18 Zoll Felgen auf Passat 35i VR6????

VW Passat 35i/3A

Hallo gemeinde,

weiß jemand wie es mit den eintragen von 18 zoll felgen mit 135/35 bereifung aussieht und ob diese den Radlauf schön füllen???

Vielleicht hat jemand schon erfahrung damit gemacht wie es aussieht, was für änderungen an den radläufen gemacht werden müssen und was der Tüv dazu sagt.

mfg

Welscher

Beste Antwort im Thema

lieber  A8 Passat

ich glaube  keiner ist  hier  wirklich neidisch

Alle freuen  sich wenn sich einer Mühe  gibt, den 35i   zu pflegen und weiterhin auf der Straße  zu halten

Und  es  ist auch schön ,daß du das mit deinem tust . Er  sieht ja  auch ganz gut aus  , wenn man das auf Bildern  entscheiden kann.

Geschmacksfragen mal außen vor

Das  Forum ist aber  speziell dafür  da   anderen Usern  bei Problemen und mit Rat und  Tat zur  Seite  zu stehen .

es kann ja  sein ,daß du wie  auch immer  die  Räder eingetragen bekommen hast .  Dennoch bleibt es  so , daß  deine Eintragung  nicht unanfechtbar ist und im Fall der Fälle ,eines  Unfalls  mit Personenschäden, kannst du einen drauf lassen , daß ein Gutachter  dich in der Luft zerreist und  du mit einem Fuß im Gefängnis stehst.

Das ist der einzige  Grund  warum hier die  "Pfosten die ja  keine Ahnung haben"   dein niedergeschriebenes Wort ,sich anmassen zu korregieren und den rechtlichen Hintergrund  ein wenig zu beleuchten .
Warum ???
Um andere User  vor  solchen Heldentaten  zu beschützen nicht den gleichen Fehler zu machen und  zu versuchen   den falschen Index  zu kaufen und  auf deufel kommraus eintragen lassen zu wollen.

Bei den Modellen mit 90 psern und  auch noc die 2 liter  bzw  denen wo die  Hinterachslast höher ist als die Vorderachslast  ist , kann mann oft  auch bis  zur  vorderachslast   ablasten wenn es  das gesamtgewicht zuläßt
da  geht das ,  was du beschrieben oder gelesen hast . da verwechselst du was

Das geht beim VR aber nicht die ist nun mal leider oder zum Glück identisch.

Hier ist nicht der Platz um Heldentaten zu posten und  es  will dich auch keiner in deiner Checker  Ehre  angraben . ich glaube das interessiert keinen

Hier geht es um Hilfe anzubieten  und User  vor  Fehlern zu bewahren .Und  um Verantwortung

zweifelt keiner  daran das du da irgendwas zusammenschrauben kannst  das könnenund haben  hier  dutzende gemacht

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Zitat:

Original geschrieben von aixcessive


nö das stimmt nicht seggl   der hier Silverstone Evolution 8  215/35 R18w 86😛

gibt auch noch andere  semi slicks 😛

Da magst Du recht haben, das ist aber auch der einzige!😉

Aber von solchen Schrott-Reifen kann ich nur abraten!😁😁😁

Und pirelli P Zero Nero   215/35 R18  85 Y   ist auch schrott reifen  oder nicht ???😁😁
geht auch  hatte mir auch verschiedene  Spezialreifen rausgesucht 😁

also geht ja nur darum das die aussage von unserem Howdy coyboy nicht stimmt

VR6 und 18 zoll geht selbst mit 215

Zitat:

Original geschrieben von aixcessive


Und pirelli P Zero Nero   215/35 R18  85 Y   ist auch schrott reifen  oder nicht ???😁😁
geht auch  hatte mir auch verschiedene  Spezialreifen rausgesucht 😁

also geht ja nur darum das die aussage von unserem Howdy coyboy nicht stimmt

VR6 und 18 zoll geht selbst mit 215

Hast ja recht!😉

Aber im Moment kommt die Größe erst mit dem noch höheren LI! Also erstmal abwarten, ob noch andere Hersteller nachziehen!

