1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 6
  7. 15 Zoll an 1,4 TSi 122 PS

15 Zoll an 1,4 TSi 122 PS

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Braucht in einigen Wochen Winterräder für unseren Golf 6 1.4 TSI Highline 122 PS 2010-Modell.
Kann ich 15 Zoll anwenden? Es ist deutlich Günstiger als 16 Zoll, und in Norwegischen Winter braucht man gar nicht Räder für sportlicher Fahrweise.

Beste Antwort im Thema

Ja, der 122PS-Golf kann und darf mit 195/65 R15 bestückt werden...

58 weitere Antworten
58 Antworten

Zitat:

Weil Q nur in Verbindung mit Winterreifen zulässig ist und weil VW bei dieser Felgengröße nur Winterreifen zulässt.

Das kann ja richtig sein.

Ich glaube auch nicht, dass ich in irgendwelche Schwierigkeiten kommen würde, wenn ich auf meinen Winterfelgen (6,5x16) mit Q-Index-Reifen fahren würde.

Ich glaube auch nicht, dass irgend ein Gesetzeshüter so fit wäre, da überhaupt darüber zu stolpern, denn die COC brauche ich nicht mit zuführen und in der Zulassungsbescheinigung steht davon eh nichts.

Richtig kann aber auch sein, dass VW Winterreifen mit Q-Index nur mit dieser Rad/Reifen-Kombination zulässt.
Was laut Betriebserlaubnis des Autos zugelassen ist und was nicht, ist schließlich Herstellersache und was allgemein üblich ist, muß noch lange nicht in jedem Einzelfall gelten.

Deine vorherige Aussage:

@Eierlein:

Zitat:

Die Rad-/Reifenkombinationen, die in deiner EWG-Übereinstimmungsbescheinigung den Zusatz M+S haben, haben eine Scheekettenfreigabe von VW.

war auch nicht unbedingt eindeutig.

Dein Rückschluss, dass die Rad/Reifenkombi, die in der COC mit M+S versehen ist, zwangsläufig auch eine Schneekettenfreigabe hat, ist nirgendwo schriftlich fixiert.

Sowohl Bedienungsanleitung, als auch die offiziellen Fz-Papiere sagen das nicht aus.

Ganz abgesehen davon wissen wir ja durch die Bedienungsanleitungen auch mittlerweile, dass zusätzlich ganz andere Rad/Reifenkombinationen schneekettengeignet sind, die keinen M+S-Eintrag in der COC/Übereinstimmungserklärung haben.

Hallo in die Runde!

Vorbemerkung: Danke für eure Hilfe/Mitarbeit! 🙂

Zitat:

Original geschrieben von MrXY



Zitat:

Original geschrieben von myinfo


205/55 R16 91Q M+S 6J x16 ET50 -> M+S bedeutet Sommerreifen in 205/55 R16 sind auf dieser Felge für dieses Fahrzeug verboten

205/50 R17 93Q M+S 6J x17 ET48,5 -> M+S bedeutet Sommerreifen in 205/50 R17 sind auf dieser Felge für dieses Fahrzeug verboten

Ich meine hier war jetzt nochmal Glatteis, obwohl wir ganz nah dran sind:
das M+S bezieht sich darauf, dass der Speedindex bei den angegebenen Reifenkombinationen "Q" beträgt (bis 160 km/h). Es gibt keinen Golf 6, der nur 160 km/h fährt, aber es dürfen Winterreifen montiert werden, mit denen das Fahrzeug nicht "ausgefahren" werden kann. In dem Fall muss dann ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Reifen im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden.

Bei Sommerreifen geht das nicht, hier muss der Speed-Index stets so bemessen sein, dass das Fahrzeug mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit gefahren werden kann (da kommt dann noch ein bisschen Toleranz drauf und falls die bauartbedingte Höchtsgeschwindigkeit über 210 km/h liegt muss auch der mit zunehmender Geschwindigkeit abnehmende Traglastindex der Reifen mit einem Speedindex ab V beachtet werden).

