130 (kein limit) bei auffahren auf Autonahnen die ein anderes limit haben

Mercedes A-Klasse W177

Seit einiger Zeit beschleunigt mein Auto auf 130 wenn ich auf Autobahnen auffahre(zumindest meine zwei täglichen Auffahrten) und meinen Assistenten an mache, bis das erste anders artige Schild kommt. Dies ist erst seit einiger Zeit so, früher wusste er immer die richtige Geschwindigkeit. Es könnte mit dem Karten Update 250 gekommen sein, aber ich bin mir diesbezüglich nicht ganz sicher. Konnte noch jemand ein solches Verhalten beobachten?

12 Antworten

Naja nach jeder Auffahrt muss ein Geschwindigkeitsschild stehen, ansonsten liegt kein Tempolimit vor.

Deshalb beschleunigt dein Auto auch auf die 130 Richtgeschwindigkeit

Komischerweise war das nicht immer so. Es gab Zeiten da hat der das irgendwie gewusst , also vielleicht aus dem kartenmaterial oder so.

Nein, es war vorher falsch und jetzt richtig.

Wenn vor der Auffahrt Tempo 100 ist, wird das Limit mit der Auffahrt aufgehoben. Es gilt also dann kein Tempolimit bis das nächste Schild kommt.

Wie sollte sonst jemand wissen wir schnell er fahren darf, wenn er Ortsfremd ist und nicht weiß wie schnell vorher gefahren werden durfte.

Zitat:

@1235813 schrieb am 3. März 2019 um 23:06:12 Uhr:


Nein, es war vorher falsch und jetzt richtig.

Wenn vor der Auffahrt Tempo 100 ist, wird das Limit mit der Auffahrt aufgehoben. Es gilt also dann kein Tempolimit bis das nächste Schild kommt.

Wie sollte sonst jemand wissen wir schnell er fahren darf, wenn er Ortsfremd ist und nicht weiß wie schnell vorher gefahren werden durfte.

Das kann ich mir aber wirklich nicht vorstellen und laut kurzer Google Suche ist dies lediglich ein Gerücht so gilt anscheinend immer die auf der Autobahn vor der Auffahrt gültige Geschwindigkeit, selbst wenn man diese noch gar nicht wissen kann.

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da bei jeder Autobahnauffahrt das Schild 330.1 steht, ist ab dem Schild dort auch erstmal "Richtgeschwindigkeit" 130kmh, bis eben ein anderes Schild auf der AB dann etwas anderes vorgibt.
https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/.../...autobahn-verkehrszeichen.php

Zitat:

@1235813 schrieb am 3. März 2019 um 23:06:12 Uhr:


Nein, es war vorher falsch und jetzt richtig.

Wenn vor der Auffahrt Tempo 100 ist, wird das Limit mit der Auffahrt aufgehoben. Es gilt also dann kein Tempolimit bis das nächste Schild kommt.

Wie sollte sonst jemand wissen wir schnell er fahren darf, wenn er Ortsfremd ist und nicht weiß wie schnell vorher gefahren werden durfte.

So sehe ich das auch bzw so Handhabe ich das. Allerdings verhält sich mein auto jetzt auch anders, also wohl richtig so wie beim TE 😁

Das ist wie in der Stadt auch. Jede Kreuzung oder Einmündung hebt das vorherige Streckenverbot auf. Also muss nach jeder erneut ein Schild aufgestellt sein, damit (wenn beabsichtigt) das S.Verbot wieder aktiviert wird. Gruß bw

Mal abgesehen vom "Zone" Schild 😉

Zitat:

@Vuldro schrieb am 4. März 2019 um 14:16:02 Uhr:


Mal abgesehen vom "Zone" Schild 😉

Auch das muss erneuert werden. Woher will ein Fremder das wissen? Gruß

Weil Zonen Schilder an jeder Einfahrtsstraße in die „Zone“ stehen ;-) und bei der Ausfahrt erst wieder aufgehoben werden ;-)

Zitat:

@noerle schrieb am 4. März 2019 um 14:24:32 Uhr:


Weil Zonen Schilder an jeder Einfahrtsstraße in die „Zone“ stehen ;-) und bei der Ausfahrt erst wieder aufgehoben werden ;-)

Wenn es so ist hast Du Recht. Aber sie müssen auch da sein! Sonst haben wir Beide Recht. Gruß

Zitat:

@big wackel schrieb am 4. März 2019 um 14:20:01 Uhr:



Zitat:

@Vuldro schrieb am 4. März 2019 um 14:16:02 Uhr:


Mal abgesehen vom "Zone" Schild 😉

Auch das muss erneuert werden. Woher will ein Fremder das wissen? Gruß

Nein, muss es nicht. Das ist einfach nur ein Mythos. Die StVO regelt abschließend, wann es keines expliziten Zeichens bedarf:
Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

Eine Autobahnauffahrt oder Einmündung ist nichts davon.

Wer (als Ortsfremder) auf die AB auffährt und dann zu schnell ist, kann das natürlich nicht wissen und wird kein Bußgeld zahlen müssen.
Aber das wird dann eine Frage der Tatsachenfeststellung im Bußgeldverfahren sein. Wenn feststellbar ist, dass Du an dem Schild vorbei gefahren bist oder sonst wissen musstest, dass es eine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt, darfst du zahlen.

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