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18 Zoll Felgen, Radlauf ziehen?!

Audi A3 8P
Themenstarteram 16. März 2012 um 10:43

Brauch ganz dringend Hilfe!!

Hatte vor im April auf mein A3 (8P) paar neue Felgen drauf zu machen -> ASA AR1 schwarz-glanz-frontpoliert, 18", 8J, ET45.

War grade bei meinem KFZler, der hat bei seinem Felgenlieferanten angerufen ob irgendwelche Auflagen für den TÜV notwendig sind

und siehe da, angeblich müssen vorne die Radläufe gezogen werden!!! Hab aber hier schon von sehr vielen Leuten gelesen, das sie 18er, 8J mit ET45 drauf haben MIT Eintragung OHNE ziehen.

Was nun?! Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Das steht in eigentlich jedem Gutachten, das heißt noch gar nichts.

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Gibt's die Dimension nicht sogar so ab Werk?

am 16. März 2012 um 10:48

8Jx18 ET45? völlig unproblematisch... Serienfahrwerk (auch S-line) und keine Spurplatten vorausgesetzt

Diese DIM ist kein Problim :)

Themenstarteram 16. März 2012 um 10:50

ich hab ihm auch gesagt das ich mir das nicht vorstellen kann... aber es steht nun mal so in den Auflagen :(

Zitat:

Original geschrieben von Turismo444

ich hab ihm auch gesagt das ich mir das nicht vorstellen kann... aber es steht nun mal so in den Auflagen :(

Glaub ich nicht. Die Auflage FALLS NÖTIG eine Abdeckung der Laufflächen durch Verbreiterung o.ä. zu erreichen steht in jedem Gutachten... genau lesen und verstehen ist hier der Schlüssel zum Glück ;)

Themenstarteram 16. März 2012 um 10:59

Die gute Frau am Telefon meinte "Ein ziehen des Kotflügels und des Radkastens ist nötig" also das hat die vorgelesen..

ich hab halt einfach keine Lust für viel Geld Felgen zu kaufen un dann krieg ich die nicht eingetragen..

am 16. März 2012 um 11:15

Wie bereits erwähnt wurde, mit Serienfahrwerk auch S-Line, absolut kein Problem.....

Mach dir keine Sorgen! Das ist Unsinn. Wenn dein Prüfer dir sowas anlasten will, such dir nen anderen. Und wenn dein Autohaus dir die Radläufe ziehen will, frag sie mal, auf welcher rechtlichen Grundlage die dir das berechnen wollen? Die Laufflächen müssen abgedeckt sein und es muss freigängigkeit herrschen - alles andere ist Unsinn und steht nur aus Gründen der rechtlichen Rückversicherung des Felgenherstellers in den Papieren, falls da an einem Fahrzeug Unregelmäßigkeiten auftreten.

Zitat:

Original geschrieben von Turismo444

Die gute Frau am Telefon meinte "Ein ziehen des Kotflügels und des Radkastens ist nötig" also das hat die vorgelesen..

ich hab halt einfach keine Lust für viel Geld Felgen zu kaufen un dann krieg ich die nicht eingetragen..

Zitat:

Original geschrieben von Turismo444

Die gute Frau am Telefon meinte "Ein ziehen des Kotflügels und des Radkastens ist nötig" also das hat die vorgelesen..

ich hab halt einfach keine Lust für viel Geld Felgen zu kaufen un dann krieg ich die nicht eingetragen..

Wenn das wirklich dort so deutlich verlangt wird, müsstest du das auch befolgen. Meistens steht in der ABE bzw im Gutachten, wie Patrickx schon geschrieben hat, 'gegebenenfalls' oder 'wenn nötig'. Wenn das durch den Hersteller explizit vorgeschrieben ist, ist das somit verbindlich...wie das bei Betriebsanleitungen so üblich ist. Außer du findest einen lockeren Prüfer. Ich würde mir eine andere Felge aussuchen, so was kann einem im schlimmsten Fall (Unfall o. ä.) rechtlich um die Ohren fliegen.

Ich fahre auch 8x18 ET 45 mit Tieferlegung (S-Fahrwerk +20mm = ca. 45mm tiefer) Null Probleme!

Themenstarteram 16. März 2012 um 12:21

kotzt mich an. bei jedem geht das, nur bei mir net -.-

Zitat:

Original geschrieben von Turismo444

kotzt mich an. bei jedem geht das, nur bei mir net -.-

Hier ist das Gutachten. Auflage K1c meint die Dame wohl. Die sollte sich mal deutlicher ausdrücken bzw. etwas flexibler zeigen. Denn hier geht es darum, die gesetzlich vorgeschriebene Radabdeckung zu gewährleisten. Aus Erfahrung ist die Radabdeckung bei der Felgenkombi auch ohne Nacharbeiten ausreichend gegeben. Das ist das, was Snoopmasta auch meint. Viele knallen sich ja sogar noch SV darunter.

Mein Vorschlag...ausdrucken, zur Prüfstelle gehen und im Vorfeld abklären, ob auf eine Bearbeitung der Achse 1 bei ausreichender Radabdeckung verzichtet werden kann. Meiner Meinung nach sollte das trotz der Formulierung lt. Teilegutachten möglich sein.

Themenstarteram 16. März 2012 um 12:54

ok so werd ich das machen:) die solln sich mal nicht so anstellen beim scheiß Tüv^^ danke an alle!

Themenstarteram 18. März 2012 um 0:14

hab von nem Freund 18er 8J mit et35 draufgemacht, zum probieren... Gummi guckt Ca. 1,5 cm raus. könnte mit et 45 eng werden...

ET 45 vorn - Laufflächen sind abgedeckt und nix schleift. ;)

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