Volle Zustimmung. Der ADAC stellt dies z.B. genauso dar.

ADAC
Die Kennzeichnung des Pkw-Reifens
Leitfaden zu Bezeichnungen im Fahrzeugschein und auf der Reifenflanke
(HTML, PDF Link)

Auszug:

Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen?

Abweichend von dem Grundsatz, dass die Bezeichnungen in den Fahrzeugpapieren oder dem CoC mit denen am Reifen übereinstimmen müssen, gelten folgende Ausnahmen:
[...]

Winter-/Ganzjahresreifen (nur mit M+S - Kennzeichnung):

Der Geschwindigkeitsindex darf für niedrigere Höchstgeschwindigkeiten gelten, als in den Fahr­zeugpapieren für Sommerreifen eingetragen. In diesen Fällen muss ein Aufkleber mit der für den M+S-Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden. Beispiel: Fz.-Schein 195/65 R 14 89 H (Sommerreifen), zulässig sind auch Autoreifen mit Aufschrift: 195/65 R 14 89 Q M+S. In diesem Fall ist aber auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges durch die des Reifen entsprechend begrenzt und unbedingt einzuhalten. Werden in den Fahrzeugpapieren Reifendimensionen mit einem "M+S" angegeben (siehe auch Bild 1), so sind diese Angaben als Empfehlungen zu verstehen. M+S-Reifen mit dieser Dimension dürfen auch mit einem anderen z.B. auch niedrigeren Speed-Index verwendet werden. Dabei sind ggf. die Ausführungen zu Load- und Speed-Index zu beachten. Einschränkungen wie "nur Sommerreifen" oder "nur Winterreifen" haben grundsätzlich nur den Charakter von Empfehlungen. Bei Autoreifen-Di­mensionen, die nur als Sommerreifen gedacht sind, müssen ggf. Freigängigkeitsprob­leme bei der Schneekettenmontage berücksichtigt werden."

Der Punkt ist somit geklärt.

Bleibt die Frage, ob das Merkmal M+S in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (=EWG-ÜB) noch eine andere, eigene Bedeutung hat?

Und damit wir nicht über Adam und Eva sprechen, schlage ich ein konkretes Beispiel vor:

Darf ich auf meinem Golf 6 Highline die VW-Leichtmetallfelge Sima 6 J x16 mit 205/55 R16 Sommerreifen fahren? (Richtiger Speedindex (V) und Traglast (91) vorausgesetzt.)

Golf 6 Highline -> ab Werk: 225/45 R17 7J x 17 ET50, kein Sportfahrwerk (= keine 18" eingetragen)

Eintrag in der EWG-ÜB (siehe Anhang) -> 205/55 R16 91Q M+S 6J x16 ET50

2009 wurde mir erklärt, dies geht nicht.

Berücksichtige ich obige Ausführungen zur EWG-ÜB, ist diese Aussage falsch!

Begründung:
Die entsprechenden Merkmale und Hinweise sind in diesem Fall nur Empfehlungen! (Siehe ADAC)
Q und M+S bezieht sich auf Ganzjahres- oder Winterreifen.
Und selbst die nicht vorhandene Einschränkung "nur Winterreifen" hätte nur den Charakter einer Empfehlung.

Kann man daraus folgern, dass somit 205/55 R16 Sommerreifen laut EWG-ÜB! für die Felge 6J x16 erlaubt sind?

Grundsatz: Alle Rad-/Reifenkombinationen, die in der EWG-ÜB eingetragen sind, dürfen gefahren werden.

Vorhandener Eintrag: 205/55 R16 91Q M+S 6J x16 ET50

Darf man dann 205/55 R16 91V (= Sommerreifen) 6J x16 ET50 lt. EWG-ÜB! fahren?

VG myinfo

G6 HL 118kW DSG EWG

Zitat:

2. Grundlage: Was sagt z.B. ein entsprechendes Felgengutachten?
VW Sima (6 J x 16), VW Golf 6 59 bis 155 kW, zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflage
205/55R16 A93) E50)
205/55R16 M+S A93)
215/50R16 E50)

205/55R16 Sommerreifen sind unter der Beachtung der Auflagen A93 und E50 zulässig.

