125ccm Klasse mit Auto-Führerschein

Hallo Community,

habe mal beim ADAC bzgl. 125ccm-Klasse folgende Anfrage "vom Stapel gelassen".
Mal sehen, was sich tut - würde dann auch Verkehrsministerium anschreiben.

Wie denkt Ihr darüber?
Bin selber ein End-Dreißiger, der sich mit einem Fuffi-Roller sicherer im Straßenverkehr bewegen würde, aber nicht um den Preis eines Motorradführerscheins (ca. 1700-2000 EUR in der Großstadt).

---------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin begeisterter 50ccm Roller-Fahrer – möchte ihn in Bezug auf Beweglichkeit und Parkplatz-Suche innerhalb von Nürnberg nicht missen. Mit der etwas unglücklichen Beschränkung auf 45 km/h wird man jedoch auf normalen Straßen zum Verkehrshindernis – auch werden eng überholende Autos zum Sicherheitsrisiko für einen selber.
Auf innerstädtischen Ausfallstraßen (z.B. Münchner Str., Tempolimit 70 km/h) ist dieses Risiko immens höher.

Gerne würde ich einen 125ccm Roller fahren, jedoch erlaubt mein Führerschein Klasse 3 dies nicht, da er erst 1992 erworben wurde. Eine generelle Freigabe durch EU-Recht existiert bereits, wird jedoch auf Bundesebene aus mir unbekannten Gründen nicht forciert.

Die Vorteile, mit einem „Auto“-Führerschein 125ccm-Maschinen fahren zu dürfen, überwiegen meines Erachtens die Nachteile. Ich würde eine Regelung wie in Österreich (Ergebnis Internet-Recherche) begrüßen, die die Freigabe der 125ccm-Klasse nach einer gewissen Zahl von Fahrstunden (z.B. 2-5h) vorsieht – damit würde Unfällen aus mangelnder Fahrpraxis vorgebeugt werden.

Weitere Vorteile 125ccm ggü. 50ccm:
- Tuning-Maßnahmen betreffend Geschwindigkeit unnötig
- Verbesserung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge durch TÜV im 2-Jahres-Rhythmus
- Erhöhung der Steuereinnahmen durch Fahrstunden bei Fahrschulen und regelmäßigen TÜV (damit auch regelmäßigere Inspektionstermine)
- Erhöhte Steuereinnahmen auch durch höhere Basispreise der „größeren“ Roller
- Verminderter Schadstoff-Ausstoß, da in der 125ccm-Klasse fast ausschließlich 4-Takt-Motoren mit Katalysator verwendet werden.

Ich bin überzeugt, dass viele (wie auch ich) die hohen Kosten eines Motorrad-Führerscheins scheuen, nur um mit einem Roller schneller als 45 km/h fahren zu dürfen.

Als Jahrzehnte-langes ADAC-Mitglied bitte ich Sie daher, sich dafür auf Bundesebene für meinen Vorschlag einzusetzen. Als Beobachter in einschlägigen Foren (z.B. motor-talk.de) bin ich mir sicher, nicht nur für mich zu sprechen, sondern für eine Vielzahl vernünftiger Fuffi-Roller-Fahrer.

Vielen Dank.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Hallo Community,

habe mal beim ADAC bzgl. 125ccm-Klasse folgende Anfrage "vom Stapel gelassen".
Mal sehen, was sich tut - würde dann auch Verkehrsministerium anschreiben.

Wie denkt Ihr darüber?
Bin selber ein End-Dreißiger, der sich mit einem Fuffi-Roller sicherer im Straßenverkehr bewegen würde, aber nicht um den Preis eines Motorradführerscheins (ca. 1700-2000 EUR in der Großstadt).

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin begeisterter 50ccm Roller-Fahrer – möchte ihn in Bezug auf Beweglichkeit und Parkplatz-Suche innerhalb von Nürnberg nicht missen. Mit der etwas unglücklichen Beschränkung auf 45 km/h wird man jedoch auf normalen Straßen zum Verkehrshindernis – auch werden eng überholende Autos zum Sicherheitsrisiko für einen selber.
Auf innerstädtischen Ausfallstraßen (z.B. Münchner Str., Tempolimit 70 km/h) ist dieses Risiko immens höher.

Gerne würde ich einen 125ccm Roller fahren, jedoch erlaubt mein Führerschein Klasse 3 dies nicht, da er erst 1992 erworben wurde. Eine generelle Freigabe durch EU-Recht existiert bereits, wird jedoch auf Bundesebene aus mir unbekannten Gründen nicht forciert.

