18 Zoll Felgen auf Passat 35i VR6????
Hallo gemeinde,
weiß jemand wie es mit den eintragen von 18 zoll felgen mit 135/35 bereifung aussieht und ob diese den Radlauf schön füllen???
Vielleicht hat jemand schon erfahrung damit gemacht wie es aussieht, was für änderungen an den radläufen gemacht werden müssen und was der Tüv dazu sagt.
mfg
Welscher
Beste Antwort im Thema
lieber A8 Passat
ich glaube keiner ist hier wirklich neidisch
Alle freuen sich wenn sich einer Mühe gibt, den 35i zu pflegen und weiterhin auf der Straße zu halten
Und es ist auch schön ,daß du das mit deinem tust . Er sieht ja auch ganz gut aus , wenn man das auf Bildern entscheiden kann.
Geschmacksfragen mal außen vor
Das Forum ist aber speziell dafür da anderen Usern bei Problemen und mit Rat und Tat zur Seite zu stehen .
es kann ja sein ,daß du wie auch immer die Räder eingetragen bekommen hast . Dennoch bleibt es so , daß deine Eintragung nicht unanfechtbar ist und im Fall der Fälle ,eines Unfalls mit Personenschäden, kannst du einen drauf lassen , daß ein Gutachter dich in der Luft zerreist und du mit einem Fuß im Gefängnis stehst.
Das ist der einzige Grund warum hier die "Pfosten die ja keine Ahnung haben" dein niedergeschriebenes Wort ,sich anmassen zu korregieren und den rechtlichen Hintergrund ein wenig zu beleuchten .
Warum ???
Um andere User vor solchen Heldentaten zu beschützen nicht den gleichen Fehler zu machen und zu versuchen den falschen Index zu kaufen und auf deufel kommraus eintragen lassen zu wollen.
Bei den Modellen mit 90 psern und auch noc die 2 liter bzw denen wo die Hinterachslast höher ist als die Vorderachslast ist , kann mann oft auch bis zur vorderachslast ablasten wenn es das gesamtgewicht zuläßt
da geht das , was du beschrieben oder gelesen hast . da verwechselst du was
Das geht beim VR aber nicht die ist nun mal leider oder zum Glück identisch.
Hier ist nicht der Platz um Heldentaten zu posten und es will dich auch keiner in deiner Checker Ehre angraben . ich glaube das interessiert keinen
Hier geht es um Hilfe anzubieten und User vor Fehlern zu bewahren .Und um Verantwortung
zweifelt keiner daran das du da irgendwas zusammenschrauben kannst das könnenund haben hier dutzende gemacht
79 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von aixcessive
nö das stimmt nicht seggl der hier Silverstone Evolution 8 215/35 R18w 86😛gibt auch noch andere semi slicks 😛
Da magst Du recht haben, das ist aber auch der einzige!😉
Aber von solchen Schrott-Reifen kann ich nur abraten!😁😁😁
Und pirelli P Zero Nero 215/35 R18 85 Y ist auch schrott reifen oder nicht ???😁😁
geht auch hatte mir auch verschiedene Spezialreifen rausgesucht 😁
also geht ja nur darum das die aussage von unserem Howdy coyboy nicht stimmt
VR6 und 18 zoll geht selbst mit 215
Zitat:
Original geschrieben von aixcessive
Und pirelli P Zero Nero 215/35 R18 85 Y ist auch schrott reifen oder nicht ???😁😁
geht auch hatte mir auch verschiedene Spezialreifen rausgesucht 😁also geht ja nur darum das die aussage von unserem Howdy coyboy nicht stimmt
VR6 und 18 zoll geht selbst mit 215
Hast ja recht!😉
Aber im Moment kommt die Größe erst mit dem noch höheren LI! Also erstmal abwarten, ob noch andere Hersteller nachziehen!
Padmann Du willst ja nur mich alten Mann ärgern ,daß ich keine 18 Zöller fahren darf .
dann kommen da 20 zoll rein mit sämtlichen Angleichungen und Einzelabnahmen materialgutachten usw und wenn es mich das letzte Hemd kostet
ne nur spaß will gar keine wenn der VR den geist aufgibt kommt die karosse auf nen jeep fahrwerk wollte ich schon immer OT off
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Zitat:
Original geschrieben von daMoMgolf3
und was muss ich ändern damit ich 18 zöller aufm vr fahren kann?MfG
felgen finden, passendes rad finden (das is das grösste problem), karosserie bearbeiten.
@aix
einen passenden 215er zu finden is aber ziemlich schwer. und wen man dann noch sieht das der 215er grad so knapp ausserhalb der toleranz liegt dann is der schonmal "legal nicht soooooo einfach fahrbar". ich würd n 225/35/18 nehmen. der spielt preislich auch in ner anderen liga, gibts an jeder ecke, plus für 80 fleppen den tacho anpassen und feddich.
ja was muss denn an der karosse geändert werden, gebördelt ist schon, kw v2 ist drin fahre momentan 17 zöller, würde man den unterschied sehen, also merkbar und so 🙂
Zitat:
Original geschrieben von daMoMgolf3
würde man den unterschied sehen, also merkbar und so 🙂
Was bitte sind das für Fragen???
Geht doch einfach mal zum nächsten Reifenhändler und stell zwei entsprechende Kompletträder nebeneinander... und dann urteile selber.