Für Zubehörräder, egal ob von VW oder von anderen Herstellern, gelten ausschließlich die Auflagen des Radgutachtens.
Nicht mehr die Übereinstimmungsbescheinigung.

Zitat:

Original geschrieben von myinfo


Grundsatz: Alle Rad-/Reifenkombinationen, die in der EWG-ÜB eingetragen sind, dürfen gefahren werden.

Vorhandener Eintrag: 205/55 R16 91Q M+S 6J x16 ET50

Darf man dann 205/55 R16 91V (= Sommerreifen) 6J x16 ET50 lt. EWG-ÜB! fahren?

Ja!

In der

Zulassungsbescheinigung Teil 1

😰 steht unter Punkt 15 Bereifung:

15.1 (Achse 1) 205/55 R16 91V
15.2 (Achse 2) 205/55 R16 91V

Die Reifen sind somit erlaubt!

Und da in meiner EWG-ÜB nur eine 16" Felge eingetragen ist (205/55 R16 91Q M+S 6J x16 ET50), kann der Reifen nur auf diese Felge montiert werden!

Dies stimmt dann auch, mit den Aussagen oben überein.

In der EWG-ÜB ist "Q M+S" eine Empfehlung für Ganzjahres- und Winterreifen.

In der EWG-ÜB bedeutet "Q M+S" aber nicht, dass Sommerreifen verboten sind!

Sorry, dass ich diese Falschinfo hier in die Welt gesetzt habe!

Steht jedoch in einem Felgengutachten das Merkmal M+S dabei (205/55 R16 M+S), bedeutet dies tatsächlich, dass hier nur Ganzjahres- und Winterreifen und keine Sommerreifen gemeint sind.

Danke an alle!

@TE: Sorry, dass ich deinen Thread gekapert habe. 😉

VG myinfo

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2



Zitat:

2. Grundlage: Was sagt z.B. ein entsprechendes Felgengutachten?
VW Sima (6 J x 16), VW Golf 6 59 bis 155 kW, zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflage
205/55R16 A93) E50)
205/55R16 M+S A93)
215/50R16 E50)

205/55R16 Sommerreifen sind unter der Beachtung der Auflagen A93 und E50 zulässig.

Für Zubehörräder, egal ob von VW oder von anderen Herstellern, gelten ausschließlich die Auflagen des Radgutachtens.
Nicht mehr die Übereinstimmungsbescheinigung.

Hallo Eierlein2,

danke!

Verstehst Du die Fußnote E50 aus dem Gutachten der VW Sima?

"E50) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind."

Was versteht man unter serienmäßig?
Ich habe die serienmäßige Rad-/Reifenkombination eines Highlines ab Werk: 225/45 R17 91V 7J x 17 ET54.

Ein Highline ist mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet. Diese Bedingung würde zutreffen.

=> Auf einem Highline nicht zulässig.

Da das Felgengutachten Vorrang ggü. der EWG-ÜB hat, geht es also doch nicht. 😕

Bei Gelegenheit schreibe ich eine Mail an VW. Frage: Darf ich 205/55 R16 91V (Sommerreifen) auf der VW-Felge Sima 6 J x 16 auf meinem Golf 6 Highline fahren. 😉

VG myinfo

Hallo navec!

Zitat:

Original geschrieben von navec


... hat die Highlineausführung nicht schon standardmässig das sogenannte Sportfahrwerk ...

Das haben mir damals sogar VW-Verkäufer erzählt. 😉 Sie nahmen an, dass es beim Golf 6 Highline so wie bei seinem "Vorgänger" dem Golf V Sportline ist. So ist es aber nicht, serienmäßig hat der HL kein SFW. Sobald man andere Räder oder ein Sportpaket wählt, hat ein HL immer ein SFW. Ausnahme, man wählt auch DCC.