Die Vorteile, mit einem „Auto“-Führerschein 125ccm-Maschinen fahren zu dürfen, überwiegen meines Erachtens die Nachteile. Ich würde eine Regelung wie in Österreich (Ergebnis Internet-Recherche) begrüßen, die die Freigabe der 125ccm-Klasse nach einer gewissen Zahl von Fahrstunden (z.B. 2-5h) vorsieht – damit würde Unfällen aus mangelnder Fahrpraxis vorgebeugt werden.

Weitere Vorteile 125ccm ggü. 50ccm:
- Tuning-Maßnahmen betreffend Geschwindigkeit unnötig
- Verbesserung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge durch TÜV im 2-Jahres-Rhythmus
- Erhöhung der Steuereinnahmen durch Fahrstunden bei Fahrschulen und regelmäßigen TÜV (damit auch regelmäßigere Inspektionstermine)
- Erhöhte Steuereinnahmen auch durch höhere Basispreise der „größeren“ Roller
- Verminderter Schadstoff-Ausstoß, da in der 125ccm-Klasse fast ausschließlich 4-Takt-Motoren mit Katalysator verwendet werden.

Ich bin überzeugt, dass viele (wie auch ich) die hohen Kosten eines Motorrad-Führerscheins scheuen, nur um mit einem Roller schneller als 45 km/h fahren zu dürfen.

Als Jahrzehnte-langes ADAC-Mitglied bitte ich Sie daher, sich dafür auf Bundesebene für meinen Vorschlag einzusetzen. Als Beobachter in einschlägigen Foren (z.B. motor-talk.de) bin ich mir sicher, nicht nur für mich zu sprechen, sondern für eine Vielzahl vernünftiger Fuffi-Roller-Fahrer.

Vielen Dank.

Viele Grüße

1576 weitere Antworten
1576 Antworten

Zitat:

@tomS schrieb am 21. Oktober 2018 um 11:39:21 Uhr:



Zitat:

@d.a schrieb am 17. Oktober 2018 um 21:15:43 Uhr:


Ich weis das eine Petition schon gestartet wurde und aus das diese erfolglos war aber diese wurde nicht richtig publiziert, da reicht es nicht die ins Internet zu stellen uns zu hoffen alles diese sehen.
Es gab schon _etliche_ derartige Petitionen.
Auch gut unterzeichnete, damit der Bundestag gewzungen war, sie zu besprechen. Zweitschriften, Händler, Hersteller hatten unterstützt.
Der Bundestag hat trotzdem stets abgelehnt.

Das kann man alles detailliert nachlesen - wenn man will.
Aber anscheinend wollen die dumpfen Wutbürger nicht lesen.
Sie wollen die Gegen-Argumente nicht zur Kenntnis nehmen und darauf eingehen.
Sie stampfen mit dem Fuß auf "ich WILL aber".

Petiert und publiziert soviel ihr wollt.
Die Abgeordneten denken sich ihren Teil über den Plebs.

Man sollte dann aber auch mal darüber nachdenken ob man ein überhaupt ein Kreutzchen macht, oder bei welcher Partei. Ich z.B. bin Protestwähler. Preisfrage welche wohl ???

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 21. Oktober 2018 um 11:47:38 Uhr:



Zitat:

@tomS schrieb am 21. Oktober 2018 um 11:39:21 Uhr:


Es gab schon _etliche_ derartige Petitionen.
Auch gut unterzeichnete, damit der Bundestag gewzungen war, sie zu besprechen. Zweitschriften, Händler, Hersteller hatten unterstützt.
Der Bundestag hat trotzdem stets abgelehnt.

Das kann man alles detailliert nachlesen - wenn man will.
Aber anscheinend wollen die dumpfen Wutbürger nicht lesen.
Sie wollen die Gegen-Argumente nicht zur Kenntnis nehmen und darauf eingehen.
Sie stampfen mit dem Fuß auf "ich WILL aber".

Petiert und publiziert soviel ihr wollt.
Die Abgeordneten denken sich ihren Teil über den Plebs.

Man sollte dann aber auch mal darüber nachdenken ob man ein überhaupt ein Kreutzchen macht, oder bei welcher Partei. Ich z.B. bin Protestwähler. Preisfrage welche wohl ???

SPD, weiß nicht was sie machen soll aber große Klappe.😁

Zitat:

@Bamako schrieb am 21. Oktober 2018 um 09:43:39 Uhr:


Nur frag ich mich dann, wofür es den BE überhaupt noch gibt?!
Für mich machte diese Regelung nämlich durchaus Sinn....

Mit dem B darfst du nur mit einem bis 750kg Anhänger über 3,5to. Mit B96 bzw BE darf der zug bis 4,25to wiegen. Also pkw+1,3to Anhänger etwa...