Padmann Du willst  ja nur mich alten Mann ärgern ,daß ich keine 18 Zöller fahren darf . 

dann kommen da 20 zoll rein mit sämtlichen Angleichungen und Einzelabnahmen  materialgutachten usw und wenn es mich das letzte Hemd kostet

ne nur spaß  will gar keine   wenn der VR den geist aufgibt kommt die karosse auf nen jeep fahrwerk wollte ich schon immer   OT off

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und was muss ich ändern damit ich 18 zöller aufm vr fahren kann?

MfG

Zitat:

Original geschrieben von daMoMgolf3


und was muss ich ändern damit ich 18 zöller aufm vr fahren kann?

MfG

felgen finden, passendes rad finden (das is das grösste problem), karosserie bearbeiten.

@aix
einen passenden 215er zu finden is aber ziemlich schwer. und wen man dann noch sieht das der 215er grad so knapp ausserhalb der toleranz liegt dann is der schonmal "legal nicht soooooo einfach fahrbar". ich würd n 225/35/18 nehmen. der spielt preislich auch in ner anderen liga, gibts an jeder ecke, plus für 80 fleppen den tacho anpassen und feddich.

ja was muss denn an der karosse geändert werden, gebördelt ist schon, kw v2 ist drin fahre momentan 17 zöller, würde man den unterschied sehen, also merkbar und so 🙂

na dann mach doch drauf den krempel. wens net passt wirds passend gemacht oder hochgedreht.

Zitat:

Original geschrieben von daMoMgolf3


würde man den unterschied sehen, also merkbar und so 🙂

Was bitte sind das für Fragen???

Geht doch einfach mal zum nächsten Reifenhändler und stell zwei entsprechende Kompletträder nebeneinander... und dann urteile selber.

Die Frage ob 17" oder 18" stellt sich eigentlich garnicht, denn egal wie groß die Felge ist, muß der Abrollumfang des Rades immer zwischen +1% und -4% des originalen Abrollumfanges liegen. Dies wird dann über die Reifenquerschnittshöhe angepasst. Bei Abweichung zu dieser Toleranz, sind dann zusätzlich Auflagen zur Tachoangleichung, Lenkeinschlagsbegrenzung ect. notwendig..
Wichtiger beim Thema Freigänigkeit ist imho die ET und die Felgenbreite..

Letztlich bleibt dir eh nur das Probieren und das Urteil deines Prüfers, denn damit steht und fällt die Entscheidung ob überhaupt und dann mit welchen Auflagen du die Räder (in Kombi mit Fahrwerk und Lenkrad) eingetragen bekommst....natürlich nur im Rahmen einer Einzelabnahme versteht sich..

fetzer

Zitat:

Original geschrieben von fetzer91


Die Frage ob 17" oder 18" stellt sich eigentlich garnicht, denn egal wie groß die Felge ist, muß der Abrollumfang des Rades immer zwischen +1% und -4% des originalen Abrollumfanges liegen. Dies wird dann über die Reifenquerschnittshöhe angepasst. Bei Abweichung zu dieser Toleranz, sind dann zusätzlich Auflagen zur Tachoangleichung, Lenkeinschlagsbegrenzung ect. notwendig..
Wichtiger beim Thema Freigänigkeit ist imho die ET und die Felgenbreite..

öhhhh warum ins plus? die -4% ok, aber das eine ins plus?! neeeeee...

Zitat:

Letztlich bleibt dir eh nur das Probieren und das Urteil deines Prüfers, denn damit steht und fällt die Entscheidung ob überhaupt und dann mit welchen Auflagen du die Räder (in Kombi mit Fahrwerk und Lenkrad) eingetragen bekommst....natürlich nur im Rahmen einer Einzelabnahme versteht sich..

warum? den reifen nehmen der im gutachten steht (JAAAAAA es gibt 18" felgen für den 35i MIT teilegutachten!) und gut is.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


öhhhh warum ins plus? die -4% ok, aber das eine ins plus?! neeeeee...