Zitat:

Mit Gutachten bzw. ABE von dritten Herstellern sollten wir uns jetzt m.E. aber nicht befassen, ...

Ich wollte rausfinden, was es mit dem Hinweis "M+S" in der EWG-ÜB auf sich hat.

Da in meiner EWG-ÜB der Eintrag 205/55 R16 91Q M+S 6J x16 ET50 steht und ich exakt eine VW-Felge mit diesem Dimensionen habe, dachte ich, vielleicht steht es im Felgengutachten besser erklärt.

Dem ist aber nicht so. Felgengutachten und EWG-ÜB sind verschiedene Baustellen. 😉

Ob ich auf diesen Felgen Sommerreifen fahren darf, kläre ich direkt mit VW.

Zitat:

Zur Bedienungsanleitung [...]
Anhand der schon vorher von mir zitierten Bedienungsanleitung aus dem Jahr 2009 waren folgende
Rad/Reifenkombis für Schneeketten zulässig:
205/55R16T auf 6Jx16 ET 50 und
205/50R15H auf 6Jx15 ET 50
mehr nicht. (man beachte den Geschwindigkeitsindex...)

Diese BA kenne und habe ich. Da stehen einige Fehler drin, manches (195er) fehlt einfach. 🙁

Jeder VW-Händler hätte wissen müssen, dass man auf

alle

Winterräder, die VW ab Werk für den Golf 6 verkauft, feingliedrige Schneeketten montieren darf. Auch auf die Winterräder 6J x15 195/65 R15 H!

Zitat:

Jetzt habe ich mir mal meine originale Bedienungsanleitung (Stand 05/2010) angesehen dort stehen:
195/65R15 auf 6Jx15ET47
195/65R15 auf 6,5Jx15 auf ET50
205/60R15 auf 6Jx15ET47
205/55R16 auf 6Jx16ET50 und
205/50R17 auf 6Jx17ET48,8 (nur mit besonders feinen Schneeketten <8mm)

Die offiziellen Ansichten zum Thema Schneeketten von VW habe sich also innerhalb dieser kurzen Zeit deutlich geändert. Nur die 205/55R16-Größe ist komplett mit ET gleich geblieben.

Gilt die Bedienungsanleitung von 2010 auch für ältere Golf 6, mit denen original eine Bedienungsanleitung mit abweichenden Angaben ausgeliefert wurde?

In der BA von 2009 fehlen einige Größen, da es manche Modelle und entsprechende Freigaben, z.B. BlueMotion und "move" mit 6,5J x15 noch nicht gab.

Zitat:

(195/65R15-Räder gab es beim Golf 6 schon immer. Wieso wurden ausgerechnet die früher nicht als schneekettengeeignet aufgeführt?)

Sie wurden damals schlicht vergessen.

Zitat:

Meine Konsequenz aus den Angaben meiner Bedienungsanleitung bei gleichzeitiger Beachtung meiner EU-Übereinstimmungserklärung:
1. ich dürfte mit meinen alten Originalwinterrädern (die 195/65R15, ET 47) mit Schneeketten fahren.
2. nur als Winterreifen (M&S) dürfte ich die Standardgröße (205/55R16) mit 6 Zoll-Felgen fahren und
3. nur in dieser Kombination wäre ein verminderter Speedindex (Q) zulässig.
4. mit meinen serienmässigen Mugello-Alu-Felgen (6,5x16 ET 50), die ich jetzt als Winterräder nutze, darf ich weder mit Schneeketten noch mit Winterreifen fahren, die einen herab gesetzten Speedindex haben.