4,25 to Gesamtgewicht ist doch nur bei B96 der Fall oder? Mit BE kannste meines Wissens nach ziehen, was die Anhängelast des 3,5to Zugfahrzeugs hergibt.

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Dann machen wir Klarheit. Ich hätte gleich schauen sollen...

Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit
einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg

Dir gefällt sowas doch 🙂 aber das bestätigt ja meine Aussage über BE.

Naja, aber auch nicht ganz. 3,5to Fahrzeug mit allem was dran darf und weniger als 3,5to zulässiger Gesamtmasse...

Das bestätigt aber auch wieder was ich sagt, dass die meisten trotzdem privat kaum mehr als den B brauchen. Denn dazu gehört neben dem fetten Anhänger auch eine fette Zugmaschine. Der alte kleine Peugeot reicht auch nicht für einen fetten Anhänger. Da muss schon ein Passat etc. her...

Ich gehe davon aus, dass es kein Fahrzeug in der 3,5to Klasse gibt, dass zugelassener Maßen mehr als 3,5to ziehen darf.
Ja die meisten Brauchen es nicht, aber scheinbar noch genug, dass es sich gelohnt hat, de BE noch mal in B96 und BE zu splitten. Als ich den BE machte, gab es den B96 noch nicht. Wobei ich so oder so den BE gebraucht/gemacht hätte.

Das paradebeispiel war wohl ein wohnmobile mit Anhänger...

Wobei ich zweifel habe, ob die wirklich was ziehen dürfen...

Wieder ein Fall von FS-Regelung ad absurdum.

Meiner Meinung nach hatte die alte Regelung durchaus Sinn, wird doch in der B Theorie und Praxis kaum bis gar nicht auf Fahrdynamik, Lastenverteilung, LaSi, aufschaukeln, Zug strecken etc eingegangen.

Dabei ist ein schwerer Anhänger über 1000kg GG ja durchaus mit Vorsicht zu genießen und eigensinnig. Meiner Meinung nach nichts für weitgehend ungeschulte.
Ich denke da an den Fall, wo letztes Jahr ein Kunde ein einer Kurve mit Senke einem Mietanhänger mit einer Raupenarbeitsbühne ausgehebelt wurde und das ganze Gespann auf der Seite lag. Anhängergewicht 2700Kg, nicht aufzuhalten wenn man nicht weiss wie. Schaden 50K + Zugfahrzeug. Fotos hab ich leider Grad nicht auf dem Handy mehr davon.

Oha...

Und bei FS klasse B wird auch nichts von fahrdynamik, blickführung etc beim Motorrad vermittelt...

Zufälle... 😛

Wie schwer Anhänger zu beherrschen sind, haben auch die Allerbesten der Besten unlängst gelernt:
Verstappen (als Niederländer theoretsch schon mit Anhänger geboren) und Ricciardo.
Das Ergebnis ist bekannt: Klasse B und F1-Super-Rennlizenz reichen nicht einmal für eine einzige Runde. 😉

Zitat:

Es gab schon _etliche_ derartige Petitionen.
Auch gut unterzeichnete, damit der Bundestag gewzungen war, sie zu besprechen. Zweitschriften, Händler, Hersteller hatten unterstützt.
Der Bundestag hat trotzdem stets abgelehnt.

Meistens waren diese Petitionen nicht richtig formuliert. Sie haben gefordert, dass der A1 im B direkt enthalten sein soll, so wie in Italien. Das ist aber nicht mehr zeitgemäß.

Schließlich sehen die meisten EU-Länder einen Kurs vor (z.B. an einem Wochenende). Auch Frankreich hatte das vor Jahren geändert, einfach enthalten in B war der A1 nur bis zu einem bestimmten Stichtag. Seitdem gilt eine ähnliche Regelung wie jetzt in Österreich, Beneluxländern, neuerdings Polen usw.

Warum das da überall funktioniert, hier aber angeblich nicht - ich hätte da ja eine Vermutung, die damit zu tun hat, dass BMW keine A1-Roller herstellt..

Wie man an der Diskussion um die neuen E-Tretroller sieht, kriegt es Deutschland immer wieder fertig, ggf. auch als einziges Land der Welt eine bürgerfeindliche Überregulierung zu schaffen, unabhängig von allen Hinweisen darauf, dass es nicht alle anderen falsch machen.

Zitat:

@Sonntagnachtsfahrer schrieb am 28. Oktober 2018 um 23:35:21 Uhr:


Warum das da überall funktioniert, hier aber angeblich nicht - ich hätte da ja eine Vermutung, die damit zu tun hat, dass BMW keine A1-Roller herstellt..

Diese Vermutung ist aber bekanntlich falsch. Nächste Verschwörungstheorie bitte.

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