Doch, undzwar kann man das z.Bsp. hier nachlesen

http://www.continental-reifen.de/.../beispiel_a3_de.html

Ich zitiere:
"•die Serienbereifung hat einen Norm-Abrollumfang von 1.930 mm
•der 1.Umrüstwunsch 225/40R18 XL 92W hat einen Norm-Abrollumfang von 1.945 mm und liegt mit +0,8% in der zulässigen Toleranz von +1%, ist also o.K."

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



warum? den reifen nehmen der im gutachten steht (JAAAAAA es gibt 18" felgen für den 35i MIT teilegutachten!) und gut is.

mag sein, aber es sind wahrlich nicht viele.. Und dann gelten diese Gutachten auch nur wenn sonst nix am Fahrzeug verändert wurde...ist noch ein Fahrwerk verbaut, wird dies dann in Verbindung mit der Rad-Reifenkombi eingetragen.

fetzer

thema tacho  voreilung ist  vom gesetzgeber  eigentlich eindeutig  reglementiert

die + 1%    liegt im Ermessensspielraum des  prüfers  und  wird  oft unter Umständen eingetragen  ist  aber rechtlich nicht hinterlegt  und  somit  besteht  auch kein rechtsanspruch  auf eEintragung 😉

das  würde ich vorher  prüfen    beim eintragenden "verein "und nicht von  Tüver  zu tüver  tingeln zu müssen

nach wie  vor  gilt  +0 %   da kann conti  schreiben  was sie wollen

wer  es genau  wissen  will  schaut  in  §57   Stvzo
Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).
Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt.

ausnahmen  bei  USA  Importen

Zitat:

Original geschrieben von fetzer91


mag sein, aber es sind wahrlich nicht viele.. Und dann gelten diese Gutachten auch nur wenn sonst nix am Fahrzeug verändert wurde...ist noch ein Fahrwerk verbaut, wird dies dann in Verbindung mit der Rad-Reifenkombi eingetragen.

fetzer

moin moin herr kaleun....

auch DAS ist schlichtweg FALSCH! "in verbindung mit" wird dir kaum einer die felgen eintragen (auch wen n fahrwerk hast). warum? ganz einfach: "in verbindung mit" heisst das das fahrwerk NUR in verbindung mit den felgen zulässig ist. was machst dann im winter? den genau in diesem falle sind deine winter bzw ALLE serien felgen nicht zulässig in verbindung mit dem fahrwerk.

spurplatten z.b. werden "in verbindung mit" eingetragen. die sind dann nur mit den felgen zulässig.

ausserdem wird das keine einzelabnahme wen du schon ein fahrwerk hast und felgen eintragen willst. warum? schau mal auf deine tüv zettel dort steht oben ganz gross "vorhanden und begutachtete anbauteile"...aus dem sinn zitiert. und genau DORT steht dann bei felgen eintragen und fahrwerk schon drinne "fahrwerk marke 0815" 😉

das is n himmelweiter unterschied. aber ich würd mich auf eine eintragung felgen in verbindung mit fahrwerk freuen.

und das mit dem 1%...wie aix schon sagte. da kann conti oder wer auch immer schreiben was sie wollen. du hast da drauf keinen rechtsanspruch.

Also ich fahre kw v2...vorn 15mm und hinten 50mm adapterplatten (5x100 auf 5x112)
Habe ein raid silberpfeil in 320mm mit airbag und audi 18 zöller
7,5x18 et....schlag mich tod...wees ick grad ne...mit 215 35 18 mit ner 84er traglast....und das ist alles eingetragen...im vr6 wohlbemerkt...habe einfach das auto ablasten lassen...und schon war gut

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