Der Punkt 3, dürfte nach meinen Erfahrungen nur wenigen Reifenhändlern bewusst sein. Meistens ist es ja auch unwichtig, da es diese Reifengröße ohnehin nur mit höherem Speedindex gibt, aber schon für den 160PS-TSI bedeutet das, dass mit 6,5Jx16-Felgen keine Winterreifen mit H-Index mehr montiert werden dürfen.

zu 1. Ja.

zu 2. Nein. -> Annahme: ADAC Infos sind korrekt -> Erklärung am Beispiel:

205/55 R16 91Q M+S 6J x16 ET50 -> "Speedindex < Vmax", dies ist nur bei M+S erlaubt, also muss M+S dabei stehen. Dies ist aber nur eine Empfehlung für Ganzjahres- und Winterreifen und hat überhaupt nichts mit Sommerreifen zu tun.

Wenn man in der EWG-ÜB Sommerreifen verbieten wollte, müsste der Eintrag anders aussehen. Nach der Logik der EGB-ÜB erlaubt man nur Ganzjahres- und Winterreifen (M+S). Der dazugehörige Speedindex muss dann höher als die Vmax sein. Der Eintrag sähe dann so aus: 205/55 R16 91V M+S 6J x16 ET50.

Dass man damit obige Sonderregelung ("Speedindex < Vmax ...) ad absurdum führen würde, steht auf einem anderen Blatt. ABER dieser Eintrag steht ja auch nicht in der EWG-ÜB und somit sind 205/55 R16 Sommerreifen auf den 6 Zoll Felgen erlaubt. 🙂

(Mal sehen, was VW antwortet. 😉)

zu 3. Ja, der verminderte Speedindex ist nur bei M+S zulässig. Auf meinen Winterkompletträdern VW Sima sind Dunlop Wintersport 3D 205/55 R16 91H montiert. D.h. "Speedindex < Vmax" => Aufkleber mit 210.

zu 4. Da sie serienmäßig waren, hast Du kein Felgengutachten. 🙁 205er Reifen auf 6,5 J x16 = Schneeketten verboten. Winterreifen sind jedoch erlaubt, siehe oben.

VG myinfo

Zitat:

zu 4. Da sie serienmäßig waren, hast Du kein Felgengutachten. 205er Reifen auf 6,5 J x16 = Schneeketten verboten. Winterreifen sind jedoch erlaubt, siehe oben.

Es ging unter 4. ja nicht um Winterreifen, sondern um Winterreifen mit herabgesetztem Speedindex.

Zitat:

Golf 6 Highline -> ab Werk: 225/45 R17 7J x 17 ET50, kein Sportfahrwerk (= keine 18" eingetragen)

Ist beim Highline bei der genannten Felgengröße serienmässig ET 50 zulässig? Bei meinem Wagen ist serienmässig (also laut COC) nur ET 54 zulässig.

Hallo navec!

Zitat:

Original geschrieben von navec



Zitat:

zu 4. Da sie serienmäßig waren, hast Du kein Felgengutachten. 205er Reifen auf 6,5 J x16 = Schneeketten verboten. Winterreifen sind jedoch erlaubt, siehe oben.

Es ging unter 4. ja nicht um Winterreifen, sondern um Winterreifen mit herabgesetztem Speedindex.

Ich weiß. 😉

Zitat:

Original geschrieben von navec


4. mit meinen serienmässigen Mugello-Alu-Felgen (6,5x16 ET 50), die ich jetzt als Winterräder nutze, darf ich weder mit Schneeketten noch mit Winterreifen fahren, die einen herab gesetzten Speedindex haben.

Die Antwort steht im ADAC-Text:

Die Kennzeichnung des Pkw-Reifens
Leitfaden zu Bezeichnungen im Fahrzeugschein und auf der Reifenflanke
(HTML, PDF Link)

Auszug:

Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen?

Abweichend von dem Grundsatz, dass die Bezeichnungen in den Fahrzeugpapieren oder dem CoC mit denen am Reifen übereinstimmen müssen, gelten folgende Ausnahmen:
[...]

Winter-/Ganzjahresreifen (nur mit M+S - Kennzeichnung):

Der Geschwindigkeitsindex darf für niedrigere Höchstgeschwindigkeiten gelten, als in den Fahr­zeugpapieren für Sommerreifen eingetragen. In diesen Fällen muss ein Aufkleber mit der für den M+S-Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden. Beispiel: Fz.-Schein 195/65 R 14 89 H (Sommerreifen), zulässig sind auch Autoreifen mit Aufschrift: 195/65 R 14 89 Q M+S.

