde.
Zitat:
@olle24 schrieb am 7. November 2019 um 15:04:09 Uhr:
Bei mir steht auch die Teilenr. der Felge im Fzg-Schein.
Da diese bei dir fehlt, bedeutet das doch, dass du auch andere VW-Felgen fahren könntest oder? Ich bin an die Dartford durch die Teilenr. gebunden. Möchte ich die Monterey fahren, muss ich wieder zum TÜV und Zulassung, um dies abnehmen und eintragen zu lassen.
Der TÜV-Prüfer hat mir das optionale Reifenpaket 62 für 18" Felgen eingetragen, d.h. ich darf alle VW-Felgen mit der entsprechenden Traglast in der Dimension 8 J x 18 ET 44 mit der Reifengröße 234/45 R18 (Monterey, Dartford, Marseille, usw.) montieren. Finde ich eine gute Lösung.
Er hat ein ganzes Reifenpaket eingetragen? Wie geht das denn? Das wird ja immer abenteuerlicher. Das Reifenpaket 62 beinhaltet z.B. auch die 19 Zoll Veronafelge. Ganz ehrlich, der hat das Dokument von VW überhaupt nicht verstanden oder er hat die Angaben dort bewusst ignoriert. Die Angaben in deinem Schein sind ja auch nicht auf die VW Originalfelgen, sondern auf jede 18 Zoll Felge in der Größe bezogen, was ich auch nicht ganz nachvollziehen kann, da er damit ja quasi eine ABE für jede 18 Zoll Felge in der Größe ausgestellt hat oder wie ist das gemeint?
Da hat sich die Dame von der Zulassungstelle vertan: In der TÜV-Abnahme steht alle VW LM-Felgen in 18" mit der passenden Größe, im Fzg.-Schein aber nur W LM-Felge. Die TÜV-Abnahme war eigentlich nur für alle VW 18"-Felgen im Paket 62 (keine 19"-Felgen) gedacht und nicht für für alle 18"-Felgen. Was so ein kleiner vergessener Buchstabe ausmachen kann. 😎