Die Frage ob 17" oder 18" stellt sich eigentlich garnicht, denn egal wie groß die Felge ist, muß der Abrollumfang des Rades immer zwischen +1% und -4% des originalen Abrollumfanges liegen. Dies wird dann über die Reifenquerschnittshöhe angepasst. Bei Abweichung zu dieser Toleranz, sind dann zusätzlich Auflagen zur Tachoangleichung, Lenkeinschlagsbegrenzung ect. notwendig..
Wichtiger beim Thema Freigänigkeit ist imho die ET und die Felgenbreite..
Letztlich bleibt dir eh nur das Probieren und das Urteil deines Prüfers, denn damit steht und fällt die Entscheidung ob überhaupt und dann mit welchen Auflagen du die Räder (in Kombi mit Fahrwerk und Lenkrad) eingetragen bekommst....natürlich nur im Rahmen einer Einzelabnahme versteht sich..
fetzer
Zitat:
Original geschrieben von fetzer91
Die Frage ob 17" oder 18" stellt sich eigentlich garnicht, denn egal wie groß die Felge ist, muß der Abrollumfang des Rades immer zwischen +1% und -4% des originalen Abrollumfanges liegen. Dies wird dann über die Reifenquerschnittshöhe angepasst. Bei Abweichung zu dieser Toleranz, sind dann zusätzlich Auflagen zur Tachoangleichung, Lenkeinschlagsbegrenzung ect. notwendig..
Wichtiger beim Thema Freigänigkeit ist imho die ET und die Felgenbreite..
öhhhh warum ins plus? die -4% ok, aber das eine ins plus?! neeeeee...
Zitat:
Letztlich bleibt dir eh nur das Probieren und das Urteil deines Prüfers, denn damit steht und fällt die Entscheidung ob überhaupt und dann mit welchen Auflagen du die Räder (in Kombi mit Fahrwerk und Lenkrad) eingetragen bekommst....natürlich nur im Rahmen einer Einzelabnahme versteht sich..
warum? den reifen nehmen der im gutachten steht (JAAAAAA es gibt 18" felgen für den 35i MIT teilegutachten!) und gut is.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
öhhhh warum ins plus? die -4% ok, aber das eine ins plus?! neeeeee...
Doch, undzwar kann man das z.Bsp. hier nachlesen
http://www.continental-reifen.de/.../beispiel_a3_de.htmlIch zitiere:
"•die Serienbereifung hat einen Norm-Abrollumfang von 1.930 mm
•der 1.Umrüstwunsch 225/40R18 XL 92W hat einen Norm-Abrollumfang von 1.945 mm und liegt mit +0,8% in der zulässigen Toleranz von +1%, ist also o.K."
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
warum? den reifen nehmen der im gutachten steht (JAAAAAA es gibt 18" felgen für den 35i MIT teilegutachten!) und gut is.
mag sein, aber es sind wahrlich nicht viele.. Und dann gelten diese Gutachten auch nur wenn sonst nix am Fahrzeug verändert wurde...ist noch ein Fahrwerk verbaut, wird dies dann in Verbindung mit der Rad-Reifenkombi eingetragen.
fetzer
thema tacho voreilung ist vom gesetzgeber eigentlich eindeutig reglementiert
die + 1% liegt im Ermessensspielraum des prüfers und wird oft unter Umständen eingetragen ist aber rechtlich nicht hinterlegt und somit besteht auch kein rechtsanspruch auf eEintragung 😉
das würde ich vorher prüfen beim eintragenden "verein "und nicht von Tüver zu tüver tingeln zu müssen
nach wie vor gilt +0 % da kann conti schreiben was sie wollen
wer es genau wissen will schaut in §57 Stvzo
Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).
Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt.
ausnahmen bei USA Importen
Zitat:
Original geschrieben von fetzer91
mag sein, aber es sind wahrlich nicht viele.. Und dann gelten diese Gutachten auch nur wenn sonst nix am Fahrzeug verändert wurde...ist noch ein Fahrwerk verbaut, wird dies dann in Verbindung mit der Rad-Reifenkombi eingetragen.fetzer
moin moin herr kaleun....
auch DAS ist schlichtweg FALSCH! "in verbindung mit" wird dir kaum einer die felgen eintragen (auch wen n fahrwerk hast). warum? ganz einfach: "in verbindung mit" heisst das das fahrwerk NUR in verbindung mit den felgen zulässig ist. was machst dann im winter? den genau in diesem falle sind deine winter bzw ALLE serien felgen nicht zulässig in verbindung mit dem fahrwerk.
spurplatten z.b. werden "in verbindung mit" eingetragen. die sind dann nur mit den felgen zulässig.
ausserdem wird das keine einzelabnahme wen du schon ein fahrwerk hast und felgen eintragen willst. warum? schau mal auf deine tüv zettel dort steht oben ganz gross "vorhanden und begutachtete anbauteile"...aus dem sinn zitiert. und genau DORT steht dann bei felgen eintragen und fahrwerk schon drinne "fahrwerk marke 0815" 😉
das is n himmelweiter unterschied. aber ich würd mich auf eine eintragung felgen in verbindung mit fahrwerk freuen.
und das mit dem 1%...wie aix schon sagte. da kann conti oder wer auch immer schreiben was sie wollen. du hast da drauf keinen rechtsanspruch.
Also ich fahre kw v2...vorn 15mm und hinten 50mm adapterplatten (5x100 auf 5x112)
Habe ein raid silberpfeil in 320mm mit airbag und audi 18 zöller
7,5x18 et....schlag mich tod...wees ick grad ne...mit 215 35 18 mit ner 84er traglast....und das ist alles eingetragen...im vr6 wohlbemerkt...habe einfach das auto ablasten lassen...und schon war gut