= exakt Deine Situation: In den Papieren steht die Felge mit Sommerreifen. Gemäß dieser Ausnahmeregelung darf man aber auch einen Winterreifen (mit einem niedrigeren Speedindex) in dieser Dimension nutzen.

Allgemein, wenn Ganzjahres- und Winterreifen (M+S) auf einer Felge erlaubt sind, darf man diese Ausnahmeregelung anwenden!

Daher schrieb ich: ... Schneeketten verboten. Winterreifen sind jedoch erlaubt, siehe oben.

Mit siehe oben, war der ADAC Text gemeint.

Zitat:

Original geschrieben von navec



Zitat:

Golf 6 Highline -> ab Werk: 225/45 R17 7J x 17 ET50, kein Sportfahrwerk (= keine 18" eingetragen)

Ist beim Highline bei der genannten Felgengröße serienmässig ET 50 zulässig? Bei meinem Wagen ist serienmässig (also laut COC) nur ET 54 zulässig.
ET54

ist korrekt! Sorry, ich habe dies mit der Sima (ET50) verwechselt. 🙁

VG myinfo

Hallo!

Ich glaube, der Groschen ist gefallen. Vor lauter Bäumen sah ich den Wald nicht mehr. 🙂

Nachdem ich eben den ADAC Text nochmal in Ruhe gelesen habe, stelle ich fest, dass dies genau die Erklärung ist, die ich die ganze Zeit gesucht habe!

Die Merkmale in EWG-ÜB und Felgengutachten sind doch kongruent, deckungsgleich, übereinstimmend, ...!

Wie komme ich darauf?

In der EWG-ÜB steht z.B. 205/55 R16 91H 6,5J x 16 ET..
-> die Definition ist für Sommerreifen
-> sie gilt aber auch für Winterreifen (M+S), ein 205/55 R16 91H M+S darf auf die Felge gezogen werden!
-> und ein 205/55 R16 91Q M+S wegen der Ausnahmeregelung auch!

Beides ist aber in der EWG-ÜB nicht eingetragen?
Warum?
Weil diese Regeln immer gelten und somit kein Eintrag notwendig ist!

Werden in der EWG-ÜB Sommerreifen definiert (205/55 R16 91H 6,5J x 16 ET..), dürfen auch M+S Reifen in dieser Dimension auf die Felge aufgezogen werden! Siehe das Beispiel im ADAC Text!

Und wenn Winterreifen eingetragen sind?
Genau, was ist dann der Unterschied?

Werden in der EWG-ÜB Winterreifen (M+S) definiert (205/55 R16 91Q M+S 6J x16 ET50), dürfen keine Sommerreifen in dieser Dimension auf die Felge aufgezogen werden!

Das Merkmal M+S darf also nicht nur in Kombination mit dem Speedindex, z.B. Q, betrachtet werden!
Es steht auch als Einzelmerkmal und muss als solches beachtet werden!
Es hat somit exakt die gleiche Bedeutung wie in den Felgengutachten.
VW- und Reifenhändler hatten doch Recht. 😰
Und meine ursprüngliche Aussage in meinem 1. Post war auch korrekt. 😉
SORRY, wegen der ganzen Verwirrung!
Warum hat sich kein Reifenprofi gemeldet? Grr. 😉
Er hätte es wahrscheinlich kurz und knapp so erklärt:

Die einfachen Regeln lauten:

1. Sind Sommerreifen eingetragen, darf man auch Winterreifen in dieser Dimension auf die Felge aufziehen!

2. Sind Winterreifen eingetragen, darf man keine Sommerreifen in dieser Dimension auf die Felge aufziehen!

3. Winterreifen dürfen einen niedrigeren Speedindex als die Vmax haben = Aufkleber nötig.

Die Materie ist gar nicht so kompliziert. 😎

Obacht! 😉

Übung: Was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Einträgen?

Eintrag A: 205/55 R16 91V 6J x16 ET50

Eintrag B: 205/55 R16 91Q M+S 6J x16 ET50

Antwort:

Eintrag A
- definiert einen Sommerreifen
- Winterreifen (M+S) sind in der gleichen Dimension auf der Felge erlaubt
- diese dürfen auch einen niedrigeren Speedindex als die Vmax haben = Aufkleber nötig.

Eintrag B
- definiert einen Winterreifen (M+S)
- diese dürfen auch einen niedrigeren Speedindex als die Vmax haben = Aufkleber nötig
- Sommerreifen sind in dieser Dimension auf der Felge verboten!

Was sagt Ihr dazu?
Ist diese Erklärung i.O.?

VG myinfo

Ich kann es mangels Fachwissen nicht beurteilen, finde es aber ganz schön krass 🙂

Das heißt man kann einen Winterreifen auf die 205/55R16 auf eine 6Jx16 Felge ziehen - mit Speedindex V darf man damit dann mit 240 über die Autobahn fahren wenn es der Motor hergibt (die Einschränkungen bzgl. der Traglast sind mir bekannt, gehen wir davon aus dass die Traglast bis zur Vmax ausreicht).

Welchen technischen Grund sollte es geben, dass Sommerreifen hier nicht zulässig sind?

Damit möchte ich die Richtigkeit deiner Aussage nicht in Frage stellen, fasse mir nur ans Hirn wer sich solch abstruse Regelungen ausdenkt...

vg, Johannes

Hallo Johannes!

Zitat:

Original geschrieben von MrXY


... Das heißt man kann einen Winterreifen ... 205/55R16 [94 V XL] auf eine 6Jx16 Felge ziehen [und] ... darf ... mit 240 über die Autobahn fahren ...

Ja!

Mietwagen haben oft Ganzjahresreifen (= M+S)
G6 118 kW [Vmax 220] -> Goodyear 205/55 R16 94V Vector 4Seasons XL (114,50 + Vers.) [V = 240]

Zitat:

Welchen technischen Grund sollte es geben, dass Sommerreifen hier nicht zulässig sind?

"Sicherheitspuffer"?

hier = EWG-Übereinstimmungsbescheinigung [dazu gleich mehr]

Zitat:

Damit möchte ich die Richtigkeit deiner Aussage nicht in Frage stellen, fasse mir nur ans Hirn wer sich solch abstruse Regelungen ausdenkt...

Damit habe ich kein Problem. Wenn ich Mist geschrieben habe, korrigiert ihn bitte!

Hinter den abstrusen Regelungen könnten auch einfach wirtschaftliche Gründe stecken. [dazu gleich mehr]

VG myinfo

Zitat:

Original geschrieben von myinfo


Damit habe ich kein Problem. Wenn ich Mist geschrieben habe, korrigiert ihn bitte!
Hinter den abstrusen Regelungen könnten auch einfach wirtschaftliche Gründe stecken.

Geht ja absolut nicht gegen dich - du erklärst die Regel ja nur und hast sie dir nicht ausgedacht 😉

Wirtschaftliche Gründe lasse ich mir eingehen (dann kann man nicht versehentlich die mal als Winterfelgen gekauften VW-Alus für den Sommer verwenden, zumindest nicht mit den Standardgrößen).

Allerdings muss ich zugeben, dass ich den Polizisten sehen mag, dem das auffällt. Einem TÜV-Prüfer traue ich es noch eher zu. Aber es ist auf jeden Fall ein äußerst interessantes Thema, auch wenn ich keine solchen Räder habe 🙂

vg, Johannes

Warum sind Sommerreifen auf der 6J x16 Felge lt. CoC verboten?
Warum sind Schneeketten auf der 6,5 J x16 Felge lt. VW (Handbuch oder Händler) verboten?

Wahrscheinlich auch aus wirtschaftlichen Gründen.
VW hat so für jeden Fall das enstprechende Rad.

Warum findet man direkt bei einem Fremdhersteller, keine Alufelge in 6J x16 ET50, die in der Zeit auf den Markt kam, als der Golf 6 aktuell war?

Solche Felgen gibt es!
Der Fremdhersteller produziert diese, er darf sie nur nicht frei verkaufen. 🙁
Zumindest 2009 war dies so.

Borbet CA: ..., 6,5 x 15, 7 x 16, 7 x 17, ... -> bei Borbet direkt gibt es keine CA Felge in 6J x16. 🙁

Aber bei Skoda für den Octavia (= "Golf 6 Plattform"😉 als Zubehör: Leichtmetallfelge Borbet CA, 6,0J x 16 [ET50]" für Reifengröße 205/55 R16, kristall-silber, (WKR BOR CA6 016) 😰

2009 war ein WKR mit dieser Felge aber so schweineteuer, dass ich die Idee sofort verworfen habe.

Einige Felgenhersteller produzieren für VW LM-Felgen, z.B. sind SIMA und PORTO von RONAL. Ihr könnt euch sicher vorstellen, wie die Verträge gestaltet sind. U.a. wird es einen Paragraphen geben, in dem sinngemäß steht: "Felgen in 6J x16 ET50 dürfen nicht am freien Markt verkauft werden". Ergebnis: VW ist der einzige, offizielle Anbieter einer Felge in dieser Größe. Zumindest 2009 war dies so.

FAZIT: Wirtschaftliche Gründe werden auch eine Rolle spielen.

VG myinfo

Zitat:

Eintrag A: 205/55 R16 91V 6J x16 ET50
Eintrag B: 205/55 R16 91Q M+S 6J x16 ET50
...
Was sagt Ihr dazu?
Ist diese Erklärung i.O.?

Nicht ganz.

Es gibt zwei Einträge, weil sich die Auflagen unterscheiden.

Und nochmal: Für deine Sima-Räder gelten auschließlich die Angaben des zugehörigen Gutachtens.
Und wenn es keine Auflage A01 gibt, reicht es, das Gutachten im Fahrzeug mitzuführen.
Das gilt für alle Zubehörräder mit »Gutachten zur ABE«.

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2



Zitat:

Eintrag A: 205/55 R16 91V 6J x16 ET50
Eintrag B: 205/55 R16 91Q M+S 6J x16 ET50
...
Was sagt Ihr dazu?
Ist diese Erklärung i.O.?

Nicht ganz.
Es gibt zwei Einträge, weil sich die Auflagen unterscheiden.

Hallo Eierlein2!

Danke für dein Feedback. 😉

Genau darauf wollte ich hinaus, die Auflagen unterscheiden sich und somit die Bedeutung der Einträge.
Die Einträge waren in diesem Fall ein von mir erfundenes Beispiel, um den Unterschied zu verdeutlichen.

Wie lese ich eine CoC?

Die einfachen Regeln lauten:

1. Sind Sommerreifen eingetragen, darf man auch Winterreifen in dieser Dimension auf die Felge aufziehen!
2. Sind Winterreifen eingetragen, darf man keine Sommerreifen in dieser Dimension auf die Felge aufziehen!
3. Winterreifen dürfen einen niedrigeren Speedindex als die Vmax haben = Aufkleber nötig.

Ist dies ok?

Zitat:

Und nochmal: Für deine Sima-Räder gelten auschließlich die Angaben des zugehörigen Gutachtens. ...

Ja, danke, dies habe ich verstanden und dazu gleich eine Frage. 😉

Wenn man z.B. bei VW eines neues Auto kauft und Winterräder mitbestellt, erhält man dann für diese Winterräder die ABE und das Felgengutachten? Sind diese Winterräder dann praktisch "Zubehörfelgen" für die das mitgelieferte Felgengutachten gilt?

Oder ist für diese Winterräder nichts dabei und es gilt auch für sie die CoC?

VG myinfo

Deine Antwort
Ähnliche Themen